Schnellere Arzt­ter­mine, bessere Versorgung

Wer geset­zlich ver­sichert ist, soll schneller einen Ter­min beim Arzt bekom­men. Der Ter­min­ser­vice ist über die bun­desweit ein­heitliche Not­di­en­st­num­mer 116117 rund um die Uhr an sieben Tagen pro Woche erre­ich­bar. Ärzte müssen statt der bish­eri­gen 20 min­destens 25 Stun­den pro Woche Sprech­stun­den­zeit anbi­eten. Ländliche und struk­turschwache Regio­nen sollen bess­er ver­sorgt wer­den. Das neue Ter­min­ser­vice- und Ver­sorgungs­ge­setz tritt am 1. April in Kraft.

Leichter Zugang zu Infor­ma­tio­nen über Schwangerschaftsabbruch

Schwan­gere in Kon­flik­t­la­gen gelan­gen kün­ftig ein­fach­er an Infor­ma­tio­nen über einen Schwanger­schaftsab­bruch. Qual­itäts­gesicherte Infor­ma­tio­nen wer­den nun auch von staatlichen oder staatlich beauf­tragten Stellen zur Ver­fü­gung gestellt. Ärzte, die Schwanger­schaftsab­brüche vornehmen, wer­den kün­ftig auf ein­er zen­tralen Liste der Bun­desärztekam­mer aufge­führt. Diese Liste soll monatlich aktu­al­isiert wer­den und ist für betrof­fene Frauen öffentlich im Inter­net ein­se­hbar. Veröf­fentlicht wird die Liste von der Bun­deszen­trale für gesund­heitliche Aufk­lärung. Ärzte und Ein­rich­tun­gen, die Schwanger­schaftsab­brüche vornehmen, dür­fen jet­zt auch darüber informieren. Eine entsprechende Änderung des Para­grafen 219a tritt im April in Kraft.

Ältere Energieausweise laufen ab
Seit Anfang des Jahres ver­lieren Energieausweise, die seit 2009 für Häuser Bau­jahr 1966 und später aus­gestellt wor­den sind, nach und nach ihre Gültigkeit. Wer in naher Zukun­ft sein Haus verkaufen, ver­mi­eten oder ver­pacht­en will, sollte sich einen neuen Energieausweis in Form eines “Bedarf­sausweis­es” ausstellen lassen. Dieser ist — wie schon der alte Energieausweis — für zehn Jahre gültig.

500-Euro-Schein wird nicht mehr ausgegeben

Die Bun­des­bank und auch die die Öster­re­ichis­che Nation­al­bank wer­den 500-Euro-Scheine nur noch bis ein­schließlich 26. April 2019 aus­gegeben. Bei den anderen Noten­banken war bere­its am 26. Jan­u­ar 2019 mit der Aus­gabe Schluss. Im Umlauf befind­liche Scheine behal­ten aber ihre Gültigkeit. Min­dest­lohn für Aus- und Weit­er­bil­dungs­di­en­stleis­tun­gen steigt Beschäftigte von Aus- und Weit­er­bil­dungs­di­en­stleis­tun­gen bekom­men mehr Geld: Ab dem 1. April beträgt der Min­dest­lohn bun­desweit 15,72 Euro beziehungsweise 15,79 Euro brut­to je Zeit­stunde — je nach Qual­i­fika­tion des Arbeit­nehmers. Bis zum Jahr 2022 steigt das Min­destent­gelt dann schrit­tweise auf 17,18 Euro beziehungsweise 17,70 Euro brut­to je Zeit­stunde. Diese Regelung gilt auch für Auf­trag­nehmer des Bun­des, die Aus­bil­dungs- und Weit­er­bil­dungs­di­en­stleis­tun­gen anbieten.

Höher­er Min­dest­lohn für Zeitarbeiter

Auch für Zeit- und Lei­har­beit­er in West­deutsch­land gibt es ab April einen höheren Min­dest­lohn. Statt der bish­eri­gen 9,49 Euro bekom­men sie kün­ftig 9,79 Euro.

Pauschalen für arbeits­be­d­ingten Umzug steigen 

Wer aus beru­flichen Grün­den umziehen muss, kann Steuern sparen. Neben Kosten für Mak­ler, Fahrt- oder Spedi­tion­skosten kön­nen Steuerzahler auch einen Betrag für „son­stige Umzugskosten“ abziehen. Dieser Pauschal­be­trag steigt zum 1. April 2019: Auf 1.622 Euro für Ver­heiratete und auf 811 Euro für Ledi­ge. Leben Kinder oder andere Ver­wandte mit in der neuen Woh­nung, erhöht sich der Pauschal­be­trag um 357 Euro. Brauchen die Kinder Nach­hil­fe, weil die neue Schule im Stoff weit­er ist als die alte, kön­nen bis zu 2045 Euro gel­tend gemacht werden.

Bild © Jens Koeppen