Der geset­zlichen Alterssicherung geht es gut. Das zeigt der Bericht der Bun­desregierung über die Finanzen­twick­lung der Renten­ver­sicherung, den das Kabi­nett kür­zlich beschlossen hat. Wegen der guten Lohnen­twick­lung ist auch für 2019 eine deut­liche Renten­er­höhung zu erwarten.

Zum 1. Juli 2019 kön­nen die Renten um mehr als drei Prozent steigen. (Voraus­sichtlich­er Anstieg laut Renten­ver­sicherungs­bericht in West um 3,18 Prozent, voraus­sichtlich­er Anstieg in Ost um 3,91 Prozent.)

Das geht aus dem jüng­sten Renten­ver­sicherungs­bericht 2018 her­vor. Die geset­zliche Alterssicherung prof­i­tiert vor allem von der erfreulichen und weit­er­hin guten Lage am Arbeits­markt. Die Beitrag­sein­nah­men sind nochmals erhe­blich gestiegen. Nach den Mod­ell­rech­nun­gen des Berichts kön­nen die Renten ab dem kom­menden Jahr bis 2032 um ins­ge­samt 38 Prozent steigen.

Renten­paket prägt finanzielle Entwicklung

Die Finanzen­twick­lung der geset­zlichen Renten­ver­sicherung in den kom­menden Jahren ist maßge­blich vom kür­zlich beschlosse­nen Renten­paket geprägt. Es sieht bis 2025 ein kon­stantes Sicherungsniveau (Stan­dar­d­rente gemessen am Durch­schnittsent­gelt) von 48 Prozent vor. Derzeit liegt es bei 48,1 Prozent. Der Beitragssatz zur geset­zlichen Renten­ver­sicherung bleibt nach den aktuellen Berech­nun­gen bis ein­schließlich 2023 unverän­dert bei 18,6 Prozent. Mit dem Renten­paket wird der Beitragssatz bis 2025 die Marke von 20 Prozent nicht über­schre­it­en. Nach den Mod­ell­rech­nun­gen des Renten­ver­sicherungs­berichts, die vom derzeit gel­tenden Recht aus­ge­hen, würde im Jahr 2032 das Sicherungsniveau voraus­sichtlich 44,9 Prozent, der Beitragssatz 22,5 Prozent betragen.

Renten wer­den ab 2025 ein­heitlich berechnet

Zum 1. Juli 2019 wird der Renten­wert-Ost zum zweit­en Mal angeglichen — von derzeit 95,8 Prozent auf 96,5 Prozent des West­wertes. In den Fol­ge­jahren steigt der Wert weit­er um jew­eils 0,7 Prozent-Punk­te an. Zum 1. Juli 2024 erre­icht der Renten­wert-Ost 100 Prozent des Renten­werts-West. Das Rentenüber­leitungs-Abschlussge­setz sieht jedoch eine Ver­gle­ich­sprü­fung vor. Die Rente­nan­gle­ichung fol­gt danach der tat­säch­lichen Lohnen­twick­lung in Ost­deutsch­land, wenn die Rente­nan­pas­sung dadurch höher aus­fällt als nach den fes­ten Angle­ichungss­chrit­ten vorgesehen.

Zahl der älteren Beschäftigten steigt

Die Erwerb­s­beteili­gung älter­er Men­schen ist kon­tinuier­lich gestiegen. Derzeit liegt sie in der Alters­gruppe der 60- bis 64-Jähri­gen bei 58 Prozent. Ins­ge­samt 2,1 Mil­lio­nen Men­schen dieser Alters­gruppe sind sozialver­sicherungspflichtig beschäftigt. Das geht aus dem Drit­ten Bericht zur Anhebung der Rege­lal­ters­gren­ze auf 67 Jahre her­vor. Die soziale und wirtschaftliche Sit­u­a­tion der älteren Beschäftigten hat sich weit­er verbessert. Entschei­dend dafür ist, dass ältere Arbeit­nehmerin­nen und Arbeit­nehmer ein­er guten und sicheren Arbeit nachge­hen. Ein län­geres Erwerb­sleben ist für die Beschäftigten eine Chance auf mehr Wohl­stand und Teil­habe. Angesichts älter wer­den­der Belegschaften und dro­hen­der Eng­pässe bei Fachkräften wer­den die Fähigkeit­en und Poten­ziale älter­er Arbeit­nehmerin­nen und Arbeit­nehmer zunehmend geschätzt. Die stufen­weise Anhebung der Rege­lal­ters­gren­ze auf 67 Jahre bis zum Jahr 2031 schafft Pla­nungssicher­heit und ver­hin­dert, dass Beschäftigte und Unternehmen über­fordert werden.

Bild © Jens Koeppen