Mit dem Baukindergeld sollen gezielt Fam­i­lien und Allein­erziehende mit Kindern beim erst­ma­li­gen Erwerb von selb­st­genutztem Wohneigen­tum unter­stützt wer­den. Das Baukindergeld senkt die indi­vidu­elle Finanzierungs­be­las­tung und ermöglicht dadurch vie­len Fam­i­lien den Schritt hin zum Wohneigen­tum. Denn ger­ade Fam­i­lien mit Kindern spüren immer stärk­er, dass sich das Woh­nungsange­bot verk­nappt hat; auch gelingt es ihnen immer sel­tener, Wohneigen­tum für die Selb­st­nutzung zu erwer­ben. Dabei schafft ger­ade der Erwerb von Wohneigen­tum Pla­nungssicher­heit und Stabilität.

Das Baukindergeld wird flächen­deck­end in Deutsch­land bis zu ein­er Einkom­mensgren­ze von 75.000 Euro zu ver­s­teuern­dem Haushalt­seinkom­men pro Jahr und zusät­zlich 15.000 Euro pro Kind gewährt. Der Zuschuss in Höhe von 1.200 Euro je Kind und pro Jahr wird über 10 Jahre aus­gezahlt. Eine Fam­i­lie mit einem Kind erhält somit einen Zuschuss über 10 Jahre von ins­ge­samt 12.000 Euro. Mit jedem weit­eren Kind erhöht sich der Zuschuss um 12.000 Euro. Gewährt wird das Baukindergeld rück­wirk­end ab dem 1. Jan­u­ar 2018.

Gefördert wird dabei auss­chließlich der Erster­werb, das heißt der erst­ma­lige Kauf oder Neubau, von selb­st­genutztem Wohneigen­tum in Deutsch­land. Neubaut­en sind förder­fähig, wenn die Bau­genehmi­gung zwis­chen dem 1. Jan­u­ar 2018 und dem 31. Dezem­ber 2020 erteilt wurde/wird.

Nach dem jew­eili­gen Lan­des­bau­recht sind nur anzeigepflichtige Vorhaben förder­fähig, wenn die zuständi­ge Kom­mune nach Maß­gabe der jew­eili­gen Lan­des­bauord­nung durch die Bauanzeige Ken­nt­nis erlangt hat und mit der Aus­führung des Vorhabens zwis­chen dem 1. Jan­u­ar 2018 und dem 31. Dezem­ber 2020 begonnen wer­den durfte.

Beim Erwerb von Neu- oder Bestands­baut­en muss der notarielle Kaufver­trag zwis­chen dem 1. Jan­u­ar 2018 und dem 31. Dezem­ber 2020 unterze­ich­net wor­den sein.

Weit­ere Infor­ma­tio­nen über das Baukindergeld und die Beantra­gung enthält das beige­fügte Merk­blatt (Merk­blatt Baukindergeld_424_09-2018).

Auch auf der Inter­net­seite der KfW sind alle Infor­ma­tio­nen abruf­bar (www.kfw.de/baukindergeld).

 

Quelle: CDU/CSU Frak­tion Deutsch­er Bun­destag, KfW, BMIBH

Bild © Jens Koeppen