– Fak­ten­blatt der CDU/CSU Bundestagsfraktion –

Der Staat trägt die Ver­ant­wor­tung für die Gewährleis­tung der inneren Sicher­heit. Für uns als CDU/C­SU-Frak­tion ist der Schutz der Bürg­er vor Ter­ror­is­mus und Krim­i­nal­ität eine zen­trale Auf­gabe unser­er Poli­tik. In der ver­gan­genen wie auch der aktuellen Leg­is­laturpe­ri­ode wur­den bere­its zahlre­iche wichtige Sicher­heits­ge­set­ze beschlossen, weit­ere Maß­nah­men sind vorgesehen.

Mehr Per­son­al bei den Sicherheitsbehörden

  • Die Sicher­heits­be­hör­den wer­den wir tech­nisch, finanziell und per­son­ell weit­er stärken. Wir wer­den die Zahl der Polizis­ten bis 2021 noch ein­mal um 15.000 erhöhen, nach­dem wir bere­its in der let­zten Wahlpe­ri­ode für einen Aufwuchs von rund 10.000 Stellen bei den Sicher­heits­be­hör­den des Bun­des gesorgt haben. Von den 15.000 zusät­zlichen Stellen wird der Bund 7.500 Stellen schaf­fen (Pakt für den Rechtsstaat).
  • Es darf in Deutsch­land keine Zonen unter­schiedlich­er Sicher­heit geben. Deshalb wer­den wir ein gemein­sames Muster­polizeige­setz schaffen.
  • Die Bun­de­spolizei hat eine neue Anti-Ter­ror-Ein­heit erhal­ten, die vor allem in akuten Ter­ror­la­gen zum Ein­satz kom­men kann. Bei der Bun­de­spolizei wer­den zum Schutz der Beamten, aber auch zur besseren Strafver­fol­gung, mobile Kam­eras (Body­cams) einge­set­zt. Zudem wurde der strafrechtliche Schutz von Polizeibeamten und anderen Ein­satzkräften verbessert.

Kampf gegen den islamistis­chen Terror

  • Reisen in ter­ror­is­tis­che Aus­bil­dungslager sind straf­bar. Dschi­hadis­ten kön­nen Reisep­a­ss und Per­son­alausweis ent­zo­gen wer­den, um sie an der Aus­reise zu hindern.
  • Die Straf­barkeit der Ter­ror­is­mus­fi­nanzierung wurde verschärft.
  • Ver­bote mehrerer islamistis­ch­er Vere­ine. Die Straf­barkeit von Zuwider­hand­lun­gen gegen Vere­insver­bote wurde ausgeweitet.
  • Im Fall ein­er beson­ders schw­eren Ter­ror­lage, bei der die Polizei an ihre Gren­zen ger­at­en kann, soll die Bun­deswehr unter Führung der Polizei einge­set­zt wer­den kön­nen. Dies wird geübt.
  • Gefährder kön­nen inten­siv­er überwacht und ihre Bewe­gungs­frei­heit kann unter anderem durch elek­tro­n­is­che Fußfes­seln eingeschränkt wer­den. Auch die Län­der müssen dafür Regelun­gen schaffen.
  • Das Gemein­same Ter­ror­is­mus­ab­wehrzen­trum wird durch den Bund gemein­sam mit den Län­dern weit­er­en­twick­elt. Dort wer­den Infor­ma­tio­nen noch bess­er aus­ge­tauscht und verbindliche Absprachen getrof­fen. Wir wer­den regeln, dass Deutsche mit ein­er weit­eren Staat­sange­hörigkeit die deutsche Staat­sange­hörigkeit ver­lieren, wenn sie sich an Kampfhand­lun­gen ein­er Ter­rormiliz im Aus­land beteiligt haben.

Schär­feres Ausländerrecht 

  • Ein Aus­län­der, der in Deutsch­land schwere Straftat­en bege­ht, muss unser Land ver­lassen. Nach den Über­grif­f­en in der Sil­vester­nacht 2015/2016 in Köln und anderen Städten haben CDU und CSU für eine Ver­schär­fung des Ausweisungsrechts gesorgt. Nach weit­eren Vor­fällen wer­den wir jet­zt die Ausweisungss­chwelle für krim­inelle Aus­län­der erneut absenken und auch auf Fälle schw­eren Sozialleis­tungs­be­trugs und auf erhe­bliche Ver­stöße gegen das Betäubungsmit­telge­setz ausweiten.
  • Aus­reisepflichtige Gefährder kön­nen zur Sicherung der Abschiebung mit ein­er elek­tro­n­is­chen Fußfes­sel überwacht werden.
  • Aus­reisepflichtige, die über ihre Iden­tität täuschen oder nicht alles Zumut­bare zur Beschaf­fung ihres Pass­es tun und so ihre Abschiebung selb­st ver­hin­dern, unter­liegen kün­ftig beson­ders stren­gen Regeln (Geord­nete-Rück­kehr-Gesetz: Ord­nungswidrigkeit, Erwerb­stätigkeitsver­bot, Wohn­sitza­u­flage, keine Aufenthaltsverfestigung).
  • Mit dem Geord­nete-Rück­kehr-Gesetz wer­den wir die Voraus­set­zun­gen von Abschiebe­haft und Aus­reisege­wahrsam absenken und ihre Anwen­dung prak­tik­abler machen, um effek­tiv­er gegen das massen­hafte Unter­tauchen kurz vor der Abschiebung vorzuge­hen. Mit dem Zweit­en Date­naus­tauschverbesserungs­ge­setz wer­den wir die Möglichkeit­en zur Nutzung des Aus­län­derzen­tral­reg­is­ters, u. a. für frei­willige Aus­reisen wie für Abschiebun­gen, erweitern.
  • Um der Bil­dung von Ghet­tos vorzubeu­gen, wer­den wir die Wohn­sitza­u­flage für arbeit­slose anerkan­nte Schutzberechtigte verlängern.

Kampf gegen Kriminalität

  • Das Bun­deskrim­i­nalamt hat seine eigens für diese Auf­gabe ein­gerichtete Koor­dinierungsstelle ausgebaut.
  • Der Tatbe­stand der Geld­wäsche ist ver­schärft wor­den. Die Ver­schleierung der krim­inellen Herkun­ft von Ver­mö­gen wird damit deut­lich erschw­ert. Ver­mö­gen, das aus krim­inellen Tat­en stammt, kann leichter einge­zo­gen werden.
  • Die Bun­de­spolizei erhält zur effek­tiv­en Gren­z­fah­n­dung die Befug­nis, automa­tis­che Kennze­ichen­le­segeräte einzusetzen.
  • Für den Bere­ich beson­ders schw­er­er Straftat­en wie Kinder­pornografie, Ter­ror­is­mus und organ­isierte Krim­i­nal­ität haben die Ermit­tler weit­erge­hende Ermit­tlungsmöglichkeit­en erhalten.
  • Die strafrechtlichen Vorschriften zum Men­schen­han­del wur­den reformiert und damit die Bekämp­fung der Zwang­spros­ti­tu­tion und Zwangsar­beit verbessert.
  • Im Strafver­fahren wollen wir – wie im Koali­tionsver­trag vere­in­bart – dafür sor­gen, dass die Ver­fahren­srechte, etwa Beweis- oder Befan­gen­heit­santräge, nicht miss­bräuch­lich genutzt werden.

Bekämp­fung der Cyberkriminalität

  • Den Schutz kri­tis­ch­er Infra­struk­turen durch das IT-Sicher­heits­ge­setz wollen wir weit­er verbessern und das Bun­de­samt für Sicher­heit in der Infor­ma­tion­stech­nik weit­er ausbauen.
  • Es wur­den mobile Ein­satzteams geschaf­fen, die bei schw­eren Cyber-Attack­en vor Ort unter­stützen können.
  • Neu ist die zen­trale Stelle für Infor­ma­tion­stech­nik im Sicher­heits­bere­ich (ZITiS), die die Ermit­tlungsmöglichkeit­en der Sicher­heits­be­hör­den im dig­i­tal­en Raum verbessert.
  • Soziale Net­zw­erke wie Face­book sollen stärk­er in die Pflicht genom­men wer­den, wenn auf ihren Seit­en straf­bare Inhalte gepostet wer­den. Sie müssen Beschw­erdetools bere­i­thal­ten, Beschw­er­den qual­i­fiziert prüfen sowie straf­bare Inhalte unverzüglich ent­fer­nen. Sie sind außer­dem ange­hal­ten, ver­stärkt mit den Strafver­fol­gungs­be­hör­den zusammenzuarbeiten.

Mehr Sicher­heit im öffentlichen Raum 

  • Nein heißt Nein“: Die Koali­tion hat Straf­barkeit­slück­en bei Verge­wal­ti­gung, sex­ueller Nöti­gung und sex­ueller Beläs­ti­gung geschlossen.
  • Die Voraus­set­zun­gen für den ver­mehrten Ein­satz von Videotech­nik wur­den geschaf­fen. Wir set­zen uns zudem für intel­li­gente Videotech­nik ein.

Besser­er Schutz des Eigentums

  • Es gibt mehr Geld für Präven­tion: 65 Mil­lio­nen Euro pro Jahr für bauliche Maß­nah­men zur Eigen­sicherung beim Einbruchsschutz.
  • Umbau­maß­nah­men zum Schutz vor Ein­bruch wer­den mit bis zu 20 Prozent der förder­fähi­gen Investi­tion­skosten pro Antrag gefördert. Sofern die förder­fähi­gen Investi­tion­skosten 1.000 Euro über­steigen, wer­den die ersten 1.000 Euro mit 20 Prozent und die restlichen förder­fähi­gen Investi­tion­skosten mit 10 Prozent gefördert. Anträge kön­nen ab ein­er Investi­tion­ssumme von 500 Euro gestellt wer­den. Förder­fähige Investi­tion­skosten kön­nen bis max­i­mal 15.000 Euro bezuschusst wer­den. Gefördert wer­den natür­liche Per­so­n­en als Eigen­tümer von Ein- und Zweifam­i­lien­häusern mit max­i­mal zwei Wohnein­heit­en oder von Eigentumswohnungen.
  • Die Union unter­stützt den Ein­satz spezieller Soft­ware durch die Polizei zur besseren Prog­nose von Einbruchsschwerpunkten.
  • Die Union hat in der Koali­tion durchge­set­zt, dass Woh­nung­sein­bruchdieb­stahl mit ein­er Min­dest­strafe von einem Jahr bestraft wer­den kann.

Zusam­me­nar­beit nationaler und inter­na­tionaler Sicherheitsbehörden

  • Die Koali­tion hat die Rechts­grund­la­gen für einen besseren Infor­ma­tion­saus­tausch und gemein­same Dateien mit aus­ländis­chen Nachrich­t­en­di­en­sten geschaffen.
  • Ein europäis­ches Zen­trum zur Ter­ror­is­mus­bekämp­fung wurde bei Europol eingerichtet.
  • Die Zusam­me­nar­beit mit Öster­re­ich und der Schweiz für eine bessere Gren­zkon­trolle wurde intensiviert.
  • Mit der Schaf­fung eines Ein- und Aus­reis­ereg­is­ters für Nicht-EU-Bürg­er auf europäis­ch­er Ebene wurde begonnen.
  • Die europäis­che Gren­zschutza­gen­tur Fron­tex hat mehr Befug­nisse und Per­son­al erhalten.
  • Zur Ver­hü­tung und Ver­fol­gung von ter­ror­is­tis­chen Straftat­en und schw­er­er Krim­i­nal­ität wird der bere­its beste­hende europaweite Aus­tausch von Erken­nt­nis­sen in der Europäis­chen Union durch ein Flug­gast­dat­en-Infor­ma­tion­ssys­tem ergänzt.
  • Schaf­fung ein­er Kom­mu­nika­tion­ss­chnittstelle zwis­chen Jus­tiz und Polizei auf Bun­des- und Lan­desebene sowie zwis­chen den Gericht­en wird vorangetrieben.

Bild Jens Koeppen