Gern stelle ich nach­fol­gend einige Infor­ma­tio­nen zum neuen gesamt­deutschen Förder­sys­tem zur Verfügung.

Nach dem Aus­laufen des Sol­i­darpak­tes II zum Jahre­sende ist am 1. Jan­u­ar 2020 das gesamt­deutsche Förder­sys­tem für struk­turschwache Regio­nen in Kraft getreten. Das gesamt­deutsche Förder­sys­tem gehört zu den vom Bun­desk­abi­nett am 10. Juli 2019 beschlosse­nen zwölf pri­or­itären Maß­nah­men zur Umset­zung der Ergeb­nisse der Kom­mis­sion „Gle­ich­w­er­tige Lebensverhältnisse”.

Nach der Deutschen Ein­heit war die regionale Struk­tur­poli­tik ins­beson­dere auf das Zusam­menwach­sen von Ost und West aus­gerichtet. In den neuen Län­dern hat ein ein­drucks voller Aufhol­prozess stattge­fun­den. Dieser wurde in den let­zten 15 Jahren erhe­blich durch den Ende 2019 aus­laufend­en Sol­i­darpakt II unter­stützt. Der Sol­i­darpakt II umfasste neben direk­ten Finanzhil­fen in Höhe von 105 Mrd. Euro in Korb I weit­ere rund 51 Mrd. Euro als über­pro­por­tionale inves­tive (Förder-)Leistungen aus dem Bun­de­shaushalt in Korb II.

Mit dem gesamt­deutschen Förder­sys­tem wird für die ost­deutschen Län­der die Förderung ver­lässlich fort­ge­set­zt. Zugle­ich wer­den weit­ere Regio­nen mit Aufholbe­darf wie z. B. Bre­men, Teile des Ruhrge­bi­etes und des Saar­lan­des und struk­turschwache ländliche Regio­nen in die Unter­stützung ein­be­zo­gen. Zeichen für Struk­turschwäche kön­nen eine hohe Arbeit­slosigkeit, niedrige Löhne, eine verbesserungswürdi­ge Infra­struk­tur oder eine nachteilige demografis­che Entwick­lung sein.

Die neue Region­alförderung wird ins­ge­samt 22 Bun­de­spro­gramme bzw. Pro­gramm­fam­i­lien aus sechs Bun­desres­sorts bün­deln. Konkret gefördert wer­den Investi­tio­nen, Inno­va­tio­nen, Grün­dun­gen und Fachkräfteini­tia­tiv­en, Bre­it­band und dig­i­tale Entwick­lung, städte­bauliche und ländliche Entwick­lun­gen bis hin zu sozialen The­men. Elf der 22 Pro­gramme ent­fall­en auf das Bun­desmin­is­teri­um für Wirtschaft und Energie.

Die Kernideen des gesamt­deutschen Förder­sys­tems sind:

  • Region­alförderung dort, wo sie nach­weis­lich benötigt wird: Regionale Struktur­schwäche wird grund­sät­zlich anhand der Indika­toren der bewährten Bund-Län­der-Gemein­schaft­sauf­gabe _Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruk­tur” (GRW) definiert. Einzelne Pro­gramme benutzen abwe­ichende Fes­tle­gun­gen bzw. Verteilungs­mechanismen. Bei der zukün­fti­gen GRW-Förderkulisse sollen demografis­che Entwick­lun­gen ver­stärkt berück­sichtigt werden.
  • Höhere Wirk­samkeit und Trans­parenz durch Bün­delung unter einem gemein­samen Dach: Die teil­nehmenden Pro­gramme wer­den ressortüber­greifend koor­diniert und damit in ihrer regionalen Wirkung gestärkt.
  • Die Autonomie der beteiligten Förder­pro­gramme bleibt erhalten.
  • Regio­nen mit Autholbe­darf erhal­ten ein umfassendes Unter­stützungsange­bot: Die ein­be­zo­ge­nen Förder­pro­gramme deck­en wesentliche Rah­menbe­din­gun­gen für die Entwick­lung von Wirtschaft­skraft, Beschäf­ti­gung und Einkom­men ab.

Konkret wer­den zur Umsetzung

  • Förder­pro­gramme entwed­er exk­lu­siv auf struk­turschwache Regio­nen aus­gerichtet (GRW, ERP-Region­al­pro­gramm, Bun­des­bürgschaft­spro­gramm, Inno­va­tion & Struk­tur­wan­del, INNO-KOM) oder
  • bun­desweit ange­botene Pro­gramme mit beson­deren Förderkon­di­tio­nen wie höhere Förder­sätze für diese Regio­nen verse­hen (z. B. ERP-Kap­i­tal für Grün­dung, ZIM, Förderung über­be­trieblich­er Bil­dungsstät­ten und das neue Pro­gramm „Dig­i­tal jet­zt — Investi­tions­förderung für KMU”). Bei der Gemein­schaft­sauf­gabe „Verbesserung der Agrarstruk­tur und des Küsten­schutzes” kön­nen öffentliche Zuwen­dungsempfänger in finanzschwachen Kom­munen von einem um 20 Prozent­punk­te höheren Förder­satz profitieren.
  • Förder­pro­gramme inhaltlich weit­er­en­twick­elt: Zum Beispiel wird die Gemein­schaft­sauf­gabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruk­tur” (GRW) stärk­er auf Inno­va­tio­nen ausgerichtet.
  • Mehr Bun­desmit­tel für Pro­gramme bere­it­gestellt: Im kom­menden Jahr wer­den die Mit­tel für das bun­desweit ange­botene Pro­gramm „Exis­ten­z­grün­dun­gen aus der Wis­senschaft” um ein Drit­tel auf über 100 Mio. Euro aufge­stockt. Für den Son­der­rah­men­plan zur inte­gri­erten ländlichen Entwick­lung im Rah­men der Gemeinschafts­aufgabe „Verbesserung der Agrarstruk­tur und des Küsten­schutzes” wer­den 2020 statt bish­er 150 Mio. Euro nun­mehr 200 Mio. Euro zur Ver­fü­gung ste­hen. Im Bundes­programm „Mehrgen­er­a­tio­nen­haus” ste­hen mit 22,95 Mio. Euro in diesem Jahr fast ein Drit­tel mehr Mit­tel bere­it als 2019. Die „Part­ner­schaften für Demokratie” erhal­ten 35,6 Mio. Euro im Jahr 2020 statt wie bish­er 29 Mio. Euro.
  • Zusät­zlich kön­nen in einem Jahr nicht abgerufene För­der­mit­tel im Fol­ge­jahr für einen neuen Ideen­wet­tbe­werb einge­set­zt wer­den und bleiben so für die Region­alpoli­tik erhal­ten. Der erste Wet­tbe­werb­saufruf für neue Impulse in struk­turschwachen Regio­nen ist für den Spätherb­st 2020 geplant.

Die Umset­zung erfol­gt auf der Grund­lage angepasster Förder­richtlin­ien der einzel­nen Pro­gramme. Es ist geplant, alle zwei Jahre einen Bericht zur Lage und Förderung struk­turschwach­er Regio­nen vorzulegen.

Quelle: Bun­desmin­is­teri­um für Wirtschaft und Energie

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