Mit dem Gute-Kita-Gesetz hat der Deutsche Bun­destag einen weit­eren Baustein hinzuge­fügt, um das Leben der Fam­i­lien in Deutsch­land zu verbessern. Bis 2022 erhal­ten die Län­der vom Bund rund 5,5 Mil­liar­den Euro für Qual­itätsverbesserung und Beitragssenkung in der Kinder­be­treu­ung — das soll vor allem Ger­ingver­di­ener bei den Beiträ­gen entlasten.

Nach dem Baukindergeld und der Erhöhung von Kindergeld und Kinder­frei­be­trag geht es nun um die Verbesserung der Qual­ität und der Teil­habe in der Kindertagesbetreuung.

Geld dort ein­set­zen, wo es am nötig­sten ist
Dank der finanziellen Unter­stützung durch den Bund kön­nen die Kom­munen nun bei der Kinder­be­treu­ung auf­sat­teln. Die Län­der kön­nen das Geld dort ein­set­zen, wo es am nötig­sten ist. Ziel ist es, einen echt­en Entwick­lung­sprozess in den regelmäßig von den Län­dern zu erstel­len­den Fortschritts­bericht­en zu erken­nen – sei es durch eine Verbesserung des Per­son­alschlüs­sels, die Gewin­nung qual­i­fiziert­er Fachkräfte oder die Förderung der sprach­lichen Bildung.

Appell an die Bundesländer

Es geht daher der Appell an die Län­der, ver­ant­wor­tungsvoll ihre jew­eilige Aus­gangssi­t­u­a­tion im Kita-Bere­ich zu analysieren und Gelder in die Gebühren­frei­heit nur zusät­zlich dort zu steck­en, wo
dies angesichts hoher Gebühren notwendig erscheint.

Ger­ingver­di­ener befreit

Wesentlich­er Inhalt des Geset­zes ist aber auch, dass Ger­ingver­di­ener kün­ftig von den Gebühren befre­it wer­den müssen. Außer­dem haben die Län­der dem­nächst mehr Selb­ständigkeit und Spiel­raum bei der Frage, inwiefern sie das Einkom­men der Eltern, die Anzahl der Geschwis­terkinder und die Länge der benötigten Betreu­ungszeit als soziale Auswahlkri­te­rien her­anziehen können.

Bild © Jens Koeppen