Der Deutsche Bun­destag hat kür­zlich das Ange­höri­gen-Ent­las­tungs­ge­setz beschlossen. Fam­i­lien pflegebedürftiger Ange­höriger sollen mit diesem Gesetz nach­haltig und spür­bar ent­lastet werden. 

Das gilt für Kinder und Eltern, die gegenüber pflegebedürfti­gen Leis­tungs­beziehern nach dem SGB XII unter­haltsverpflichtet sind. 

Der soge­nan­nte Unter­halt­srück­griff in der Sozial­hil­fe wird kün­ftig für alle Betrof­fe­nen aus­geschlossen, deren Jahres­brut­toeinkom­men 100.000 Euro nicht übersteigt. 

Auch in der Eingliederung­shil­fe nach dem SGB IX wird es eine Ent­las­tung geben. Hier wird kün­ftig auf Eltern­beiträge und Unter­halt­sher­anziehung bei volljähri­gen Leis­tungs­beziehern verzichtet. 

Im Bere­ich der für­sorg­erischen Leis­tun­gen des Bun­desver­sorgungs­ge­set­zes (BVG) wird der Über­gang des Unter­halt­sanspruchs auf den Träger der Krieg­sopfer­für­sorge eben­falls aus­geschlossen, wenn das Jahre­seinkom­men der unter­haltsverpflichteten Eltern bzw. Kinder auch hier 100.000 Euro nicht überschreitet.

Dop­pel­be­las­tun­gen für die betrof­fe­nen Fam­i­lien wer­den beseit­igt. Die Sol­i­darge­mein­schaft wird kün­ftig stärk­er in die Ver­ant­wor­tung genom­men. Das ist gerecht­fer­tigt, denn nicht sel­ten tra­gen Fam­i­lien, die bish­er für die Pflegekosten ihrer Ange­höri­gen aufkom­men müssen, auch noch weit­ere Ver­ant­wor­tung in den Fam­i­lien. Mit dieser finanziellen Ent­las­tung soll der Zusam­men­halt in den Fam­i­lien gestärkt und Äng­ste vor finanziellen Unsicher­heit­en abge­baut werden. 

Während der Beratun­gen zu diesem Gesetz wurde schnell klar, dass die Wohlfahrtsver­bände die Ent­las­tung der Fam­i­lien von Pflegebedürfti­gen begrüßen. Allerd­ings wiesen die Län­der und Kom­munen darauf hin, dass die mit dem Gesetz ver­bun­de­nen Belas­tun­gen aus ihrer Sicht nicht akzept­abel seien und es ein­er entsprechen­den Gegen­fi­nanzierung bedürfe. Zudem wurde die Ermit­tlung des Haushalt­sansatzes in Höhe von 300 Mio. Euro als zu ger­ing ange­se­hen und eine Neu­berech­nung gefordert.Die große Koali­tion im Bun­destag ist jedoch der Auf­fas­sung, dass die von der Bun­desregierung prog­nos­tizierten Kosten der Reform solide berech­net wur­den. Bei den ermit­tel­ten Mehrkosten han­delt es sich um eine vor­sichtige Schätzung, bei der ein Sicher­heit­szuschlag für eventuelle Unge­nauigkeit­en in der Kosten­schätzung enthal­ten ist. Die voraus­sichtlichen finanziellen Fol­gen sind damit eher über- als unterzeichnet.

Es ist klar, dass eine Ent­las­tung der betrof­fe­nen Fam­i­lien zu ein­er Belas­tung der kom­mu­nalen Haushalte führen wird. Es wurde daher vere­in­bart, dass die Bun­desregierung eine wis­senschaftliche Eval­u­a­tion zu den im Geset­zen­twurf enthal­te­nen Kosten­fol­gen vornehmen wird. So kann gegebe­nen­falls nachges­teuert werden.

Im Gesetz sind außer­dem weit­ere wichtige Regelun­gen zur Inklu­sion behin­dert­er Men­schen enthal­ten. Die ergänzende unab­hängige Teil­habeber­atung wurde ent­fris­tet. Damit kön­nen Men­schen mit Behin­derung weit­er­hin auf dem inklu­siv­en Arbeits­markt inten­siv begleit­et wer­den. Mit dem neuen Bud­get für Aus­bil­dung soll es vor allem jun­gen Men­schen mit Behin­derun­gen ermöglicht wer­den, auf dem ersten Arbeits­markt eine beru­fliche Aus­bil­dung zu begin­nen. Das ist ein wichtiger Schritt zur Inte­gra­tion behin­dert­er Men­schen in den ersten Arbeits­markt und stärkt deren eigen­ständi­ge Leben­s­pla­nung und Selbstbestimmung.

Bild © Jens Koeppen