Gute Nachrichten für Autobesitzer in Deutschland: Bald können sie Erstzulassung und Ummeldung von Fahrzeugen einfach online erledigen. Grundlage für die ‚Internetbasierte Fahrzeugzulassung‘ – kurz i‑kfz – ist ein Kabinettsbeschluss vom 9. Januar 2019. Damit setzt die Bundesregierung nicht nur einen Punkt aus dem Koalitionsvertrag um, sondern erspart künftig vielen Bürgerinnen und Bürgern zum Teil erhebliche Wartezeiten bei den Zulassungsbehörden. Privatpersonen sind so ab 2019 berechtigt, alle Standardzulassungsvorgänge internetbasiert durchzuführen — für ausgewählte Fälle auch vollautomatisiert. Dazu gehören die Erstzulassung und die Umschreibung von Fahrzeugen (Halterwechsel). Vollautomatisiert können künftig die Außerbetriebsetzung, die Umschreibung von Fahrzeugen und Adressänderungen vorgenommen werden. Der Bundesrat muss dieser Verordnung nun zustimmen.
Mit dem Projekt i‑KfZ wird gleichzeitig der Digitalisierungsprozess von KfZ-An‑, Um- und Abmeldungen vervollständigt. So können Fahrzeuge auf Portalen der Zulassungsbehörden von Ländern und Kommunen bereits seit 2015 digital abgemeldet werden. Seit vergangenem Jahr ist es möglich, Wagen desselben Halters im selben Zulassungsbezirk online wiederzuzulassen. Zu den
Voraussetzungen gehört, dass sich Halter mit dem neuen Personalausweis mit eingeschalteter Online-Funktion identifizieren. Künftig sollen so auch die erstmalige Zulassung neuer Wagen und Umschreibungen eines Autos bei einem Halterwechsel möglich sein.
Bild © Jens Koeppen
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