Ich freue mich, dass kür­zlich in der Sitzung des Haushalt­sauss­chuss­es weit­ere För­der­mit­tel für wichtige Denkmal- und Kul­tur­pro­jek­te in unser­er Region frei gegeben wur­den. Zwei unser­er wun­der­schö­nen tra­di­tionellen uck­er­märkischen Fach­w­erkkirchen kön­nen sich jet­zt über Gelder im Rah­men des Denkmalschutz­son­der­pro­gramms des Bun­des freuen.

Bewil­ligt wur­den im Rah­men des Denkmalschutz­son­der­pro­gramms VII im Haushalt 2018 für die Dor­fkirche Darg­ers­dorf bei Tem­plin bis zu 145.000 Euro und für die See­hausen­er Dor­fkirche bis zu 46.000 Euro.

Für die Gemein­demit­glieder, Fre­unde und Unter­stützer sind das gute Nachricht­en. Dor­fkirchen sind Zeug­nisse der Geschichte und Denkmäler, die es vor allem im ländlichen Raum zu erhal­ten gilt. Sie stellen den Mit­telpunkt des Gemein­delebens dar, sind Orte vielfältiger kul­tureller Ver­anstal­tun­gen in der Region und zugle­ich touris­tis­che High­lights und Anziehungspunkte.

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