Ich stehe dem „Globalen Pakt für sichere, geordnete und reguläre Migration“ (GCM) kritisch gegenüber, weil er in vielen seiner Anmerkungen den Anschein erweckt, das die globale Migration etwas Positives sei, statt sich deutlicher gegen Schleuser, Menschenhandel und illegale Migration zu positionieren. Richtig jedoch ist, dass Migration und Asylpolitik eine internationale Herausforderung darstellt und nur international gemeistert werden kann.
Das Jahr 2015 hat gezeigt, dass wir nach einer humanitären Handlung in einen schwerwiegenden Kontrollverlust geraten sind und uns die europäischen Nachbarn mit einem globalen — von uns nicht verursachten — Problem allein gelassen haben.
Nun steht der „Globaler Pakt für sichere, geordnete und reguläre Migration“ (GCM) vieler Orts im Kreuzfeuer der Kritik, wobei dieser Pakt einen Beitrag dazu leisten soll, Migration stärker zu ordnen, zu steuern UND zu begrenzen.
Deshalb hat sich die CDU/CSU-Bundestagsfraktion intensiv mit dem Dokument befasst und dazu gemeinsam mit dem Koalitionspartner einen Antrag beschlossen. Dieser Antrag beleuchtet insbesondere die Punkte und Argumente stärker, die in der aktuellen öffentlichen Debatte noch nicht angemessen wahrgenommen werden und beauftragt die Bundesregierung bei der Beratung des GCM noch stärker auf die deutschen Interessen einzugehen.
Bei der Konferenz am 10./11. Dezember 2018 in Marrakesch soll der GCM beraten und ggf. angenommen werden. Es ist bei Annahme keine nationale Ratifizierung vorgesehen. Der Deutsche Bundestag stimmt also nicht über den Pakt ab und somit handelt es sich auch nicht um einen völkerrechtlichen Vertrag.
Deutschland hat bei der Migration in der Vergangenheit wesentlich mehr Lasten geschultert als andere Staaten der Welt und wird seiner humanitären Verpflichtungen mehr als gerecht. Das wollen und werden wir ändern — unter anderem durch eine faire Verteilung. Unsere Möglichkeiten sind begrenzt.
Zu einer durchsetzbaren Migrationspolitik, die die deutschen Interessen wahrt, müssen nationale und internationale Komponenten Hand in Hand gehen. Europäische und internationale Kooperation sind unabdingbar.
Bereits mit dem “Masterplan Migration” hat der Bundesinnenminister in diesem Jahr den Handlungsrahmen für unsere nationale Migrationspolitik in Deutschland bestimmt. Der GCM hingegen stellt einen zusätzlichen, ergänzenden und unterstützenden Baustein der internationalen Migrationspolitik dar.
Mir ist in der Debatte besonders wichtig, dass der GCM das souveräne Recht der Staaten, ihre nationale Migrationspolitik zu regeln und für einen effizienten Grenzschutz zu sorgen, in jeder Weise berücksichtigt. Es werden keine Hoheitsrechte übertragen.
Ganz im Gegenteil: im Text werden diese ureigenen Rechte der Staaten ausdrücklich bekräftigt. Allerdings soll die Schleusung von Migranten und der Menschenhandel grenzüberschreitend bekämpft sowie das Management an nationalen Grenzen besser koordiniert werden, um illegale Migration zu verhindern.
Mit dem Pakt will die Staatengemeinschaft nun einen gemeinsamen Ansatz zu finden, mit dem die vielfältigen Herausforderungen von Migrationsbewegungen umfassend bewältigt werden können. Die Zusammenarbeit von Herkunfts‑, Transit- und Zielländern bei der Steuerung von Migrationsprozessen soll dadurch wesentlich gefördert werden. Das liegt in unserem Kerninteresse.
Ziel ist es, dass unsere internationalen Partner wesentlich stärker in die Pflicht beim Umgang mit Migration und bei der Bekämpfung illegaler Migration genommen werden, um dadurch den Migrationsdruck nach Europa und Deutschland zu reduzieren. Damit das gelingt, darf Deutschland den Verhandlungstisch nicht verlassen.
Andere Staaten — insbesondere diejenigen, aus denen ein besonderer Migrationsdruck nach Europa und Deutschland entsteht — müssen Mindeststandards für legale Migration etablieren und gewährleisten. Wir erfüllen diese Standards bereits und werden durch den GCM nicht angesprochen.
Es ist daher im deutschen Interesse, dass auch andere Staaten diese Standards erfüllen oder sich diesen zumindest annähern. Denn eine Anhebung menschenrechtlicher Standards in Herkunfts- und Transitstaaten, besserer Zugang zu medizinischer Versorgung und Bildung, sollen nicht nur den Migrationsdruck in Richtung der Staaten Europas und Nordamerikas erheblich senken, sondern auch unsere Anstrengungen bei der Rückführung nicht bleibeberechtigter Personen deutlich befördern.
Deutschland konnte gemeinsam mit den EU-Partnern die Verhandlungen aktiv mitgestalten und viele wesentliche Anliegen durchsetzen. Jetzt anderen die Deutungshoheit zu überlassen wäre das falsche Signal. Eine Reihe uns wichtiger Prinzipien konnten im GCM bereits verankert werden. Dazu gehören u.a.:
- die Wahrung nationaler Souveränität in Grenz- und Sicherheitsfragen einschließlich möglicher Strafbarkeit der illegalen Einreise
- die grundsätzliche Unterscheidung zwischen legaler und illegaler Migration
- die Bekräftigung der Bedeutung und der konsequenten Umsetzung von Rückkehr- und Reintegrationspolitik als Folge der völkerrechtlichen Rückübernahmeverpflichtung von eigenen Staatsbürgern
- die Bekräftigung, dass keine Verpflichtung besteht, illegalen Migranten einen legalen Status zu verleihen
- der Pakt enthält keine Aufnahmezusagen
- Migranten müssen Gesetze und Bräuche der Zielländer einhalten und respektieren
- Schleusungen und der Menschenhandel sollen gemeinsam konsequent bekämpft werden.
Für die Steuerung und Begrenzung der globalen Migration sind globale Antworten notwendig. Das vorliegende Verhandlungsergebnis sind nicht in jeder Hinsicht für jeden Nationalstaat optimal, aber der GCM kann bei konsequenter globaler Anwendung deutliche Fortschritte im Blick auf die Migration mit sich bringen.
Bild © Jens Koeppen
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