Mit dem Gute-Kita-Gesetz hat der Deutsche Bundestag einen weiteren Baustein hinzugefügt, um das Leben der Familien in Deutschland zu verbessern. Bis 2022 erhalten die Länder vom Bund rund 5,5 Milliarden Euro für Qualitätsverbesserung und Beitragssenkung in der Kinderbetreuung — das soll vor allem Geringverdiener bei den Beiträgen entlasten.
Nach dem Baukindergeld und der Erhöhung von Kindergeld und Kinderfreibetrag geht es nun um die Verbesserung der Qualität und der Teilhabe in der Kindertagesbetreuung.
• Geld dort einsetzen, wo es am nötigsten ist
Dank der finanziellen Unterstützung durch den Bund können die Kommunen nun bei der Kinderbetreuung aufsatteln. Die Länder können das Geld dort einsetzen, wo es am nötigsten ist. Ziel ist es, einen echten Entwicklungsprozess in den regelmäßig von den Ländern zu erstellenden Fortschrittsberichten zu erkennen – sei es durch eine Verbesserung des Personalschlüssels, die Gewinnung qualifizierter Fachkräfte oder die Förderung der sprachlichen Bildung.
• Appell an die Bundesländer
Es geht daher der Appell an die Länder, verantwortungsvoll ihre jeweilige Ausgangssituation im Kita-Bereich zu analysieren und Gelder in die Gebührenfreiheit nur zusätzlich dort zu stecken, wo
dies angesichts hoher Gebühren notwendig erscheint.
• Geringverdiener befreit
Wesentlicher Inhalt des Gesetzes ist aber auch, dass Geringverdiener künftig von den Gebühren befreit werden müssen. Außerdem haben die Länder demnächst mehr Selbständigkeit und Spielraum bei der Frage, inwiefern sie das Einkommen der Eltern, die Anzahl der Geschwisterkinder und die Länge der benötigten Betreuungszeit als soziale Auswahlkriterien heranziehen können.
Bild © Jens Koeppen
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