Die Bundesregierung will die Pflege in Deutschland weiter verlässlich und solide finanzieren. Zum 1.1.2019 soll deshalb der Beitrag zur Pflegeversicherung um 0,5 Prozentpunkte steigen. Das hat das Kabinett entschieden. In der letzten Legislaturperiode wurden mit den Pflegestärkungsgesetzen die Leistungen für Pflegebedürftige spürbar ausgeweitet und deutlich stärker in Anspruch genommen als erwartet. Vor allem Demenzkranke haben profitiert, weil ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt wurde. Dieser orientiert sich nunmehr am tatsächlichen Unterstützungsbedarf, gemessen am Grad der Selbständigkeit — unabhängig davon, ob jemand an einer geistigen oder körperlichen Einschränkung leidet.
Vergleicht man das Jahr 2017 mit 2013, so ist die Zahl der Pflegebedürftigen um mehr als 700.000 gestiegen. Die jährlichen Leistungsausgaben der sozialen Pflegeversicherung haben sich in diesem Zeitraum um mehr als 12 Milliarden Euro auf 35,5 Milliarden erhöht. Das ist mehr als erwartet. Mit der Beitragserhöhung lässt sich sicherstellen, dass alle Mehrausgaben in der Pflegeversicherung solide finanziert werden können – sowohl bereits beschlossene Leistungsausweitungen als auch künftige Vorhaben in dieser Wahlperiode.
Derzeit fehlt es an Pflegekräften – in Altenheimen ebenso wie in Krankenhäusern. Mit dem Sofortprogramm Pflege, das das Bundeskabinett am 1. August beschlossen hat, können in stationären Pflegeeinrichtungen 13.000 Pflegekräfte neu eingestellt werden. Gerechte Bezahlung und gute Arbeitsbedingungen – das sind wichtige Voraussetzungen, um mehr Menschen für die Pflege zu gewinnen. Daher hat der Bundesgesundheitsminister mit dem Bundesarbeitsminister und der Bundesfamilienministerin die Konzertierte Aktion Pflege ins Leben gerufen. Ziel ist, den Arbeitsalltag und die Arbeitsbedingungen von Pflegekräften spürbar zu verbessern und Pflegekräfte zu entlasten.
Gute Pflege und gut bezahlte Pflegekräfte müssen der Gesellschaft etwas wert sein. Die Erhöhung um 0,5 Prozentpunkte finanziert mehr Leistungen für Pflegebedürftige, mehr Personal und bessere Bedingungen für Pflegekräfte. Sollte der Bundestag dem Vorschlag des Kabinetts zustimmen, läge der Beitragssatz zum 1. Januar 2019 dann bei 3,05 Prozent, für Kinderlose bei 3,3 Prozent des versicherungspflichtigen Einkommens.
Bild Jens Koeppen
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