–Was die Koali­tion erre­icht hat und in den näch­sten Wochen auf den Weg bringt–

Einige Fak­ten im Überblick:

Die Regierungs­bil­dung hat nach der let­zten Bun­destagswahl ein halbes Jahr gedauert. Nun ist die Bun­desregierung seit gut acht Monat­en im Amt. In dieser Zeit hat die schwarz-rote Koali­tion schon manch­es Vorhaben auf den Weg gebracht, was den Bürg­erin­nen und Bürg­ern konkrete Verbesserun­gen bringt und unserem Land nutzt. Vieles davon wird jet­zt im Herb­st sicht­bar. Unsere wichtig­sten Vorhaben der let­zten Monate und der näch­sten Wochen sind:

1. Wir sor­gen für mehr bezahlbaren Wohnraum:

Das Baukindergeld kann seit Sep­tem­ber bei der KfW beantragt wer­den. Pro Kind und Jahr erhal­ten Eltern zehn Jahre lang 1.200 Euro, wenn ihr zu ver­s­teuern­des Jahre­seinkom­men 90.000 Euro nicht über­steigt (bei einem Kind; 15.000 Euro für jedes weit­ere Kind). Dies gilt für Neubau oder Erwerb von Bestandswohn­raum im Zeitraum 1. Jan­u­ar 2018 – 31. Dezem­ber 2020.

Wir wollen den Anstieg der Mieten brem­sen. So soll der Ver­mi­eter im Gel­tungs­bere­ich der Miet­preis­bremse dem Mieter über die Vormi­ete Auskun­ft erteilen, wenn er sich auf eine Aus­nahme von der Miet­preis­bremse beruft und er 10 Prozent mehr als die ort­sübliche Ver­gle­ichsmi­ete ver­lan­gen will. Bun­desweit wird zudem die Mod­ernisierung­sum­lage in Form ein­er möglichen Mieter­höhung von 11 auf 8 Prozent pro Jahr gesenkt. (Im Bun­destag beschlossen im Novem­ber 2018.)

Wir erhöhen steuer­liche Anreize für den Neubau von Miet­woh­nun­gen, indem wir eine Son­der­ab­schrei­bung für im Zeitraum vom 1. Sep­tem­ber 2018 bis zum 31. Dezem­ber 2021 beantragte Bau­vorhaben ein­führen. (Son­der-AfA, im Bun­destag beschlossen im Novem­ber 2018.)

2. Wir sor­gen für einen starken Staat und garantieren innere Sicherheit:

Wir stärken den Staat, indem wir mehr Stellen bei den Sicher­heit­skräften schaf­fen. Im Koali­tionsver­trag haben wir für diese Leg­is­laturpe­ri­ode zusät­zliche 7.500 Stellen vere­in­bart. Davon sind in den Haushal­ten 2018 und 2019 bere­its 4.000 Stellen vor allem für die Bun­de­spolizei und das Bun­deskrim­i­nalamt beschlossen. (Haushalte verabschiedet.)

Mit dem Bun­de­shaushalt 2019 erhöhen wir die Zuschüsse zur pri­vat­en Ein­bruchssicherung auf 80 Mil­lio­nen Euro, die Eigen­tümer und Mieter bei der KfW für sichere Fen­ster und Türen beantra­gen kön­nen. Unsere Poli­tik der besseren Präven­tion, ein­er höheren Polizis­ten­zahl und härter­er Strafen für Ein­brech­er soll dafür sor­gen, dass die Ein­bruch­szahlen weit­er zurück­ge­hen. (Haushalt 2019 verabschiedet.)

Der Bund hil­ft den Län­dern mit ins­ge­samt über 160 Mil­lio­nen Euro bis 2022, damit diese mehr in neue Ein­satz­fahrzeuge bei Feuer­wehr und Ret­tungs­di­en­sten investieren. (Haushalt 2019 verabschiedet.)

Mit der „Eine-für-alle-Klage“ wird die Rechts­durch­set­zung für Ver­brauch­er verbessert. Bes­timmte Ver­bände kön­nen ab dem 1. Novem­ber 2018 im Namen von Ver­brauch­ern einen Schaden gerichtlich fest­stellen lassen oder einen Ver­gle­ich abschließen. (Muster­fest­stel­lungsklage, Gesetz in Kraft.)

3. Wir verbessern Pflege und Gesundheitsversorgung:

Wir sor­gen für rund 13.000 neue Pflegeper­son­al­stellen und erle­ichtern die Aus­bil­dungs­fi­nanzierung von Gesund­heits­fach­berufen in Kliniken. Jede neue Pflegestelle am Kranken­haus­bett wird von den Krankenkassen voll refi­nanziert, sodass die Per­son­alausstat­tung verbessert wird. (Pflegeper­son­al-StärkungsG, im Bun­destag beschlossen im Novem­ber 2018.)

Wir haben die Aus­bil­dungs- und Prü­fungsverord­nung für die Pflege­berufe ver­ab­schiedet, um die Aus­bil­dung ab dem Jahr 2020 zu reformieren. Die bish­er getren­nten Aus­bil­dun­gen für Kranken‑, Kinderkranken- und Altenpflege wer­den zu ein­er Pflegeaus­bil­dung zusam­menge­führt. Das Schul­geld, das Azu­bis in eini­gen Län­dern heute noch zahlen, wird abgeschafft, stattdessen wird kün­ftig eine Aus­bil­dungsvergü­tung bezahlt. (Verord­nung erlassen.)

4. Wir stärken die soziale Sicher­heit und den Zusammenhalt:

Wir haben ein Renten­paket geschnürt. Darin erhöhen wir die Müt­ter­rente um einen hal­ben Renten­punkt für Müt­ter, deren Kinder vor 1992 geboren wor­den sind. Zudem schaf­fen wir Verbesserun­gen für krankheits­be­d­ingte Frührent­ner und führen eine dop­pelte Hal­telin­ie für Renten­niveau und Beitragssatz ein. Ger­ingver­di­ener wer­den bei den Sozial­ab­gaben ohne Einbußen
beim Rente­nanspruch ent­lastet. (Inkraft­treten am 1. Jan­u­ar 2019.)

Neben dem beste­hen­den Anspruch auf zeitlich unbe­gren­zte Teilzeitar­beit führen wir einen all­ge­meinen geset­zlichen Anspruch auf zeitlich begren­zte Teilzeitar­beit (Brück­en­teilzeit) neu ein für Unternehmen ab 46 Mitar­beit­er. Für Unternehmen mit 46 bis 200 Mitar­beit­ern ist die Zahl der Mitar­beit­er, denen sie Brück­en­teilzeit gewähren müssen, begren­zt. Der neue Anspruch ist – eben­so wie im Fall der zeitlich unbe­gren­zten Teilzeit – nicht an das Vor­liegen bes­timmter Gründe wie Kinder­erziehung oder Pflege von Ange­höri­gen gebun­den. (Inkraft­treten am 1. Januar
2019.)

5. Wir sor­gen für gute Rah­menbe­din­gun­gen für die Wirtschaft:

Wir senken zum 1. Jan­u­ar 2019 den Beitragssatz zur Arbeit­slosen­ver­sicherung um 0,5 Prozent­punk­te ab. Allerd­ings ist zu berück­sichti­gen, dass die Beiträge zur Pflegev­er­sicherung im gle­ichen Umfang steigen wer­den, da die Verbesserun­gen im Pflege­bere­ich Geld kosten. Des Weit­eren kön­nen Beschäftigte, die vom Struk­tur­wan­del durch die Dig­i­tal­isierung betrof­fen sind, bei der Weit­er­bil­dung bess­er gefördert wer­den. Die Weit­er­bil­dungs­ber­atung durch die Bun­de­sagen­tur für Arbeit wird gestärkt. Für Arbeit­nehmer, die häu­fig nur Beschäf­ti­gun­gen mit kurz­er Dauer ausüben, wird der Zugang zum Anspruch aufAr­beit­slosen­geld erle­ichtert. (Im Bun­destag beschlossen im Novem­ber 2018.)

Wir sor­gen für Wet­tbe­werb­s­gle­ich­heit im Internethandel,indem für Umsatzs­teuer­aus­fälle Plat­tform­be­treiber haften sollen. (Im Bun­destag beschlossen im Novem­ber 2018.)

6. Wir sor­gen für Fam­i­lien und Kinder:

Dem­nächst im Plenum: Wir set­zen unsere Poli­tik des Kita-Aus­baus mit dem Gute-Kita-Gesetz fort. In den let­zten 10 Jahren hat der Bund rund 11 Mil­liar­den Euro in Kitas und deren Betrieb investiert. Bis 2022 nehmen wir weit­ere 5,5 Mil­liar­den Euro dafür in die Hand. Unsere Botschaft lautet: Wir investieren in die Qual­ität der Kitas. Für Fam­i­lien, die Kinderzuschlag oder Wohn­geld beziehen, sollen außer­dem die Eltern­beiträge ent­fall­en. Zudem sor­gen wir mit dem Baukindergeld und der Erhöhung des Kindergeldes für Fam­i­lien und Kinder. (Die erste Lesung im Bun­destag war am 18. Okto­ber 2018.)

7. Wir ent­las­ten die Bürg­er und sor­gen für solide Finanzen:

Mit den ver­ab­schiede­ten Bun­de­shaushal­ten 2018 und 2019 set­zen wir die Poli­tik der schwarzen Null fort, investieren in die Zukun­ft, stärken innere und äußere Sicher­heit und finanzieren Maß­nah­men für den sozialen Zusam­men­halt. Die Schulden­standquote sinkt erst­mals seit 2002 unter den Schwellen­wert von 60 Prozent des Brut­toin­land­spro­duk­tes, wie ihn der Sta­bil­itäts- und
Wach­s­tumspakt vorgibt. (Geset­ze in Kraft.)

Wir schaf­fen Beitragsent­las­tung für die geset­zlich kranken­ver­sicherten Arbeit­nehmer und Rent­ner. Wir kehren zur par­itätis­chen Beitrags­fi­nanzierung (der Beitrag wird zu gle­ichen Anteilen vom Arbeit­ge­ber und Arbeit­nehmer getra­gen) auch des Zusatzbeitrags zurück. Die Min­dest­beitrags­be­mes­sungs­gren­ze für haupt­beru­flich Klein­selb­ständi­ge wird hal­biert auf 171 Euro. Ins­ge­samt bringt das Gesetz eine Ent­las­tung in Höhe von 8 Mil­liar­den Euro pro Jahr. Ehe­ma­lige Sol­dat­en auf Zeit erhal­ten zudem Zugang zur Geset­zlichen Kranken­ver­sicherung. (Inkraft­treten am 1. Jan­u­ar 2019.)

Wir erhöhen das Kindergeld um 10 Euro ab 1. Juli 2019 sowie den Kinder­frei­be­trag um 192 Euro ab 1. Jan­u­ar 2019. Wir heben den steuer­lichen Grund­frei­be­trag an und bauen die kalte Pro­gres­sion ab. Dieses Paket ent­lastet die Steuerzahler und dabei ins­beson­dere Fam­i­lien bis 2022 um ins­ge­samt min­destens 35 Mil­liar­den Euro. (Im Bun­destag und Bun­desrat beschlossen im Novem­ber 2018.)

8. Wir mod­ernisieren unsere Infrastruktur: 

Nach inten­siv­en Beratun­gen hat der Deutsche Bun­destag wichtige Änderun­gen am Grundge­setz beschlossen. Vor allem ermöglichen wir damit Finanzhil­fen des Bun­des in den Bere­ichen sozialer Woh­nungs­bau und Dig­i­tal­isierung der Schulen, ohne die Zuständigkeit der Län­der anzu­tas­ten. Allein für mod­erne Schulen will der Bund 5 Mil­liar­den Euro bis 2022 aus­geben. (Im Bun­destag beschlossen im Novem­ber 2018.)

Bis 2023 helfen wir den Kom­munen mit 240 Mil­lio­nen Euro, mehr in die Sanierung ihrer Sporthallen, Schwimm­bäder und Kul­turein­rich­tun­gen zu investieren. Damit set­zen wir unsere Hil­fen in diesem Bere­ich kon­se­quent fort. (Haushalt 2019 verabschiedet.)

Der Gesellschafter­ver­trag zur Grün­dung der Auto­bah­nge­sellschaft ist unterze­ich­net. Damit ist der erste Schritt getan zur Über­nahme von Pla­nung, Bau, Betrieb, Erhalt und Finanzierung der knapp 13 000 Kilo­me­ter lan­gen Auto­bah­nen durch den Bund ab 2021. Damit wollen wir unser gutes Auto­bahn­netz effizien­ter aus­bauen und erhalten.

Wir haben den Fonds „Dig­i­tale Infra­struk­tur“ ein­gerichtet, der zu 70 Prozent in den Giga­bit-Net­zaus­bau fließt und zu 30 Prozent als Finanzhil­fen an die Län­der für Investi­tio­nen in die dig­i­tale Infra­struk­tur von Schulen.

Bei der Verkehrsin­fra­struk­tur erle­ichtern wir die Pla­nung, um die Reko­rd­mit­tel schneller investieren zu kön­nen. Alle Pla­nung­sun­ter­la­gen sind kün­ftig im Inter­net zu veröf­fentlichen, das erle­ichtert die Bürg­er­beteili­gung. Bei der Schiene wird die bere­its beste­hende Liste der Vorhaben, für die das Bun­desver­wal­tungs­gericht einzige Gerichtsin­stanz ist, fort­geschrieben. (Im Bun­destag und Bun­desrat beschlossen im Novem­ber 2018.)

9. Wir steuern und begren­zen Zuwanderung:

Wir haben den Anspruch auf Fam­i­li­en­nachzug für vorüberge­hend anerkan­nte Asyl­be­wer­ber (sub­sidiär Schutzberechtigte) abgeschafft und lassen aus human­itären Grün­den nur ein kleines Kontin­gent von bis 1.000 nachziehen­den Fam­i­lien­ange­höri­gen pro Monat zu. (Gesetz in Kraft)

Wir verpflicht­en anerkan­nte Asyl­be­wer­ber zur Mitwirkung in Wider­rufs- und Rück­nah­mev­er­fahren. Das bish­erige Fehlen ein­er solchen Pflicht hat sich ins­beson­dere bei im schriftlichen Ver­fahren erteil­ten Anerken­nun­gen als prob­lema­tisch erwiesen. (Änderung Asylge­setz, im Bun­destag beschlossen im Novem­ber 2018.)

Quelle: CDU/C­SU-Frak­tion im Deutschen Bundestag

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