Die Bun­deswehr soll auf dem Arbeits­markt wet­tbe­werb­s­fähig, mod­ern und attrak­tiv bleiben. Der Bun­destag hat kür­zlich dem Gesetz zur nach­halti­gen Stärkung der Ein­satzbere­itschaft der Bun­deswehr zuges­timmt. Ziel des Geset­zes ist es, die per­son­elle Ein­satzfähigkeit der Bun­deswehr jed­erzeit zu gewährleis­ten. Dazu sollen die rechtlichen Rah­menbe­din­gun­gen für die Sol­datin­nen und Sol­dat­en verbessert werden.

• Mehr Berufssoldaten

Der Geset­zen­twurf flex­i­bil­isiert das Dien­strecht der Sol­datin­nen und Sol­dat­en. Sie sollen leichter Beruf­s­sol­dat­en wer­den kön­nen. Das gilt ins­beson­dere für drin­gend benötigte Spezial­is­ten in der Lauf­bahn der Fachunteroffiziere.

• Verbesserun­gen bei Rente und Krankenversicherung

Sol­datin­nen und Sol­dat­en auf Zeit sowie frei­willig Wehr­di­en­stleis­tende sollen in der Renten­ver­sicherung bess­er abgesichert wer­den. Das soll auch für Reservis­ten gel­ten. Zudem ist beim Zugang zur geset­zlichen Kranken­ver­sicherung eine Härte­fall­regelung vorgesehen.

Opti­miert wer­den sollen außer­dem die berufs­fördern­den Maß­nah­men für länger dienende Sol­dat­en. Damit soll ihnen die Eingliederung in das zivile Erwerb­sleben nach der Dien­stzeit bei der Bun­deswehr erle­ichtert werden.

• Bei Unfällen im Ein­satz bess­er abgesichert

Sol­datin­nen und Sol­dat­en sollen auch bei son­sti­gen gefährlichen Ein­sätzen bess­er abgesichert wer­den. Bish­er galt die Ein­satzver­sorgung nur, wenn sie bei einem Aus­land­sein­satz inner­halb eines inter­na­tionalen Man­dates, zum Beispiel der Nato oder der Vere­in­ten Natio­nen, geschädigt wurden.

Auch für die Ange­höri­gen der Sol­datin­nen und Sol­dat­en sind bei Unfällen Verbesserun­gen vorge­se­hen. Durch die Ergänzung des Ein­satz-Weit­er­ver­wen­dungs­ge­set­zes kön­nen die Ange­höri­gen in Ther­a­pi­en von Sol­datin­nen und Sol­dat­en ein­be­zo­gen wer­den, die im Ein­satz geschädigt wor­den sind.

Bild © Jens Koeppen