– Beschluss der Landesgruppe Brandenburg der CDU/CSU Bundestagsfraktion –
Als stellvertretender Vorsitzender der Landesgruppe Brandenburg der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Deutschen Bundestag informiere ich Sie gern über einen Beschluss, den wir einstimmig in unserer Landesgruppensitzung gefasst haben.
Wir wollen, dass die Doppelverbeitragung der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge auf Betriebsrenten abgeschafft und die Freigrenze in einen Freibetrag umgewandelt wird. Dafür wollen wir uns einsetzen.
Das Thema wurde während des Bundesparteitages der CDU im Dezember des vergangenen Jahres intensiv diskutiert. Mit großer Mehrheit der Delegierten wurde beschlossen, die sogenannte Doppelverbeitragung abzuschaffen. Gern habe ich dabei bereits den entsprechenden MIT-Antrag unterstützt.
Die Mitglieder der Landesgruppe stehen zum Hamburger Parteitagsbeschluss und sehen dringenden Änderungs- und Umsetzungsbedarf. Der Beschluss der Landesgruppe ist ein weiteres positives Signal für die Betroffenen. Noch in dieser Legislatur soll per Gesetz stichtagsbezogen die Halbierung des Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrages auf Betriebsrenten beschlossen werden. Die Freigrenze für beitragspflichtige Einnahmen versicherungspflichtig Beschäftigter soll in einen Freibetrag umgewandelt werden.
Die Anwendung des allgemeinen Beitragssatzes auf Betriebsrenten und Versorgungsbezüge geht auf das rot-grüne GKV-Modernisierungsgesetz aus dem Jahr 2003 zurück. Es besteht dringender Änderungsbedarf. Das Vertrauen muss zurück gewonnen werden und die betriebliche Altersvorsorge wieder attraktiver gemacht werden.
Zum Hintergrund:
Die Altersvorsorge in Deutschland befindet sich in einer Vertrauenskrise. Die Niedrigzins-Politik der Europäischen Zentralbank (EZB) belastet nicht nur die in Deutschland weit verbreiteten sicherheitsorientierten Anlageformen, sondern insbesondere auch die zweite und dritte Säule unseres Altersvorsorgesystems.
Hinzu kommt, dass im Rahmen des im Jahr 2004 unter Rot-Grün beschlossenen GKV-Modernisierungsgesetzes, die volle Verbeitragung aller betrieblichen Altersvorsorgemodelle auf den Weg gebracht wurde. Hintergrund der Regelung war unter anderem die Stabilisierung der Krankenkassen. Betriebsrentner müssen seitdem in der Auszahlungsphase sowohl den Arbeitnehmer- als auch Arbeitgeberanteil in der Kranken- und Pflegeversicherung tragen. Die zweite Säule der Altersvorsorge (Betriebliche Alters-vorsorge) leidet seitdem aufgrund dieser mehrfachen Beitragszahlungen zunehmend unter einem Akzeptanzproblem.
Die CDU steht zum Drei-Säulen-Modell der Altersvorsorge und hat daher eine Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge auf dem Hamburger Bundesparteitag im Dezember 2018 beschlossen.
Bild © Jens Koeppen
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