Nach Vor­lage eines neuen Wegekostengutacht­ens 2018–2022 wer­den mit dem Gesetz die Lkw-Maut­sätze zum 1. Jan­u­ar 2019 angepasst. Die Höhe der Lkw-Maut muss sich nach Maß­gabe der ein­schlägi­gen EU-Richtlin­ie an den tat­säch­lichen Wegekosten ori­en­tieren. Hierzu zählen ins­beson­dere die Kosten für den Bau, Aus­bau, Erhalt und Betrieb des Straßen­net­zes. Die Wegekosten­rech­nung wurde zulet­zt im Jahr 2018 für den Zeitraum 2018 bis 2022 aktu­al­isiert, wobei die Berech­nungsmethodik der vorherge­hen­den Wegekosten­rech­nun­gen 2002, 2007 und 2013 fort­ge­führt wurde.

Wie bere­its in der vor­ange­gan­genen Wegekosten­rech­nung wur­den auch wieder die exter­nen Kosten aus Luftver­schmutzung und Lärm­be­las­tung berech­net, die nach der Wegekosten-Richtlin­ie zusät­zlich den Infra­struk­turkosten ange­lastet wer­den können.

Im Ergeb­nis des Gutacht­ens wer­den jährlich durch­schnit­tlich 2,5 Mil­liar­den Euro mehr Mautein­nah­men erwartet als bish­er. Diese Erhöhung resul­tiert im Wesentlichen aus der Ausweitung der Maut auf das gesamte Bun­des­fern­straßen­netz ab dem 1. Juli 2018. Dann wer­den alle rund 52.000 Kilo­me­ter Bun­des­fern­straßen für Lkw ab 7,5 t zuläs­sigem Gesamt­gewicht mautpflichtig sein.

Hin­ter­grund:
Bish­er erhebt der Bund die Lkw-Maut auf rund 12.800 Kilo­me­ter Bun­de­sauto­bah­nen sowie auf rund 2.300 Kilo­me­ter auto­bah­nähn­lichen Bun­desstraßen. 2017 betru­gen die Ein­nah­men 4,7 Mil­liar­den Euro, die abzüglich der Kosten und der Mit­tel für die Mau­thar­mon­isierung zweck­ge­bun­den für die Bun­des­fern­straßen ver­wen­det wer­den. Ab dem 1. Juli 2018 sollen alle rund 40.000 km Bun­desstraßen mautpflichtig für Lkw werden.

Bild © Jens Koeppen