Nach Vorlage eines neuen Wegekostengutachtens 2018–2022 werden mit dem Gesetz die Lkw-Mautsätze zum 1. Januar 2019 angepasst. Die Höhe der Lkw-Maut muss sich nach Maßgabe der einschlägigen EU-Richtlinie an den tatsächlichen Wegekosten orientieren. Hierzu zählen insbesondere die Kosten für den Bau, Ausbau, Erhalt und Betrieb des Straßennetzes. Die Wegekostenrechnung wurde zuletzt im Jahr 2018 für den Zeitraum 2018 bis 2022 aktualisiert, wobei die Berechnungsmethodik der vorhergehenden Wegekostenrechnungen 2002, 2007 und 2013 fortgeführt wurde.
Wie bereits in der vorangegangenen Wegekostenrechnung wurden auch wieder die externen Kosten aus Luftverschmutzung und Lärmbelastung berechnet, die nach der Wegekosten-Richtlinie zusätzlich den Infrastrukturkosten angelastet werden können.
Im Ergebnis des Gutachtens werden jährlich durchschnittlich 2,5 Milliarden Euro mehr Mauteinnahmen erwartet als bisher. Diese Erhöhung resultiert im Wesentlichen aus der Ausweitung der Maut auf das gesamte Bundesfernstraßennetz ab dem 1. Juli 2018. Dann werden alle rund 52.000 Kilometer Bundesfernstraßen für Lkw ab 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht mautpflichtig sein.
Hintergrund:
Bisher erhebt der Bund die Lkw-Maut auf rund 12.800 Kilometer Bundesautobahnen sowie auf rund 2.300 Kilometer autobahnähnlichen Bundesstraßen. 2017 betrugen die Einnahmen 4,7 Milliarden Euro, die abzüglich der Kosten und der Mittel für die Mautharmonisierung zweckgebunden für die Bundesfernstraßen verwendet werden. Ab dem 1. Juli 2018 sollen alle rund 40.000 km Bundesstraßen mautpflichtig für Lkw werden.
Bild © Jens Koeppen
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