Über die 1. Lesung des Geset­zes zur Wiedere­in­führung der Meis­terpflicht in mehreren Gew­erken des Deutschen Handw­erks am 25.10.2019 im Deutschen Bun­destag (Viertes Gesetz zur Änderung der Handw­erk­sor­d­nung und ander­er handw­erk­lich­er Vorschriften) berichtete auch die Deutsche Handw­erks Zeitung auf ihrer Internetseite.

Den voll­ständi­gen Artikel vom 25.10.2019 (“Erste Lesung im Deutschen Bun­destag: Meis­terpflicht nimmt weit­ere Hürde”) kön­nen Sie unter dem fol­gen­den Link lesen: https://www.deutsche-handwerks-zeitung.de/erste-lesung-im-bundestag-meisterpflicht-nimmt-weitere-etappe/150/3094/395116.

Einen Auszug aus dem Artikel stelle ich Ihnen gern nach­fol­gend zur Verfügung:

In der ersten Lesung im Bun­destag zeigten sich die Poli­tik­er aller Frak­tio­nen weit­ge­hend einig über die Wiedere­in­führung der Meis­terpflicht in zwölf Handw­erks­berufen. Damit hat der Geset­zen­twurf einen weit­eren wichti­gen Schritt genom­men. In zwölf Gew­erken soll es ab Jan­u­ar 2020 wieder eine Meis­terpflicht geben. Die Große Koali­tion hat­te am 9. Sep­tem­ber 2019 die Nov­el­lierung der Handw­erk­sor­d­nung beschlossen. Der Geset­zen­twurf dafür wurde nun am 25. Okto­ber in der ersten Lesung im Bun­destag diskutiert. (…)

Beobach­tungszeitraum von fünf Jahren

(…) Den Gew­erken, die eben­falls auf die Wiedere­in­führung der Meis­terpflicht geset­zt hat­ten, aber dies­mal nicht berück­sichtigt wur­den, stellte Jens Koep­pen (CDUin Aus­sicht, dass man dies für die Zukun­ft weit­er prüfen würde. In den kom­menden fünf Jahren werde man genau beobacht­en, wie sich die wirtschaftliche Sit­u­a­tion in den einzel­nen Gew­erken entwick­le und dann eventuell die Ein­führung des Meis­ters in weit­eren Berufen möglich machen. Voraus­set­zung sei allerd­ings, dass sich die zuständi­gen Lan­desver­bände einig seien.

Ver­bände fordern schnelle Umsetzung

Anlässlich der ersten Lesung im Bun­destag zeigten sich auch die Handw­erksver­bände zuversichtlich. (…)”

Bild Jens Koeppen