Mit dem Energiesammelgesetz wurden erste energiepolitische Vorhaben des Koalitionsvertrags und darüber hinaus wichtige Gesetzesänderungen auf Grund beihilferechtlicher Anforderungen auf den Weg gebracht.
Ich konnte dem Ergebnis nur zähneknirschend zustimmen, da eine höhenabhängige Abstandsregelung mit dem Koalitionspartner nicht verhandelbar war.
Mit einer Erklärung zu meinem Abstimmungsverhalten habe ich dennoch deutlich gemacht, dass die Festlegung weiterer Ausbaupfade ohne eine Synchronisierung mit dem Netzausbau und die Verankerung verlässlicher Akzeptanzkriterien, wie beispielsweise höhenabhängige Abstandsregelungen, nicht meine Zustimmung findet.
Im Folgenden habe ich die wichtigsten Inhalte der neuen Energiegesetzgebung für Sie zusammengestellt.
Bedarfsgerechte Nachtbefeuerung von Windkraftanlagen: Um die Akzeptanz von Windkraftanlagen an Land zu verbessern, haben wir durchgesetzt, dass bereits ab 1. Juli 2020 alle Windenergieanlagen über eine bedarfsgerechte Nachtbeleuchtung verfügen müssen. Das bedeutet, dass die Anlagen nicht mehr die ganze Nacht wie bisher blinken dürfen, sondern nur, wenn sich z.B. ein Flugzeug nähert. Diese Regelung gilt für Neu- und für Bestandsanlagen gleichermaßen und auch für offshore-Windkraftanlagen, die von der Küste aus gesehen werden können.
Sonderausschreibungen: Die im Koalitionsvertrag vereinbarten Sonderausschreibungen für Windenergie an Land und Solarenergie in Höhe von jeweils 4 Gigawatt wurden auf den Weg gebracht. Damit wird für die Branchen Planungssicherheit geschaffen. Entgegen dem Koalitionsvertrag wurden die Sonderausschreibungen auf 3 Jahre gestreckt. Grund sind fehlende geplante- und genehmigte Projekte. Ein Festhalten an dem Zweijahreszeitraum hätte die Ausschreibungen verteuert.
Innovationsausschreibungen: Wir setzten uns auch entsprechend des Koalitionsvertrages dafür ein, dass der weitere Ausbau der erneuerbaren Energien in netz- und systemverträglicher Art und Weise erfolgt, Wettbewerb und Innovationen gefördert und wirksame Maßnahmen für mehr Akzeptanz bei der Windkraft an Land ergriffen werden. Mit der Einführung von Innovationausschreibungen für erneuerbare Energien können in den kommenden Monaten neue Rahmenbedingungen ausprobiert werden, um die Netz- und Systemdienlichkeit der erneuerbaren Energien zu verbessern, mehr Wettbewerb zu erreichen und dadurch letztlich die Kosten der Energiewende zu senken. In den kommenden Jahren streben wir an, die Innovationsausschreibungen stark auszuweiten und die Vorgaben, die sich dort bewähren, zeitnah auch auf die regulären Ausschreibungen zu übertragen. Nur so können die Erneuerbaren einen verlässlichen und planbaren Beitrag zur Energieversorgung leisten.
Arbeitsgruppe Akzeptanz: Während der Beratungen haben wir uns mit unserem Koalitionspartner darauf verständigt, eine Arbeitsgruppe Akzeptanz einzurichten, die bis März 2019 Vorschläge für weitere konkrete Akzeptanzmaßnahmen erarbeiten soll, etwa zu höhenabhängigen Mindestabständen, Höhenbegrenzungen, monetäre Beteiligungen von Kommunen oder Veränderung in den Planungsverfahren. Auf dieser Grundlage und unter Berücksichtigung der Netzkosten und des zukünftigen Netzausbaubedarfs wollen wir im Herbst 2019 über weitere Maßnahmen entscheiden, ebenso über modifizierte, wettbewerbliche Förderbedingungen sowie die weiteren Ausbaupfade für erneuerbare Energien bis 2030, einschließlich Wind-Offshore.
KWK-Gesetz verlängert: Planungen für Kraft-Wärme-Kopplungs-Projekte sind mit einem sehr langwierigen Planungsvorlauf verbunden. Um für die Branche Planungssicherheit zu schaffen und auch damit in den kommenden Jahren Projekte für KWK-Kraftwerke in Angriff genommen werden, haben wir uns in den Verhandlungen für eine Verlängerung des Gesetzes von gegenwärtig 31.12.2022 auf den 31.12.2025 eingesetzt. Diese Gesetzesverlängerung steht noch unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die Europäische Kommission.
Biomasse: Darüber hinaus haben wir uns in den Verhandlungen auch für Biomasseanlagenbetreiber, u.a. für eine Anpassung zum Formaldehyd-Bonus und dem Biomasse-Flexdeckel eingesetzt. Bei der Regelung zum Formaldehyd-Bonus sollen Anlagenbetreiber nunmehr unabhängig vom Zeitpunkt der Genehmigungsbedürftigkeit unter den gleichen Voraussetzungen wie andere Bestandsanlagen vom Formaldehyd-Bonus profitieren können. Das dient dem Investitionsschutz und entspricht dem Gleichbehandlungsgrundsatz.
Solar-Dachanlagen: Für Solar-Dachanlagen wurde gutachtlich festgestellt, dass eine Überförderung seit Anfang 2018 besteht und damit die zulässige Rendite von 8 % deutlich überschritten wird. In den Verhandlungen haben wir uns für eine angemessene Übergangsfrist mit stufenweiser Absenkung bis zum 1. April 2019 und für eine um 0,5 Cent geringere Absenkung eingesetzt. Damit haben wir konsequent die Überförderung abgebaut und den Vertrauensschutz sichergestellt. Beim Mieterstrom erfolgte eine Anpassung, so dass die Wirtschaftlichkeit gesichert bleibt.
Eilbedürftige Regelungen: Mit dem Gesetzentwurf werden schließlich einige eilbedürftige Regelungen im Energiewirtschaftsrecht umgesetzt, z.B. die Definition von Dampfsammelschienen oder die Regelungen zum Messen und Schätzen von weitergeleiteten Strommengen. Insbesondere regeln wir rückwirkend zum 1. Januar 2018 die beihilferechtlich geforderte Entlastung von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen von der EEG-Umlage und schaffen damit Planungssicherheit für rund 10.000 dieser hocheffizienten und klimaschonenden Anlagen zu Erzeugung von Wärme und Strom.
Die Energiewende ist und bleibt eine kontinuierliche Weiterentwicklung des Energiesystems. Für uns ist zentral, dass wir die Akzeptanz der Menschen für das Projekt sichern.
Bild © Jens Koeppen
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