Eine zukunftsfähige und flächendeckende Mobilfunkversorgung – das ist grade auch für die Menschen in den ländlichen Regionen ein wichtiges Thema. Eine zuverlässige Mobilfunkversorgung ist für Unternehmen ein bedeutender Standortfaktor und auch für Privathaushalte für die Organisation und Gestaltung des Alltags unerlässlich.
Die Bundesregierung hat bereits zahlreiche Maßnahmen umgesetzt, die dazu beitragen, das Ziel einer zukunftsfähigen und flächendeckenden Mobilfunkversorgung für ganz Deutschland zeitnah zu erreichen.
In einem intensiven Dialog mit der Bundesnetzagentur konnte erreicht werden, dass bei der letzten Frequenzauktion im Mai 2019 strenge Versorgungsauflagen festgesetzt wurden.
Hier ein Überblick über die konkreten Vereinbarungen und Versorgungsverpflichtungen, die umzusetzen sind:
- bis Ende 2022 mindestens 98 % der Haushalte je Bundesland mit mindestens 100 Mbit/s,
- bis Ende 2022 alle Bundesautobahnen mit mindestens 100 Mbit/s und höchstens 10 Millisekunden (ms) Latenz,
- bis Ende 2022 die Bundesstraßen mit Verbindungsfunktionsstufen 0 / 1 mit mindestens 100 Mbit/s und höchstens 10 ms Latenz,
- bis Ende 2024 alle übrigen Bundesstraßen mit mindestens 100 Mbit/s und höchstens 10 ms Latenz,
- bis Ende 2024 alle Landes- und Staatsstraßen mit mindestens 50 Mbit/s,
- bis Ende 2024 die Seehäfen sowie das Kernnetz der Wasserstraßen im Binnenbereich mit mindestens 50 Mbit/s,
- bis Ende 2022 die Schienenwege mit mehr als 2.000 Fahrgästen pro Tag mit mindestens 100 Mbit/s,
- bis Ende 2024 alle übrigen Schienenwege mit mindestens 50 Mbit/s,
- 1.000 „SG-Basisstationen“ und 500 Basisstationen mit mindestens 100 Mbit/s in „weißen Flecken“ bis Ende 2022.
Telekom, Vodafone und Telefonica haben, auch auf Betreiben der Bundesregierung, im November 2019 eine Kooperation vereinbart, wonach gemeinsam 6.000 Mobilfunkstandorte aufgebaut und genutzt werden sollen.
- Beim Mobilfunkgipfel im vergangenen Jahr wurde mit den Netzbetreibern vereinbart, dass sie 99 Prozent der Haushalte bis zum 31. Dezember 2020 versorgen werden und diesen Wert im Laufe des Jahres 2021 in jedem Bundesland erreichen werden. (Das heißt, dass es zunächst in einzelnen Bundesländern noch zu Abweichungen kommen kann.) Diese Absichtserklärung wurde nach Abschluss der Frequenzauktion im September 2019 in einen rechtsverbindlichen Vertrag zwischen der Bundesregierung und den Netzbetreiben überführt.
- Im Oktober 2019 konnte zudem eine Verständigung darüber erreicht werden, unter welchen Rahmenbedingungen Frequenzen für die Errichtung lokaler 5G-Netze bereitgestellt werden. Man spricht hier von den sogenannten Campus-Lösungen. Die Gebühren werden dabei so festgesetzt, dass die Nutzung der Frequenzen auch für Startups, KMUS oder Landwirte attraktiv ist.
- Ein neues Procedere wurde bei der sogenannten Grenzkoordinierung erreicht. Von der Bundesnetzagentur wird hier ein vereinfachtes Verfahren zum Aufbau und zur Nutzung von Mobilfunkmasten in Grenznähe eingesetzt. Nach Einschätzung der Netzbetreiber können damit in den Grenzregionen bundesweit rund 780.000 Haushalte von einer besseren Mobilfunkversorgung profitieren.
- Auf Grundlage der 5. TKG-Novelle können bei unzureichender Umsetzung von Versorgungsauflagen erhöhte Zwangs- und Bußgelder verhängt werden. Die Novelle enthält auch die Verpflichtung der Netzbetreiber zur Lieferung von Versorgungs- und Infrastrukturdaten sowie von Ausbauplanungen.
- Es wurde ein Förderprogramm entwickelt, mit dem der Austausch bestehender GSM-R-Funkmodule in Zügen gegen störfeste GSM-R-Funkmodule gefördert wird (Volumen: 50 Millionen Euro). So können wechselseitige Störungen der in Zügen genutzten Funksysteme vermieden und eine engmaschigere Mobilfunkversorgung entlang von Bahngleisen ermöglicht werden. Der Förderaufruf wurde zum 1. Oktober 2019 gestartet.
- Im August 2019 wurde ein 5G-Wettbewerb gestartet. In der Mitte September abgeschlossenen ersten Phase gingen 138 Anträge ein. Die noch auszuwählenden Projekte werden jeweils bis zu 100.000 Euro zur Erstellung von Konzepten für 5G-Modellprojekte mit innovativen 5G-Anwendungen bereitgestellt. Besonders gelungene Konzepte werden dann auch bei der Umsetzung gefördert.
- In einer Versorgungs- und Kostenstudie (www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/DG/Digitales/versorgungs-und-kostenstudie-mobilfunk.pdf? blob=publicationFile) wird untersucht, wie sich die Mobilfunkversorgung nach Umsetzung der Ausbauverpflichtungen voraussichtlich darstellen wird und wo weitere staatliche Maßnahmen erforderlich sein werden.
Aus dieser Studie ergibt sich, dass allein durch diese Maßnahmen bis spätestens Ende 2024 über alle Netze hinweg 99,7 Prozent der Haushalte und 95 Prozent der Fläche bundesweit mit Mobilfunk abgedeckt sein werden.
Um das Ziel einer flächendeckenden Versorgung mit mobilen Sprach- und Datendiensten vollständig zu erreichen, hat die Bundesregierung eine Mobilfunkstrategie entwickelt und am 18. November 2019 im Kabinett verabschiedet. Informationen dazu finden Sie auch auf der Internetseite des Bundesministeriums für Verkehr und Digitale Infrastruktur unter: https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anla9e/DG/Digitales/Mobilfim kstrategie.pdf? blob=publicationFile).
Die Bundesregierung stellt Fördermittel für die Erschließung von bis zu 5.000 Standorten bereit, die ohne staatliche Maßnahmen auch Ende 2024 nicht versorgt sein werden. Vor der konkreten Ausgestaltung der Förderung stehen Gespräche mit den Ländern und den kommunalen Spitzenverbänden an, ebenso eine Befassung im Deutschen Bundestag.
Es soll eine Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft gegründet werden, die den eigenwirtschaftlichen und geförderten Ausbau flankiert und für Beschleunigung sorgen soll.
Ein Mix weiterer Maßnahmen, die die Bundesregierung zusätzlich auf den Weg bringen will, soll u.a. die Beschleunigung von Genehmingungsverfahren erreicht werden.
Ein wesentliches Element der Mobilfunkstrategie ist es, die Akzeptanz für den Ausbau zu erhöhen. Denn eins ist klar: Wo kein Mast, da kein Netz. Darum wird die Bundesregierung — ressortübergreifend und unterstützt durch die zuständigen Bundesbehörden — eine als mehrjährige Kampagne angelegte Kommunikationsinitiative in die Wege leiten. Ziel ist es, transparent und neutral über die Entwicklungen im Mobilfunk in Deutschland zu informieren und in einen vertieften Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern zu treten. Darüber hinaus sollen für Maststandorte verstärkt Gebäude und Flächen des Bundes, der Länder und der Kommunen genutzt werden. Sie sollen künftig in einem Informations- und Planungstool systematisch erfasst werden, um so die Verfügbarkeit zur Mitnutzung beim Mobilfunkausbau transparent zu machen.
Mit diesen Maßnahmen wird eine Versorgung von mindestens 97,5 Prozent der Fläche Deutschlands und 99,95 Prozent der Haushalte erreicht werden.
Bild © Jens Koeppen
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