Mehr Qual­ität und weniger Gebühren — darum geht es beim Gute-Kita-Gesetz, das das Kabi­nett auf den Weg gebracht hat. Die Bun­desregierung stellt in den näch­sten Jahren zusät­zlich 5,5 Mil­liar­den Euro bere­it, um die Kindertages­be­treu­ung weit­er zu verbessern.

Bund, Län­der und Kom­munen haben in den ver­gan­genen zehn Jahren mehr als 400.000 Betreu­ungsplätze für Kinder unter drei Jahren geschaf­fen. Die Qual­ität hat sich – anders als vielfach befürchtet – nicht ver­schlechtert. Allerd­ings gibt es große Unter­schiede zwis­chen den Bun­deslän­dern, so dass die Kinder je nach Wohnort unter­schiedliche Bedin­gun­gen vorfind­en. Das Kabi­nett hat daher einen Geset­zen­twurf auf den Weg gebracht, der die Qual­ität der frühen Bil­dung dauer­haft verbessert und beste­hende Unter­schiede zwis­chen den Bun­deslän­dern aus­gle­ichen soll.

Außer­dem sollen Eltern bei den Gebühren ent­lastet wer­den. 5,5 Mil­liar­den Euro stellt der Bund den Län­dern dafür bis 2022 zur Verfügung.

Der Geset­zen­twurf sieht vor, dass Maß­nah­men der Bun­deslän­der gefördert wer­den, die genau an lan­desspez­i­fis­che Bedarfe anknüpfen. Denn jedes Bun­des­land hat eine andere Kita­land­schaft. Der Bund schließt mit allen Län­dern daher indi­vidu­elle Vere­in­barun­gen ab. Jedes Bun­des­land kann selb­st auswählen, welche Bere­iche es fördern will.

Möglich sind Maß­nah­men in zehn Hand­lungs­feldern, wie beispielsweise

a) ein verbessert­er Betreuungsschlüssel
b) Weit­erqual­i­fizierung der Erzieherin­nen und Erzieher
c) Sprach­förderung für Kinder mit Sprachde­fiziten oder auch län­gere Öffnungszeiten.

Diese Instru­mente wur­den gemein­sam mit den Län­dern festgelegt.

Neben der Verbesserung der Qual­ität nimmt der Geset­zen­twurf auch die Gebühren für die Eltern in den Blick. Schon heute haben Empfänger von Sozialleis­tun­gen den Anspruch, von Kitage­bühren befre­it zu werden.

Das neue Gesetz sieht vor, dass bun­desweit auch Fam­i­lien mit geringem Einkom­men von Kita-Gebühren freigestellt wer­den. Darüber hin­aus wird bun­desweit die Pflicht einge­führt, Kita-Beiträge
nach sozialen Kri­te­rien zu staffeln.

 

Bild © Jens Koeppen