Mit der am 15. März 2019 erfolgten Zustimmung des Bundesrates zur Grundgesetz-Änderung ist der Weg frei für den DigitalPakt Schule. Sobald die Grundgesetzänderung Rechtskraft erlangt hat und die in einigen Ländern noch erforderliche Befassung von Kabinetten und Parlamenten erfolgt ist, wird die zwischen Bund und Ländern fertig ausgehandelte Verwaltungsvereinbarung unterschrieben und in Kraft treten.
Diese formalen Voraussetzungen werden in den nächsten Wochen erfüllt sein. Die Länder planen eine Veröffentlichung ihrer Förderbekanntmachungen bis zur Sommerpause. Wenn dieser Zeitplan umgesetzt wird, können erste Anträge zur Sommerpause eingereicht werden und die ersten Schulen noch in diesem Jahr mit ihren Investitionsmaßnahmen beginnen.
Damit kann der Bund die Länder über einen Zeitraum von fünf Jahren mit fünf Milliarden Euro aus dem Sondervermögen Digitale Infrastruktur unterstützen. Der Beitrag der Länder zum DigitalPakt beträgt weitere 500 Millionen Euro. Der DigitalPakt Schule wendet sich an alle allgemeinbildenden ebenso wie beruflichen Schulen, solche in öffentlicher und privater Trägerschaft, von der Primarstufe bis zur Sekundarstufe II. Im Gegenzug haben sich die Länder verpflichtet, die entsprechenden Curricula weiterzuentwickeln, ebenso Aus- und Fortbildung von Lehrerinnen und Lehrern, sowie gemeinsame technische Standards umzusetzen.
Im DigitalPakt Schule sind die didaktischen Konzepte der Schulen der Ausgangspunkt für technische Infrastrukturkonzepte, nicht umgekehrt. Die Schulen, die noch am Anfang stehen, wollen wir ebenso mitnehmen wie die digitalen Vorreiterschulen. Wir wollen den Schulen Möglichkeiten geben, den Kulturwandel aktiv und mit dem Maß an langfristiger Planung zu gestalten, das die Digitalisierung in der Schule erfordert.
Der DigitalPakt Schule soll den Aufbau digitaler Lerninfrastrukturen fördern, also eine moderne Ausstattung mit leistungsfähigen Netzen in den Schulen und hervorragender Präsentationstechnik. Der DigitalPakt ist somit ein Infrastrukturprogramm und keine Endgeräteförderung. Nur wenn es nach dem speziellen pädagogischen Konzept einer Schule erforderlich ist und sämtliche Infrastrukturkomponenten vorhanden sind, können auch einzelne Klassensätze schulgebundener mobiler Endgeräte förderfähig sein.
Zugleich soll die Effektivität und Interoperabilität gefördert werden und des soll dazu motiviert werden, schulträgerweite oder landesweite Dienste einzubinden, wo immer dies Sinn macht. Das gilt für Lösungen innerhalb einzelner Länder ebenso wie für solche über Ländergrenzen hinweg, wie etwa gemeinsame Schul-Cloud-Systeme. Dabei sollen insbesondere auch regionale Lösungen gefördert werden, mit denen Service und Support der digitalen Ausstattung in den Schulen effizient und professionell geleistet werden. Eine leistungsfähige Infrastruktur in den Schulen macht technische Servicelösungen, wie sie heute in Unternehmen etabliert sind, auch in den Schulen möglich.
Der DigitalPakt Schule ermöglicht somit wichtige und nachhaltig wirkende strukturbildende Maßnahmen. Für landesweite ebenso wie für länderübergreifende Vorhaben sind jeweils fünf Prozent der Fördermittel vorgesehen. Damit Schulen die Fördermittel in Anspruch nehmen können, kommt auf sie nun die Aufgabe zu, ihre Bedarfe aus pädagogischer Sicht zu formulieren und mit den Schulträgern abzustimmen. Diese reichen die Förderanträge ihrer Schulen dann beim Land ein.
Mit dem 2018 veröffentlichten Sonderprogramm für eine Gigabit-Versorgung von Schulen, Krankenhäusern und Gewerbegebieten des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) besteht für die Kommunen zugleich die Möglichkeit der Förderung eines leistungsfähigen Glasfaser-Anschlusses für Schulen. BMVI und BMBF haben sich hierzu abgestimmt und raten den Kommunen dazu, ihre Planung zu beiden Fördermaßnahmen zu koordinieren.
Das BMBF informiert auf seiner Webseite über wesentliche Fragen zum DigitalPakt Schule und wird dieses Angebot im Hinblick auf die Umsetzung in den Ländern auch fortlaufend aktualisieren. Die verfügbaren Informationen finden sich unter https://www.bmbf.de/de/wissenswertes-zum-digitalpakt-schule-6496.html.
Bild © Jens Koeppen
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