Das Bun­desk­abi­nett hat die Renten­wertbes­tim­mungsverord­nung 2018 beschlossen. Damit wer­den die geset­zlichen Renten — vor­be­haltlich der Zus­tim­mung des Bun­desrates — zum 1. Juli 2018 erhöht.

In West­deutsch­land steigt die Rente um 3,22 Prozent, in den neuen Län­dern um 3,37 Prozent. Der aktuelle Renten­wert (Ost) steigt damit auf 95,8 Prozent des aktuellen Renten­werts West (bish­er: 95,7 Prozent).

Grund­lage der Rente­nan­pas­sung ist die Lohnen­twick­lung. Neu in der diesjähri­gen Anpas­sung ist, dass in diesem Jahr für die neuen Bun­deslän­der die Regelun­gen des Rentenüber­leitungsab­schlussge­set­zes greifen, wonach der aktuelle Renten­wert (Ost) min­destens so anzu­passen ist, dass er 95,8 Prozent des West­werts erreicht.

Kommt es unter Berück­sich­ti­gung der Lohnen­twick­lung in den neuen Län­dern in der Anpas­sungs­formel jedoch zu einem gün­stigeren Ergeb­nis, wird dieses angewen­det. Das ist in diesem Jahr der Fall, denn der mit der Lohnen­twick­lung berech­nete aktuelle Renten­wert (Ost) fällt um einen Cent höher aus.

Mit dem Rentenüber­leitungsab­schlussge­setz wurde geregelt, dass der aktuelle Renten­wert (Ost) spätestens am 1. Juli 2024 100 Prozent erre­ichen wird, so dass ab dann in ganz Deutsch­land ein ein­heitlich­er aktueller Renten­wert gel­ten wird. Sofern die Lohnen­twick­lung in den neuen Län­dern pos­i­tiv­er aus­fällt, kön­nte dies aber schon früher der Fall sein. Steigende Löhne und ein hoher Beschäf­ti­gungs­stand sor­gen weit­er­hin für eine gute Finan­zlage der geset­zlichen Rentenversicherung.

Die geset­zliche Rente bleibt dadurch ein solides Fun­da­ment der Alterssicherung in Deutsch­land. Die für die Rente­nan­pas­sung rel­e­vante Lohn­steigerung beträgt 2,93 Prozent in den alten Län­dern und 3,06 Prozent in den neuen Län­dern. Sie basiert auf der vom Sta­tis­tis­chen Bun­de­samt gemelde­ten Lohnen­twick­lung nach den volk­swirtschaftlichen Gesamtrech­nun­gen (VGR), wobei der Ein­fluss der Arbeits­gele­gen­heit­en mit Entschädi­gun­gen für Mehraufwen­dun­gen (“Ein-Euro-Jobs”) außer Acht bleibt. Darüber hin­aus wird die beitragspflichtige Ent­gel­tentwick­lung der Ver­sicherten berück­sichtigt, die für die Ein­nah­men­si­t­u­a­tion der geset­zlichen Renten­ver­sicherung entschei­dend ist.

Neben der Lohnen­twick­lung wird durch den Nach­haltigkeits­fak­tor die Entwick­lung des zahlen­mäßi­gen Ver­hält­niss­es von Renten­beziehen­den zu Beitragszahlen­den bei der Anpas­sung der Renten berück­sichtigt. In diesem Jahr wirkt sich der Nach­haltigkeits­fak­tor mit +0,29 Prozent­punk­ten pos­i­tiv auf die Rente­nan­pas­sung aus. Außer­dem wird durch den so genan­nten Fak­tor Altersvor­sorgeaufwen­dun­gen die Verän­derung der Aufwen­dun­gen der Arbeit­nehmerin­nen und Arbeit­nehmer beim Auf­bau ihrer Altersvor­sorge auf die Anpas­sung der Renten über­tra­gen. Da sich der Beitragssatz in der all­ge­meinen Renten­ver­sicherung 2017 jedoch nicht verän­dert hat und die soge­nan­nte “Riester-Treppe” bere­its 2013 let­zt­mals zur Anwen­dung kam, wirkt sich der Fak­tor Altersvor­sorgeaufwen­dun­gen in diesem Jahr nicht auf die Rente­nan­pas­sung aus.

Auf Basis der vor­liegen­den Dat­en ergibt sich damit ab dem 1. Juli 2018 eine Anhebung des aktuellen Renten­werts von gegen­wär­tig 31,03 Euro auf 32,03 Euro und eine Anhebung des aktuellen Renten­werts (Ost) von gegen­wär­tig 29,69 Euro auf 30,69 Euro. Dies entspricht ein­er Rente­nan­pas­sung von 3,22 Prozent in den alten Län­dern und von 3,37 Prozent in den neuen Län­dern.

Der aktuelle Renten­wert (Ost) erre­icht damit 95,8 Prozent des West­werts. Zum Ver­gle­ich: Mit ein­er Anhebung gemäß dem ersten Schritt der Rente­nan­gle­ichung wäre der aktuelle Renten­wert (Ost) um 3,33 Prozent angepasst wor­den und läge bei 30,68 Euro. Die Berück­sich­ti­gung der tat­säch­lichen Lohnen­twick­lung Ost bei der Rente­nan­pas­sung in den neuen Län­dern führt also zu einem ger­ingfügig gün­stigeren Ergeb­nis. Damit kommt in diesem Jahr die mit dem Rentenüber­leitungsab­schlussge­setz einge­führte Ver­gle­ich­sprü­fung zum Tragen.

Das Ergeb­nis zeigt, wie wichtig und richtig es war, dass wir uns als ost­deutsche Bun­destagsab­ge­ord­nete der Union für die Auf­nahme ein­er solchen Regelung in den Geset­zes­text einge­set­zt haben.

Bild © Jens Koeppen