Mit dem Digitalpakt Schule wollen Bund und Länder für eine bessere Ausstattung der Schulen mit digitaler Technik sorgen. Um das Ziel zu erreichen, verhandeln Bund und Länder eine Verwaltungsvereinbarung für den Digitalpakt. Das gemeinsame Ziel ist es, möglichst rasch mit dem Digitalpakt Schule zu starten. Finanziert wird der Digitalpakt aus dem Digitalinfrastrukturfonds. Die Bundesregierung hat die Errichtung dieses Sondervermögens bereits auf den Weg gebracht.
Notwendig ist es, die grundgesetzlichen Voraussetzungen für den Digitalpakt zu schaffen. Der Bundestag hat am 29.11.2018 mit Zweidrittel-Mehrheit eine Grundgesetzänderung zu mehreren Themenfeldern und zukünftigen Finanzhilfen des Bundes beschlossen. Die Länder haben in der Sitzung des Bundesrates am 14.12.2018 den Vermittlungsausschuss angerufen. Dieser hat am 20.2.2019 dem Bundestag und dem Bundesrat einen Einigungsvorschlag vorgelegt, über den Bundestag und Bundesrat nun abstimmen werden.
Mit diesen drei Schritten – Grundgesetzänderung, Errichtung des Sondervermögens und Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung zur Umsetzung – sollen alle nötigen formalen Voraussetzungen geschaffen werden, damit der Digitalpakt Schule zügig starten kann. Alles Wissenswerte zum aktuellen Stand erfahren Sie in den FAQs des Bundesbildungsministeriums. Einen Überblick über die wichtigsten Eckpunkte erhalten Sie hier.
Was soll mit dem Digitalpakt Schule erreicht werden?
Digitale Systeme und Werkzeuge durchdringen die Gesellschaft. Die Arbeitswelt verändert sich im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung. Viele nutzen selbstverständlich digitale Angebote, häufig ohne die dahinterstehenden Algorithmen und Geschäftsmodelle zu verstehen. Digitale Kompetenz ist deshalb von entscheidender Bedeutung: für jeden und jede Einzelne, um digitale Medien selbstbestimmt und verantwortungsvoll nutzen zu können und um gute Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu haben; und für die Gesellschaft, um Demokratie und Wohlstand im 21. Jahrhundert zu erhalten.
Schulen müssen deshalb überall auf schnelles Internet zurückgreifen können und sollten über entsprechende Anzeigegeräte wie interaktive Whiteboards verfügen. Lehrerinnen und Lehrer müssen gut qualifiziert sein, um digitale Medien nutzen und digitale Kompetenzen vermitteln zu können. Mit dem Digitalpakt Schule bringen Bund und Länder beides entscheidend voran.
Führen Whiteboards und schnelles Internet automatisch zu besserer Bildung?
Kein Medium alleine erzeugt gute Bildung. Dies gilt auch für das Buch, das Schreibheft und die Kreidetafel. Es sind immer die pädagogischen Konzepte, die aus der Vielfalt an Angeboten gute Bildung machen. Daher gilt auch beim Digitalpakt Schule das Primat der Pädagogik. Investitionen in digitale Bildungsinfrastrukturen, pädagogische Konzepte sowie die gezielte Qualifizierung von Lehrkräften gehen Hand in Hand und folgen dem Grundsatz: Keine Förderung ohne Qualifizierung.
Digitale Medien und Lerninfrastrukturen ermöglichen neue Lernformen. Das ist hilfreich bei einigen großen Aufgaben, vor denen Schulen stehen:
• Angesichts der sozialen und kulturellen Vielfalt der Schülerschaft muss Bildung individueller gestaltet werden. Es ist für Schülerinnen und Schüler wie für Lehrkräfte hilfreich, wenn individuelle Lernfortschritte genauer erfasst und durch gezielte Auswahl von Lernbausteinen und ‑materialien unterstützt werden können.
• Digitale Medien können das Lernen im Unterricht und außerhalb der Schule besser vernetzen und dazu beitragen, Bildungsbenachteiligung auszugleichen.
• Über Online-Plattformen können sich Schülerinnen und Schüler auch von zu Hause aus sehr gut über schulische Fragen und Probleme austauschen. Fachleute sprechen vom „kollaborativen Lernen“.
• Digitale Medien können den Unterricht in vielen Fächern anschaulicher, praxisorientierter und aktivierender gestalten. Zum Beispiel können realitätsnahe digitale Simulationen komplexe Abläufe im Unterricht nachvollziehbar machen, die bisher nur abstrakt behandelt werden konnten.
Analoge Experimente, haptische Erfahrungen und der Austausch mit Mitschülern und Lehrkräften im unmittelbaren Miteinander werden auch künftig eine wichtige Rolle spielen. Sie bleiben von zentraler Bedeutung, denn Lernen ist ein sozialer Prozess.
Wie sieht die Arbeitsteilung beim Digitalpakt Schule zwischen Bund und Ländern aus?
Der Bund stellt finanzielle Mittel zum Aufbau digitaler Bildungsinfrastrukturen bereit. Die Länder entwickeln pädagogische Konzepte, kümmern sich um die Qualifizierung von Lehrkräften – über das Referendariat bis hin zur Weiterbildung – und stellen gemeinsam mit den Kommunen Betrieb, Support und Wartung sicher. Daneben entscheiden die Länder, ob und wie mobile Endgeräte in ihren Lernmittelregelungen berücksichtigen.
Der Digitalpakt Schule ist eine Finanzhilfe auf der Grundlage von Artikel 104c des Grundgesetzes. Dieser Artikel muss dafür noch geändert werden. Bei Finanzhilfen sind die Länder zuständig für die administrative Umsetzung des Digitalpakts Schule. Die wichtigsten Regeln zur Beantragung und Durchführung der Förderung werden in einer Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern festgelegt. Die Förderbedingungen werden gemäß Artikel 104b in Verbindung mit Art. 104c des Grundgesetzes von den Ländern im Detail formuliert und mit dem Bund abgestimmt.
Der Digitalpakt Schule kann und will lediglich die Grundlagen für eine bundesweite digitale Infrastruktur an Schulen schaffen, kann jedoch nicht alle denkbaren Anforderungen an einzelnen Schulstandorten und für jedes einzelne Schulprofil abdecken. Die Länder haben daher die Möglichkeit, eigene Programme aufzulegen, mit denen sie den Digitalpakt Schule ergänzen.
Grundsätzlich herrscht zwischen Bund und Ländern Einigkeit, über die Laufzeit des Digitalpakts hinweg in einem engen Austausch zu bleiben. Die Zuständigkeit für das Schulwesen bleibt als wichtiger Bestandteil der Kulturhoheit der Länder unberührt. Eine dauerhafte Finanzierung des Bundes für schulische Infrastrukturen ist nicht vorgesehen.
Wie viel Geld steht für den Digitalpakt Schule zur Verfügung?
Der Bund stellt über einen Zeitraum von fünf Jahren insgesamt fünf Milliarden Euro zur Verfügung, davon in dieser Legislaturperiode 3,5 Milliarden Euro. Aufgrund des Charakters der Bundesmittel als Finanzhilfen bringen die Länder zusätzlich einen finanziellen Eigenanteil ein. Zusammengenommen stehen dann insgesamt mindestens 5,5 Milliarden Euro zur Verfügung.
Rein rechnerisch bedeutet dies für jede der ca. 40.000 Schulen in Deutschland im Durchschnitt einen Betrag von 137.000 Euro oder umgerechnet auf die derzeit ca. 11 Millionen Schülerinnen und Schüler eine Summe von 500 Euro pro Schüler. Mit diesem Geld werden Investitionen in digitale Infrastrukturen gefördert. Die Länder und Kommunen kümmern sich ergänzend um die Erarbeitung und Umsetzung von pädagogischdidaktischen Konzepten, eine geeignete Lehrer-Aus- und ‑Fortbildung, die Entwicklung gemeinsamer Standards sowie die Sicherstellung einer nachhaltigen und professionellen Wartung und Administration der digitalen Bildungsinfrastruktur. Denn der Digitalpakt Schule ist eine gemeinsame Kraftanstrengung (Pakt) von Bund und Ländern. Daher ist eine klare Aufgabenteilung entsprechend der föderalen Zuständigkeiten vorgesehen.
Warum geht es mit dem Digitalpakt Schule nicht schon jetzt los?
Bislang gibt es nur die Möglichkeit von Finanzhilfen des Bundes für finanzschwache Kommunen. Damit der Bund den Ländern Finanzhilfen für die Bildungsinfrastruktur in all ihren Kommunen gewähren kann, muss zunächst noch das Grundgesetz geändert werden. Der Bundestag hat am 29.11.2018 den Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes mit der erforderlichen 2/3‑Mehrheit mit den Stimmen der Regierungsfraktionen, FDP und Bündnis 90/DIE GRÜNEN angenommen. Der Bundesrat hat am 14.12.2018 einstimmig den Vermittlungsausschuss mit dem Ziel einer „grundlegenden Überarbeitung“ des vom Bundestag beschlossenen Gesetzes angerufen. Begründet wurde dies vor allem mit einer Einfügung, nach der Finanzhilfen ab 2020 – und damit nach dem geplanten Beginn des Digitalpakts – mindestens zur Hälfte von den Ländern mitfinanziert werden müssen.
Mangels verfassungsrechtlicher Grundlage kann der Digitalpakt Anfang 2019 daher nicht starten. Der Vermittlungsausschuss hat am 20.2.2019 einen Einigungsvorschlag vorgelegt. Der Bundestag stimmte dem Vorschlag mit großer Mehrheit zu. Nach der geforderten 2/3‑Mehrheit im Bundesrat und der unterschriebenen Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern, geht es an die Umsetzung in den Ländern. Wenn das alles zügig weitergeht, könnten die ersten Schulen noch in diesem Jahr mit ihren Investitionsmaßnahmen beginnen.
Reichen fünf Milliarden Euro zur Digitalisierung der Schulen aus?
Digitalisierung ist ein Prozess, kein Zustand. Ziel des Digitalpakts ist es, die infrastrukturellen Grundlagen für digitale Bildung in deutschen Schulen zu schaffen und Investitionshilfen als Anschub zu leisten. Förderfähig sind insbesondere die breitbandige Verkabelung der Schulen, die WLANAusleuchtung sowie stationäre Endgeräte wie zum Beispiel interaktive Tafeln. Für die genannten Investitionen reichen die vorgesehenen fünf Milliarden Euro aus. Hinzu kommen erhebliche Bundesmittel aus dem Breitbandförderprogramm des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur für den schnellen Internet-Anschluss der Schulstandorte.
Ab wann können Fördermittel aus dem Digitalpakt beantragt werden?
Wenn der Digital Pakt Schule auf der Basis des Ergebnisses des Vermittlungsausschusses vereinbart worden ist, geben die Länder den Startschuss für eine Beantragung. Denn die Fördermittel werden beim Land beantragt, nicht beim Bund. Jedes Land wird für diesen Zweck – nach derzeitigem Stand – eine eigene, mit dem Bund abgestimmte Förderrichtlinie herausgeben, die die Einzelheiten der Förderung festlegt, insbesondere ab wann Anträge gestellt werden können. Sofern die Länder die Vorarbeiten zum Aufbau dieser Strukturen rechtzeitig abschließen, kann unmittelbar nach Änderung des Grundgesetzes und dem Abschluss der Verwaltungsvereinbarung mit der Umsetzung des Digitalpakts begonnen werden. Wenn alles zügig geht, könnten die ersten Schulen noch in diesem Jahr mit ihren Investitionsmaßnahmen beginnen.
Wer kann Fördermittel aus dem Digitalpakt Schule beantragen?
Mittel für Schulen beantragen die Schulträger. Bei öffentlichen Schulen sind das zumeist die Städte und Gemeinden oder die Landkreise. Bei Privatschulen ist der jeweilige Träger zumeist ein Verein oder eine Religionsgemeinschaft. Die Schulen selbst können keinen Antrag stellen. Sie melden ihren Bedarf an die jeweiligen Schulträger. Die Schulträger bündeln die Meldungen ihrer Schulen in einem oder in mehreren Förderanträgen und reichen diese beim Land ein.
Was werden die landesweiten und länderübergreifenden Projekte leisten?
Das Gesetz zur Änderung des Artikels 104c des Grundgesetzes zielt darauf, „digitale Bildungsinfrastrukturen“ zu schaffen. Diese enden nicht am Schultor. Infrastrukturen wie Schul-Clouds dienen dazu, schulübergreifend genutzt zu werden. Vor allem helfen übergreifende digitale Bildungsinfrastrukturen, die pädagogische Arbeit mit digitalen Werkzeugen für möglichst viele Beteiligte zu vereinfachen und zu verbessern. Solche Infrastrukturen und die dafür nötigen Entwicklungen sind daher im Digitalpakt Schule als mögliche Fördervorhaben ebenfalls vorgesehen.
Können die Schulen mit den Digitalpakt-Mitteln auch Endgeräte kaufen?
Bund und Länder haben sich im Entwurf der Verwaltungsvereinbarung auf Fördergegenstände und — bedingungen verständigt. Es sollen spezielle digitale Arbeitsgeräte förderfähig sein, die in der beruflichen Ausbildung wie beispielsweise VR-Brillen für das Erlernen der Bedienung von Maschinen benötigt werden, sowie standortgebundene Anzeigegeräte in Schulen. Das sind beispielsweise interaktive Tafeln. Wenn es nach dem speziellen pädagogischen Konzept einer Schule erforderlich ist und sämtliche Infrastrukturkomponenten bereits vorhanden sind, könnten ausnahmsweise auch Klassensätze mobiler Endgeräte förderfähig sein. Für die genaue Ausgestaltung der Regelung sind die Länder zuständig. Der Anteil an Fördermitteln, der für mobile Endgeräte aufgewendet wird, darf jedoch 20 % aller Fördermittel pro Schulträger nicht überschreiten. Damit ist der Digitalpakt auch weiterhin eindeutig eine Infrastrukturprogramm und keine Endgeräteförderung. Mobile Endgeräte zur Nutzung durch Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte außerhalb des Unterrichts werden generell nicht förderfähig sein.
Was können Schulen schon jetzt unternehmen, um die Digitalisierung voran zu treiben?
Eine Voraussetzung für die Beantragung von Mitteln aus dem Digitalpakt ist die Vorlage eines technisch-pädagogischen Konzepts jeder einzelnen Schule (also zum Beispiel ein Medienentwicklungsplan). Die Details hierfür werden in den Förderbekanntmachungen der Länder festgelegt. Schon heute können Schulen damit beginnen, entsprechende Pläne zu erarbeiten. Der Digitalpakt Schule folgt dem Grundsatz „Keine Ausstattung ohne Konzept“. Denn nur wenn der Aufbau von digitalen Lerninfrastrukturen durch passende pädagogische Konzepte flankiert wird, zahlen sich die Investitionen auch langfristig aus. Genauso wichtig ist die Qualifizierung von Lehrkräften. Die Länder sollten allen Lehrkräften entsprechende Fortbildungen ermöglichen und darauf dringen, dass diese auch wahrgenommen werden. Hier sind unterschiedliche Vermittlungsformate – online und offline, in der Schule oder außerhalb, als formale Schulung durch professionelle Trainer oder als Peer-to-Peer-Learning – möglich.
Wird aus dem Digitalpakt auch der Glasfaseranschluss für die Schulen finanziert?
Nein. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat bereits Mitte 2017 mit der „Offensive Digitales Klassenzimmer“ klargestellt, dass für Schulen im Rahmen der Breitband-Förderung grundsätzlich ein Glasfaseranschluss förderfähig ist, wenn noch nicht jedes Klassenzimmer über eine Bandbreite von 30 Mbit/s verfügt. Derzeit sind 6.000 Anschlüsse beantragt, weitere Fördermittel stehen 2019 zur Verfügung. Mit dem Sonderprogramm zur Gigabit-Versorgung von Schulen und Krankenhäusern vom Herbst 2018 ist faktisch jede Schule förderfähig, die nicht bereits über einen Glasfaseranschluss verfügt. Dazu wird ein Antrag im BMVI-örderprogramm zu stellen sein. Dass ein solcher Antrag gestellt wurde oder, wie schnell die bestehende Internetanbindung der Schule ist, ist bei einem Antrag für Digitalpakt-Mittel anzugeben. Damit soll abgesichert werden, dass Infrastruktur, die aus dem Digitalpakt Schule gefördert wird, nicht ohne Netzanbindung bleibt. Das BMVI informiert über Details zu seinem Programm auf seiner Homepage.
Der Digitalpakt Schule und die Breitband-Förderung des BMVI ergänzen sich: Über das Breitbandprogramm wird die Internetanbindung bis in den Keller eines Schulgebäudes finanziert. Die Vernetzung innerhalb des Gebäudes sowie zwischen mehreren Schulgebäuden auf demselben Schulgelände und die WLAN-Ausleuchtung wird aus dem Digitalpakt finanziert.
Bild © Jens Koeppen
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