Schnellere Arzttermine, bessere Versorgung
Wer gesetzlich versichert ist, soll schneller einen Termin beim Arzt bekommen. Der Terminservice ist über die bundesweit einheitliche Notdienstnummer 116117 rund um die Uhr an sieben Tagen pro Woche erreichbar. Ärzte müssen statt der bisherigen 20 mindestens 25 Stunden pro Woche Sprechstundenzeit anbieten. Ländliche und strukturschwache Regionen sollen besser versorgt werden. Das neue Terminservice- und Versorgungsgesetz tritt am 1. April in Kraft.
Leichter Zugang zu Informationen über Schwangerschaftsabbruch
Schwangere in Konfliktlagen gelangen künftig einfacher an Informationen über einen Schwangerschaftsabbruch. Qualitätsgesicherte Informationen werden nun auch von staatlichen oder staatlich beauftragten Stellen zur Verfügung gestellt. Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, werden künftig auf einer zentralen Liste der Bundesärztekammer aufgeführt. Diese Liste soll monatlich aktualisiert werden und ist für betroffene Frauen öffentlich im Internet einsehbar. Veröffentlicht wird die Liste von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. Ärzte und Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, dürfen jetzt auch darüber informieren. Eine entsprechende Änderung des Paragrafen 219a tritt im April in Kraft.
Ältere Energieausweise laufen ab
Seit Anfang des Jahres verlieren Energieausweise, die seit 2009 für Häuser Baujahr 1966 und später ausgestellt worden sind, nach und nach ihre Gültigkeit. Wer in naher Zukunft sein Haus verkaufen, vermieten oder verpachten will, sollte sich einen neuen Energieausweis in Form eines “Bedarfsausweises” ausstellen lassen. Dieser ist — wie schon der alte Energieausweis — für zehn Jahre gültig.
500-Euro-Schein wird nicht mehr ausgegeben
Die Bundesbank und auch die die Österreichische Nationalbank werden 500-Euro-Scheine nur noch bis einschließlich 26. April 2019 ausgegeben. Bei den anderen Notenbanken war bereits am 26. Januar 2019 mit der Ausgabe Schluss. Im Umlauf befindliche Scheine behalten aber ihre Gültigkeit. Mindestlohn für Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen steigt Beschäftigte von Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen bekommen mehr Geld: Ab dem 1. April beträgt der Mindestlohn bundesweit 15,72 Euro beziehungsweise 15,79 Euro brutto je Zeitstunde — je nach Qualifikation des Arbeitnehmers. Bis zum Jahr 2022 steigt das Mindestentgelt dann schrittweise auf 17,18 Euro beziehungsweise 17,70 Euro brutto je Zeitstunde. Diese Regelung gilt auch für Auftragnehmer des Bundes, die Ausbildungs- und Weiterbildungsdienstleistungen anbieten.
Höherer Mindestlohn für Zeitarbeiter
Auch für Zeit- und Leiharbeiter in Westdeutschland gibt es ab April einen höheren Mindestlohn. Statt der bisherigen 9,49 Euro bekommen sie künftig 9,79 Euro.
Pauschalen für arbeitsbedingten Umzug steigen
Wer aus beruflichen Gründen umziehen muss, kann Steuern sparen. Neben Kosten für Makler, Fahrt- oder Speditionskosten können Steuerzahler auch einen Betrag für „sonstige Umzugskosten“ abziehen. Dieser Pauschalbetrag steigt zum 1. April 2019: Auf 1.622 Euro für Verheiratete und auf 811 Euro für Ledige. Leben Kinder oder andere Verwandte mit in der neuen Wohnung, erhöht sich der Pauschalbetrag um 357 Euro. Brauchen die Kinder Nachhilfe, weil die neue Schule im Stoff weiter ist als die alte, können bis zu 2045 Euro geltend gemacht werden.
Bild © Jens Koeppen
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