Das Bundeskabinett hat festgelegt, wie das Klimapaket finanziell umzusetzen ist. Die CO2-Bepreisung der Sektoren Gebäude und Verkehr soll bis zum Jahr 2023 Gesamterlöse von 18,8 Milliarden Euro einbringen. Das ist zusammen mit den Erlösen aus dem Zertifikate-Handel im Bereich Energie und der Entnahme aus einer Rücklage in Höhe von sechs Milliarden Euro im Jahr 2020 die Hauptfinanzquelle des Energie- und Klimafonds. Technisch betrachtet ergänzt die Bundesregierung den Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2020 und den Entwurf des Wirtschaftsplans des Sondervermögens “Energie- und Klimafonds” für das Jahr 2020. Damit schafft sie die haushaltsmäßigen Voraussetzungen zur Umsetzung der klimapolitischen Vereinbarungen.
Klimapaket sozial gerecht
Ein wesentliches Ziel der Bunderegierung ist eine sozial gerechte Ausgestaltung des Klimapakets. Auch Menschen mit kleinem oder mittlerem Einkommen sollen auf umweltfreundlichere Alternativen umsteigen können — bei Heizungen genauso wie bei Elektrofahrzeugen. Alle zusätzlichen Einnahmen aus der CO2-Bepreisung werden dazu verwendet, Klimaschutzfördermaßnahmen zu finanzieren oder den Bürgerinnen und Bürgern zurückgegeben, etwa über sinkende Strompreise.
Fernpendler werden steuerlich entlastet, Bahnfahren wird billiger. Um soziale Härten aufgrund steigender Heizkosten zu vermeiden, werden Wohngeldbezieher durch eine zehnprozentige Erhöhung des Wohngeldes entlastet. Erhöhte Energiekosten werden bei den Transferleistungen bereits nach den festgelegten Verfahren berücksichtigt.
CO2 Emissionen senken und bepreisen
Ab 2021 will die Bundesregierung eine nationale CO2-Bepreisung für die Sektoren Verkehr und Wärme (Non-ETS-Sektor) einführen. Damit werden Einnahmen von insgesamt 18,8 Milliarden Euro bis 2023 generiert. Alle Einnahmen aus der CO2-Bepreisung kommen den Klimaschutzfördermaßnahmen zu Gute oder werden als Entlastung den Bürgerinnen und Bürgern zurückgegeben.
Ab 2020 wird die steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung eingeführt. Sie wird auch für alle Einzelmaßnahmen gelten, die auch von der KfW gefördert werden, aber immer nur alternativ (Fördersatz max. 20 Prozent). Die Aufwendungen können über drei Jahre verteilt von der Steuerschuld abgezogen werden.
Bürger entlasten
Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft werden beim Strompreis entlastet, indem die EEG-Umlage schrittweise aus den Bepreisungseinnahmen bezahlt wird. Mit steigenden Einnahmen aus der CO2-Bepreisung wird der Strompreis weiter gesenkt.
Ab 2021 ist beabsichtigt, die Pendlerpauschale ab dem 21sten Kilometer auf 35 Cent befristet bis zum 31. Dezember 2026 anzuheben. Damit wird berücksichtigt, dass Pendler in ländlichen Räumen oftmals weder auf ein ausgebautes ÖPNV-Angebot noch auf ausreichende Ladeinfrastruktur und Fahrzeuge mit entsprechender Reichweite zurückgreifen können. Ferner ist vorgesehen, zur Vermeidung sozialer Härten bei steigenden Heizkosten die Wohngeldbezieher durch eine Erhöhung des Wohngeldes um zehn Prozent zu entlasten. Darüber hinaus werden Änderungen im Mietrecht geprüft, die eine begrenzte Umlagefähigkeit der CO2-Bepreisung vorsehen.
Bild © Jens Koeppen
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