– Beschluss der Lan­des­gruppe Bran­den­burg der CDU/CSU Bundestagsfraktion –

Als stel­lvertre­tender Vor­sitzen­der der Lan­des­gruppe Bran­den­burg der CDU/C­SU-Bun­destags­frak­tion im Deutschen Bun­destag informiere ich Sie gern über einen Beschluss, den wir ein­stim­mig in unser­er Lan­des­grup­pen­sitzung gefasst haben.

Wir wollen, dass die Dop­pelver­beitra­gung der Kranken- und Pflegev­er­sicherungs­beiträge auf Betrieb­srenten abgeschafft und die Frei­gren­ze in einen Frei­be­trag umge­wan­delt wird. Dafür wollen wir uns einsetzen.

Das The­ma wurde während des Bun­desparteitages der CDU im Dezem­ber des ver­gan­genen Jahres inten­siv disku­tiert. Mit großer Mehrheit der Delegierten wurde beschlossen, die soge­nan­nte Dop­pelver­beitra­gung abzuschaf­fen. Gern habe ich dabei bere­its den entsprechen­den MIT-Antrag unterstützt.

Die Mit­glieder der Lan­des­gruppe ste­hen zum Ham­burg­er Parteitags­beschluss und sehen drin­gen­den Änderungs- und Umset­zungs­be­darf. Der Beschluss der Lan­des­gruppe ist ein weit­eres pos­i­tives Sig­nal für die Betrof­fe­nen. Noch in dieser Leg­is­latur soll per Gesetz stich­tags­be­zo­gen die Hal­bierung des Kranken- und Pflegev­er­sicherungs­beitrages auf Betrieb­srenten beschlossen wer­den. Die Frei­gren­ze für beitragspflichtige Ein­nah­men ver­sicherungspflichtig Beschäftigter soll in einen Frei­be­trag umge­wan­delt werden.

Die Anwen­dung des all­ge­meinen Beitragssatzes auf Betrieb­srenten und Ver­sorgungs­bezüge geht auf das rot-grüne GKV-Mod­ernisierungs­ge­setz aus dem Jahr 2003 zurück. Es beste­ht drin­gen­der Änderungs­be­darf. Das Ver­trauen muss zurück gewon­nen wer­den und die betriebliche Altersvor­sorge wieder attrak­tiv­er gemacht werden.

Zum Hin­ter­grund:

Die Altersvor­sorge in Deutsch­land befind­et sich in ein­er Ver­trauen­skrise. Die Niedrigzins-Poli­tik der Europäis­chen Zen­tral­bank (EZB) belastet nicht nur die in Deutsch­land weit ver­bre­it­eten sicher­heit­sori­en­tierten Anlage­for­men, son­dern ins­beson­dere auch die zweite und dritte Säule unseres Altersvorsorgesystems.

Hinzu kommt, dass im Rah­men des im Jahr 2004 unter Rot-Grün beschlosse­nen GKV-Mod­ernisierungs­ge­set­zes, die volle Ver­beitra­gung aller betrieblichen Altersvor­sorge­mod­elle auf den Weg gebracht wurde. Hin­ter­grund der Regelung war unter anderem die Sta­bil­isierung der Krankenkassen. Betrieb­srent­ner müssen seit­dem in der Auszahlungsphase sowohl den Arbeit­nehmer- als auch Arbeit­ge­ber­an­teil in der Kranken- und Pflegev­er­sicherung tra­gen. Die zweite Säule der Altersvor­sorge (Betriebliche Alters-vor­sorge) lei­det seit­dem auf­grund dieser mehrfachen Beitragszahlun­gen zunehmend unter einem Akzeptanzproblem.

Die CDU ste­ht zum Drei-Säulen-Mod­ell der Altersvor­sorge und hat daher eine Stärkung der betrieblichen Altersvor­sorge auf dem Ham­burg­er Bun­desparteitag im Dezem­ber 2018 beschlossen.

Bild © Jens Koeppen