Kürzlich hat der Deutsche Bundestag in 2. und 3. Lesung die sogenannte Musterfeststellungsklage verabschiedet. Es soll sichergestellt werden, dass der Satz „Wer recht hat, muss auch recht bekommen“ in diesem Land für die Kleinen wie die Großen gilt. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen sich schnell, unbürokratisch und gemeinsam gegen rechtswidriges Verhalten und Täuschung – vor allen Dingen von großen Konzernen – wehren können.
Bislang musste jeder einzelne Verbraucher seine Rechte vor Gericht von Anfang bis Ende für sich allein durchfechten und dafür viel Geld und Zeit aufwenden– auch wenn eine Vielzahl von Verbraucherinnen und Verbrauchern in gleicher Weise betroffen waren. Die Macht war bisher zugunsten der Unternehmen verschoben: Sie haben in aller Regel ein deutlich höheres Durchhaltevermögen und auch größere finanzielle Mittel. Das schreckte viele Verbraucherinnen und Verbraucher ab, sie resignierten und verzichteten faktisch auf ihr gutes Recht.
Statt wie bisher teure und langwierige Einzelverfahren führen zu müssen, sollen sich Verbraucherinnen und Verbraucher künftig einer „Eine-für-alle-Klage“ anschließen können:
Anerkannte und besonders qualifizierte Verbraucherverbände können gegenüber einem Unternehmen zentrale Haftungsvoraussetzungen für alle vergleichbar betroffenen Verbraucherinnen und Verbraucher in einem einzigen Gerichtsverfahren verbindlich klären lassen.
Klagebefugte Verbände müssen dabei strenge Anforderungen erfüllen – unabhängig davon, ob es sich um einen nationalen Verband oder einen aus einem anderen EU-Mitgliedstaat handelt. Das ist wichtig, damit die Musterfeststellungsklage allein im Sinne des Verbraucherschutzes erhoben und nicht zu anderen Zwecken missbraucht wird.
Wenn von einem Fall mindestens 10 Verbraucherinnen und Verbraucher in vergleichbarer Weise betroffen sind, kann ein klagebefugter Verband zur gebündelten Klärung der zentralen Sach- und Rechtsfragen die neue „Eine-für-alle-Klage“ erheben. Die Klage wird dann in einem Klageregister öffentlich bekannt gemacht. Hier können alle betroffenen Verbraucherinnen und Verbraucher ihre Ansprüche und Rechtsverhältnisse anmelden– und zwar kostenlos und ohne Anwaltszwang. Melden anschließend innerhalb von zwei Monaten mindestens 50 Verbraucherinnen und Verbraucher ihre Ansprüche an, beginnt das eigentliche Verfahren.
Im Klageregister angemeldete Verbraucherinnen und Verbraucher profitieren von der „Eine-für-alle-Klage“, da die Verjährung ihrer Ansprüche ab Erhebung der Klage gehemmt wird, und sie können den Ausgang des Verfahrens abwarten, ohne dass ihnen in der Zwischenzeit die Verjährung droht oder sie selbst ein Kostenrisiko eingehen müssen.
Das Gerichtsurteil, das am Ende der „Eine-für-alle-Klage“ ergeht, ist sowohl für das Unternehmen als auch für die angemeldeten Verbraucherinnen und Verbraucher bindend. Auf diese Weise weiß der angemeldete Verbraucher relativ schnell, wie es um die Erfolgsaussichten in seinem ganz konkreten Fall steht. Aber auch die Unternehmen erlangen Rechtssicherheit.
Die „Eine-für-alle-Klage“ ist für alle Beteiligten – die Verbraucherinnen und Verbraucher, die Unternehmen und auch die Gerichte – deutlich effizienter und kostengünstiger als unzählige einzelne Parallelverfahren. Sie stärkt die Rechtsdurchsetzung und den Verbraucherschutz in Deutschland.
Quelle: Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz
Bild © Jens Koeppen
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