TOP 22.a.
2./3. Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurfs eines
Gesetzes zur Änderung der Erneuerbare-Energien-Gesetzes, des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes, des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften (Drs. 19/5523)
2./3. Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines
Gesetzes zur Änderung des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes, des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes, des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften (Drs.19/…, 19/…)
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Energie (9. Ausschuss)
(Drs. 19/…)
Die Förderung der Erneuerbaren Energien ist gegenwärtig nahezu vollständig auf den Anlagenzubau ausgerichtet. Maßnahmen zur Sicherung der Akzeptanz der Bürger, wie höhenabhängige Abstandsregeln, die Synchronisierung des Zubaus mit verfügbaren Netzkapazitäten und ernsthafte Anreize, um durch Innovationen bei den Erneuerbaren Energien für eine verlässliche Energieversorgung voranzutreiben, fehlen.
Mit dieser Ausrichtung der Energiepolitik haben wir nicht nur deutlich steigende Energiepreise verursacht, sondern den Unmut von mittlerweile Millionen von Bürgern auf uns gezogen und letztendlich deutlich weniger an CO2-Einsparungen erreicht als mit einem systemischen Zubau der Erneuerbaren Energien.
Ich erwarte bei jedem Gesetzesverfahren zukünftig in diesem Bereich, dass die im Koalitionsvertrag angelegte Synchronisierung von Netzausbau mit dem Zubau von Anlagen bei Beachtung der Interessen der Anwohner und Anreizen zu Innovationen, umgesetzt wird. Eine 65%ige Stromversorgung durch Erneuerbare Energien wird 2030 nur möglich und bezahlbar sein, wenn im Gegensatz zur derzeitigen Förderung des reinen Anlagenzubaus konsequent auf die Unterstützung nutzbarer Energieerzeugung umgesteuert wird.
Ich halte die weitere Installation von vier Gigawatt für unnötig, da dies an der volatilen Verfügbarkeit der Stromangebote nichts ändert. Gleichwohl dient es einer kleinen Entspannung, wenn nun mehr die Lichtverschmutzung durch nächtliches Blinken weitgehend abgestellt wird.
Durch die Zustimmung zum Gesetz wird die Einsetzung einer Arbeitsgruppe zu den Akzeptanzfragen ermöglicht. Von dieser Arbeitsgruppe erwarte ich, dass sie mit der Installation weiterer Kapazitäten von Windkraftenergie die damit verbundenen schwerwiegenden raumordnerischen Probleme lösen wird. Sollten diese Erwartungen sich nicht einlösen, kann mit meiner weiteren Zustimmung für Projekte der Energiewende in Zukunft nicht mehr gerechnet werden.
Bild © Jens Koeppen
Welchen Sinn machen denn Sonderausschreibungen, wenn es in 2019 wie heute von der Bundesnetzagentur bestätigt deutlich weniger genehmigte Anlagen als Ausschreibungsvolumen gibt? Außerdem sind die Ausschreibungen dadurch faktisch gescheitert, denn alle Betreiber können problemlos zum Höchstpreis anbieten. Das bedeutet, wir haben wieder ein System mit festen Vergütungen (6,2 ct/kWh) wie vor 2017. Als betroffener Landbewohner kann ich bestätigen, dass die Akzeptanz bei den Betroffenen weitgehend zerstört wurde und jeder Zubau entgegen den vollmundigen Behauptungen der Politik definit nur mit Zwang gegen den Willen der Bevölkerung erfolgen wird.