Mit dem Dig­i­tal­pakt Schule wollen Bund und Län­der für eine bessere Ausstat­tung der Schulen mit dig­i­taler Tech­nik sor­gen. Um das Ziel zu erre­ichen, ver­han­deln Bund und Län­der eine Ver­wal­tungsvere­in­barung für den Dig­i­tal­pakt. Das gemein­same Ziel ist es, möglichst rasch mit dem Dig­i­tal­pakt Schule zu starten. Finanziert wird der Dig­i­tal­pakt aus dem Dig­i­tal­in­fra­struk­tur­fonds. Die Bun­desregierung hat die Errich­tung dieses Son­derver­mö­gens bere­its auf den Weg gebracht.

Notwendig ist es, die grundge­set­zlichen Voraus­set­zun­gen für den Dig­i­tal­pakt zu schaf­fen. Der Bun­destag hat am 29.11.2018 mit Zwei­drit­tel-Mehrheit eine Grundge­set­zän­derung zu mehreren The­men­feldern und zukün­fti­gen Finanzhil­fen des Bun­des beschlossen. Die Län­der haben in der Sitzung des Bun­desrates am 14.12.2018 den Ver­mit­tlungsauss­chuss angerufen. Dieser hat am 20.2.2019 dem Bun­destag und dem Bun­desrat einen Eini­gungsvorschlag vorgelegt, über den Bun­destag und Bun­desrat nun abstim­men werden.

Mit diesen drei Schrit­ten – Grundge­set­zän­derung, Errich­tung des Son­derver­mö­gens und Abschluss ein­er Ver­wal­tungsvere­in­barung zur Umset­zung – sollen alle nöti­gen for­malen Voraus­set­zun­gen geschaf­fen wer­den, damit der Dig­i­tal­pakt Schule zügig starten kann. Alles Wis­senswerte zum aktuellen Stand erfahren Sie in den FAQs des Bun­des­bil­dungsmin­is­teri­ums. Einen Überblick über die wichtig­sten Eck­punk­te erhal­ten Sie hier.

Was soll mit dem Dig­i­tal­pakt Schule erre­icht werden?
Dig­i­tale Sys­teme und Werkzeuge durch­drin­gen die Gesellschaft. Die Arbeitswelt verän­dert sich im Zuge der fortschre­i­t­en­den Dig­i­tal­isierung. Viele nutzen selb­stver­ständlich dig­i­tale Ange­bote, häu­fig ohne die dahin­ter­ste­hen­den Algo­rith­men und Geschäftsmod­elle zu ver­ste­hen. Dig­i­tale Kom­pe­tenz ist deshalb von entschei­den­der Bedeu­tung: für jeden und jede Einzelne, um dig­i­tale Medi­en selb­st­bes­timmt und ver­ant­wor­tungsvoll nutzen zu kön­nen und um gute Chan­cen auf dem Arbeits­markt zu haben; und für die Gesellschaft, um Demokratie und Wohl­stand im 21. Jahrhun­dert zu erhalten.

Schulen müssen deshalb über­all auf schnelles Inter­net zurück­greifen kön­nen und soll­ten über entsprechende Anzeigegeräte wie inter­ak­tive White­boards ver­fü­gen. Lehrerin­nen und Lehrer müssen gut qual­i­fiziert sein, um dig­i­tale Medi­en nutzen und dig­i­tale Kom­pe­ten­zen ver­mit­teln zu kön­nen. Mit dem Dig­i­tal­pakt Schule brin­gen Bund und Län­der bei­des entschei­dend voran.

Führen White­boards und schnelles Inter­net automa­tisch zu besser­er Bildung?
Kein Medi­um alleine erzeugt gute Bil­dung. Dies gilt auch für das Buch, das Schreib­heft und die Krei­detafel. Es sind immer die päd­a­gogis­chen Konzepte, die aus der Vielfalt an Ange­boten gute Bil­dung machen. Daher gilt auch beim Dig­i­tal­pakt Schule das Pri­mat der Päd­a­gogik. Investi­tio­nen in dig­i­tale Bil­dungsin­fra­struk­turen, päd­a­gogis­che Konzepte sowie die gezielte Qual­i­fizierung von Lehrkräften gehen Hand in Hand und fol­gen dem Grund­satz: Keine Förderung ohne Qualifizierung.

Dig­i­tale Medi­en und Lern­in­fra­struk­turen ermöglichen neue Lern­for­men. Das ist hil­fre­ich bei eini­gen großen Auf­gaben, vor denen Schulen stehen:

• Angesichts der sozialen und kul­turellen Vielfalt der Schüler­schaft muss Bil­dung indi­vidu­eller gestal­tet wer­den. Es ist für Schü­lerin­nen und Schüler wie für Lehrkräfte hil­fre­ich, wenn indi­vidu­elle Lern­fortschritte genauer erfasst und durch gezielte Auswahl von Lern­bausteinen und ‑mate­ri­alien unter­stützt wer­den können.

• Dig­i­tale Medi­en kön­nen das Ler­nen im Unter­richt und außer­halb der Schule bess­er ver­net­zen und dazu beitra­gen, Bil­dungs­be­nachteili­gung auszugleichen.

• Über Online-Plat­tfor­men kön­nen sich Schü­lerin­nen und Schüler auch von zu Hause aus sehr gut über schulis­che Fra­gen und Prob­leme aus­tauschen. Fach­leute sprechen vom „kol­lab­o­ra­tiv­en Lernen“.

• Dig­i­tale Medi­en kön­nen den Unter­richt in vie­len Fäch­ern anschaulich­er, prax­isori­en­tiert­er und aktivieren­der gestal­ten. Zum Beispiel kön­nen real­ität­sna­he dig­i­tale Sim­u­la­tio­nen kom­plexe Abläufe im Unter­richt nachvol­lziehbar machen, die bish­er nur abstrakt behan­delt wer­den konnten.

Analoge Exper­i­mente, hap­tis­che Erfahrun­gen und der Aus­tausch mit Mitschülern und Lehrkräften im unmit­tel­baren Miteinan­der wer­den auch kün­ftig eine wichtige Rolle spie­len. Sie bleiben von zen­traler Bedeu­tung, denn Ler­nen ist ein sozialer Prozess.

Wie sieht die Arbeit­steilung beim Dig­i­tal­pakt Schule zwis­chen Bund und Län­dern aus?
Der Bund stellt finanzielle Mit­tel zum Auf­bau dig­i­taler Bil­dungsin­fra­struk­turen bere­it. Die Län­der entwick­eln päd­a­gogis­che Konzepte, küm­mern sich um die Qual­i­fizierung von Lehrkräften – über das Ref­er­en­dari­at bis hin zur Weit­er­bil­dung – und stellen gemein­sam mit den Kom­munen Betrieb, Sup­port und Wartung sich­er. Daneben entschei­den die Län­der, ob und wie mobile Endgeräte in ihren Lern­mit­tel­regelun­gen berücksichtigen.

Der Dig­i­tal­pakt Schule ist eine Finanzhil­fe auf der Grund­lage von Artikel 104c des Grundge­set­zes. Dieser Artikel muss dafür noch geän­dert wer­den. Bei Finanzhil­fen sind die Län­der zuständig für die admin­is­tra­tive Umset­zung des Dig­i­tal­pak­ts Schule. Die wichtig­sten Regeln zur Beantra­gung und Durch­führung der Förderung wer­den in ein­er Ver­wal­tungsvere­in­barung zwis­chen Bund und Län­dern fest­gelegt. Die Förderbe­din­gun­gen wer­den gemäß Artikel 104b in Verbindung mit Art. 104c des Grundge­set­zes von den Län­dern im Detail for­muliert und mit dem Bund abgestimmt.

Der Dig­i­tal­pakt Schule kann und will lediglich die Grund­la­gen für eine bun­desweite dig­i­tale Infra­struk­tur an Schulen schaf­fen, kann jedoch nicht alle denkbaren Anforderun­gen an einzel­nen Schul­stan­dorten und für jedes einzelne Schul­pro­fil abdeck­en. Die Län­der haben daher die Möglichkeit, eigene Pro­gramme aufzule­gen, mit denen sie den Dig­i­tal­pakt Schule ergänzen.

Grund­sät­zlich herrscht zwis­chen Bund und Län­dern Einigkeit, über die Laufzeit des Dig­i­tal­pak­ts hin­weg in einem engen Aus­tausch zu bleiben. Die Zuständigkeit für das Schul­we­sen bleibt als wichtiger Bestandteil der Kul­turho­heit der Län­der unberührt. Eine dauer­hafte Finanzierung des Bun­des für schulis­che Infra­struk­turen ist nicht vorgesehen.

Wie viel Geld ste­ht für den Dig­i­tal­pakt Schule zur Verfügung?
Der Bund stellt über einen Zeitraum von fünf Jahren ins­ge­samt fünf Mil­liar­den Euro zur Ver­fü­gung, davon in dieser Leg­is­laturpe­ri­ode 3,5 Mil­liar­den Euro. Auf­grund des Charak­ters der Bun­desmit­tel als Finanzhil­fen brin­gen die Län­der zusät­zlich einen finanziellen Eigenan­teil ein. Zusam­mengenom­men ste­hen dann ins­ge­samt min­destens 5,5 Mil­liar­den Euro zur Verfügung.

Rein rech­ner­isch bedeutet dies für jede der ca. 40.000 Schulen in Deutsch­land im Durch­schnitt einen Betrag von 137.000 Euro oder umgerech­net auf die derzeit ca. 11 Mil­lio­nen Schü­lerin­nen und Schüler eine Summe von 500 Euro pro Schüler. Mit diesem Geld wer­den Investi­tio­nen in dig­i­tale Infra­struk­turen gefördert. Die Län­der und Kom­munen küm­mern sich ergänzend um die Erar­beitung und Umset­zung von päd­a­gogis­ch­di­dak­tis­chen Konzepten, eine geeignete Lehrer-Aus- und ‑Fort­bil­dung, die Entwick­lung gemein­samer Stan­dards sowie die Sich­er­stel­lung ein­er nach­halti­gen und pro­fes­sionellen Wartung und Admin­is­tra­tion der dig­i­tal­en Bil­dungsin­fra­struk­tur. Denn der Dig­i­tal­pakt Schule ist eine gemein­same Kraftanstren­gung (Pakt) von Bund und Län­dern. Daher ist eine klare Auf­gaben­teilung entsprechend der föderalen Zuständigkeit­en vorgesehen.

Warum geht es mit dem Dig­i­tal­pakt Schule nicht schon jet­zt los?
Bis­lang gibt es nur die Möglichkeit von Finanzhil­fen des Bun­des für finanzschwache Kom­munen. Damit der Bund den Län­dern Finanzhil­fen für die Bil­dungsin­fra­struk­tur in all ihren Kom­munen gewähren kann, muss zunächst noch das Grundge­setz geän­dert wer­den. Der Bun­destag hat am 29.11.2018 den Geset­zen­twurf zur Änderung des Grundge­set­zes mit der erforder­lichen 2/3‑Mehrheit mit den Stim­men der Regierungs­frak­tio­nen, FDP und Bünd­nis 90/DIE GRÜNEN angenom­men. Der Bun­desrat hat am 14.12.2018 ein­stim­mig den Ver­mit­tlungsauss­chuss mit dem Ziel ein­er „grundle­gen­den Über­ar­beitung“ des vom Bun­destag beschlosse­nen Geset­zes angerufen. Begrün­det wurde dies vor allem mit ein­er Ein­fü­gung, nach der Finanzhil­fen ab 2020 – und damit nach dem geplanten Beginn des Dig­i­tal­pak­ts – min­destens zur Hälfte von den Län­dern mit­fi­nanziert wer­den müssen.

Man­gels ver­fas­sungsrechtlich­er Grund­lage kann der Dig­i­tal­pakt Anfang 2019 daher nicht starten. Der Ver­mit­tlungsauss­chuss hat am 20.2.2019 einen Eini­gungsvorschlag vorgelegt. Der Bun­destag stimmte dem Vorschlag mit großer Mehrheit zu. Nach der geforderten 2/3‑Mehrheit im Bun­desrat und der unter­schriebe­nen Ver­wal­tungsvere­in­barung zwis­chen Bund und Län­dern, geht es an die Umset­zung in den Län­dern. Wenn das alles zügig weit­erge­ht, kön­nten die ersten Schulen noch in diesem Jahr mit ihren Investi­tion­s­maß­nah­men beginnen.

Reichen fünf Mil­liar­den Euro zur Dig­i­tal­isierung der Schulen aus?
Dig­i­tal­isierung ist ein Prozess, kein Zus­tand. Ziel des Dig­i­tal­pak­ts ist es, die infra­struk­turellen Grund­la­gen für dig­i­tale Bil­dung in deutschen Schulen zu schaf­fen und Investi­tion­shil­fen als Anschub zu leis­ten. Förder­fähig sind ins­beson­dere die bre­it­bandi­ge Verk­a­belung der Schulen, die WLANAusleuch­tung sowie sta­tionäre Endgeräte wie zum Beispiel inter­ak­tive Tafeln. Für die genan­nten Investi­tio­nen reichen die vorge­se­henen fünf Mil­liar­den Euro aus. Hinzu kom­men erhe­bliche Bun­desmit­tel aus dem Bre­it­band­förder­pro­gramm des Bun­desmin­is­teri­ums für Verkehr und dig­i­tale Infra­struk­tur für den schnellen Inter­net-Anschluss der Schulstandorte.

Ab wann kön­nen För­der­mit­tel aus dem Dig­i­tal­pakt beantragt werden?
Wenn der Dig­i­tal Pakt Schule auf der Basis des Ergeb­niss­es des Ver­mit­tlungsauss­chuss­es vere­in­bart wor­den ist, geben die Län­der den Startschuss für eine Beantra­gung. Denn die För­der­mit­tel wer­den beim Land beantragt, nicht beim Bund. Jedes Land wird für diesen Zweck – nach derzeit­igem Stand – eine eigene, mit dem Bund abges­timmte Förder­richtlin­ie her­aus­geben, die die Einzel­heit­en der Förderung fes­tlegt, ins­beson­dere ab wann Anträge gestellt wer­den kön­nen. Sofern die Län­der die Vorar­beit­en zum Auf­bau dieser Struk­turen rechtzeit­ig abschließen, kann unmit­tel­bar nach Änderung des Grundge­set­zes und dem Abschluss der Ver­wal­tungsvere­in­barung mit der Umset­zung des Dig­i­tal­pak­ts begonnen wer­den. Wenn alles zügig geht, kön­nten die ersten Schulen noch in diesem Jahr mit ihren Investi­tion­s­maß­nah­men beginnen.

Wer kann För­der­mit­tel aus dem Dig­i­tal­pakt Schule beantragen?
Mit­tel für Schulen beantra­gen die Schul­träger. Bei öffentlichen Schulen sind das zumeist die Städte und Gemein­den oder die Land­kreise. Bei Pri­vatschulen ist der jew­eilige Träger zumeist ein Vere­in oder eine Reli­gion­s­ge­mein­schaft. Die Schulen selb­st kön­nen keinen Antrag stellen. Sie melden ihren Bedarf an die jew­eili­gen Schul­träger. Die Schul­träger bün­deln die Mel­dun­gen ihrer Schulen in einem oder in mehreren Förder­anträ­gen und reichen diese beim Land ein.

Was wer­den die lan­desweit­en und län­derüber­greifend­en Pro­jek­te leisten?
Das Gesetz zur Änderung des Artikels 104c des Grundge­set­zes zielt darauf, „dig­i­tale Bil­dungsin­fra­struk­turen“ zu schaf­fen. Diese enden nicht am Schul­tor. Infra­struk­turen wie Schul-Clouds dienen dazu, schulüber­greifend genutzt zu wer­den. Vor allem helfen über­greifende dig­i­tale Bil­dungsin­fra­struk­turen, die päd­a­gogis­che Arbeit mit dig­i­tal­en Werkzeu­gen für möglichst viele Beteiligte zu vere­in­fachen und zu verbessern. Solche Infra­struk­turen und die dafür nöti­gen Entwick­lun­gen sind daher im Dig­i­tal­pakt Schule als mögliche Förder­vorhaben eben­falls vorgesehen.

Kön­nen die Schulen mit den Dig­i­tal­pakt-Mit­teln auch Endgeräte kaufen?
Bund und Län­der haben sich im Entwurf der Ver­wal­tungsvere­in­barung auf Förderge­gen­stände und — bedin­gun­gen ver­ständigt. Es sollen spezielle dig­i­tale Arbeits­geräte förder­fähig sein, die in der beru­flichen Aus­bil­dung wie beispiel­sweise VR-Brillen für das Erler­nen der Bedi­enung von Maschi­nen benötigt wer­den, sowie stan­dort­ge­bun­dene Anzeigegeräte in Schulen. Das sind beispiel­sweise inter­ak­tive Tafeln. Wenn es nach dem speziellen päd­a­gogis­chen Konzept ein­er Schule erforder­lich ist und sämtliche Infra­struk­turkom­po­nen­ten bere­its vorhan­den sind, kön­nten aus­nahm­sweise auch Klassen­sätze mobil­er Endgeräte förder­fähig sein. Für die genaue Aus­gestal­tung der Regelung sind die Län­der zuständig. Der Anteil an För­der­mit­teln, der für mobile Endgeräte aufgewen­det wird, darf jedoch 20 % aller För­der­mit­tel pro Schul­träger nicht über­schre­it­en. Damit ist der Dig­i­tal­pakt auch weit­er­hin ein­deutig eine Infra­struk­tur­pro­gramm und keine Endgeräte­förderung. Mobile Endgeräte zur Nutzung durch Schü­lerin­nen, Schüler und Lehrkräfte außer­halb des Unter­richts wer­den generell nicht förder­fähig sein.

Was kön­nen Schulen schon jet­zt unternehmen, um die Dig­i­tal­isierung voran zu treiben?
Eine Voraus­set­zung für die Beantra­gung von Mit­teln aus dem Dig­i­tal­pakt ist die Vor­lage eines tech­nisch-päd­a­gogis­chen Konzepts jed­er einzel­nen Schule (also zum Beispiel ein Medi­enen­twick­lungs­plan). Die Details hier­für wer­den in den Förder­bekan­nt­machun­gen der Län­der fest­gelegt. Schon heute kön­nen Schulen damit begin­nen, entsprechende Pläne zu erar­beit­en. Der Dig­i­tal­pakt Schule fol­gt dem Grund­satz „Keine Ausstat­tung ohne Konzept“. Denn nur wenn der Auf­bau von dig­i­tal­en Lern­in­fra­struk­turen durch passende päd­a­gogis­che Konzepte flankiert wird, zahlen sich die Investi­tio­nen auch langfristig aus. Genau­so wichtig ist die Qual­i­fizierung von Lehrkräften. Die Län­der soll­ten allen Lehrkräften entsprechende Fort­bil­dun­gen ermöglichen und darauf drin­gen, dass diese auch wahrgenom­men wer­den. Hier sind unter­schiedliche Ver­mit­tlungs­for­mate – online und offline, in der Schule oder außer­halb, als for­male Schu­lung durch pro­fes­sionelle Train­er oder als Peer-to-Peer-Learn­ing – möglich.

Wird aus dem Dig­i­tal­pakt auch der Glas­faser­an­schluss für die Schulen finanziert?
Nein. Das Bun­desmin­is­teri­um für Verkehr und dig­i­tale Infra­struk­tur (BMVI) hat bere­its Mitte 2017 mit der „Offen­sive Dig­i­tales Klassen­z­im­mer“ klargestellt, dass für Schulen im Rah­men der Bre­it­band-Förderung grund­sät­zlich ein Glas­faser­an­schluss förder­fähig ist, wenn noch nicht jedes Klassen­z­im­mer über eine Band­bre­ite von 30 Mbit/s ver­fügt. Derzeit sind 6.000 Anschlüsse beantragt, weit­ere För­der­mit­tel ste­hen 2019 zur Ver­fü­gung. Mit dem Son­der­pro­gramm zur Giga­bit-Ver­sorgung von Schulen und Kranken­häusern vom Herb­st 2018 ist fak­tisch jede Schule förder­fähig, die nicht bere­its über einen Glas­faser­an­schluss ver­fügt. Dazu wird ein Antrag im BMVI-örder­pro­gramm zu stellen sein. Dass ein solch­er Antrag gestellt wurde oder, wie schnell die beste­hende Inter­ne­tan­bindung der Schule ist, ist bei einem Antrag für Dig­i­tal­pakt-Mit­tel anzugeben. Damit soll abgesichert wer­den, dass Infra­struk­tur, die aus dem Dig­i­tal­pakt Schule gefördert wird, nicht ohne Net­zan­bindung bleibt. Das BMVI informiert über Details zu seinem Pro­gramm auf sein­er Homepage.

Der Dig­i­tal­pakt Schule und die Bre­it­band-Förderung des BMVI ergänzen sich: Über das Bre­it­band­pro­gramm wird die Inter­ne­tan­bindung bis in den Keller eines Schul­ge­bäudes finanziert. Die Ver­net­zung inner­halb des Gebäudes sowie zwis­chen mehreren Schul­ge­bäu­den auf dem­sel­ben Schul­gelände und die WLAN-Ausleuch­tung wird aus dem Dig­i­tal­pakt finanziert.

Bild © Jens Koeppen