Über die 1. Lesung des Gesetzes zur Wiedereinführung der Meisterpflicht in mehreren Gewerken des Deutschen Handwerks am 25.10.2019 im Deutschen Bundestag (Viertes Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung und anderer handwerklicher Vorschriften) berichtete auch die Deutsche Handwerks Zeitung auf ihrer Internetseite.
Den vollständigen Artikel vom 25.10.2019 (“Erste Lesung im Deutschen Bundestag: Meisterpflicht nimmt weitere Hürde”) können Sie unter dem folgenden Link lesen: https://www.deutsche-handwerks-zeitung.de/erste-lesung-im-bundestag-meisterpflicht-nimmt-weitere-etappe/150/3094/395116.
Einen Auszug aus dem Artikel stelle ich Ihnen gern nachfolgend zur Verfügung:
“In der ersten Lesung im Bundestag zeigten sich die Politiker aller Fraktionen weitgehend einig über die Wiedereinführung der Meisterpflicht in zwölf Handwerksberufen. Damit hat der Gesetzentwurf einen weiteren wichtigen Schritt genommen. In zwölf Gewerken soll es ab Januar 2020 wieder eine Meisterpflicht geben. Die Große Koalition hatte am 9. September 2019 die Novellierung der Handwerksordnung beschlossen. Der Gesetzentwurf dafür wurde nun am 25. Oktober in der ersten Lesung im Bundestag diskutiert. (…)
Beobachtungszeitraum von fünf Jahren
(…) Den Gewerken, die ebenfalls auf die Wiedereinführung der Meisterpflicht gesetzt hatten, aber diesmal nicht berücksichtigt wurden, stellte Jens Koeppen (CDU) in Aussicht, dass man dies für die Zukunft weiter prüfen würde. In den kommenden fünf Jahren werde man genau beobachten, wie sich die wirtschaftliche Situation in den einzelnen Gewerken entwickle und dann eventuell die Einführung des Meisters in weiteren Berufen möglich machen. Voraussetzung sei allerdings, dass sich die zuständigen Landesverbände einig seien.
Verbände fordern schnelle Umsetzung
Anlässlich der ersten Lesung im Bundestag zeigten sich auch die Handwerksverbände zuversichtlich. (…)”
Bild Jens Koeppen
Neueste Kommentare