Bei der Sport­förderung beste­ht eine Kom­pe­ten­zverteilung zwis­chen dem Bund und den Län­dern. Der Bund ist dabei für die Förderung des Spitzen­sports ver­ant­wortlich, die Bun­deslän­der sind für die Entwick­lung des Bre­it­en­sports zuständig. Entsprechen­des gilt auch für die Erhal­tung und Erneuerung der Infra­struk­tur des Bre­it­en- und Leis­tungss­ports. Die einzel­nen Bun­deslän­der, und auch die betrof­fe­nen Kom­munen, kom­men ihrer Ver­ant­wor­tung für den Bre­it­en­sport aber lei­der sehr ungle­ich nach.

Die Bun­desregierung hat den­noch. ent­ge­gen der beschriebe­nen Zuständigkeitsverteilung, im Rah­men der Haushalts­beschlüsse fest­gelegt, das Pro­gramm zur Sanierung kom­mu­naler Ein­rich­tun­gen in den Bere­ichen Sport, Jugend und Kul­tur weiterzuführen.

414,5 Mio. € ste­hen ins­ge­samt für die Fort­set­zung des Pro­gramms „Sanierung kom­mu­naler Ein­rich­tun­gen in den Bere­ichen Sport, Jugend und Kul­tur“ zur Ver­fü­gung. Davon sind 82,5 Mio. € aus den Förder­pro­gram­men 2018 und 2019. Als „frisches Geld“ für neue Pro­jek­te sind 2 Mio. € für 2020 und 330 Mio. € in Form von Verpflich­tungser­mäch­ti­gun­gen hinzugekom­men. Auf­grund der umfan­gre­ichen Inter­essen­bekun­dun­gen im let­zten Jahr wird derzeit noch gek­lärt, ob es einen neuen Antragsaufruf geben wird oder die bere­its ein­gere­icht­en Pro­jek­te „abgear­beit­et“ wer­den sollen.

Bild © Jens Koeppen