Bei der Sportförderung besteht eine Kompetenzverteilung zwischen dem Bund und den Ländern. Der Bund ist dabei für die Förderung des Spitzensports verantwortlich, die Bundesländer sind für die Entwicklung des Breitensports zuständig. Entsprechendes gilt auch für die Erhaltung und Erneuerung der Infrastruktur des Breiten- und Leistungssports. Die einzelnen Bundesländer, und auch die betroffenen Kommunen, kommen ihrer Verantwortung für den Breitensport aber leider sehr ungleich nach.
Die Bundesregierung hat dennoch. entgegen der beschriebenen Zuständigkeitsverteilung, im Rahmen der Haushaltsbeschlüsse festgelegt, das Programm zur Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur weiterzuführen.
414,5 Mio. € stehen insgesamt für die Fortsetzung des Programms „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ zur Verfügung. Davon sind 82,5 Mio. € aus den Förderprogrammen 2018 und 2019. Als „frisches Geld“ für neue Projekte sind 2 Mio. € für 2020 und 330 Mio. € in Form von Verpflichtungsermächtigungen hinzugekommen. Aufgrund der umfangreichen Interessenbekundungen im letzten Jahr wird derzeit noch geklärt, ob es einen neuen Antragsaufruf geben wird oder die bereits eingereichten Projekte „abgearbeitet“ werden sollen.
Bild © Jens Koeppen
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