In dieser Woche wird im Deutschen Bundestag eine Entscheidung zu einem schwierigen Thema getroffen. Es wird über mehrere Gruppenanträge zur Organspende abgestimmt.
Zwar erklären sich grundsätzlich viele Menschen in Deutschland zur Organspende nach dem Tod bereit. Dennoch gibt es lange Wartelisten und viele Personen, die sehr lange auf ein dringend benötigtes Spenderorgan warten.
Vor dem Hintergrund der ethischen Dimension bei diesem Thema ist es gut und richtig, dass jeder Abgeordnete unabhängig von der Fraktionszugehörigkeit seine ganz persönliche Entscheidung treffen wird. Fraktionsübergreifende Gruppenanträge gibt es insbesondere bei ethisch schwierigen Fragstellungen.
Die Zahl der der Organspenden soll daher erhöht werden. Die beiden vorliegenden Gruppenanträge wollen dieses Ziel auf unterschiedlichen Wegen erreichen.
Einem Gruppenantrag zufolge soll grundsätzlich an der geltenden Zustimmungslösung festgehalten werden. Danach müsste jeder Spender auch ausdrücklich einen Willen zur Organspende dokumentieren. Nach dem anderen Gruppenantrag soll eine sogenannte Widerspruchslösung eingeführt werden. Diese sieht vor, dass grundsätzlich jeder als potenzieller Organspender gilt, soweit er (oder seine Angehörigen) nicht widerspricht.
Bild © Jens Koeppen
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