Emis­sion­shan­del 

12.000 Indus­trie- und Energiean­la­gen nehmen europaweit am Emis­sion­shan­del teil. Das heißt: Sie dür­fen gemein­sam nur eine Höch­st­menge an Treib­haus­gasen ausstoßen — eine Maß­nahme für den Kli­maschutz. Diese Gesamt­menge wird von Jahr zu Jahr weniger. Derzeit reduziert sie sich um 38 Mil­lio­nen Ton­nen jährlich, ab 2021 um 48 Mil­lio­nen jedes Jahr. Die Nov­el­le des Treib­haus­gas-Emis­sion­shan­dels­ge­set­zes (TEHG), die Ende Jan­u­ar in Kraft getreten ist, set­zt diese europäis­che Reform in deutsches Recht um. Gle­ichzeit­ig sichert das Vorge­hen die inter­na­tionale Wet­tbe­werb­s­fähigkeit der energiein­ten­siv­en Indus­trien in der EU, denn bes­timmte Emis­sion­sz­er­ti­fikate wer­den auch in der vierten Han­delspe­ri­ode von 2021 bis 2030 zunächst ein­mal kosten­los zugeteilt. Durch die zügig ein­geleit­ete Umset­zung der Richtlin­ie gewährleis­tet die Bun­desregierung den rechtzeit­i­gen Start des Antragsver­fahrens zur kosten­losen Zuteilung der Zer­ti­fikate im Früh­jahr 2019.

Arzneimit­tel wer­den fälschungssicherer

Ver­pack­un­gen von Medika­menten müssen ab dem 9. Feb­ru­ar 2019 beson­dere Sicher­heitsmerk­male tra­gen: eine indi­vidu­elle Num­mer sowie ein Siegel, das uner­laubtes Öff­nen erken­nen lässt. So soll ver­hin­dert wer­den, dass gefälschte Arzneimit­tel in Umlauf ger­at­en. Mit der Verord­nung wird deutsches Recht an europäis­che Stan­dards angepasst.

Kein Energiela­bel für Staub­sauger mehr

Wer kün­ftig einen neuen Staub­sauger kaufen will, wird sich zum Ver­gle­ich des Energie­ver­brauchs nicht mehr an einem Energiela­bel ori­en­tieren kön­nen. Stattdessen kann der Käufer jedoch Her­stellerangaben zum Ver­gle­ich her­anziehen. Seit dem 19. Jan­u­ar 2019 dür­fen Händler neue Staub­sauger nicht mehr mit einem Energiela­bel bewer­ben. Bere­its ange­brachte Etiket­ten zur Energie­ver­brauchskennze­ich­nung müssen unverzüglich von den Staub­saugern ent­fer­nt oder überklebt wer­den. Grund­lage ist ein Urteil des Gerichts der Europäis­chen Union. Das Gericht hat fest­gestellt, dass die von der EU-Kom­mis­sion gewählte Prüfmeth­ode, wom­it Energieef­fizienz von Staub­saugern zu bes­tim­men ist, sich nicht nah genug an dem tat­säch­lichen Ver­braucherver­hal­ten ori­en­tiert. Denn es waren nur Tests mit leeren Staub­sauger­beuteln vorge­se­hen. Das Kennze­ich­nungsver­bot bezieht sich sowohl auf Wer­bung in Print­me­di­en und im Inter­net, als auch auf das Ausstellen in Verkaufsräumen.

Bild © Jens Koeppen