–Was die Koalition erreicht hat und in den nächsten Wochen auf den Weg bringt–
Einige Fakten im Überblick:
Die Regierungsbildung hat nach der letzten Bundestagswahl ein halbes Jahr gedauert. Nun ist die Bundesregierung seit gut acht Monaten im Amt. In dieser Zeit hat die schwarz-rote Koalition schon manches Vorhaben auf den Weg gebracht, was den Bürgerinnen und Bürgern konkrete Verbesserungen bringt und unserem Land nutzt. Vieles davon wird jetzt im Herbst sichtbar. Unsere wichtigsten Vorhaben der letzten Monate und der nächsten Wochen sind:
1. Wir sorgen für mehr bezahlbaren Wohnraum:
Das Baukindergeld kann seit September bei der KfW beantragt werden. Pro Kind und Jahr erhalten Eltern zehn Jahre lang 1.200 Euro, wenn ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen 90.000 Euro nicht übersteigt (bei einem Kind; 15.000 Euro für jedes weitere Kind). Dies gilt für Neubau oder Erwerb von Bestandswohnraum im Zeitraum 1. Januar 2018 – 31. Dezember 2020.
Wir wollen den Anstieg der Mieten bremsen. So soll der Vermieter im Geltungsbereich der Mietpreisbremse dem Mieter über die Vormiete Auskunft erteilen, wenn er sich auf eine Ausnahme von der Mietpreisbremse beruft und er 10 Prozent mehr als die ortsübliche Vergleichsmiete verlangen will. Bundesweit wird zudem die Modernisierungsumlage in Form einer möglichen Mieterhöhung von 11 auf 8 Prozent pro Jahr gesenkt. (Im Bundestag beschlossen im November 2018.)
Wir erhöhen steuerliche Anreize für den Neubau von Mietwohnungen, indem wir eine Sonderabschreibung für im Zeitraum vom 1. September 2018 bis zum 31. Dezember 2021 beantragte Bauvorhaben einführen. (Sonder-AfA, im Bundestag beschlossen im November 2018.)
2. Wir sorgen für einen starken Staat und garantieren innere Sicherheit:
Wir stärken den Staat, indem wir mehr Stellen bei den Sicherheitskräften schaffen. Im Koalitionsvertrag haben wir für diese Legislaturperiode zusätzliche 7.500 Stellen vereinbart. Davon sind in den Haushalten 2018 und 2019 bereits 4.000 Stellen vor allem für die Bundespolizei und das Bundeskriminalamt beschlossen. (Haushalte verabschiedet.)
Mit dem Bundeshaushalt 2019 erhöhen wir die Zuschüsse zur privaten Einbruchssicherung auf 80 Millionen Euro, die Eigentümer und Mieter bei der KfW für sichere Fenster und Türen beantragen können. Unsere Politik der besseren Prävention, einer höheren Polizistenzahl und härterer Strafen für Einbrecher soll dafür sorgen, dass die Einbruchszahlen weiter zurückgehen. (Haushalt 2019 verabschiedet.)
Der Bund hilft den Ländern mit insgesamt über 160 Millionen Euro bis 2022, damit diese mehr in neue Einsatzfahrzeuge bei Feuerwehr und Rettungsdiensten investieren. (Haushalt 2019 verabschiedet.)
Mit der „Eine-für-alle-Klage“ wird die Rechtsdurchsetzung für Verbraucher verbessert. Bestimmte Verbände können ab dem 1. November 2018 im Namen von Verbrauchern einen Schaden gerichtlich feststellen lassen oder einen Vergleich abschließen. (Musterfeststellungsklage, Gesetz in Kraft.)
3. Wir verbessern Pflege und Gesundheitsversorgung:
Wir sorgen für rund 13.000 neue Pflegepersonalstellen und erleichtern die Ausbildungsfinanzierung von Gesundheitsfachberufen in Kliniken. Jede neue Pflegestelle am Krankenhausbett wird von den Krankenkassen voll refinanziert, sodass die Personalausstattung verbessert wird. (Pflegepersonal-StärkungsG, im Bundestag beschlossen im November 2018.)
Wir haben die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe verabschiedet, um die Ausbildung ab dem Jahr 2020 zu reformieren. Die bisher getrennten Ausbildungen für Kranken‑, Kinderkranken- und Altenpflege werden zu einer Pflegeausbildung zusammengeführt. Das Schulgeld, das Azubis in einigen Ländern heute noch zahlen, wird abgeschafft, stattdessen wird künftig eine Ausbildungsvergütung bezahlt. (Verordnung erlassen.)
4. Wir stärken die soziale Sicherheit und den Zusammenhalt:
Wir haben ein Rentenpaket geschnürt. Darin erhöhen wir die Mütterrente um einen halben Rentenpunkt für Mütter, deren Kinder vor 1992 geboren worden sind. Zudem schaffen wir Verbesserungen für krankheitsbedingte Frührentner und führen eine doppelte Haltelinie für Rentenniveau und Beitragssatz ein. Geringverdiener werden bei den Sozialabgaben ohne Einbußen
beim Rentenanspruch entlastet. (Inkrafttreten am 1. Januar 2019.)
Neben dem bestehenden Anspruch auf zeitlich unbegrenzte Teilzeitarbeit führen wir einen allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf zeitlich begrenzte Teilzeitarbeit (Brückenteilzeit) neu ein für Unternehmen ab 46 Mitarbeiter. Für Unternehmen mit 46 bis 200 Mitarbeitern ist die Zahl der Mitarbeiter, denen sie Brückenteilzeit gewähren müssen, begrenzt. Der neue Anspruch ist – ebenso wie im Fall der zeitlich unbegrenzten Teilzeit – nicht an das Vorliegen bestimmter Gründe wie Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen gebunden. (Inkrafttreten am 1. Januar
2019.)
5. Wir sorgen für gute Rahmenbedingungen für die Wirtschaft:
Wir senken zum 1. Januar 2019 den Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung um 0,5 Prozentpunkte ab. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass die Beiträge zur Pflegeversicherung im gleichen Umfang steigen werden, da die Verbesserungen im Pflegebereich Geld kosten. Des Weiteren können Beschäftigte, die vom Strukturwandel durch die Digitalisierung betroffen sind, bei der Weiterbildung besser gefördert werden. Die Weiterbildungsberatung durch die Bundesagentur für Arbeit wird gestärkt. Für Arbeitnehmer, die häufig nur Beschäftigungen mit kurzer Dauer ausüben, wird der Zugang zum Anspruch aufArbeitslosengeld erleichtert. (Im Bundestag beschlossen im November 2018.)
Wir sorgen für Wettbewerbsgleichheit im Internethandel,indem für Umsatzsteuerausfälle Plattformbetreiber haften sollen. (Im Bundestag beschlossen im November 2018.)
6. Wir sorgen für Familien und Kinder:
Demnächst im Plenum: Wir setzen unsere Politik des Kita-Ausbaus mit dem Gute-Kita-Gesetz fort. In den letzten 10 Jahren hat der Bund rund 11 Milliarden Euro in Kitas und deren Betrieb investiert. Bis 2022 nehmen wir weitere 5,5 Milliarden Euro dafür in die Hand. Unsere Botschaft lautet: Wir investieren in die Qualität der Kitas. Für Familien, die Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, sollen außerdem die Elternbeiträge entfallen. Zudem sorgen wir mit dem Baukindergeld und der Erhöhung des Kindergeldes für Familien und Kinder. (Die erste Lesung im Bundestag war am 18. Oktober 2018.)
7. Wir entlasten die Bürger und sorgen für solide Finanzen:
Mit den verabschiedeten Bundeshaushalten 2018 und 2019 setzen wir die Politik der schwarzen Null fort, investieren in die Zukunft, stärken innere und äußere Sicherheit und finanzieren Maßnahmen für den sozialen Zusammenhalt. Die Schuldenstandquote sinkt erstmals seit 2002 unter den Schwellenwert von 60 Prozent des Bruttoinlandsproduktes, wie ihn der Stabilitäts- und
Wachstumspakt vorgibt. (Gesetze in Kraft.)
Wir schaffen Beitragsentlastung für die gesetzlich krankenversicherten Arbeitnehmer und Rentner. Wir kehren zur paritätischen Beitragsfinanzierung (der Beitrag wird zu gleichen Anteilen vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen) auch des Zusatzbeitrags zurück. Die Mindestbeitragsbemessungsgrenze für hauptberuflich Kleinselbständige wird halbiert auf 171 Euro. Insgesamt bringt das Gesetz eine Entlastung in Höhe von 8 Milliarden Euro pro Jahr. Ehemalige Soldaten auf Zeit erhalten zudem Zugang zur Gesetzlichen Krankenversicherung. (Inkrafttreten am 1. Januar 2019.)
Wir erhöhen das Kindergeld um 10 Euro ab 1. Juli 2019 sowie den Kinderfreibetrag um 192 Euro ab 1. Januar 2019. Wir heben den steuerlichen Grundfreibetrag an und bauen die kalte Progression ab. Dieses Paket entlastet die Steuerzahler und dabei insbesondere Familien bis 2022 um insgesamt mindestens 35 Milliarden Euro. (Im Bundestag und Bundesrat beschlossen im November 2018.)
8. Wir modernisieren unsere Infrastruktur:
Nach intensiven Beratungen hat der Deutsche Bundestag wichtige Änderungen am Grundgesetz beschlossen. Vor allem ermöglichen wir damit Finanzhilfen des Bundes in den Bereichen sozialer Wohnungsbau und Digitalisierung der Schulen, ohne die Zuständigkeit der Länder anzutasten. Allein für moderne Schulen will der Bund 5 Milliarden Euro bis 2022 ausgeben. (Im Bundestag beschlossen im November 2018.)
Bis 2023 helfen wir den Kommunen mit 240 Millionen Euro, mehr in die Sanierung ihrer Sporthallen, Schwimmbäder und Kultureinrichtungen zu investieren. Damit setzen wir unsere Hilfen in diesem Bereich konsequent fort. (Haushalt 2019 verabschiedet.)
Der Gesellschaftervertrag zur Gründung der Autobahngesellschaft ist unterzeichnet. Damit ist der erste Schritt getan zur Übernahme von Planung, Bau, Betrieb, Erhalt und Finanzierung der knapp 13 000 Kilometer langen Autobahnen durch den Bund ab 2021. Damit wollen wir unser gutes Autobahnnetz effizienter ausbauen und erhalten.
Wir haben den Fonds „Digitale Infrastruktur“ eingerichtet, der zu 70 Prozent in den Gigabit-Netzausbau fließt und zu 30 Prozent als Finanzhilfen an die Länder für Investitionen in die digitale Infrastruktur von Schulen.
Bei der Verkehrsinfrastruktur erleichtern wir die Planung, um die Rekordmittel schneller investieren zu können. Alle Planungsunterlagen sind künftig im Internet zu veröffentlichen, das erleichtert die Bürgerbeteiligung. Bei der Schiene wird die bereits bestehende Liste der Vorhaben, für die das Bundesverwaltungsgericht einzige Gerichtsinstanz ist, fortgeschrieben. (Im Bundestag und Bundesrat beschlossen im November 2018.)
9. Wir steuern und begrenzen Zuwanderung:
Wir haben den Anspruch auf Familiennachzug für vorübergehend anerkannte Asylbewerber (subsidiär Schutzberechtigte) abgeschafft und lassen aus humanitären Gründen nur ein kleines Kontingent von bis 1.000 nachziehenden Familienangehörigen pro Monat zu. (Gesetz in Kraft)
Wir verpflichten anerkannte Asylbewerber zur Mitwirkung in Widerrufs- und Rücknahmeverfahren. Das bisherige Fehlen einer solchen Pflicht hat sich insbesondere bei im schriftlichen Verfahren erteilten Anerkennungen als problematisch erwiesen. (Änderung Asylgesetz, im Bundestag beschlossen im November 2018.)
Quelle: CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
Bild © Jens Koeppen
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