In dieser Woche wird im Deutschen Bun­destag eine Entschei­dung zu einem schwieri­gen The­ma getrof­fen. Es wird über mehrere Grup­penanträge zur Organspende abgestimmt.

Zwar erk­lären sich grund­sät­zlich viele Men­schen in Deutsch­land zur Organspende nach dem Tod bere­it. Den­noch gibt es lange Wartelis­ten und viele Per­so­n­en, die sehr lange auf ein drin­gend benötigtes Spenderor­gan warten.

Vor dem Hin­ter­grund der ethis­chen Dimen­sion bei diesem The­ma ist es gut und richtig, dass jed­er Abge­ord­nete unab­hängig von der Frak­tion­szuge­hörigkeit seine ganz per­sön­liche Entschei­dung tre­f­fen wird. Frak­tion­süber­greifende Grup­penanträge gibt es ins­beson­dere bei ethisch schwieri­gen Fragstellungen.

Die Zahl der der Organspenden soll daher erhöht wer­den. Die bei­den vor­liegen­den Grup­penanträge wollen dieses Ziel auf unter­schiedlichen Wegen erreichen.

Einem Grup­penantrag zufolge soll grund­sät­zlich an der gel­tenden Zus­tim­mungslö­sung fest­ge­hal­ten wer­den. Danach müsste jed­er Spender auch aus­drück­lich einen Willen zur Organspende doku­men­tieren. Nach dem anderen Grup­penantrag soll eine soge­nan­nte Wider­spruch­slö­sung einge­führt wer­den. Diese sieht vor, dass grund­sät­zlich jed­er als poten­zieller Organspender gilt, soweit er (oder seine Ange­höri­gen) nicht widerspricht.

Bild © Jens Koeppen