In der Haushaltswoche im November wurde der Bundeshaushalt 2019 verabschiedet. Mit dem Bundeshaushalt 2019 wurde das fünfte Jahr in Folge ein Haushaltsplan ohne neue Schulden; bereits seit 2014 nimmt der Bund keine neuen Kredite auf. Auch im kommenden Jahr wird der Bund mit dem Geld der Bürgerinnen und Bürger auskommen und seine Ausgaben von 356,4 Mrd. Euro ohne neue Kredite finanzieren können.
Die Schuldenstandsquote wird spätestens 2019, womöglich schon in diesem Jahr, unter dem nach Stabilitäts- und Wachstumspakt vorgegebenen Schwellenwert von 60 Prozent des Bruttoinlandsproduktes (BIP) liegen. Im Jahr 2010 betrug die Schuldenstandsquote noch 81 Prozent des BIP.
Der Haushalt zeichnet sich durch einen guten Mix aus Investitionen in die Zukunft, Stärkung der inneren und äußeren Sicherheit sowie Maßnahmen für den gesellschaftlichen Zusammenhalt aus. Die vereinbarten prioritären Maßnahmen werden weiter schrittweise umgesetzt.
Die Investitionen konnten im parlamentarischen Verfahren um gut 1 Mrd. Euro auf rd. 39 Mrd. Euro erhöht werden. Die Investitionsquote liegt bei rd. 10,9 Prozent der Gesamtausgaben.
Der Abschluss der Haushaltsberatungen zeigt, dass für die Koalition der Haushalt ohne neue Schulden weiterhin Priorität hat. Erfreulich ist zudem die Steigerung der Investitionen.
Einige Informationen aus den einzelnen Etats sowie einige haushalterische Veränderungen sind nachfolgend beispielhaft aufgeführt.
Personal
Die Umsetzung des im Koalitionsvertrag vereinbarten Ziels einer Stärkung der Sicherheitsbehörden mit 7.500 zusätzlichen Stellen in dieser Legislatur wird im Haushalt 2019 fortgesetzt. Inklusive der 3. Tranche aus dem Sicherheitspaket der 18. Legislaturperiode beträgt der Stellenzuwachs bei der Bundespolizei rd. 2.400 Stellen. Das Bundeskriminalamt und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik erhalten gut 475 bzw. rd. 325 neue Stellen. Daneben werden zusätzliche Stellen beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) im Zusammenhang mit der Errichtung von AnKERZentren (313 Stellen) geschaffen. Mit den bereits 2018 beschlossenen Stellen stehen bereits jetzt gut 4.000 der vereinbarten 7.500 Stellen zur Verfügung.
Die Zollverwaltung erhält 775 neue Stellen. Außerdem wurde für diesen Personalbereich ein neuer Haushaltsvermerk aufgenommen mit der Maßgabe, insgesamt 3.204 zusätzlich ausgebildete Anwärterinnen und Anwärter des mittleren und gehobenen Dienstes in den Jahren 2021 bis 2026 zu übernehmen. Geprüft werden soll beim Zoll zudem die Hebung des Eingangsamtes des mittleren nichttechnischen Dienstes auf die Besoldungsgruppe A 7.
Darüber hinaus werden die Gerichte und Justizbehörden im Sinne des „Paktes für den Rechtsstaat“ gestärkt. Beim Generalbundesanwalt sind 37 und beim Bundesgerichtshof 24 neue Stellen vorgesehen. Von den 24 Stellen entfallen jeweils 12 Stellen auf einen Zivilsenat in Karlsruhe und einen neuen Strafsenat in Leipzig. Zum Abbau des Beförderungsstaus bei der Bundeswehr sind 1.010 höherwertige neue Stellen ausgebracht worden.
Des Weiteren wurden zum Abbau sachgrundloser Befristungen rd. 1.340 neue Stellen über mehre Etats im Haushalt 2019 beschlossen. Damit wird ein weiterer wichtiger Schritt getan, um das Ziel zukünftig nicht mehr als 2,5 % der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sachgrundlos zu beschäftigen, in absehbarer Zeit zu erreichen. Im Rahmen der parlamentarischen Haushaltsberatungen wurden wichtige politische Impulse und Schwerpunkte setzen können. Allein in der Bereinigungssitzung wurden rd. 300 Anträge der Koalition beschlossen. In den Beratungen konnten nicht alle an die Haushälter herangetragenen Wünsche umgesetzt werden. Bei manchen Entscheidungen mussten auch Kompromisse akzeptiert werden.
Innere Sicherheit, Einbruchsicherung und Sport
Die Ausgaben für die Innere Sicherheit steigen weiter und liegen mit rd. 5,5, Mrd. Euro nochmals über dem Rekordansatz des aktuellen Jahres. Diese Mittel kommen insbesondere der Bundespolizei und dem Bundeskriminalamt zugute.
Zusätzlich werden in den nächsten Jahren 64 Mio. Euro für geschützte Fahrzeuge der Bereitschaftspolizeien der Länder und 100 Mio. Euro für Fahrzeuge für den Bevölkerungsschutz zugunsten der Länder, vor allem für die freiwilligen Feuerwehren.
Dem erfolgreichen KfW-Programm „Kriminalprävention durch Einbruchsicherung“ werden zusätzlich 25 Mio. Euro für 2019 und 2020 zur Verfügung gestellt. Damit liegt der Baransatz mit 65 Mio. Euro auf dem Niveau des aktuellen Jahres. Um die Bürger schneller vor neuen Betrugsmaschen zu warnen, soll eine App „Die Polizei warnt“ entwickelt werden. Hierfür sind 500.000 Euro etatisiert.
Für Sanierungsmaßnahmen der BKA-Schießanlagen sind zusätzlich 2 Mio. Euro eingeplant. Die Bundespolizei erhält weitere 3 Mio. Euro für die persönliche Schutzausstattung der zivilen Fahndungsgruppen, Fahrzeuge und die Beschaffung der notwendigen IT-Infrastruktur. Im Bereich des Bevölkerungs- und Katastrophenschutzes ist die Einrichtung eines sog. Gerichtsfonds für „Ehrenamtliche Einsatzkräfte im Zivil- und Katastrophenschutz“ in Höhe von 500.000 Euro vorgesehen. Dabei geht es um die finanzielle Unterstützung für die Rechtsberatung von ehrenamtlichen Einsatzkräften. Hierzu bedarf es noch eines vom BMI zu entwickelnden Konzeptes.
Für die THW-Liegenschaften wird ein Sanierungsprogramm mit einem Volumen von 40 Mio. Euro im Zeitraum 2019–2022 aufgelegt. Zudem werden 5 Mio. Euro zur Beschaffung von 100 Notstromaggregaten für die THW-Ortsverbände bereitgestellt.
Aufgrund weiterhin hoher Teilnehmerzahlen und einer stärkeren Frequentierung von Spezialkursen wurden die Mittel für die Durchführung von Integrationskursen um gut 52 Mio. Euro auf 720 Mio. Euro aufgestockt.
Die Fördermittel für den Sport hat die Koalition im parlamentarischen Verfahren um rd. 40 Mio. Euro auf gut 235 Mio. Euro verstärkt. Zwischen 2017 und 2019 steigen die Mittel um gut 68 Mio. Euro von 167 Mio. Euro auf 235 Mio. Euro.
So sind u.a. zusätzlich 10 Mio. Euro für die Bundesstützpunktleiter und Trainer, 7 Mio. Euro für die unmittelbare Athletenförderung, 6 Mio. Euro für die Verbandsförderung in Vorbereitung auf die Olympischen Sommerspiele 2020 und 3,5 Mio. Euro für Maßnahmen im Behindertenbereich eingeplant. Zudem werden zusätzlich 1 Mio. Euro für Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen an Standorten des Spitzensports vorgesehen. Für die Ski-Weltmeisterschaft 2021 in Oberstdorf werden in den nächsten Jahren insgesamt 16,8 Mio. Euro zur Verfügung gestellt.
Städtebauförderung und sozialer Wohnungsbau
Die Mittel für den sozialen Wohnungsbau werden mit 1,518 Mrd. Euro auf dem Niveau des Jahres 2018 verstetigt. Damit unterstützt der Bund mittelbar die Länder und Kommunen beim Neubau von Wohnungen und bei der Ausweitung des Bestands an Sozialwohnungen. Weitere Unterstützung erhalten die Länder durch den Aufwuchs der Mittel um jeweils 100 Mio. Euro bei den Förderprogrammen „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ und „Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Städtebauförderung“.
Damit betragen die jeweiligen Programmvolumina rd. 240 Mio. Euro bzw. rd. 200 Mio. Euro für die nächsten Jahre. Für Maßnahmen zur aktiven Gestaltung der Digitalisierung in den Kommunen wurde ein neuer Haushaltstitel „Förderung von Modellprojekten Smart Cities“ mit einem Programmvolumen von 167,5 Mio. Euro ausgebracht. Darüber hinaus stehen erstmalig 10,5 Mio. Euro in den nächsten Jahren für den Aufbau des sogenannten Building Information Modeling Kompetenzzentrums (BIM) zur Verfügung. Ziel ist es, öffentliche Auftraggeber, ihre Auftragnehmer und die gesamte Wertschöpfungskette Bau im Transformationsprozess der Digitalisierung zu unterstützen.
Verkehr – Infrastruktur, Mobilität und Vernetzung
Nachdem im aktuellen Haushalt 175 Mio. Euro zur Senkung der Trassenpreise im Schienenverkehr vorgesehen sind, stehen zur Entlastung der Unternehmen jeweils 350 Mio. Euro in den Jahren 2019 und 2020 zur Verfügung. Ziel dieser Maßnahme ist es, den Güterverkehr auf der Schiene billiger zu machen und die Wettbewerbsfähigkeit gegenüber der Straße zu erhöhen.
Gleichzeitig bringen wir bis zum Jahr 2026 Mittel in Höhe von 330 Mio. Euro aus, um an 118 Bahnhöfen für Barrierefreiheit zu sorgen. Zwecks Modernisierung des Bahnfunks soll das bisherige GSM-RFunksystem umgerüstet und die Störfestigkeit erhöht werden. Hierfür stehen bis 2022 insgesamt gut 35 Mio. Euro bereit.
Für ein neuzugründendes „Deutsches Zentrum für Schienenverkehrsforschung“ sind 5 Mio. Euro etatisiert. Eingeplant sind zudem rd. 53 Mio. Euro zur Förderung alternativer Antriebe im Schienenverkehr.
Zusätzlich 26 Mio. Euro stehen im Kontext zum Breitbandausbau bereit. Die Mittel dienen der Bestandserfassung und Bereitstellung von Leerrohrinfrastruktur entlang des Straßennetzes.
Zur Entlastung und Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Binnenschifffahrt werden die Befahrensabgaben in Höhe von 44,5 Mio. Euro reduziert.
Zur Umsetzung der 5x5G-Strategie stehen bis 2022 insgesamt 85,5 Mio. Euro zur Verfügung. Fünf Regionen werden mit diesem Mobilfunkstandard prioritär ausgestattet, um die Forschung zu intensivieren und den Infrastrukturaufbau in diesem Segment zu beschleunigen.
Für den Bereich automatisiertes und vernetztes Fahren stehen im Zeitraum 2019 bis 2022 insgesamt 106,7 Mio. Euro zur Verfügung. Die zusätzlichen Mittel dienen u.a. der Umsetzung einer neuen Förderrichtlinie mit dem Fokus auf Weiterentwicklung des gesamten Verkehrs- und Mobilitätssystems, insbesondere auch unter Anwendung von Künstlicher Intelligenz (KI).
Zur Förderung von Modellprojekten des Radverkehrs stehen 22 Mio. Euro zur Verfügung. Um der Ineffizienz der sog. „letzten Meile“ im innerstädtischen Lieferverkehr zu begegnen, sind 10,6 Mio. Euro zur Förderung städtischer Logistikkonzepte etatisiert.
Mit zusätzlichen Mitteln in Höhe von 27 Mio. Euro wird das bestehende Programm „Innovative Hafentechnologien“ (IHATEC) abgesichert und durch eine 2. Förderperiode IHATEC II verstetigt. Ziel des Programms ist die Bewältigung des stark anwachsenden Umschlagaufkommens und die Verbesserung der Logistikketten.
Für die Nutzung alternativer Kraftstoffe und den Aufbau einer entsprechenden Tank- und Ladeinfrastruktur werden ab 2021 zusätzlich 16 Mio. Euro bereitgestellt. Die Mittel dienen der Förderung eines „small-scale“ LNG-Terminals.
Wirtschaft – Mittelstand und Forschungsstandort
Zur Stärkung des Forschungsstandortes Deutschland ist die Gründung von fünf neuen DLR-Instituten (Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt) und deren finanzielle Unterstützung mit 57 Mio. Euro jährlich vorgesehen. Geplante Schwerpunkte sind u.a. Quantentechnologie, Schutz terrestrischer Infrastrukturen und CO2-arme Industrieprozesse. Damit soll auch der Strukturwandel in den Braunkohleregionen flankiert werden.
Zur Förderung Künstlicher Intelligenz (KI) werden in einem ersten Schritt 500 Mio. Euro für die nächsten Jahre bereitgestellt. Bis zum Jahr 2025 sollen im Rahmen der KI-Strategie insgesamt 3 Mrd. Euro u.a. zur Finanzierung von mindestens 100 Professuren im Bereich KI und zur Ausweitung von Kompetenzzentren verausgabt werden.
Die Industrielle Gemeinschaftsforschung (IGF) erhält gut 7 Mio. Euro zusätzlich und liegt mit 169 Mio. Euro auf dem Niveau des aktuellen Haushaltsansatzes.
Im Rahmen der Außenwirtschaftsförderung stehen für eine neue Afrika-Initiative 30 Mio. Euro zusätzlich im BMWi-Etat zur Verfügung.
Für Schwerpunktvorhaben in den neuen Ländern wird eine weitere Million aufgewendet.
Um längere Projektlaufzeiten für die neu geplante Fördermaßnahme zur Stärkung der Gründungskultur an Universitäten und Hochschulen („EXIST-Potentiale“) zu ermöglichen, werden die Verpflichtungsermächtigungen um 15 Mio. Euro aufgestockt.
Agrar
Für die Forstwirtschaft stehen in den nächsten fünf Jahren 25 Mio. Euro an Dürrehilfen zur Verfügung. Die Forstwirtschaft ist auf ähnliche Weise von der extremen Dürre betroffen wie die Landwirtschaft. An dem Programm zur Wiederaufforstung werden sich die Länder mit dem selben Betrag beteiligen. Insgesamt 30 Mio. Euro sind im Zeitraum 2019 bis 2020 für Maßnahmen zur Verbesserung des Tierwohls vorgesehen.
Zur Umsetzung der Nitratrichtlinie sind im Bereich der Ackerbaustrategie zusätzlich 5 Mio. Euro etatisiert worden.
Verteidigungsetat
Um wichtige Beschaffungsvorhaben auf den Weg zu bringen, erhält das Bundesverteidigungsministerium für das Jahr 2019 zusätzlich rd. 330 Mio. Euro sowie Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von rund 5,7 Mrd. Euro für die kommenden Jahre. Umgesetzt werden u.a. folgende Beschaffungsmaßnahmen:
- Mehrzweckkampfschiff 180,
- schweren Transporthubschrauber,
- Raketenabwehrsystem TLVS sowie
- U‑Boote der Klasse 212 Common Design.
Entwicklungszusammenarbeit
Das BMZ erhält im Zuge der parlamentarischen Beratungen 520 Mio. Euro zusätzlich für eine Vielzahl von Maßnahmen.
So steigen u.a. die Ausgaben zur Krisenbewältigung und für die Finanzielle Zusammenarbeit mit Regionen um jeweils 100 Mio. Euro, die Beiträge an die Vereinten Nationen und ihre Sonderorganisationen um 80 Mio. Euro, der Fonds zur Bekämpfung von AIDS, Tuberkulose und Malaria um 40 Mio. Euro, die Entwicklungspartnerschaft mit der Wirtschaft um gut 35 Mio. Euro, die Sonderinitiativen „Fluchtursachen bekämpfen“ und „Ausbildung und Beschäftigung“ um 40 Mio. Euro bzw. 30 Mio. Euro sowie die Förderung entwicklungswichtiger Vorhaben privater deutscher Träger um 30 Mio. Euro.
Auswärtiges Amt – Humanitäre Hilfe und Krisenprävention
Die Mittel für humanitäre Hilfe und Krisenprävention im Etat des Auswärtigen Amtes werden um rd. 180 Mio. Euro auf rd. 1,976 Mrd. Euro erhöht. Damit liegen sie deutlich über dem aktuellen Ansatz von 1,8 Mrd. Euro. Dies ist zurückzuführen auf den Mittelaufwuchs bei den humanitären Hilfsmaßnahmen im Ausland und der Krisenprävention mit Haushaltsansätzen von 1,580 Mrd. Euro und 396 Mio. Euro.
Für die Opfer der Colonia Dignidad in Chile sind 1 Mio. Euro etatisiert. Die Mittel sind bis zur Vorlage eines beschlossenen Hilfskonzeptes gesperrt.
Der Volksbund Kriegsgräberfürsorge erhält zusätzlich 1,8 Mio. Euro und kommt auf eine Gesamtzuwendung von 17,8 Mio. Euro.
Es ist außerdem gelungen, die bereits im Koalitionsvertrag vereinbarte Unterstützung der Sanierung der Benediktinerabtei Dormitio in Jerusalem im Etat des Auswärtigen Amtes zu verankern. Über 15 Mio. Euro stehen für die Sanierung gemeinsam mit den weiteren notwendigen Maßnahmen an der Erlöserkirche und dem Wissenschaftszentrum der EKD in Jerusalem zur Verfügung.
Für den „Bildungscampus Deutschland in Ho Chi Minh City“ sind 18 Mio. Euro etatisiert.
Des Weiteren werden erstmalig internationale Museumskooperationen gefördert. Dies betrifft konkret das Echnaton-Museum in Minja (Ägypten) und das Naturkundemuseum in Tansania. Insgesamt sind für diesen neuen Haushaltstitel in den nächsten Jahren 23 Mio. Euro vorgesehen.
Darüber hinaus werden die Mittel für das Goethe-Institut um 5 Mio. Euro und die Alexander von Humboldt-Stiftung um 7 Mio. Euro aufgestockt.
Bildung
Bildung, Wissenschaft und Forschung genießen weiterhin hohe Priorität. Für den Bildungsetat konnten im Zuge der parlamentarischen Beratungen gut 124 Mio. Euro zusätzlich mobilisiert werden, so dass die Gesamtausgaben bei rd. 18,267 Mrd. Euro liegen. Zwecks Gründung einer Agentur zur Förderung von Sprunginnovationen werden bis zum Jahr 2022 insgesamt 116 Mio. Euro bereitgestellt. Das Förderprogramm ist auf 10 Jahre befristet. Ziel ist die Entwicklung hochinnovativer Ideen zu neuen Technologien, Produkten und Dienstleistungen mit deutlich marktveränderndem Potential.
In den nächsten Jahren soll ein neues Fraunhofer-Institut für Energieinfrastruktur und Geothermie sowie eine Außenstelle für „Translationale Neuroinflammation“ entstehen. Des Weiteren wird das Fraunhofer „Ocean Technology Center“ weiter ausgebaut.
Für diese Maßnahmen sind Mittel in Höhe von gut 85 Mio. Euro eingeplant, die auch zur Unterstützung des Strukturwandels in den Braunkohleregionen dienen. Die Innovationsförderung in den neuen Ländern wird mit zusätzlichen 10 Mio. Euro gestärkt.
Ebenfalls 10 Mio. Euro zusätzlich sind zur Schaffung von mindestens zwei regionalen Kompetenzzentren für den Wissenstransfer vorgesehen. Dabei geht es u.a. um den Ausbau des Programms „Arbeit mit und am Menschen“.
Familienpolitik
Als eine wichtige Säule der familienpolitischen Leistungen erfährt das Elterngeld erneut einen Aufwuchs und steigt um 190 Mio. Euro auf 6,86 Mrd. Euro.
Für den Bundesfreiwilligendienst (BFD) stellen wir 40 Mio. Euro zusätzlich bereit und schaffen damit u.a. 2.000 Freiwilligen-Stellen beim Technischen Hilfswerk (THW). Für die weiteren Freiwilligendienste (FSJ, FÖJ) stehen 25 Mio. Euro zusätzlich zur Verfügung.
Um mehr Erzieherinnen und Erzieher für Kindertagestätten und Horte zu gewinnen, erhält die Fachkräfteoffensive in den nächsten beiden Jahren 30 Mio. Euro zusätzlich. Das Programm KitaPlus wird für 16 Mio. Euro um ein Jahr verlängert.
Das Deutsch-Französische Jugendwerk erhält 2 Mio. Euro und das Deutsch-Polnische Jugendwerk 1 Mio. Euro zusätzlich. Neu errichtet wird ein Deutsch-Israelisches Jugendwerk mit insgesamt 10 Mio. Euro für den Zeitraum 2019 bis 2021.
Gesundheitswesen
Das Bundesministerium für Gesundheit kann im Zuge der parlamentarischen Beratungen bei den Baransätzen einen Ausgabenzuwachs von rd. 35 Mio. Euro verzeichnen. Für Modellprojekte zur telemedizinischen Anwendung werden bis zum Jahr 2022 insgesamt 23 Mio. Euro eingeplant. Mit diesem Geld sollen Testregionen sowohl im ländlichen wie im urbanen Umfeld eingerichtet werden, um neue Impulse für digitale Anwendungen zu schaffen.
Die Mittel zur HIV/STI-Aufklärung werden um rd. 1,7 Mio. Euro auf rd. 13,6 Mio. Euro erhöht. Ein ähnlich hoher Ausgabenzuwachs von 1,5 Mio. Euro ergibt sich bei den Aufklärungsmaßnahmen auf dem Gebiet des Drogen- und Suchtmittelmissbrauchs.
Der Bereich Migration und Integration im deutschen Gesundheitswesen wird mit 3,9 Mio. Euro bis zum Jahr 2022 gestärkt. Für den Aufbau und Betrieb des Nationalen Gesundheitsportals stehen 20 Mio. Euro bis zum Jahr 2022 zur Verfügung.
Das Förderprogramm für experimentelle Pilotprojekte erfährt einen Aufwuchs von 5 Mio. Euro bis 2022. Damit sollen Versorgungs- und Ausbildungsmodelle verstärkt und die Versorgungssituation insbesondere im ländlichen Raum verbessert werden.
Zudem werden 11 Mio. Euro zum Aufbau und Betrieb eines Datenkompetenzzentrums „Gesundheitsversorgung“ bereitgestellt. Ziel ist, die Daten des Gesundheitswesens zu bündeln und zum Zweck der Steuerung von Versorgungsprozessen sowie zur Weiterentwicklung der Versorgungsqualität heranzuziehen.
Kultur
Die Ausgaben für Kultur werden im Haushaltsjahr 2019 um gut 113 Mio. Euro erhöht. Damit steigt der Kultur-Etat auf das Rekordniveau von rd. 1,9 Mrd. Euro. Durch die Bereitstellung dieser Mittel können erneut zahlreiche kulturelle Projekte und Einrichtungen bundesweit gefördert werden.
Zusätzliche Mittel sind u.a. für ein weiteres Denkmalschutz-Sonderprogramm in Höhe von 40 Mio. Euro vorgesehen.
Mit einer Erhöhung um 5 Mio. Euro auf 140 Mio. Euro soll die Filmförderung gestärkt und Fördermöglichkeiten erweitert werden.
Darüber hinaus ist ein Sonderinvestitionsprogramm „Mitteldeutsche Schlösser und Gärten“ beschlossen wurden. Dieses Programm erstreckt sich über acht Jahre und umfasst ein Gesamtvolumen von 400 Mio. Euro. Der Bund beteiligt sich mit 200 Mio. Euro, auf die Länder Sachsen-Anhalt und Thüringen entfallen jeweils 100 Mio. Euro.
Energie- und Klimafonds (EKF)
Zur Beseitigung von Doppelstrukturen im Bundeshaushalt erfolgten einige Mittelumschichtungen im EKF. Zugleich wurden drei neue Programme mit einem Programmvolumen von 195 Mio. Euro aufgelegt. So stehen 100 Mio. Euro bereit, mit denen Maßnahmen zur Klimaanpassung und Modernisierung in Landschaftsgärten sowie Park- und Grünanlagen finanziert werden sollen.
Zur Bekämpfung des Plastikmülls in den Weltmeeren wurde ein neuer Haushaltstitel „Export von Technologien gegen die Vermüllung der Meere“ mit einem Volumen von 50 Mio. Euro ausgebracht.
Weitere 45 Mio. Euro dienen zur Finanzierung von Vorhaben und Projekten, die Pilotcharakter beim Umstellungsprozess der Industrie auf eine weitgehend treibhausgasneutrale Produktion aufweisen („Investitionen zur Dekarbonisierung der Industrie“).
Der Abschluss der Haushaltsberatungen zeigt, dass für die Koalition der Haushalt ohne neue Schulden weiterhin Priorität hat. Erfreulich ist zudem die Steigerung der Investitionen.
Quelle: CDU/CSU-Bundestagsfraktion, AG Haushalt
Bild © Jens Koeppen
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