In der Haushaltswoche im Novem­ber wurde der Bun­de­shaushalt 2019 ver­ab­schiedet. Mit dem Bun­de­shaushalt 2019 wurde das fün­fte Jahr in Folge ein Haushalt­s­plan ohne neue Schulden; bere­its seit 2014 nimmt der Bund keine neuen Kred­ite auf. Auch im kom­menden Jahr wird der Bund mit dem Geld der Bürg­erin­nen und Bürg­er auskom­men und seine Aus­gaben von 356,4 Mrd. Euro ohne neue Kred­ite finanzieren können.

Die Schulden­stand­squote wird spätestens 2019, wom­öglich schon in diesem Jahr, unter dem nach Sta­bil­itäts- und Wach­s­tumspakt vorgegebe­nen Schwellen­wert von 60 Prozent des Brut­toin­land­spro­duk­tes (BIP) liegen. Im Jahr 2010 betrug die Schulden­stand­squote noch 81 Prozent des BIP.

Der Haushalt zeich­net sich durch einen guten Mix aus Investi­tio­nen in die Zukun­ft, Stärkung der inneren und äußeren Sicher­heit sowie Maß­nah­men für den gesellschaftlichen Zusam­men­halt aus. Die vere­in­barten pri­or­itären Maß­nah­men wer­den weit­er schrit­tweise umgesetzt.

Die Investi­tio­nen kon­nten im par­la­men­tarischen Ver­fahren um gut 1 Mrd. Euro auf rd. 39 Mrd. Euro erhöht wer­den. Die Investi­tion­squote liegt bei rd. 10,9 Prozent der Gesamtausgaben.

Der Abschluss der Haushalts­ber­atun­gen zeigt, dass für die Koali­tion der Haushalt ohne neue Schulden weit­er­hin Pri­or­ität hat. Erfreulich ist zudem die Steigerung der Investitionen.

Einige Infor­ma­tio­nen aus den einzel­nen Etats sowie einige haushal­ter­ische Verän­derun­gen sind nach­fol­gend beispiel­haft aufgeführt.

Per­son­al

Die Umset­zung des im Koali­tionsver­trag vere­in­barten Ziels ein­er Stärkung der Sicher­heits­be­hör­den mit 7.500 zusät­zlichen Stellen in dieser Leg­is­latur wird im Haushalt 2019 fort­ge­set­zt. Inklu­sive der 3. Tranche aus dem Sicher­heitspaket der 18. Leg­is­laturpe­ri­ode beträgt der Stel­len­zuwachs bei der Bun­de­spolizei rd. 2.400 Stellen. Das Bun­deskrim­i­nalamt und das Bun­de­samt für Sicher­heit in der Infor­ma­tion­stech­nik erhal­ten gut 475 bzw. rd. 325 neue Stellen. Daneben wer­den zusät­zliche Stellen beim Bun­de­samt für Migra­tion und Flüchtlinge (BAMF) im Zusam­men­hang mit der Errich­tung von AnKERZen­tren (313 Stellen) geschaf­fen. Mit den bere­its 2018 beschlosse­nen Stellen ste­hen bere­its jet­zt gut 4.000 der vere­in­barten 7.500 Stellen zur Verfügung.

Die Zol­lver­wal­tung erhält 775 neue Stellen. Außer­dem wurde für diesen Per­son­al­bere­ich ein neuer Haushaltsver­merk aufgenom­men mit der Maß­gabe, ins­ge­samt 3.204 zusät­zlich aus­ge­bildete Anwär­terin­nen und Anwärter des mit­tleren und gehobe­nen Dien­stes in den Jahren 2021 bis 2026 zu übernehmen. Geprüft wer­den soll beim Zoll zudem die Hebung des Ein­gangsamtes des mit­tleren nicht­tech­nis­chen Dien­stes auf die Besol­dungs­gruppe A 7.

Darüber hin­aus wer­den die Gerichte und Jus­tizbe­hör­den im Sinne des „Pak­tes für den Rechtsstaat“ gestärkt. Beim Gen­er­al­bun­de­san­walt sind 37 und beim Bun­des­gericht­shof 24 neue Stellen vorge­se­hen. Von den 24 Stellen ent­fall­en jew­eils 12 Stellen auf einen Zivilse­n­at in Karl­sruhe und einen neuen Straf­se­n­at in Leipzig. Zum Abbau des Beförderungsstaus bei der Bun­deswehr sind 1.010 höher­w­er­tige neue Stellen aus­ge­bracht worden.

Des Weit­eren wur­den zum Abbau sach­grund­los­er Befris­tun­gen rd. 1.340 neue Stellen über mehre Etats im Haushalt 2019 beschlossen. Damit wird ein weit­er­er wichtiger Schritt getan, um das Ziel zukün­ftig nicht mehr als 2,5 % der Arbeit­nehmerin­nen und Arbeit­nehmer sach­grund­los zu beschäfti­gen, in abse­hbar­er Zeit zu erre­ichen. Im Rah­men der par­la­men­tarischen Haushalts­ber­atun­gen wur­den wichtige poli­tis­che Impulse und Schw­er­punk­te set­zen kön­nen. Allein in der Bere­ini­gungssitzung wur­den rd. 300 Anträge der Koali­tion beschlossen. In den Beratun­gen kon­nten nicht alle an die Haushäl­ter herange­tra­ge­nen Wün­sche umge­set­zt wer­den. Bei manchen Entschei­dun­gen mussten auch Kom­pro­misse akzep­tiert werden.

Innere Sicher­heit, Ein­bruch­sicherung und Sport

Die Aus­gaben für die Innere Sicher­heit steigen weit­er und liegen mit rd. 5,5, Mrd. Euro nochmals über dem Reko­r­dansatz des aktuellen Jahres. Diese Mit­tel kom­men ins­beson­dere der Bun­de­spolizei und dem Bun­deskrim­i­nalamt zugute.

Zusät­zlich wer­den in den näch­sten Jahren 64 Mio. Euro für geschützte Fahrzeuge der Bere­itschaft­spolizeien der Län­der und 100 Mio. Euro für Fahrzeuge für den Bevölkerungss­chutz zugun­sten der Län­der, vor allem für die frei­willi­gen Feuerwehren.

Dem erfol­gre­ichen KfW-Pro­gramm „Krim­i­nal­präven­tion durch Ein­bruch­sicherung“ wer­den zusät­zlich 25 Mio. Euro für 2019 und 2020 zur Ver­fü­gung gestellt. Damit liegt der Baransatz mit 65 Mio. Euro auf dem Niveau des aktuellen Jahres. Um die Bürg­er schneller vor neuen Betrugs­maschen zu war­nen, soll eine App „Die Polizei warnt“ entwick­elt wer­den. Hier­für sind 500.000 Euro etatisiert.

Für Sanierungs­maß­nah­men der BKA-Schießan­la­gen sind zusät­zlich 2 Mio. Euro einge­plant. Die Bun­de­spolizei erhält weit­ere 3 Mio. Euro für die per­sön­liche Schutzausstat­tung der zivilen Fah­n­dungs­grup­pen, Fahrzeuge und die Beschaf­fung der notwendi­gen IT-Infra­struk­tur. Im Bere­ich des Bevölkerungs- und Katas­tro­phen­schutzes ist die Ein­rich­tung eines sog. Gerichts­fonds für „Ehre­namtliche Ein­satzkräfte im Ziv­il- und Katas­tro­phen­schutz“ in Höhe von 500.000 Euro vorge­se­hen. Dabei geht es um die finanzielle Unter­stützung für die Rechts­ber­atung von ehre­namtlichen Ein­satzkräften. Hierzu bedarf es noch eines vom BMI zu entwick­el­nden Konzeptes.

Für die THW-Liegen­schaften wird ein Sanierung­spro­gramm mit einem Vol­u­men von 40 Mio. Euro im Zeitraum 2019–2022 aufgelegt. Zudem wer­den 5 Mio. Euro zur Beschaf­fung von 100 Not­stro­mag­gre­gat­en für die THW-Ortsver­bände bereitgestellt.

Auf­grund weit­er­hin hoher Teil­nehmerzahlen und ein­er stärk­eren Fre­quen­tierung von Spezialkursen wur­den die Mit­tel für die Durch­führung von Inte­gra­tionskursen um gut 52 Mio. Euro auf 720 Mio. Euro aufgestockt.

Die För­der­mit­tel für den Sport hat die Koali­tion im par­la­men­tarischen Ver­fahren um rd. 40 Mio. Euro auf gut 235 Mio. Euro ver­stärkt. Zwis­chen 2017 und 2019 steigen die Mit­tel um gut 68 Mio. Euro von 167 Mio. Euro auf 235 Mio. Euro.

So sind u.a. zusät­zlich 10 Mio. Euro für die Bun­desstützpunk­tleit­er und Train­er, 7 Mio. Euro für die unmit­tel­bare Ath­leten­förderung, 6 Mio. Euro für die Ver­bands­förderung in Vor­bere­itung auf die Olymp­is­chen Som­mer­spiele 2020 und 3,5 Mio. Euro für Maß­nah­men im Behin­derten­bere­ich einge­plant. Zudem wer­den zusät­zlich 1 Mio. Euro für Sanierungs- und Mod­ernisierungs­maß­nah­men an Stan­dorten des Spitzen­sports vorge­se­hen. Für die Ski-Welt­meis­ter­schaft 2021 in Ober­st­dorf wer­den in den näch­sten Jahren ins­ge­samt 16,8 Mio. Euro zur Ver­fü­gung gestellt.

Städte­bauförderung und sozialer Wohnungsbau

Die Mit­tel für den sozialen Woh­nungs­bau wer­den mit 1,518 Mrd. Euro auf dem Niveau des Jahres 2018 ver­stetigt. Damit unter­stützt der Bund mit­tel­bar die Län­der und Kom­munen beim Neubau von Woh­nun­gen und bei der Ausweitung des Bestands an Sozial­woh­nun­gen. Weit­ere Unter­stützung erhal­ten die Län­der durch den Aufwuchs der Mit­tel um jew­eils 100 Mio. Euro bei den Förder­pro­gram­men „Sanierung kom­mu­naler Ein­rich­tun­gen in den Bere­ichen Sport, Jugend und Kul­tur“ und „Mod­el­lvorhaben zur Weit­er­en­twick­lung der Städtebauförderung“.

Damit betra­gen die jew­eili­gen Pro­gram­mvo­lu­mi­na rd. 240 Mio. Euro bzw. rd. 200 Mio. Euro für die näch­sten Jahre. Für Maß­nah­men zur aktiv­en Gestal­tung der Dig­i­tal­isierung in den Kom­munen wurde ein neuer Haushalt­sti­tel „Förderung von Mod­ell­pro­jek­ten Smart Cities“ mit einem Pro­gram­mvol­u­men von 167,5 Mio. Euro aus­ge­bracht. Darüber hin­aus ste­hen erst­ma­lig 10,5 Mio. Euro in den näch­sten Jahren für den Auf­bau des soge­nan­nten Build­ing Infor­ma­tion Mod­el­ing Kom­pe­tenzzen­trums (BIM) zur Ver­fü­gung. Ziel ist es, öffentliche Auf­tragge­ber, ihre Auf­trag­nehmer und die gesamte Wertschöp­fungs­kette Bau im Trans­for­ma­tion­sprozess der Dig­i­tal­isierung zu unterstützen.

Verkehr – Infra­struk­tur, Mobil­ität und Vernetzung

Nach­dem im aktuellen Haushalt 175 Mio. Euro zur Senkung der Trassen­preise im Schienen­verkehr vorge­se­hen sind, ste­hen zur Ent­las­tung der Unternehmen jew­eils 350 Mio. Euro in den Jahren  2019 und 2020 zur Ver­fü­gung. Ziel dieser Maß­nahme ist es, den Güter­verkehr auf der Schiene bil­liger zu machen und die Wet­tbe­werb­s­fähigkeit gegenüber der Straße zu erhöhen.

Gle­ichzeit­ig brin­gen wir bis zum Jahr 2026 Mit­tel in Höhe von 330 Mio. Euro aus, um an 118 Bahn­höfen für Bar­ri­ere­frei­heit zu sor­gen. Zwecks Mod­ernisierung des Bah­n­funks soll das bish­erige GSM-RFunksys­tem umgerüstet und die Stör­fes­tigkeit erhöht wer­den. Hier­für ste­hen bis 2022 ins­ge­samt gut 35 Mio. Euro bereit.

Für ein neuzu­grün­den­des „Deutsches Zen­trum für Schienen­verkehrs­forschung“ sind 5 Mio. Euro etatisiert. Einge­plant sind zudem rd. 53 Mio. Euro zur Förderung alter­na­tiv­er Antriebe im Schienenverkehr.

Zusät­zlich 26 Mio. Euro ste­hen im Kon­text zum Bre­it­ban­daus­bau bere­it. Die Mit­tel dienen der Bestand­ser­fas­sung und Bere­it­stel­lung von Leer­rohrin­fra­struk­tur ent­lang des Straßennetzes.

Zur Ent­las­tung und Stärkung der Wet­tbe­werb­s­fähigkeit der Bin­nen­schiff­fahrt wer­den die Befahrens­ab­gaben in Höhe von 44,5 Mio. Euro reduziert.

Zur Umset­zung der 5x5G-Strate­gie ste­hen bis 2022 ins­ge­samt 85,5 Mio. Euro zur Ver­fü­gung. Fünf Regio­nen wer­den mit diesem Mobil­funk­stan­dard pri­or­itär aus­ges­tat­tet, um die Forschung zu inten­sivieren und den Infra­struk­tu­rauf­bau in diesem Seg­ment zu beschleunigen.

Für den Bere­ich automa­tisiertes und ver­net­ztes Fahren ste­hen im Zeitraum 2019 bis 2022 ins­ge­samt 106,7 Mio. Euro zur Ver­fü­gung. Die zusät­zlichen Mit­tel dienen u.a. der Umset­zung ein­er neuen Förder­richtlin­ie mit dem Fokus auf Weit­er­en­twick­lung des gesamten Verkehrs- und Mobil­itätssys­tems, ins­beson­dere auch unter Anwen­dung von Kün­stlich­er Intel­li­genz (KI).

Zur Förderung von Mod­ell­pro­jek­ten des Rad­verkehrs ste­hen 22 Mio. Euro zur Ver­fü­gung. Um der Inef­fizienz der sog. „let­zten Meile“ im inner­städtis­chen Liefer­verkehr zu begeg­nen, sind 10,6 Mio. Euro zur Förderung städtis­ch­er Logis­tikkonzepte etatisiert.

Mit zusät­zlichen Mit­teln in Höhe von 27 Mio. Euro wird das beste­hende Pro­gramm „Inno­v­a­tive Hafen­tech­nolo­gien“ (IHATEC) abgesichert und durch eine 2. Förder­pe­ri­ode IHATEC II ver­stetigt. Ziel des Pro­gramms ist die Bewäl­ti­gung des stark anwach­senden Umschla­gaufkom­mens und die Verbesserung der Logistikketten.

Für die Nutzung alter­na­tiv­er Kraft­stoffe und den Auf­bau ein­er entsprechen­den Tank- und Lade­in­fra­struk­tur wer­den ab 2021 zusät­zlich 16 Mio. Euro bere­it­gestellt. Die Mit­tel dienen der Förderung eines „small-scale“ LNG-Terminals.

Wirtschaft – Mit­tel­stand und Forschungsstandort

Zur Stärkung des Forschungs­stan­dortes Deutsch­land ist die Grün­dung von fünf neuen DLR-Insti­tuten (Deutsches Zen­trum für Luft- und Raum­fahrt) und deren finanzielle Unter­stützung mit 57 Mio. Euro jährlich vorge­se­hen. Geplante Schw­er­punk­te sind u.a. Quan­ten­tech­nolo­gie, Schutz ter­restrisch­er Infra­struk­turen und CO2-arme Indus­trieprozesse. Damit soll auch der Struk­tur­wan­del in den Braunkohlere­gio­nen flankiert werden.

Zur Förderung Kün­stlich­er Intel­li­genz (KI) wer­den in einem ersten Schritt 500 Mio. Euro für die näch­sten Jahre bere­it­gestellt. Bis zum Jahr 2025 sollen im Rah­men der KI-Strate­gie ins­ge­samt 3 Mrd. Euro u.a. zur Finanzierung von min­destens 100 Pro­fes­suren im Bere­ich KI und zur Ausweitung von Kom­pe­tenzzen­tren ver­aus­gabt werden.

Die Indus­trielle Gemein­schafts­forschung (IGF) erhält gut 7 Mio. Euro zusät­zlich und liegt mit 169 Mio. Euro auf dem Niveau des aktuellen Haushaltsansatzes.

Im Rah­men der Außen­wirtschafts­förderung ste­hen für eine neue Afri­ka-Ini­tia­tive 30 Mio. Euro zusät­zlich im BMWi-Etat zur Verfügung.

Für Schw­er­punk­tvorhaben in den neuen Län­dern wird eine weit­ere Mil­lion aufgewendet.

Um län­gere Pro­jek­t­laufzeit­en für die neu geplante För­der­maß­nahme zur Stärkung der Grün­dungskul­tur an Uni­ver­sitäten und Hochschulen („EXIST-Poten­tiale“) zu ermöglichen, wer­den die Verpflich­tungser­mäch­ti­gun­gen um 15 Mio. Euro aufgestockt.

Agrar

Für die Forstwirtschaft ste­hen in den näch­sten fünf Jahren 25 Mio. Euro an Dür­re­hil­fen zur Ver­fü­gung. Die Forstwirtschaft ist auf ähn­liche Weise von der extremen Dürre betrof­fen wie die Land­wirtschaft. An dem Pro­gramm zur Wieder­auf­forstung wer­den sich die Län­der mit dem sel­ben Betrag beteili­gen. Ins­ge­samt 30 Mio. Euro sind im Zeitraum 2019 bis 2020 für Maß­nah­men zur Verbesserung des Tier­wohls vorgesehen.

Zur Umset­zung der Nitra­trichtlin­ie sind im Bere­ich der Acker­baus­trate­gie zusät­zlich 5 Mio. Euro etatisiert worden.

Vertei­di­gungse­tat

Um wichtige Beschaf­fungsvorhaben auf den Weg zu brin­gen, erhält das Bun­desvertei­di­gungsmin­is­teri­um für das Jahr 2019 zusät­zlich rd. 330 Mio. Euro sowie Verpflich­tungser­mäch­ti­gun­gen in Höhe von rund 5,7 Mrd. Euro für die kom­menden Jahre. Umge­set­zt wer­den u.a. fol­gende Beschaffungsmaßnahmen:

  • Mehrzweck­kampf­schiff 180,
  • schw­eren Transporthubschrauber,
  • Raketen­ab­wehrsys­tem TLVS sowie
  • U‑Boote der Klasse 212 Com­mon Design.

Entwick­lungszusam­me­nar­beit

Das BMZ erhält im Zuge der par­la­men­tarischen Beratun­gen 520 Mio. Euro zusät­zlich für eine Vielzahl von Maßnahmen.

So steigen u.a. die Aus­gaben zur Krisen­be­wäl­ti­gung und für die Finanzielle Zusam­me­nar­beit mit Regio­nen um jew­eils 100 Mio. Euro, die Beiträge an die Vere­in­ten Natio­nen und ihre Son­deror­gan­i­sa­tio­nen um 80 Mio. Euro, der Fonds zur Bekämp­fung von AIDS, Tuberku­lose und Malar­ia um 40 Mio. Euro, die Entwick­lungspart­ner­schaft mit der Wirtschaft um gut 35 Mio. Euro, die Son­derini­tia­tiv­en „Fluchtur­sachen bekämpfen“ und „Aus­bil­dung und Beschäf­ti­gung“ um 40 Mio. Euro bzw. 30 Mio. Euro sowie die Förderung entwick­lungswichtiger Vorhaben pri­vater deutsch­er Träger um 30 Mio. Euro.

Auswär­tiges Amt – Human­itäre Hil­fe und Krisenprävention

Die Mit­tel für human­itäre Hil­fe und Krisen­präven­tion im Etat des Auswär­ti­gen Amtes wer­den um rd. 180 Mio. Euro auf rd. 1,976 Mrd. Euro erhöht. Damit liegen sie deut­lich über dem aktuellen Ansatz von 1,8 Mrd. Euro. Dies ist zurück­zuführen auf den Mit­te­laufwuchs bei den human­itären Hil­f­s­maß­nah­men im Aus­land und der Krisen­präven­tion mit Haushalt­san­sätzen von 1,580 Mrd. Euro und 396 Mio. Euro.

Für die Opfer der Colo­nia Dig­nidad in Chile sind 1 Mio. Euro etatisiert. Die Mit­tel sind bis zur Vor­lage eines beschlosse­nen Hil­f­skonzeptes gesperrt.

Der Volks­bund Kriegs­gräber­für­sorge erhält zusät­zlich 1,8 Mio. Euro und kommt auf eine Gesamtzuwen­dung von 17,8 Mio. Euro.

Es ist außer­dem gelun­gen, die bere­its im Koali­tionsver­trag vere­in­barte Unter­stützung der Sanierung der Benedik­tin­er­a­btei Dor­mi­tio in Jerusalem im Etat des Auswär­ti­gen Amtes zu ver­ankern. Über 15 Mio. Euro ste­hen für die Sanierung gemein­sam mit den weit­eren notwendi­gen Maß­nah­men an der Erlöserkirche und dem Wis­senschaft­szen­trum der EKD in Jerusalem zur Verfügung.

Für den „Bil­dungscam­pus Deutsch­land in Ho Chi Minh City“ sind 18 Mio. Euro etatisiert.

Des Weit­eren wer­den erst­ma­lig inter­na­tionale Muse­um­sko­op­er­a­tio­nen gefördert. Dies bet­rifft konkret das Ech­na­ton-Muse­um in Min­ja (Ägypten) und das Naturkun­de­mu­se­um in Tansa­nia. Ins­ge­samt sind für diesen neuen Haushalt­sti­tel in den näch­sten Jahren 23 Mio. Euro vorgesehen.

Darüber hin­aus wer­den die Mit­tel für das Goethe-Insti­tut um 5 Mio. Euro und die Alexan­der von Hum­boldt-Stiftung um 7 Mio. Euro aufgestockt.

Bil­dung

Bil­dung, Wis­senschaft und Forschung genießen weit­er­hin hohe Pri­or­ität. Für den Bil­dungse­tat kon­nten im Zuge der par­la­men­tarischen Beratun­gen gut 124 Mio. Euro zusät­zlich mobil­isiert wer­den, so dass die Gesam­taus­gaben bei rd. 18,267 Mrd. Euro liegen. Zwecks Grün­dung ein­er Agen­tur zur Förderung von Sprungin­no­va­tio­nen wer­den bis zum Jahr 2022 ins­ge­samt 116 Mio. Euro bere­it­gestellt. Das Förder­pro­gramm ist auf 10 Jahre befris­tet. Ziel ist die Entwick­lung hochin­no­v­a­tiv­er Ideen zu neuen Tech­nolo­gien, Pro­duk­ten und Dien­stleis­tun­gen mit deut­lich mark­tverän­dern­dem Potential.

In den näch­sten Jahren soll ein neues Fraun­hofer-Insti­tut für Energiein­fra­struk­tur und Geot­her­mie sowie eine Außen­stelle für „Trans­la­tionale Neu­roin­flam­ma­tion“ entste­hen. Des Weit­eren wird das Fraun­hofer „Ocean Tech­nol­o­gy Cen­ter“ weit­er ausgebaut.

Für diese Maß­nah­men sind Mit­tel in Höhe von gut 85 Mio. Euro einge­plant, die auch zur Unter­stützung des Struk­tur­wan­dels in den Braunkohlere­gio­nen dienen. Die Inno­va­tions­förderung in den neuen Län­dern wird mit zusät­zlichen 10 Mio. Euro gestärkt.

Eben­falls 10 Mio. Euro zusät­zlich sind zur Schaf­fung von min­destens zwei regionalen Kom­pe­tenzzen­tren für den Wis­senstrans­fer vorge­se­hen. Dabei geht es u.a. um den Aus­bau des Pro­gramms „Arbeit mit und am Menschen“.

Fam­i­lien­poli­tik

Als eine wichtige Säule der fam­i­lien­poli­tis­chen Leis­tun­gen erfährt das Eltern­geld erneut einen Aufwuchs und steigt um 190 Mio. Euro auf 6,86 Mrd. Euro.

Für den Bun­des­frei­willi­gen­di­enst (BFD) stellen wir 40 Mio. Euro zusät­zlich bere­it und schaf­fen damit u.a. 2.000 Frei­willi­gen-Stellen beim Tech­nis­chen Hil­f­swerk (THW). Für die weit­eren Frei­willi­gen­di­en­ste (FSJ, FÖJ) ste­hen 25 Mio. Euro zusät­zlich zur Verfügung.

Um mehr Erzieherin­nen und Erzieher für Kindertagestät­ten und Horte zu gewin­nen, erhält die Fachkräf­te­of­fen­sive in den näch­sten bei­den Jahren 30 Mio. Euro zusät­zlich. Das Pro­gramm Kita­Plus wird für 16 Mio. Euro um ein Jahr verlängert.

Das Deutsch-Franzö­sis­che Jugendw­erk erhält 2 Mio. Euro und das Deutsch-Pol­nis­che Jugendw­erk 1 Mio. Euro zusät­zlich. Neu errichtet wird ein Deutsch-Israelis­ches Jugendw­erk mit ins­ge­samt 10 Mio. Euro für den Zeitraum 2019 bis 2021.

Gesund­heitswe­sen

Das Bun­desmin­is­teri­um für Gesund­heit kann im Zuge der par­la­men­tarischen Beratun­gen bei den Baran­sätzen einen Aus­gaben­zuwachs von rd. 35 Mio. Euro verze­ich­nen. Für Mod­ell­pro­jek­te zur telemedi­zinis­chen Anwen­dung wer­den bis zum Jahr 2022 ins­ge­samt 23 Mio. Euro einge­plant. Mit diesem Geld sollen Testre­gio­nen sowohl im ländlichen wie im urba­nen Umfeld ein­gerichtet wer­den, um neue Impulse für dig­i­tale Anwen­dun­gen zu schaffen.

Die Mit­tel zur HIV/STI-Aufk­lärung wer­den um rd. 1,7 Mio. Euro auf rd. 13,6 Mio. Euro erhöht. Ein ähn­lich hoher Aus­gaben­zuwachs von 1,5 Mio. Euro ergibt sich bei den Aufk­lärungs­maß­nah­men auf dem Gebi­et des Dro­gen- und Suchtmittelmissbrauchs.

Der Bere­ich Migra­tion und Inte­gra­tion im deutschen Gesund­heitswe­sen wird mit 3,9 Mio. Euro bis zum Jahr 2022 gestärkt. Für den Auf­bau und Betrieb des Nationalen Gesund­heit­sportals ste­hen 20 Mio. Euro bis zum Jahr 2022 zur Verfügung.

Das Förder­pro­gramm für exper­i­mentelle Pilot­pro­jek­te erfährt einen Aufwuchs von 5 Mio. Euro bis 2022. Damit sollen Ver­sorgungs- und Aus­bil­dungsmod­elle ver­stärkt und die Ver­sorgungssi­t­u­a­tion ins­beson­dere im ländlichen Raum verbessert werden.

Zudem wer­den 11 Mio. Euro zum Auf­bau und Betrieb eines Datenkom­pe­tenzzen­trums „Gesund­heitsver­sorgung“ bere­it­gestellt. Ziel ist, die Dat­en des Gesund­heitswe­sens zu bün­deln und zum Zweck der Steuerung von Ver­sorgung­sprozessen sowie zur Weit­er­en­twick­lung der Ver­sorgungsqual­ität heranzuziehen.

Kul­tur

Die Aus­gaben für Kul­tur wer­den im Haushalt­s­jahr 2019 um gut 113 Mio. Euro erhöht. Damit steigt der Kul­tur-Etat auf das Reko­rd­niveau von rd. 1,9 Mrd. Euro. Durch die Bere­it­stel­lung dieser Mit­tel kön­nen erneut zahlre­iche kul­turelle Pro­jek­te und Ein­rich­tun­gen bun­desweit gefördert werden.

Zusät­zliche Mit­tel sind u.a. für ein weit­eres Denkmalschutz-Son­der­pro­gramm in Höhe von 40 Mio. Euro vorgesehen.

Mit ein­er Erhöhung um 5 Mio. Euro auf 140 Mio. Euro soll die Film­förderung gestärkt und För­der­möglichkeit­en erweit­ert werden.

Darüber hin­aus ist ein Son­der­in­vesti­tion­spro­gramm „Mit­teldeutsche Schlöss­er und Gärten“ beschlossen wur­den. Dieses Pro­gramm erstreckt sich über acht Jahre und umfasst ein Gesamtvol­u­men von 400 Mio. Euro. Der Bund beteiligt sich mit 200 Mio. Euro, auf die Län­der Sach­sen-Anhalt und Thürin­gen ent­fall­en jew­eils 100 Mio. Euro.

Energie- und Kli­ma­fonds (EKF)

Zur Besei­t­i­gung von Dop­pel­struk­turen im Bun­de­shaushalt erfol­gten einige Mit­telum­schich­tun­gen im EKF. Zugle­ich wur­den drei neue Pro­gramme mit einem Pro­gram­mvol­u­men von 195 Mio. Euro aufgelegt. So ste­hen 100 Mio. Euro bere­it, mit denen Maß­nah­men zur Kli­maan­pas­sung und Mod­ernisierung in Land­schafts­gärten sowie Park- und Grü­nan­la­gen finanziert wer­den sollen.

Zur Bekämp­fung des Plas­tik­mülls in den Welt­meeren wurde ein neuer Haushalt­sti­tel „Export von Tech­nolo­gien gegen die Ver­mül­lung der Meere“ mit einem Vol­u­men von 50 Mio. Euro ausgebracht.

Weit­ere 45 Mio. Euro dienen zur Finanzierung von Vorhaben und Pro­jek­ten, die Pilotcharak­ter beim Umstel­lung­sprozess der Indus­trie auf eine weit­ge­hend treib­haus­gas­neu­trale Pro­duk­tion aufweisen („Investi­tio­nen zur Dekar­bon­isierung der Industrie“).

Der Abschluss der Haushalts­ber­atun­gen zeigt, dass für die Koali­tion der Haushalt ohne neue Schulden weit­er­hin Pri­or­ität hat. Erfreulich ist zudem die Steigerung der Investitionen.

Quelle: CDU/C­SU-Bun­destags­frak­tion, AG Haushalt

Bild © Jens Koeppen