Als familiennahe und flexible Betreuungsform ist die Kindertagespflege nicht mehr wegzudenken. Die Betreuung durch Tagesmütter und Tagesväter ist eine wichtige Säule der Kindertagesbetreuung in Deutschland und für viele Familien eine attraktive und bedarfsgerechte Lösung. Der Ausbau einer qualifizierten Kindertagespflege bedeutet für Eltern eine weitere Wahlmöglichkeit zur Kinderbetreuung.
Die Bundesregierung möchte die Kindertagespflege stärken und weiterentwickeln. Zum 1. Januar 2019 startet das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend daher das neue Bundesprogramm „ProKindertagespflege: Wo Bildung für die Kleinsten beginnt“.
Die Kindertagespflege hat sich in den letzten Jahren entsprechend der hohen Entwicklungsdynamik und den verschiedenen Bedarfen stark ausdifferenziert. Es bestehen dabei große regionale Unterschiede. Hier setzt das neue Bundesprogramm an. Es unterstützt gezielt die Profilierung der Kindertagespflege im System der Kindertagesbetreuung. Ziel des Programm ist die Qualifizierung der Tagespflegepersonen, zudem soll eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Tätigkeit erreicht werden.
Zusätzlich wird das neue Programm auch auf bestimmte Themenfelder setzen, die von den Modellstandorten bundesweit erprobt und bearbeitet werden. Neben den politisch relevanten Themen Fachkräftegewinnung/-bindung, Vertretung, Fachberatung und Inklusion werden im neuen Programm Maßnahmen im Zusammenwirken mit Familien umgesetzt. Das Programm soll nachhaltige Anreize für die Tätigkeit der Kindertagespflegepersonen setzen.
Kommunen, die die Kindertagespflegepersonen qualifizieren wollen, können Fördermittel über das Bundesprogramm „ProKindertagespflege“ beantragen. Im Oktober 2018 hat das Interessenbekundungsverfahren begonnen.
Die im Rahmen des Verfahrens ausgewählten Kommunen erhalten von 2019 bis 2021 bis zu 150.000 Euro pro Jahr. Gefördert werden eine Koordinierungsstelle, die die Qualifizierung und Qualitätsentwicklung steuert, sowie Personal- und Sachausgaben für Maßnahmen in den oben genannten Themenfeldern.
Bewerben können sich die örtlichen Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe sowie freie Träger, die mit den Aufgaben der Fachberatung Kindertagespflege beauftragt sind. Bei einem geplanten Vorhabenbeginn zum 1. Januar 2019 besteht bis zum 16. November 2018 die Möglichkeit, das Interesse an der Förderung im Bundesprogramm „ProKindertagespflege“ zu bekunden. Nach der Auswahlphase wird es – bei zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln – weiterhin die Möglichkeit zur Interessenbekundung geben. Der Förderbeginn verschiebt sich entsprechend ins Jahr 2019.
Alle Informationen zum Bundesprogramm „ProKindertagespflege“ finden Sie unter https://prokindertagespflege.fruehe-chancen.de.
Bild © Jens Koeppen
Neueste Kommentare