–Was die Koali­tion erre­icht hat und in den näch­sten Wochen auf den Weg bringt–

Die Bun­desregierung ist seit einem Jahr im Amt. In dieser Zeit hat die schwarz-rote Koali­tion schon manch­es Vorhaben auf den Weg gebracht, was den Bürg­erin­nen und Bürg­ern konkrete Verbesserun­gen bringt und unserem Land nutzt. Unsere wichtig­sten Erfolge des let­zten Jahres und Vorhaben der näch­sten Wochen sind:

1. Wir sor­gen für mehr bezahlbaren Wohnraum:

Das Baukindergeld kann seit Sep­tem­ber 2018 bei der KfW beantragt wer­den. Pro Kind und Jahr erhal­ten Eltern zehn Jahre lang 1.200 Euro, wenn ihr zu ver­s­teuern­des Jahre­seinkom­men 90.000 Euro nicht über­steigt (bei einem Kind; 15.000 Euro für jedes weit­ere Kind). Dies gilt für Neubau oder Erwerb von Bestandswohn­raum im Zeitraum 1. Jan­u­ar 2018 – 31. Dezem­ber 2020.

Wir wollen den Anstieg der Mieten brem­sen. So muss der Ver­mi­eter im Gel­tungs­bere­ich der Miet­preis­bremse dem Mieter nun über die Vormi­ete Auskun­ft erteilen, wenn er sich auf eine Aus­nahme von der Miet­preis­bremse beruft und er 10 Prozent mehr als die ort­sübliche Ver­gle­ichsmi­ete ver­lan­gen will. Bun­desweit ist zudem die Mod­ernisierung­sum­lage in Form ein­er möglichen Mieter­höhung von 11 auf 8 Prozent pro Jahr gesenkt wor­den. (In Kraft getreten am 1. Jan­u­ar 2019.)

Wir haben das Ver­gaberecht im Baubere­ich flex­i­bil­isiert, um schneller neuen Wohn­raum und die entsprechende Infra­struk­tur zu schaf­fen. Diese Änderung nutzt vor allem kom­mu­nalen Woh­nungs­bauge­sellschaften und Genossen­schaften. Konkret sind die Schwellen­werte für frei­händi­ge Ver­gaben auf 100.000 Euro sowie für beschränkt-öffentliche Auss­chrei­bun­gen auf 1 Mil­lion Euro erhöht wor­den. (VOB/A‑Änderung am 1. März 2019 in Kraft getreten.)

Wir ändern das Grundge­setz, damit der Bund die Län­der gezielt beim sozialen Woh­nungs­bau unter­stützen kann; dafür sind im Koali­tionsver­trag als pri­or­itäre Maß­nahme in den Jahren 2020 und 2021 ins­ge­samt 2 Mil­liar­den Euro vorge­se­hen. Die Län­der sind zuständig für den sozialen Woh­nungs­bau, allerd­ings ist der Bund angesichts der Woh­nungsnot bere­it zu helfen, mehr bezahlbaren Wohn­raum für Bürg­er mit gerin­gen finanziellen Möglichkeit­en zu schaf­fen. (Bun­destag hat GG-Änderung beschlossen, Bun­desrat stimmt am 15. März 2019 ab.)

Wir erhöhen steuer­liche Anreize für den Neubau von Miet­woh­nun­gen, indem wir eine Son­der­ab­schrei­bung für im Zeitraum vom 1. Sep­tem­ber 2018 bis zum 31. Dezem­ber 2021 beantragte Bau­vorhaben ein­führen. (Son­der-AfA, im Bun­destag beschlossen, liegt zur Entschei­dung im Bundesrat.)

2. Wir sor­gen für einen starken Staat und garantieren innere Sicherheit:

Der Staat muss schlagkräftig gegenüber krim­inellen Struk­turen sein und eben­so den Bürg­ern die effiziente Durch­set­zung ihrer Rechte gewährleis­ten. Bund und Län­der haben deshalb einen Pakt für den Rechtsstaat geschlossen und hier­für konkrete Maß­nah­men in vier Bere­ichen beschlossen:

Es sollen 2.000 zusät­zliche Stellen für Richter und Staat­san­wälte geschaf­fen wer­den, um die Jus­tiz zu ent­las­ten. Gerichtsver­fahren sollen beschle­u­nigt und vere­in­facht wer­den. Die Dig­i­tal­isierung der Jus­tiz und Polizei soll zügig vor­ange­bracht wer­den. Auch der Opfer­schutz wird gestärkt. Die Län­der erhal­ten vom Bund für die Umset­zung ins­ge­samt 220 Mil­lio­nen Euro. (Pakt geschlossen im Jan­u­ar 2019.)

Wir stärken den Staat, indem wir mehr Stellen bei den Sicher­heit­skräften schaf­fen. Im Koali­tionsver­trag haben wir für diese Leg­is­laturpe­ri­ode allein zusät­zliche 7.500 Stellen beim Bund vere­in­bart. Davon sind in den Haushal­ten 2018 und 2019 bere­its 4.000 Stellen vor allem für die Bun­de­spolizei und das Bun­deskrim­i­nalamt beschlossen. (Haushalte verabschiedet.)

Der Bund hil­ft den Län­dern mit ins­ge­samt über 160 Mil­lio­nen Euro bis 2022, damit diese mehr in neue Ein­satz­fahrzeuge bei Feuer­wehr und Ret­tungs­di­en­sten investieren. (Haushalt 2019 verabschiedet.)

Mit der „Eine-für-alle-Klage“ wird die Rechts­durch­set­zung für Ver­brauch­er verbessert. Bes­timmte Ver­bände kön­nen seit dem 1. Novem­ber 2018 im Namen von Ver­brauch­ern einen Schaden gerichtlich fest­stellen lassen oder einen Ver­gle­ich abschließen. (Muster­fest­stel­lungsklage, Gesetz in Kraft.

3. Wir verbessern Pflege und Gesundheitsversorgung:

Wir sor­gen für etwa 13.000 neue Pflegeper­son­al­stellen und erle­ichtern die Aus­bil­dungs­fi­nanzierung von Gesund­heits­fach­berufen in Kliniken. Jede neue Pflegestelle am Kranken­haus­bett wird von den Krankenkassen voll refi­nanziert, sodass die Per­son­alausstat­tung verbessert wird. (Pflegeper­son­al-StärkungsG, in Kraft getreten am 1. Jan­u­ar 2019.)

Wir haben die Aus­bil­dungs- und Prü­fungsverord­nung für die Pflege­berufe ver­ab­schiedet, um die Aus­bil­dung ab dem Jahr 2020 zu reformieren. Die bish­er getren­nten Aus­bil­dun­gen für Kranken‑, Kinderkranken- und Altenpflege wer­den zu ein­er Pflegeaus­bil­dung zusam­menge­führt. Das Schul­geld, das Azu­bis in eini­gen Län­dern heute noch zahlen, wird abgeschafft, stattdessen wird kün­ftig eine Ausbildungsvergütung
bezahlt. (Verord­nung erlassen.)

Wir sor­gen für schnellere Arzt­ter­mine und eine bessere ärztliche Ver­sorgung. Konkrete Verbesserun­gen für geset­zlich Ver­sicherte sollen durch einen Aus­bau der Ter­min­ser­vices­tellen (z. B. durch 24-Stun­den-Erre­ich­barkeit und Online-Ter­min­ver­gabe) sowie ein besseres Sprech­stun­de­nange­bot in den Prax­en erre­icht werden.

Ver­tragsärzte sollen für die Ver­sorgung von geset­zlich Ver­sicherten kün­ftig 25 statt 20 Sprech­stun­den pro Woche anbi­eten. Zusät­zlich sind Vergü­tungsan­reize für Ärzte für die Auf­nahme von neuen Patien­ten vorge­se­hen. Zudem sollen regionale Zuschläge und die Aufhe­bung existieren­der Zulas­sungssper­ren die medi­zinis­che Ver­sorgung im ländlichen Raum verbessern. (Bun­destag beschließt Ter­min­ser­vice- und Ver­sorgungs­ge­setz am 14. März 2019.)

4. Wir stärken die soziale Sicher­heit und den Zusammenhalt:

Wir haben ein Renten­paket geschnürt. Darin haben wir die Müt­ter­rente um einen hal­ben Renten­punkt für Müt­ter erhöht, deren Kinder vor 1992 geboren wor­den sind. Zudem haben wir Verbesserun­gen für krankheitsbedingte
Frührent­ner geschaf­fen und eine dop­pelte Hal­telin­ie für Renten­niveau und Beitragssatz einge­führt. Ger­ingver­di­ener wer­den bei den Sozial­ab­gaben ohne Ein­bußen beim Rente­nanspruch ent­lastet. (In Kraft getreten am 1. Jan­u­ar 2019.)

Neben dem beste­hen­den Anspruch auf zeitlich unbe­gren­zte Teilzeitar­beit haben wir einen all­ge­meinen geset­zlichen Anspruch auf zeitlich begren­zte Teilzeitar­beit (Brück­en­teilzeit) für Unternehmen ab 46 Mitar­beit­ern neu
einge­führt. Für Unternehmen mit 46 bis 200 Mitar­beit­ern ist die Zahl der Mitar­beit­er, denen sie Brück­en­teilzeit gewähren müssen, begren­zt. Der neue Anspruch ist – eben­so wie im Fall der zeitlich unbe­gren­zten Teilzeit – nicht an das Vor­liegen bes­timmter Gründe wie Kinder­erziehung oder Pflege von Ange­höri­gen gebun­den. (In Kraft getreten am 1. Jan­u­ar 2019.)

5. Wir sor­gen für gute Rah­menbe­din­gun­gen für die Wirtschaft:

Wir haben zum 1. Jan­u­ar 2019 den Beitragssatz zur Arbeit­slosen­ver­sicherung um 0,5 Prozent­punk­te abge­senkt. Allerd­ings ist zu berück­sichti­gen, dass die Beiträge zur Pflegev­er­sicherung im gle­ichen Umfang steigen wer­den, da die Verbesserun­gen im Pflege­bere­ich Geld kosten. Des Weit­eren kön­nen Beschäftigte, die vom Struk­tur­wan­del durch die Dig­i­tal­isierung betrof­fen sind, bei der Weit­er­bil­dung bess­er gefördert werden.

Die Weit­er­bil­dungs­ber­atung durch die Bun­de­sagen­tur für Arbeit wurde gestärkt. Für Arbeit­nehmer, die häu­fig nur Beschäf­ti­gun­gen mit kurz­er Dauer ausüben, wurde der Zugang zum Anspruch auf Arbeitslosengeld
erle­ichtert. (In Kraft getreten am 1. Jan­u­ar 2019.)

Wir sor­gen für Wet­tbe­werb­s­gle­ich­heit im Inter­nethandel, indem für Umsatzs­teuer­aus­fälle Plat­tform­be­treiber haften sollen. (Gesetz in Kraft.)

6. Wir sor­gen für Fam­i­lien und Kinder:

Wir set­zen unsere Poli­tik des Kita-Aus­baus mit dem Gute-Kita-Gesetz fort. In den let­zten 10 Jahren hat der Bund rund 11 Mil­liar­den Euro in Kitas und deren Betrieb investiert. Bis 2022 nehmen wir weit­ere 5,5 Mil­liar­den Euro dafür in die Hand. Unsere Botschaft lautet: Die Mit­tel soll­ten vor allem in die Qual­ität der Betreu­ung fließen.

Für Fam­i­lien, die Kinderzuschlag oder Wohn­geld beziehen, sollen außer­dem die Eltern­beiträge ent­fall­en. Zudem sor­gen wir mit dem Baukindergeld und der Erhöhung des Kindergeldes für Fam­i­lien und Kinder. (In Kraft getreten am 1. Jan­u­ar 2019.)

Für einkom­menss­chwache Fam­i­lien sieht das Fam­i­lien­stärkungs­ge­setz Verbesserun­gen bei den Sozialleis­tun­gen vor: Wir wollen den Kinderzuschlag erhöhen. Daneben wird etwa das Schul­starter­paket auf 150 Euro erhöht und wer­den Eigenan­teile bei gemein­schaftlich­er Mit­tagsverpfle­gung und Schüler­be­förderung ent­fall­en. (Das Gesetz wird im März 2019 im Bun­destag verabschiedet.)

7. Wir ent­las­ten die Bürg­er und sor­gen für solide Finanzen:

Mit den ver­ab­schiede­ten Bun­de­shaushal­ten 2018 und 2019 set­zen wir die Poli­tik der schwarzen Null fort, investieren in die Zukun­ft, stärken die innere und äußere Sicher­heit und finanzieren Maß­nah­men für den sozialen Zusam­men­halt. Die Schulden­standquote sinkt erst­mals seit 2002 unter den Schwellen­wert von 60 Prozent des Brut­toin­land­spro­duk­tes, wie ihn der Sta­bil­itäts- und Wach­s­tumspakt vorgibt. (Geset­ze in Kraft.)

Wir haben Beitragsent­las­tung für die geset­zlich kranken­ver­sicherten Arbeit­nehmer und Rent­ner geschaf­fen. Wir sind zur par­itätis­chen Beitrags­fi­nanzierung auch des Zusatzbeitrags zurück­gekehrt, das bedeutet: Der Beitrag wird zu gle­ichen Anteilen vom Arbeit­ge­ber und Arbeit­nehmer getra­gen. Die Min­dest­beitrags­be­mes­sungs­gren­ze für haupt­beru­flich Klein­selb­ständi­ge wurde hal­biert auf 171 Euro.

Ins­ge­samt bringt das Gesetz eine Ent­las­tung in Höhe von 8 Mil­liar­den Euro pro Jahr. Ehe­ma­lige Sol­dat­en auf Zeit erhal­ten zudem Zugang zur Geset­zlichen Kranken­ver­sicherung. (In Kraft getreten am 1. Jan­u­ar 2019.)

Wir erhöhen ab dem 1. Juli 2019 das Kindergeld um 10 Euro sowie seit dem 1. Jan­u­ar 2019 den Kinder­frei­be­trag um 192 Euro. Wir heben den steuer­lichen Grund­frei­be­trag an und bauen die kalte Pro­gres­sion ab. Dieses Paket ent­lastet die Steuerzahler und dabei ins­beson­dere Fam­i­lien bis 2022 um ins­ge­samt min­destens 35 Mil­liar­den Euro. (Fam­i­lienent­las­tungs­ge­setz in Kraft.)

8. Wir sor­gen für saubere Luft und Mobilität:

Die Bun­desregierung hat mit dem „Konzept für saubere Luft und Mobil­ität“ im Herb­st 2018 ein Maß­nah­men­paket für die deutschen Städte vorgelegt. Fahrver­bote vor allem für Die­selfahrer sollen damit soweit wie möglich ver­mieden wer­den. Ein Baustein ist die Förderung von sauberen Bussen im öffentlichen Nahverkehr der Städte. Dafür stellt der Bund ins­ge­samt bis 2020 eine Mil­liarde Euro zur Verfügung.

Fahrver­bote in Innen­städten sind eine sehr ein­schnei­dende Maß­nahme. Damit auch hier das Gebot der Ver­hält­nis­mäßigkeit gewahrt bleibt und nicht über das Ziel hin­aus­geschossen wird, ändern wir das Bundesimmissions-
schutzge­setz. Wir regeln, dass Verkehrsver­bote in Gebi­eten unver­hält­nis­mäßig sind, in denen der Stick­stoff­diox­id­w­ert von 50 Mikro­gramm pro Kubik­me­ter Luft im Jahresmit­tel nicht über­schrit­ten wird. Damit sollen zumin­d­est in Städten mit nur leicht­en Gren­zw­ertüber­schre­itun­gen kün­ftig Fahrver­bote ver­mieden wer­den. Zudem ändern wir das Straßen­verkehrs­ge­setz, um bei Fahrver­boten dafür zu sor­gen, dass Kon­trollen ver­hält­nis­mäßig bleiben: Es soll keine fes­tin­stal­lierten Blitzer geben, die den ganzen Tag alle Fahrzeuge erfassen. (Bun­destag beschließt die bei­den Geset­ze am 14. März 2019.)

9. Wir mod­ernisieren unsere Infrastruktur:

Nach inten­siv­en Beratun­gen zwis­chen Bun­destag und Bun­desrat ste­hen wichtige Änderun­gen am Grundge­setz bevor. Damit ermöglichen wir Finanzhil­fen des Bun­des in den Bere­ichen Dig­i­tal­isierung der Schulen, sozialer Woh­nungs­bau und Gemein­de­v­erkehrsstraßen, ohne die Zuständigkeit der Län­der anzu­tas­ten. Allein für mod­erne Schulen will der Bund 5 Mil­liar­den Euro bis 2022 aus­geben. (Im Bun­destag beschlossen am 21. Feb­ru­ar 2019; der Bun­desrat entschei­det am 15. März 2019.)

Wir haben den Fonds „Dig­i­tale Infra­struk­tur“ ein­gerichtet, der zu 70 Prozent in den Giga­bit-Net­zaus­bau fließt und zu 30 Prozent als Finanzhil­fen an die Län­der für Investi­tio­nen in die dig­i­tale Infra­struk­tur von Schulen. Bis 2023 helfen wir den Kom­munen mit 240 Mil­lio­nen Euro, mehr in die Sanierung ihrer Sporthallen, Schwimm­bäder und Kul­turein­rich­tun­gen zu investieren. Damit set­zen wir unsere Hil­fen in diesem Bere­ich kon­se­quent fort.
(Haushalt 2019 verabschiedet.)

Die neue Auto­bahn-GmbH des Bun­des ist gegrün­det und inten­siviert ihre Auf­bauar­beit. Damit ist der näch­ste Schritt getan zur Über­nahme von Pla­nung, Bau, Betrieb, Erhalt und Finanzierung der knapp 13.000 Kilo­me­ter lan­gen Auto­bah­nen durch den Bund ab 2021. Damit wollen wir unser gutes Auto­bahn­netz effizien­ter aus­bauen und erhalten.

Bei der Verkehrsin­fra­struk­tur haben wir die Pla­nung erle­ichtert, um die Reko­rd­mit­tel schneller investieren zu kön­nen. Alle Pla­nung­sun­ter­la­gen sind kün­ftig im Inter­net zu veröf­fentlichen, das erle­ichtert die Bürg­er­beteili­gung. Bei der Schiene wird die bere­its beste­hende Liste der Vorhaben, für die das Bun­desver­wal­tungs­gericht einzige Gerichtsin­stanz ist, fort­geschrieben. (In Kraft getreten am 7. Dezem­ber 2018.)

10. Wir steuern und begren­zen Zuwanderung:

Wir haben den Anspruch auf Fam­i­li­en­nachzug für vorüberge­hend anerkan­nte Asyl­be­wer­ber (sub­sidiär Schutzberechtigte) abgeschafft und lassen aus human­itären Grün­den nur ein kleines Kontin­gent von bis zu 1.000 nachziehen­den Fam­i­lien­ange­höri­gen pro Monat zu. (In Kraft getreten am 1. August 2018.)

Wir haben im Bun­destag erneut beschlossen, dass Tune­sien, Alge­rien und Marokko – sowie nun auch Georgien – kün­ftig zu den sicheren Herkun­ftsstaat­en gehören sollen, nach­dem im Jahre 2017 die Ein­stu­fung am Votum des Bun­desrates gescheit­ert war. Asy­lanträge von Antrag­stellern aus diesen Län­dern kön­nen bei der Ein­stu­fung als sichere Herkun­ftsstaat­en schneller und unkom­pliziert­er bear­beit­et wer­den. Auch die rechtliche Hand­habung von Abschiebun­gen wird ein­fach­er und schneller. (Das Gesetz liegt zur Entschei­dung im Bundesrat.)

Wir haben anerkan­nte Asyl­be­wer­ber zur Mitwirkung in Wider­rufs- und Rück­nah­mev­er­fahren verpflichtet. Das bish­erige Fehlen ein­er solchen Pflicht hat­te sich ins­beson­dere bei im schriftlichen Ver­fahren erteil­ten Anerken­nun­gen als prob­lema­tisch erwiesen. (Änderung Asylge­setz in Kraft getreten am 12. Dezem­ber 2018.)

Bild © Jens Koeppen