Die Bun­desregierung will die Arbeits­be­din­gun­gen von Pflegekräften spür­bar verbessern. Dazu gehören auch höhere Löhne. Das Kabi­nett hat einen Geset­zen­twurf beschlossen, der auf jeden Fall zu ein­er besseren Bezahlung führen wird. Entwed­er über einen Flächen­tar­ifver­trag oder über höhere Lohnuntergrenzen.

Über­all fehlen Pflegekräfte. Offene, voll finanzierte Stellen sind genü­gend da, aber sie sind schw­er zu beset­zen. Bis­lang wer­den Pflegekräfte sehr unter­schiedlich und häu­fig zu niedrig ent­lohnt. In der Altenpflege ver­di­enen sowohl Hil­fs- als auch Fachkräfte erhe­blich weniger als in der Krankenpflege.

Die Attrak­tiv­ität eines Berufes bemisst sich nicht nur, aber auch an der Bezahlung. Deshalb will die Bun­desregierung nicht nur die Arbeits­be­din­gun­gen, son­dern auch die Löhne von Pflegekräften – beson­ders in der Altenpflege spür­bar verbessern. Dazu haben sich die Akteure in der Branche mit der “Konz­ertierten Aktion Pflege” (KAP) verpflichtet.

Der Geset­zen­twurf eröffnet nun zwei Wege, um zu höheren Pflegelöh­nen zu kommen.

• Flächen­tar­ifver­trag für die ganze Branche
Die Tar­if­part­ner schließen einen flächen­deck­enden Tar­ifver­trag ab, den das Bun­de­sar­beitsmin­is­teri­um auf der Grund­lage des Arbeit­nehmer-Entsendege­set­zes auf alle Arbeit­ge­ber und Arbeit­nehmer in der Pflege erstreckt. Damit wür­den die aus­ge­han­del­ten Tar­i­flöhne für die ganze Branche gelten.

Die Tar­ifver­hand­lun­gen will der neu gegrün­dete Arbeit­ge­berver­band, die “Bun­desvere­ini­gung Arbeit­ge­ber in der Pflege­branche” aufnehmen. Mit dem Gesetz wird das kirch­liche Selb­st­bes­tim­mungsrecht gewahrt: Vor Abschluss des Tar­ifver­trags müssen die kirch­lichen Pflegelohn-Kom­mis­sio­nen ange­hört wer­den. Außer­dem müssen min­destens zwei Kom­mis­sio­nen repräsen­ta­tiv­er Reli­gion­s­ge­mein­schaften zus­tim­men, damit die Tar­if­part­ner die Erstreck­ung des Tar­ifver­trags beantra­gen können.

Plan B: Loh­nun­ter­gren­zen anheben
Als zweite Möglichkeit sieht der Geset­zen­twurf vor, über höhere Loh­nun­ter­gren­zen die Bezahlung in der Pflege ins­ge­samt anzuheben. Eine kün­ftig ständi­ge, par­itätisch beset­zte Pflegekom­mis­sion soll Vorschläge für unter­schiedliche Min­destlöhne für Hil­fs- und Fachkräfte erarbeiten.

Diese Min­destlöhne kann das Bun­de­sar­beitsmin­is­teri­um dann als all­ge­mein­verbindlich für die gesamte Branche fes­tle­gen. In Ost und West­deutsch­land sollen Pflegekräfte kün­ftig densel­ben Lohn erhalten.

All­ge­mein­er Pflege­mindest­lohn gilt noch bis Ende April 2020

Bish­er gibt es keinen bun­desweit­en Tar­ifver­trag in der Pflege — nur einen all­ge­meinen Pflegemindestlohn.

Das liegt an der Struk­tur der Branche mit pri­vat­en, kom­mu­nalen, freige­mein­nützi­gen und kirch­lichen Arbeit­ge­bern. Zum Beispiel gel­ten in der Altenpflege nur für 20 Prozent der Beschäftigten tar­i­fliche Arbeits­be­din­gun­gen. Der all­ge­meine Pflege­mindest­lohn gilt noch bis zum 30.04.2020. Er beträgt derzeit 11,05 Euro pro Stunde in West­deutsch­land und 10,55 Euro in Ost­deutsch­land. Von diesem Min­dest­lohn prof­i­tieren bish­er vor allem Pflegehilfskräfte.

Bild © Jens Koeppen