Der Bundestag hat ein umfassendes Gesetzespaket zu Migration und Integration beschlossen. Dabei geht es nicht nur um die Zuwanderung von Fachkräften, sondern auch um eine klare Begrenzung der illegalen Migration.
Die Regierungsfraktionen hatten sich zuvor auf Änderungen an mehreren Einzelvorhaben zu Migration und Asyl geeinigt. So wurde beispielsweise in das Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz eine Stichtagsregelung eingefügt.
Die sogenannte Beschäftigungsduldung für Ausländer, die durch Arbeit dauerhaft ihren Lebensunterhalt selbst sichern und gut integriert sind, wird somit bis Ende 2023 verlängert. Von dieser Regelung soll aber nur profitieren können, wer vor August 2018 eingereist ist.
Auch soll es künftig leichter werden, ausreisepflichtige Ausländer in Gewahrsam zu nehmen. Denn bei der Ausreisepflicht wird künftig klarer zwischen denjenigen unterschieden werden, die unverschuldet an ihrer Ausreise gehindert sind, und denjenigen, die tricksen, täuschen oder sich nicht um die Beschaffung ihres Passes kümmern.
Die Migrationspolitik der Bundesrepublik Deutschland dient der Steuerung, Kontrolle und Begrenzung des Zuzugs von Ausländern in unser Land. Dabei sind die Aufnahme- und Integrationsfähigkeit unserer Gesellschaft sowie unsere wirtschaftlichen und arbeitsmarktpolitischen Interessen zu berücksichtigen. Die Migrationspolitik hat eine Doppelfunktion. Zum einen erfüllt sie unsere humanitären Verpflichtungen, zum anderen schafft sie klare Regelungen zur Steuerung der Zuwanderung in den Arbeitsmarkt und das damit verbundene Recht des Aufenthalts in Deutschland. Denn Deutschland braucht gut ausgebildete und qualifizierte Fachkräfte.
Diese Gesetze wurden nach intensiver Beratung und weiteren Verbesserungen vom Deutschen Bundestag beschlossen. Sie werden nun dem Bundesrat zugeleitet und durchlaufen dort das weitere parlamentarische Verfahren:
Fachkräfteeinwanderungsgesetz
Der Deutsche Bundestag hat ein Gesetz beschlossen, das die Hürden für die Einwanderung qualifizierter Arbeitnehmer senkt. Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz ermöglicht, dass Fachkräfte auch aus Staaten außerhalb der Europäischen Union künftig leichter einwandern können. Ein Baustein, um den Fachkräftemangel in Deutschland zu lindern. Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz schafft die Bundesregierung den Rahmen für eine zukunftsorientierte und bedarfsgerechte Zuwanderung von Fachkräften aus Drittstaaten. Damit setzt die Große Koalition ein Kernvorhaben im Bereich der Migrationspolitik um.
Das Gesetz regelt klar und transparent, wer zu Arbeits- und zu Ausbildungszwecken nach Deutschland kommen darf und wer nicht.
Zu den wesentlichen Neuerungen gehören:
• ein einheitlicher Fachkräftebegriff, der Hochschulabsolventen und Beschäftigte mit qualifizierter Berufsausbildung umfasst
• der Verzicht auf eine Vorrangprüfung bei anerkannter Qualifikation und Arbeitsvertrag
• der Wegfall der Begrenzung auf Mangelberufe bei qualifizierter Berufsausbildung
• die Möglichkeit für Fachkräfte mit qualifizierter Berufsausbildung, entsprechend der bestehenden Regelung für Hochschulabsolventen, für eine befristete Zeit zur Arbeitsplatzsuche nach Deutschland zu kommen (Voraussetzung sind notwendige deutsche Sprachkenntnisse und die Sicherung des Lebensunterhalts)
• verbesserte Möglichkeiten zum Aufenthalt für Qualifizierungsmaßnahmen im Inland mit dem Ziel der Anerkennung von beruflichen Qualifikationen
• Verfahrensvereinfachungen, eine Bündelung der Zuständigkeiten bei zentralen Ausländerbehörden und beschleunigte Verfahren für Fachkräfte
Für eine gezielte Steigerung der Zuwanderung von qualifizierten Fachkräften aus Drittstaaten ergänzt und flankiert die Bundesregierung die Regelungen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes durch weitere Verbesserungen der Verwaltungsverfahren. Dies sind insbesondere Visumverfahren, gezielte Werbemaßnahmen gemeinsam mit der Wirtschaft, Beschleunigungen bei der Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse und eine verstärkte Sprachförderung insbesondere im Ausland.
Beschäftigungsduldungsgesetz
Gute Integrationsleistungen sollen sich auszahlen. Deshalb hat der Deutsche Bundestag das Beschäftigungsduldungsgesetz beschlossen. Ziel ist mehr Rechtsklarheit und Rechtssicherheit für Arbeitgeber und Geduldete. Das Gesetz enthält Regelungen, damit gut integrierte Geduldete einen verlässlichen Status erhalten können. Zudem ist eine bundeseinheitliche Anwendung der Ausbildungsduldung vorgesehen.
• Klare Kriterien, verlässlicher Status
Mit der neu eingeführten Beschäftigungsduldung werden klare Kriterien für einen verlässlichen Status Geduldeter definiert, die ihren Lebensunterhalt durch eine Erwerbstätigkeit selbst sichern und die gut integriert sind. Diese Beschäftigungsduldung kann nach 30 Monaten bei Vorliegen der Voraussetzungen und verbesserten Sprachkenntnissen in eine Aufenthaltserlaubnis führen.
• Asyl- und Erwerbsmigration bleiben getrennt
Hinsichtlich der bereits bestehenden Regelung der Ausbildungsduldung werden wesentliche Voraussetzungen konkretisiert, um eine bundeseinheitliche Anwendungspraxis zu erreichen. Zudem werden staatlich anerkannte oder vergleichbar geregelte Assistenz- und Helferberufe einbezogen, soweit darauf eine qualifizierte Ausbildung in einem Mangelberuf folgt. Damit setzt die Bundesregierung auch ihren Auftrag aus dem Koalitionsvertrag um. Mit diesen Regelungen hält die Bundesregierung am Grundsatz der Trennung von Asyl und Erwerbsmigration fest.
Geordnete-Rückkehr-Gesetz
Damit abgelehnte Asylbewerber Deutschland in der ihnen gesetzten Frist auch tatsächlich verlassen, will die Bundesregierung die Rückkehrpraxis verbessern. Hierzu sieht sie eine Reihe von Maßnahmen vor. So hat, wer nicht an der Klärung der eigenen Identität mitwirkt, mit Sanktionen zu rechnen. Darüber hinaus ist es Behörden zukünftig leichter möglich, zur Durchsetzung der Ausreisepflicht abgelehnte Asylbewerber in Gewahrsam zu nehmen. Zudem sollen straffällige Asylbewerber schneller ausgewiesen und der Vollzug deutlich verbessert werden. Für rechtswidrig eingereiste Personen, die in einem anderen EU-Staat einen Schutzstatus haben, soll es in Zukunft keine Sozialleistungen geben. Wesentlicher Teil der Migrationspolitik ist die Rückkehr derer, die kein Bleiberecht in Deutschland haben.
• Spracherwerb, Ausbildung und Beschäftigung fördern
Mit dem Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz will die Bundesregierung vor allem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung und Geduldete stärker unterstützen, die sich um Ausbildung und Arbeit bemühen. Auch Geflüchtete, bei denen noch nicht klar ist, ob sie dauerhaft in Deutschland bleiben, sollen ihren Lebensunterhalt möglichst selbst verdienen können. Im Einzelnen sieht das Gesetz einen besseren Zugang zu Integrations- und berufsbezogenen Sprachkursen sowie zur Ausbildungsförderung vor. Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive werden frühzeitig für die Arbeitsaufnahme gefördert. Bislang war ihre Beschäftigungsförderung nur befristet möglich.
• Ausbildung und Ehrenamt stärken
Um Asylbewerber in ihrer Motivation zu bestärken, eine Ausbildung zu machen und ihre spätere Integration in den Arbeitsmarkt zu fördern, hat der Deutsche Bundestag zudem eine Reform des Asylbewerberleistungsgesetzes beschlossen. So sollen Asylbewerber künftig nicht mehr nach dem 15. Monat ihres Aufenthalts in Deutschland aus dem Leistungsbezug herausgefallen. Damit möchte die Bundesregierung Ausbildungs- und Studienabbrüchen unter Geflüchteten entgegenwirken. Darüber hinaus sollen ausbildende Betriebe mehr Rechts- und Planungssicherheit erhalten. Für Flüchtlinge, die sich ehrenamtlich betätigen, soll es einen Freibetrag von 200 Euro monatlich geben. Denn ein Ehrenamt kann beim Spracherwerb und bei dem Aufbau persönlicher Kontakte helfen und damit zur Integration beitragen.
• Neue Bedarfsätze für Asylbewerber
Zusätzlich hat der Bundestag die Bedarfsätze für Asylbewerber angepasst. Der Bedarf für Strom und Wohnungsinstandhaltung wird künftig aus der Geldleistung ausgegliedert und als Sachleistung erbracht. So sinken zwar die Geldleistungssätze, materiell werden die Leistungen jedoch voll erbracht. Für Leistungsberechtigte, die in einer Sammelunterkunft leben, sinken die Leistungen zusätzlich, da bestimmte Kosten, etwa für die Mediennutzung, nicht für jede Person in voller Höhe anfallen.
Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz
Das Gesetz sieht vor, die Wartefristen für berufsvorbereitende Maßnahmen zu verkürzen. Wer vor dem 1. August 2019 einreist, kann nach drei Monaten Wartefrist an berufsvorbereitenden Maßnahmen teilnehmen. Für Personen, die danach in Deutschland einreisen, gelten Fristen von neun Monaten für Geduldete und 15 Monaten für Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung.
Für Geflüchtete, bei denen noch nicht klar ist, ob sie dauerhaft in Deutschland bleiben, gilt ebenfalls eine Stichtagsregelung: Sie erhalten nur noch Zugang zu Integrations- und berufsbezogenen Sprachkursen, wenn sie vor dem 1. August 2019 eingereist sind. Voraussetzung ist ein dreimonatiger Aufenthalt in Deutschland vor Förderungsbeginn. Wer nach dem Stichtag mit unklarer Bleibeperspektive einreist, hat keinen Anspruch auf Förderung mehr.
• Mehr Unterstützung in der Berufsausbildung
Zudem erleichtert das Gesetz Ausländerinnen und Ausländern den Zugang zur Berufsausbildungsförderung. Das hilft besonders auch bei der Integration junger Menschen mit Fluchthintergrund. Bisher können viele Geflüchtete erst nach langen Voraufenthaltszeiten in Deutschland eine Ausbildungsförderung erhalten oder sie haben gar keinen Zugang zu finanzieller Unterstützung. Das Gesetz macht es ihnen künftig leichter, eine Ausbildung zu absolvieren und verhindert, dass sie, um Geld zu verdienen, ungelernte Tätigkeiten aufnehmen. Mit dem Gesetz erhalten außerdem erstmals auch Geflüchtete mit kleinen Kindern Zugang zu Integrationskursen. Von dieser Neuerung profitieren insbesondere Mütter.
Asylbewerberleistungsgesetz
Asylbewerber und Geduldete, die eine Berufsausbildung oder ein Studium absolvieren, können künftig auch nach dem 15. Monat ihres Aufenthalts in Deutschland Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Das soll sie motivieren, eine Ausbildung zu machen und damit ihre Eingliederung in den Arbeitsmarkt fördern.
Bisher stand eine Ausbildungsförderung vielen Flüchtlingen nicht offen – sie brachen Ausbildung oder Studium daher häufig aus finanziellen Gründen ab. Dem wirkt die Bundesregierung mit der Gesetzesänderung entgegen. Ausbildende Betriebe erhalten zudem mehr Rechts- und Planungssicherheit. Nach Ablauf der Aufenthaltsdauer von 15 Monaten werden die Leistungssätze im Asylbewerberleistungsgesetz so berechnet wie in der Sozialhilfe. Wer sich in einer Ausbildung befindet oder ein Studium absolviert, muss anstelle von Sozialhilfe dann BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe beantragen. Dies stand vielen Flüchtlingen bisher nicht offen und führte häufig zu Ausbildungs- und Studienabbrüchen.
Datenaustauschverbesserungsgesetz
Mit dem Gesetz sollen die Verwaltungsabläufe weiter digitalisiert werden. Das verbessert die Kommunikation aller Verfahrensbeteiligten und beschleunigt die Verfahren. Zudem sollen künftig auch Jugendämter, die Staatsangehörigkeits- und Vertriebenenbehörden, die Träger der Deutschen Rentenversicherung, das Auswärtige Amt und seine Auslandsvertretungen sowie das Bundesamt für Justiz eingebunden werden.
• Weitere Daten erheben
Die erkennungsdienstliche Behandlung soll ausgeweitet werden. Künftig darf die Bundespolizei auch außerhalb des 30-Kilometer Grenzraums unerlaubt eingereiste Personen erfassen. Dies ist auch für die Sicherheitsüberprüfung wichtig.
• Besserer Schutz für Minderjährige
Der Gesetzentwurf soll die Registrierung und Betreuung unbegleiteter Minderjähriger verbessern. Ziel ist eine lückenlose Erfassung. Denn mangels Registrierung konnte in der Vergangenheit bei einem Verschwinden von Jugendlichen aus Jugendhilfeeinrichtungen häufig nicht sicher überprüft werden, ob die Betreffenden bei einer anderen Jugendhilfeeinrichtung — eventuell unter anderem Namen — untergekommen sind oder das Bundesgebiet zwischenzeitlich wieder verlassen haben.
Bild © Jens Koeppen
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