TOP 22.a.

 2./3. Beratung des von den Frak­tio­nen der CDU/CSU und SPD einge­bracht­en Entwurfs eines

Geset­zes zur Änderung der Erneuer­bare-Energien-Geset­zes, des Kraft-Wärme-Kop­plungs­ge­set­zes, des Energiewirtschafts­ge­set­zes und weit­er­er energierechtlich­er Vorschriften (Drs. 19/5523)

 2./3. Beratung des von der Bun­desregierung einge­bracht­en Entwurfs eines

Geset­zes zur Änderung des Erneuer­baren-Energien-Geset­zes, des Kraft-Wärme-Kop­plungs­ge­set­zes, des Energiewirtschafts­ge­set­zes und weit­er­er energierechtlich­er Vorschriften (Drs.19/…, 19/…)

 Beschlussempfehlung und Bericht des Auss­chuss­es für Wirtschaft und Energie (9. Ausschuss)
(Drs. 19/…)

  Die Förderung der Erneuer­baren Energien ist gegen­wär­tig nahezu voll­ständig auf den Anla­gen­zubau aus­gerichtet. Maß­nah­men zur Sicherung der Akzep­tanz der Bürg­er, wie höhen­ab­hängige Abstand­sregeln, die Syn­chro­nisierung des Zubaus mit ver­füg­baren Net­zka­paz­itäten und ern­sthafte Anreize, um durch Inno­va­tio­nen bei den Erneuer­baren Energien für eine ver­lässliche Energiev­er­sorgung voranzutreiben, fehlen.

Mit dieser Aus­rich­tung der Energiepoli­tik haben wir nicht nur deut­lich steigende Energiepreise verur­sacht, son­dern den Unmut von mit­tler­weile Mil­lio­nen von Bürg­ern auf uns gezo­gen und let­z­tendlich deut­lich weniger an CO2-Einsparun­gen erre­icht als mit einem sys­temis­chen Zubau der Erneuer­baren Energien.

Ich erwarte bei jedem Geset­zesver­fahren zukün­ftig in diesem Bere­ich, dass die im Koali­tionsver­trag angelegte Syn­chro­nisierung von Net­zaus­bau mit dem Zubau von Anla­gen bei Beach­tung der Inter­essen der Anwohn­er und Anreizen zu Inno­va­tio­nen, umge­set­zt wird. Eine 65%ige Stromver­sorgung durch Erneuer­bare Energien wird 2030 nur möglich und bezahlbar sein, wenn im Gegen­satz zur derzeit­i­gen Förderung des reinen Anla­gen­zubaus kon­se­quent auf die Unter­stützung nutzbar­er Energieerzeu­gung umges­teuert wird.

Ich halte die weit­ere Instal­la­tion von vier Gigawatt für unnötig, da dies an der volatilen Ver­füg­barkeit der Stro­mange­bote nichts ändert. Gle­ich­wohl dient es ein­er kleinen Entspan­nung, wenn nun mehr die Lichtver­schmutzung durch nächtlich­es Blinken weit­ge­hend abgestellt wird.

Durch die Zus­tim­mung zum Gesetz wird die Ein­set­zung ein­er Arbeits­gruppe zu den Akzep­tanzfra­gen ermöglicht. Von dieser Arbeits­gruppe erwarte ich, dass sie mit der Instal­la­tion weit­er­er Kapaz­itäten von Wind­kraften­ergie die damit ver­bun­de­nen schw­er­wiegen­den rau­mord­ner­ischen Prob­leme lösen wird. Soll­ten diese Erwartun­gen sich nicht ein­lösen, kann mit mein­er weit­eren Zus­tim­mung für Pro­jek­te der Energiewende in Zukun­ft nicht mehr gerech­net werden.

Bild © Jens Koeppen