Der Deutsche Bundestag hat kürzlich das Angehörigen-Entlastungsgesetz beschlossen. Familien pflegebedürftiger Angehöriger sollen mit diesem Gesetz nachhaltig und spürbar entlastet werden.
Das gilt für Kinder und Eltern, die gegenüber pflegebedürftigen Leistungsbeziehern nach dem SGB XII unterhaltsverpflichtet sind.
Der sogenannte Unterhaltsrückgriff in der Sozialhilfe wird künftig für alle Betroffenen ausgeschlossen, deren Jahresbruttoeinkommen 100.000 Euro nicht übersteigt.
Auch in der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX wird es eine Entlastung geben. Hier wird künftig auf Elternbeiträge und Unterhaltsheranziehung bei volljährigen Leistungsbeziehern verzichtet.
Im Bereich der fürsorgerischen Leistungen des Bundesversorgungsgesetzes (BVG) wird der Übergang des Unterhaltsanspruchs auf den Träger der Kriegsopferfürsorge ebenfalls ausgeschlossen, wenn das Jahreseinkommen der unterhaltsverpflichteten Eltern bzw. Kinder auch hier 100.000 Euro nicht überschreitet.
Doppelbelastungen für die betroffenen Familien werden beseitigt. Die Solidargemeinschaft wird künftig stärker in die Verantwortung genommen. Das ist gerechtfertigt, denn nicht selten tragen Familien, die bisher für die Pflegekosten ihrer Angehörigen aufkommen müssen, auch noch weitere Verantwortung in den Familien. Mit dieser finanziellen Entlastung soll der Zusammenhalt in den Familien gestärkt und Ängste vor finanziellen Unsicherheiten abgebaut werden.
Während der Beratungen zu diesem Gesetz wurde schnell klar, dass die Wohlfahrtsverbände die Entlastung der Familien von Pflegebedürftigen begrüßen. Allerdings wiesen die Länder und Kommunen darauf hin, dass die mit dem Gesetz verbundenen Belastungen aus ihrer Sicht nicht akzeptabel seien und es einer entsprechenden Gegenfinanzierung bedürfe. Zudem wurde die Ermittlung des Haushaltsansatzes in Höhe von 300 Mio. Euro als zu gering angesehen und eine Neuberechnung gefordert.Die große Koalition im Bundestag ist jedoch der Auffassung, dass die von der Bundesregierung prognostizierten Kosten der Reform solide berechnet wurden. Bei den ermittelten Mehrkosten handelt es sich um eine vorsichtige Schätzung, bei der ein Sicherheitszuschlag für eventuelle Ungenauigkeiten in der Kostenschätzung enthalten ist. Die voraussichtlichen finanziellen Folgen sind damit eher über- als unterzeichnet.
Es ist klar, dass eine Entlastung der betroffenen Familien zu einer Belastung der kommunalen Haushalte führen wird. Es wurde daher vereinbart, dass die Bundesregierung eine wissenschaftliche Evaluation zu den im Gesetzentwurf enthaltenen Kostenfolgen vornehmen wird. So kann gegebenenfalls nachgesteuert werden.
Im Gesetz sind außerdem weitere wichtige Regelungen zur Inklusion behinderter Menschen enthalten. Die ergänzende unabhängige Teilhabeberatung wurde entfristet. Damit können Menschen mit Behinderung weiterhin auf dem inklusiven Arbeitsmarkt intensiv begleitet werden. Mit dem neuen Budget für Ausbildung soll es vor allem jungen Menschen mit Behinderungen ermöglicht werden, auf dem ersten Arbeitsmarkt eine berufliche Ausbildung zu beginnen. Das ist ein wichtiger Schritt zur Integration behinderter Menschen in den ersten Arbeitsmarkt und stärkt deren eigenständige Lebensplanung und Selbstbestimmung.
Bild © Jens Koeppen
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