Mit dem Energiesam­melge­setz wur­den erste energiepoli­tis­che Vorhaben des Koali­tionsver­trags und darüber hin­aus wichtige Geset­zesän­derun­gen auf Grund bei­hil­fer­echtlich­er Anforderun­gen auf den Weg gebracht.

Ich kon­nte dem Ergeb­nis nur zäh­neknirschend zus­tim­men, da eine höhen­ab­hängige Abstand­sregelung mit dem Koali­tion­spart­ner nicht ver­han­del­bar war.

Mit ein­er  Erk­lärung zu meinem Abstim­mungsver­hal­ten habe ich den­noch deut­lich gemacht, dass die Fes­tle­gung weit­er­er Aus­baup­fade ohne eine Syn­chro­nisierung mit dem Net­zaus­bau und die Ver­ankerung ver­lässlich­er Akzep­tanzkri­te­rien, wie beispiel­sweise höhen­ab­hängige Abstand­sregelun­gen, nicht meine Zus­tim­mung findet.

Im Fol­gen­den habe ich die wichtig­sten Inhalte der neuen Energiege­set­zge­bung für Sie zusammengestellt.

Bedarf­s­gerechte Nacht­be­feuerung von Wind­kraftan­la­gen: Um die Akzep­tanz von Wind­kraftan­la­gen an Land zu verbessern, haben wir durchge­set­zt, dass bere­its ab 1. Juli 2020 alle Winden­ergiean­la­gen über eine bedarf­s­gerechte Nacht­beleuch­tung ver­fü­gen müssen. Das bedeutet, dass die Anla­gen nicht mehr die ganze Nacht wie bish­er blinken dür­fen, son­dern nur, wenn sich z.B. ein Flugzeug nähert. Diese Regelung gilt für Neu- und für Bestand­san­la­gen gle­icher­maßen und auch für off­shore-Wind­kraftan­la­gen, die von der Küste aus gese­hen wer­den können.

Son­der­auss­chrei­bun­gen: Die im Koali­tionsver­trag vere­in­barten Son­der­auss­chrei­bun­gen für Winden­ergie an Land und Solaren­ergie in Höhe von jew­eils 4 Gigawatt wur­den auf den Weg gebracht. Damit wird für die Branchen Pla­nungssicher­heit geschaf­fen. Ent­ge­gen dem Koali­tionsver­trag wur­den die Son­der­auss­chrei­bun­gen auf 3 Jahre gestreckt. Grund sind fehlende geplante- und genehmigte Pro­jek­te. Ein Fes­thal­ten an dem Zwei­jahreszeitraum hätte die Auss­chrei­bun­gen verteuert.

Inno­va­tion­sauss­chrei­bun­gen: Wir set­zten uns auch entsprechend des Koali­tionsver­trages dafür ein, dass der weit­ere Aus­bau der erneuer­baren Energien in netz- und sys­temverträglich­er Art und Weise erfol­gt, Wet­tbe­werb und Inno­va­tio­nen gefördert und wirk­same Maß­nah­men für mehr Akzep­tanz bei der Wind­kraft an Land ergrif­f­en wer­den. Mit der Ein­führung von Inno­va­tionauss­chrei­bun­gen für erneuer­bare Energien kön­nen in den kom­menden Monat­en neue Rah­menbe­din­gun­gen aus­pro­biert wer­den, um die Netz- und Sys­tem­di­en­lichkeit der erneuer­baren Energien zu verbessern, mehr Wet­tbe­werb zu erre­ichen und dadurch let­ztlich die Kosten der Energiewende zu senken. In den kom­menden Jahren streben wir an, die Inno­va­tion­sauss­chrei­bun­gen stark auszuweit­en und die Vor­gaben, die sich dort bewähren, zeit­nah auch auf die reg­ulären Auss­chrei­bun­gen zu über­tra­gen. Nur so kön­nen die Erneuer­baren einen ver­lässlichen und plan­baren Beitrag zur Energiev­er­sorgung leisten.

Arbeits­gruppe Akzep­tanz: Während der Beratun­gen haben wir uns mit unserem Koali­tion­spart­ner darauf ver­ständigt, eine Arbeits­gruppe Akzep­tanz einzuricht­en, die bis März 2019 Vorschläge für weit­ere konkrete Akzep­tanz­maß­nah­men erar­beit­en soll, etwa zu höhen­ab­hängi­gen Min­destab­stän­den, Höhen­be­gren­zun­gen, mon­etäre Beteili­gun­gen von Kom­munen oder Verän­derung in den Pla­nungsver­fahren. Auf dieser Grund­lage und unter Berück­sich­ti­gung der Net­zkosten und des zukün­fti­gen Net­zaus­baube­darfs wollen wir im Herb­st 2019 über weit­ere Maß­nah­men entschei­den, eben­so über mod­i­fizierte, wet­tbe­werbliche Förderbe­din­gun­gen sowie die weit­eren Aus­baup­fade für erneuer­bare Energien bis 2030, ein­schließlich Wind-Offshore.

KWK-Gesetz ver­längert: Pla­nun­gen für Kraft-Wärme-Kop­plungs-Pro­jek­te sind mit einem sehr lang­wieri­gen Pla­nungsvor­lauf ver­bun­den. Um für die Branche Pla­nungssicher­heit zu schaf­fen und auch damit in den kom­menden Jahren Pro­jek­te für KWK-Kraftwerke in Angriff genom­men wer­den, haben wir uns in den Ver­hand­lun­gen für eine Ver­längerung des Geset­zes von gegen­wär­tig 31.12.2022 auf den 31.12.2025 einge­set­zt. Diese Geset­zesver­längerung ste­ht noch unter dem Vor­be­halt der Genehmi­gung durch die Europäis­che Kommission.

Bio­masse: Darüber hin­aus haben wir uns in den Ver­hand­lun­gen auch für Bio­massean­la­gen­be­treiber, u.a. für eine Anpas­sung zum Formalde­hyd-Bonus und dem Bio­masse-Flexdeck­el einge­set­zt. Bei der Regelung zum Formalde­hyd-Bonus sollen Anla­gen­be­treiber nun­mehr unab­hängig vom Zeit­punkt der Genehmi­gungs­bedürftigkeit unter den gle­ichen Voraus­set­zun­gen wie andere Bestand­san­la­gen vom Formalde­hyd-Bonus prof­i­tieren kön­nen. Das dient dem Investi­tion­ss­chutz und entspricht dem Gleichbehandlungsgrundsatz.

Solar-Dachan­la­gen: Für Solar-Dachan­la­gen wurde gutachtlich fest­gestellt, dass eine Über­förderung seit Anfang 2018 beste­ht und damit die zuläs­sige Ren­dite von 8 % deut­lich über­schrit­ten wird. In den Ver­hand­lun­gen haben wir uns für eine angemessene Über­gangs­frist mit stufen­weis­er Absenkung bis zum 1. April 2019 und für eine um 0,5 Cent gerin­gere Absenkung einge­set­zt. Damit haben wir kon­se­quent die Über­förderung abge­baut und den Ver­trauenss­chutz sichergestellt. Beim Mieter­strom erfol­gte eine Anpas­sung, so dass die Wirtschaftlichkeit gesichert bleibt.

Eilbedürftige Regelun­gen: Mit dem Geset­zen­twurf wer­den schließlich einige eilbedürftige Regelun­gen im Energiewirtschaft­srecht umge­set­zt, z.B. die Def­i­n­i­tion von Dampf­sam­melschienen oder die Regelun­gen zum Messen und Schätzen von weit­ergeleit­eten Strom­men­gen. Ins­beson­dere regeln wir rück­wirk­end zum 1. Jan­u­ar 2018 die bei­hil­fer­echtlich geforderte Ent­las­tung von Kraft-Wärme-Kop­plungsan­la­gen von der EEG-Umlage und schaf­fen damit Pla­nungssicher­heit für rund 10.000 dieser hochef­fizien­ten und kli­mascho­nen­den Anla­gen zu Erzeu­gung von Wärme und Strom.

Die Energiewende ist und bleibt eine kon­tinuier­liche Weit­er­en­twick­lung des Energiesys­tems. Für uns ist zen­tral, dass wir die Akzep­tanz der Men­schen für das Pro­jekt sichern.

Bild © Jens Koeppen