Mit der Umset­zung des Kli­maschutz­planes wird sich der Struk­tur­wan­del in vie­len Regio­nen und Wirtschafts­bere­ichen beschle­u­ni­gen, ins­beson­dere im Sek­tor der Energieerzeu­gung. Die damit ein­herge­hen­den Verän­derun­gen dür­fen nicht ein­seit­ig zu Las­ten der kohle­stromerzeu­gen­den Regio­nen gehen, müssen vielmehr Chan­cen für eine nach­haltige wirtschaftliche Dynamik mit qual­i­ta­tiv hochw­er­tiger Beschäf­ti­gung eröff­nen. Diese wollen wir aktiv nutzen und so Struk­tur­brüche sowie Ein­schränkun­gen der inter­na­tionalen Wet­tbe­werb­s­fähigkeit ver­mei­den. Die Bun­desregierung set­zt deshalb eine Kom­mis­sion „Wach­s­tum, Struk­tur­wan­del und Beschäf­ti­gung (WSB)“ ein, die bis zum Ende dieses Jahres konkrete Vorschläge erar­beit­en soll. Zu ihrem Auf­trag gehört ins­beson­dere die Erar­beitung eines Aktion­spro­grammes mit fol­gen­den Schwerpunkten:

a) Schaf­fung ein­er konkreten Per­spek­tive für neue, zukun­ftssichere Arbeit­splätze in den betrof­fe­nen Regio­nen im Zusam­men­wirken zwis­chen Bund, Län­dern, Kom­munen und wirtschaftlichen Akteuren (z.B. im Bere­ich Verkehrsin­fra­struk­turen, Fachkräf­teen­twick­lung, unternehmerische Entwick­lung, Ansied­lung von Forschung­sein­rich­tun­gen, langfristige Strukturentwicklung).

b) Entwick­lung eines Instru­menten­mix­es, der wirtschaftliche Entwick­lung, Struk­tur­wan­del, Sozialverträglichkeit, gesellschaftlichen Zusam­men­halt und Kli­maschutz zusam­men­bringt und zugle­ich Per­spek­tiv­en für zukun­fts­fähige Energiere­gio­nen im Rah­men der Energiewende eröffnet.

c) Dazu gehören auch notwendi­ge Investi­tio­nen in den vom Struk­tur­wan­del betrof­fe­nen Regio­nen und Wirtschafts­bere­ichen, für die beste­hende Förderin­stru­mente von Bund und EU effek­tiv, ziel­gerichtet und pri­or­itär in den betrof­fe­nen Regio­nen einge­set­zt wer­den und für die ergänzend ein Fonds für Struk­tur­wan­del, ins­beson­dere aus Mit­teln des Bun­des, einge­set­zt wird.

d) Maß­nah­men, die das 2030-er Ziel für den Energiesek­tor zuver­läs­sig er-reichen, ein­schließlich ein­er umfassenden Fol­gen­ab­schätzung. Aus dem Kli­maschutz­plan ergibt sich hier­für die Vor­gabe zur Ver­ringerung der Emis­sio­nen aus der Energiewirtschaft um 61 bis 62 Prozent im Jahr 2030 gegenüber dem Jahr 1990. Für den Beitrag der Kohlever­stro­mung soll die Kom­mis­sion geeignete Maß­nah­men zur Erre­ichung des Sek­torziels 2030 der Energiewirtschaft, die in das Maß­nah­men­pro­gramm 2030 zur Umset­zung des Kli­maschutz­plans ein­fließen sollen, vorschlagen.

e) Darüber hin­aus ein Plan zur schrit­tweisen Reduzierung und Beendi­gung der Kohlever­stro­mung, ein­schließlich eines Abschluss­da­tums und der notwendi­gen rechtlichen, wirtschaftlichen, sozialen, rena­turierungs- und struk­tur­poli­tis­chen Begleitmaßnahmen.

f) Eben­so Maß­nah­men zum Beitrag der Energiewirtschaft, um die Lücke zur Erre­ichung des 40%-Reduktionsziels so weit wie möglich zu reduzieren. Hierzu wird die Bun­desregierung eine aktuelle Schätzung zur Größe der zu erwartenden Lücke im Rah­men des Kli­maschutzbericht­es 2017 veröffentlichen.

Die Kom­mis­sion WSB legt ihre Arbeit­sergeb­nisse in schriftlichen Bericht­en an den Staatssekretär­sauss­chuss nieder. Ihre Empfehlun­gen für Maß­nah­men zur sozialen und struk­tur­poli­tis­chen Entwick­lung der Braunkohlere­gio­nen sowie zu ihrer finanziellen Absicherung legt die Kom­mis­sion WSB bere­its Ende Okto­ber 2018 schriftlich vor. Ihre Empfehlun­gen für Maß­nah­men zum Beitrag der Energiewirtschaft, um die Lücke zur Erre­ichung des 40 Prozent-Reduk­tion­sziels bis 2020 so weit wie möglich zu ver­ringern, legt die Kom­mis­sion WSB rechtzeit­ig vor der 24. UNKli­makon­ferenz (COP 24), die vom 3. bis 14. Dezem­ber stat­tfind­et, schriftlich vor. Der Abschluss­bericht wird Ende 2018 der Bun­desregierung übergeben. Die Bun­desregierung veröf­fentlicht die Berichte der Kom­mis­sion. Die Mit­glieder der Kom­mis­sion erhal­ten eine Aufwandsentschädigung.

Die Bun­desregierung wird die Arbeit der Kom­mis­sion umfassend unter­stützen. Die Kom­mis­sion wird von einem Staatssekretär­sauss­chuss begleit­et, der sich aus Vertretern des BMWi, BMU, BMI, BMAS sowie der Ressorts BMF, BMEL, BMVI und BMBF zusam­menset­zt. Die für die Struk­turen­twick­lung rel­e­van­ten anderen Ressorts wer­den bei Bedarf zu den Sitzun­gen hinzuge­zo­gen. Beglei­t­end zum Fort­gang der Beratun­gen der Kom­mis­sion WSB find­et ein regelmäßiger Aus­tausch zwis­chen den Min­is­ter­präsi­den­ten der betrof­fe­nen Län­der mit den Bun­desmin­is­tern der Steuerungs­gruppe statt.

Eben­so wer­den die Chefs der Staatskan­zleien der betrof­fe­nen Län­der durch die Steuerungs­gruppe regelmäßig ein­be­zo­gen. Zur organ­isatorischen Unter­stützung wird im BMWi eine Geschäftsstelle der Kom­mis­sion ein­gerichtet, die Sekre­tari­at­sauf­gaben erfüllt. Vertreter der Min­is­te­rien der Steuerungs­gruppe BMWi, BMU, BMI und BMAS sowie der Bun­deslän­der Bran­den­burg, Nieder­sach­sen, Nor­drhein-West­falen, Saar­land, Sach­sen und Sach­sen-Anhalt nehmen an den Sitzun­gen der Kom­mis­sion teil, Vertreter des BK-Amtes haben Gaststatus.

Die Vor­sitzen­den sind:
Matthias Platzeck
Ronald Pofalla
Prof. Bar­bara Praetorius
Stanis­law Tillich

Darüber hin­aus hat die Kom­mis­sion die fol­gen­den 24 Mitglieder:
Prof. Dr. h.c. Jut­ta Allmendinger
Antje Grothus
Ger­da Hasselfeldt
Chris­tine Herntier
Mar­tin Kaiser
Stef­fen Kampeter
Ste­fan Kapferer
Prof. Dieter Kempf
Ste­fan Körzell
Michael Kreuzberg
Dr. Felix Matthes
Clau­dia Nemat
Prof. Dr. Kai Niebert
Prof. Dr. Anneka­trin Niebuhr
Rein­er Priggen
Kathe­ri­na Reiche
Gun­da Röstel
Andreas Scheidt
Prof. Dr. Hans Joachim Schellnhuber
Dr. Eric Schweitzer
Michael Vassiliadis
Prof. Dr. Ralf Wehrspohn
Hubert Weiger
Han­nelore Wodtke

Als Per­so­n­en mit Rede‑, aber ohne Stimm­recht wer­den drei Mit­glieder des Deutschen Bundestages
benannt:

Andreas G. Läm­mel, MdB
Dr. Andreas Lenz, MdB
Dr. Matthias Mier­sch, MdB

Bild © Jens Koeppen