Gute Nachricht­en für Autobe­sitzer in Deutsch­land: Bald kön­nen sie Erstzu­las­sung und Ummel­dung von Fahrzeu­gen ein­fach online erledi­gen. Grund­lage für die ‚Inter­net­basierte Fahrzeugzu­las­sung‘ — kurz i‑kfz — ist ein Kabi­netts­beschluss vom 9. Jan­u­ar 2019. Damit set­zt die Bun­desregierung nicht nur einen Punkt aus dem Koali­tionsver­trag um, son­dern erspart kün­ftig vie­len Bürg­erin­nen und Bürg­ern zum Teil erhe­bliche Wartezeit­en bei den Zulas­sungs­be­hör­den. Pri­vat­per­so­n­en sind so ab 2019 berechtigt, alle Stan­dard­zu­las­sungsvorgänge inter­net­basiert durchzuführen — für aus­gewählte Fälle auch vol­lau­toma­tisiert. Dazu gehören die Erstzu­las­sung und die Umschrei­bung von Fahrzeu­gen (Hal­ter­wech­sel). Vol­lau­toma­tisiert kön­nen kün­ftig die Außer­be­trieb­set­zung, die Umschrei­bung von Fahrzeu­gen und Adressän­derun­gen vorgenom­men wer­den. Der Bun­desrat muss dieser Verord­nung nun zustimmen.

Mit dem Pro­jekt i‑KfZ wird gle­ichzeit­ig der Dig­i­tal­isierung­sprozess von KfZ-An‑, Um- und Abmel­dun­gen ver­voll­ständigt. So kön­nen Fahrzeuge auf Por­tal­en der Zulas­sungs­be­hör­den von Län­dern und Kom­munen bere­its seit 2015 dig­i­tal abgemeldet wer­den. Seit ver­gan­genem Jahr ist es möglich, Wagen des­sel­ben Hal­ters im sel­ben Zulas­sungs­bezirk online wiederzuzu­lassen. Zu den
Voraus­set­zun­gen gehört, dass sich Hal­ter mit dem neuen Per­son­alausweis mit eingeschal­teter Online-Funk­tion iden­ti­fizieren. Kün­ftig sollen so auch die erst­ma­lige Zulas­sung neuer Wagen und Umschrei­bun­gen eines Autos bei einem Hal­ter­wech­sel möglich sein.

Bild © Jens Koeppen