Mit der am 15. März 2019 erfol­gten Zus­tim­mung des Bun­desrates zur Grundge­setz-Änderung ist der Weg frei für den Dig­i­tal­Pakt Schule. Sobald die Grundge­set­zän­derung Recht­skraft erlangt hat und die in eini­gen Län­dern noch erforder­liche Befas­sung von Kabi­net­ten und Par­la­menten erfol­gt ist, wird die zwis­chen Bund und Län­dern fer­tig aus­ge­han­delte Ver­wal­tungsvere­in­barung unter­schrieben und in Kraft treten.

Diese for­malen Voraus­set­zun­gen wer­den in den näch­sten Wochen erfüllt sein. Die Län­der pla­nen eine Veröf­fentlichung ihrer Förder­bekan­nt­machun­gen bis zur Som­mer­pause. Wenn dieser Zeit­plan umge­set­zt wird, kön­nen erste Anträge zur Som­mer­pause ein­gere­icht wer­den und die ersten Schulen noch in diesem Jahr mit ihren Investi­tion­s­maß­nah­men beginnen.

Damit kann der Bund die Län­der über einen Zeitraum von fünf Jahren mit fünf Mil­liar­den Euro aus dem Son­derver­mö­gen Dig­i­tale Infra­struk­tur unter­stützen. Der Beitrag der Län­der zum Dig­i­tal­Pakt beträgt weit­ere 500 Mil­lio­nen Euro. Der Dig­i­tal­Pakt Schule wen­det sich an alle all­ge­mein­bilden­den eben­so wie beru­flichen Schulen, solche in öffentlich­er und pri­vater Träger­schaft, von der Pri­marstufe bis zur Sekun­darstufe II. Im Gegen­zug haben sich die Län­der verpflichtet, die entsprechen­den Cur­ric­u­la weit­erzuen­twick­eln, eben­so Aus- und Fort­bil­dung von Lehrerin­nen und Lehrern, sowie gemein­same tech­nis­che Stan­dards umzusetzen.

Im Dig­i­tal­Pakt Schule sind die didak­tis­chen Konzepte der Schulen der Aus­gangspunkt für tech­nis­che Infra­struk­turkonzepte, nicht umgekehrt. Die Schulen, die noch am Anfang ste­hen, wollen wir eben­so mit­nehmen wie die dig­i­tal­en Vor­re­it­er­schulen. Wir wollen den Schulen Möglichkeit­en geben, den Kul­tur­wan­del aktiv und mit dem Maß an langfristiger Pla­nung zu gestal­ten, das die Dig­i­tal­isierung in der Schule erfordert.

Der Dig­i­tal­Pakt Schule soll den Auf­bau dig­i­taler Lern­in­fra­struk­turen fördern, also eine mod­erne Ausstat­tung mit leis­tungs­fähi­gen Net­zen in den Schulen und her­vor­ra­gen­der Präsen­ta­tion­stech­nik. Der Dig­i­tal­Pakt ist somit ein Infra­struk­tur­pro­gramm und keine Endgeräte­förderung. Nur wenn es nach dem speziellen päd­a­gogis­chen Konzept ein­er Schule erforder­lich ist und sämtliche Infra­struk­turkom­po­nen­ten vorhan­den sind, kön­nen auch einzelne Klassen­sätze schul­ge­bun­den­er mobil­er Endgeräte förder­fähig sein.

Zugle­ich soll die Effek­tiv­ität und Inter­op­er­abil­ität gefördert wer­den und des soll dazu motiviert wer­den, schul­träger­weite oder lan­desweite Dien­ste einzu­binden, wo immer dies Sinn macht. Das gilt für Lösun­gen inner­halb einzel­ner Län­der eben­so wie für solche über Län­der­gren­zen hin­weg, wie etwa gemein­same Schul-Cloud-Sys­teme. Dabei sollen ins­beson­dere auch regionale Lösun­gen gefördert wer­den, mit denen Ser­vice und Sup­port der dig­i­tal­en Ausstat­tung in den Schulen effizient und pro­fes­sionell geleis­tet wer­den. Eine leis­tungs­fähige Infra­struk­tur in den Schulen macht tech­nis­che Ser­vicelö­sun­gen, wie sie heute in Unternehmen etabliert sind, auch in den Schulen möglich.

Der Dig­i­tal­Pakt Schule ermöglicht somit wichtige und nach­haltig wirk­ende struk­tur­bildende Maß­nah­men. Für lan­desweite eben­so wie für län­derüber­greifende Vorhaben sind jew­eils fünf Prozent der För­der­mit­tel vorge­se­hen. Damit Schulen die För­der­mit­tel in Anspruch nehmen kön­nen, kommt auf sie nun die Auf­gabe zu, ihre Bedarfe aus päd­a­gogis­ch­er Sicht zu for­mulieren und mit den Schul­trägern abzus­tim­men. Diese reichen die Förder­anträge ihrer Schulen dann beim Land ein.

Mit dem 2018 veröf­fentlicht­en Son­der­pro­gramm für eine Giga­bit-Ver­sorgung von Schulen, Kranken­häusern und Gewer­bege­bi­eten des Bun­desmin­is­teri­ums für Verkehr und dig­i­tale Infra­struk­tur (BMVI) beste­ht für die Kom­munen zugle­ich die Möglichkeit der Förderung eines leis­tungs­fähi­gen Glas­fas­er-Anschlusses für Schulen. BMVI und BMBF haben sich hierzu abges­timmt und rat­en den Kom­munen dazu, ihre Pla­nung zu bei­den För­der­maß­nah­men zu koordinieren.

Das BMBF informiert auf sein­er Web­seite über wesentliche Fra­gen zum Dig­i­tal­Pakt Schule und wird dieses Ange­bot im Hin­blick auf die Umset­zung in den Län­dern auch fort­laufend aktu­al­isieren. Die ver­füg­baren Infor­ma­tio­nen find­en sich unter https://www.bmbf.de/de/wissenswertes-zum-digitalpakt-schule-6496.html.

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