Mit der Umsetzung des Klimaschutzplanes wird sich der Strukturwandel in vielen Regionen und Wirtschaftsbereichen beschleunigen, insbesondere im Sektor der Energieerzeugung. Die damit einhergehenden Veränderungen dürfen nicht einseitig zu Lasten der kohlestromerzeugenden Regionen gehen, müssen vielmehr Chancen für eine nachhaltige wirtschaftliche Dynamik mit qualitativ hochwertiger Beschäftigung eröffnen. Diese wollen wir aktiv nutzen und so Strukturbrüche sowie Einschränkungen der internationalen Wettbewerbsfähigkeit vermeiden. Die Bundesregierung setzt deshalb eine Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung (WSB)“ ein, die bis zum Ende dieses Jahres konkrete Vorschläge erarbeiten soll. Zu ihrem Auftrag gehört insbesondere die Erarbeitung eines Aktionsprogrammes mit folgenden Schwerpunkten:
a) Schaffung einer konkreten Perspektive für neue, zukunftssichere Arbeitsplätze in den betroffenen Regionen im Zusammenwirken zwischen Bund, Ländern, Kommunen und wirtschaftlichen Akteuren (z.B. im Bereich Verkehrsinfrastrukturen, Fachkräfteentwicklung, unternehmerische Entwicklung, Ansiedlung von Forschungseinrichtungen, langfristige Strukturentwicklung).
b) Entwicklung eines Instrumentenmixes, der wirtschaftliche Entwicklung, Strukturwandel, Sozialverträglichkeit, gesellschaftlichen Zusammenhalt und Klimaschutz zusammenbringt und zugleich Perspektiven für zukunftsfähige Energieregionen im Rahmen der Energiewende eröffnet.
c) Dazu gehören auch notwendige Investitionen in den vom Strukturwandel betroffenen Regionen und Wirtschaftsbereichen, für die bestehende Förderinstrumente von Bund und EU effektiv, zielgerichtet und prioritär in den betroffenen Regionen eingesetzt werden und für die ergänzend ein Fonds für Strukturwandel, insbesondere aus Mitteln des Bundes, eingesetzt wird.
d) Maßnahmen, die das 2030-er Ziel für den Energiesektor zuverlässig er-reichen, einschließlich einer umfassenden Folgenabschätzung. Aus dem Klimaschutzplan ergibt sich hierfür die Vorgabe zur Verringerung der Emissionen aus der Energiewirtschaft um 61 bis 62 Prozent im Jahr 2030 gegenüber dem Jahr 1990. Für den Beitrag der Kohleverstromung soll die Kommission geeignete Maßnahmen zur Erreichung des Sektorziels 2030 der Energiewirtschaft, die in das Maßnahmenprogramm 2030 zur Umsetzung des Klimaschutzplans einfließen sollen, vorschlagen.
e) Darüber hinaus ein Plan zur schrittweisen Reduzierung und Beendigung der Kohleverstromung, einschließlich eines Abschlussdatums und der notwendigen rechtlichen, wirtschaftlichen, sozialen, renaturierungs- und strukturpolitischen Begleitmaßnahmen.
f) Ebenso Maßnahmen zum Beitrag der Energiewirtschaft, um die Lücke zur Erreichung des 40%-Reduktionsziels so weit wie möglich zu reduzieren. Hierzu wird die Bundesregierung eine aktuelle Schätzung zur Größe der zu erwartenden Lücke im Rahmen des Klimaschutzberichtes 2017 veröffentlichen.
Die Kommission WSB legt ihre Arbeitsergebnisse in schriftlichen Berichten an den Staatssekretärsausschuss nieder. Ihre Empfehlungen für Maßnahmen zur sozialen und strukturpolitischen Entwicklung der Braunkohleregionen sowie zu ihrer finanziellen Absicherung legt die Kommission WSB bereits Ende Oktober 2018 schriftlich vor. Ihre Empfehlungen für Maßnahmen zum Beitrag der Energiewirtschaft, um die Lücke zur Erreichung des 40 Prozent-Reduktionsziels bis 2020 so weit wie möglich zu verringern, legt die Kommission WSB rechtzeitig vor der 24. UNKlimakonferenz (COP 24), die vom 3. bis 14. Dezember stattfindet, schriftlich vor. Der Abschlussbericht wird Ende 2018 der Bundesregierung übergeben. Die Bundesregierung veröffentlicht die Berichte der Kommission. Die Mitglieder der Kommission erhalten eine Aufwandsentschädigung.
Die Bundesregierung wird die Arbeit der Kommission umfassend unterstützen. Die Kommission wird von einem Staatssekretärsausschuss begleitet, der sich aus Vertretern des BMWi, BMU, BMI, BMAS sowie der Ressorts BMF, BMEL, BMVI und BMBF zusammensetzt. Die für die Strukturentwicklung relevanten anderen Ressorts werden bei Bedarf zu den Sitzungen hinzugezogen. Begleitend zum Fortgang der Beratungen der Kommission WSB findet ein regelmäßiger Austausch zwischen den Ministerpräsidenten der betroffenen Länder mit den Bundesministern der Steuerungsgruppe statt.
Ebenso werden die Chefs der Staatskanzleien der betroffenen Länder durch die Steuerungsgruppe regelmäßig einbezogen. Zur organisatorischen Unterstützung wird im BMWi eine Geschäftsstelle der Kommission eingerichtet, die Sekretariatsaufgaben erfüllt. Vertreter der Ministerien der Steuerungsgruppe BMWi, BMU, BMI und BMAS sowie der Bundesländer Brandenburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen und Sachsen-Anhalt nehmen an den Sitzungen der Kommission teil, Vertreter des BK-Amtes haben Gaststatus.
Die Vorsitzenden sind:
Matthias Platzeck
Ronald Pofalla
Prof. Barbara Praetorius
Stanislaw Tillich
Darüber hinaus hat die Kommission die folgenden 24 Mitglieder:
Prof. Dr. h.c. Jutta Allmendinger
Antje Grothus
Gerda Hasselfeldt
Christine Herntier
Martin Kaiser
Steffen Kampeter
Stefan Kapferer
Prof. Dieter Kempf
Stefan Körzell
Michael Kreuzberg
Dr. Felix Matthes
Claudia Nemat
Prof. Dr. Kai Niebert
Prof. Dr. Annekatrin Niebuhr
Reiner Priggen
Katherina Reiche
Gunda Röstel
Andreas Scheidt
Prof. Dr. Hans Joachim Schellnhuber
Dr. Eric Schweitzer
Michael Vassiliadis
Prof. Dr. Ralf Wehrspohn
Hubert Weiger
Hannelore Wodtke
Als Personen mit Rede‑, aber ohne Stimmrecht werden drei Mitglieder des Deutschen Bundestages
benannt:
Andreas G. Lämmel, MdB
Dr. Andreas Lenz, MdB
Dr. Matthias Miersch, MdB
Bild © Jens Koeppen
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