Eine zukun­fts­fähige und flächen­deck­ende Mobil­funkver­sorgung – das ist grade auch für die Men­schen in den ländlichen Regio­nen ein wichtiges The­ma. Eine zuver­läs­sige Mobil­funkver­sorgung ist für Unternehmen ein bedeu­ten­der Stan­dort­fak­tor und auch für Pri­vathaushalte für die Organ­i­sa­tion und Gestal­tung des All­t­ags unerlässlich.

Die Bun­desregierung hat bere­its zahlre­iche Maß­nah­men umge­set­zt, die dazu beitra­gen, das Ziel ein­er zukun­fts­fähi­gen und flächen­deck­enden Mobil­funkver­sorgung für ganz Deutsch­land zeit­nah zu erreichen.

In einem inten­siv­en Dia­log mit der Bun­desnet­za­gen­tur kon­nte erre­icht wer­den, dass bei der let­zten Fre­quen­zauk­tion im Mai 2019 strenge Ver­sorgungsaufla­gen fest­ge­set­zt wurden.

Hier ein Überblick über die konkreten Vere­in­barun­gen und Ver­sorgungsverpflich­tun­gen, die umzuset­zen sind:

  1. bis Ende 2022 min­destens 98 % der Haushalte je Bun­des­land mit min­destens 100 Mbit/s,
  2. bis Ende 2022 alle Bun­de­sauto­bah­nen mit min­destens 100 Mbit/s und höch­stens 10 Mil­lisekun­den (ms) Latenz,
  3. bis Ende 2022 die Bun­desstraßen mit Verbindungs­funk­tion­sstufen 0 / 1 mit min­destens 100 Mbit/s und höch­stens 10 ms Latenz,
  4. bis Ende 2024 alle übri­gen Bun­desstraßen mit min­destens 100 Mbit/s und höch­stens 10 ms Latenz,
  5. bis Ende 2024 alle Lan­des- und Staatsstraßen mit min­destens 50 Mbit/s,
  6. bis Ende 2024 die See­häfen sowie das Kern­netz der Wasser­straßen im Bin­nen­bere­ich mit min­destens 50 Mbit/s,
  7. bis Ende 2022 die Schienen­wege mit mehr als 2.000 Fahrgästen pro Tag mit min­destens 100 Mbit/s,
  8. bis Ende 2024 alle übri­gen Schienen­wege mit min­destens 50 Mbit/s,
  9. 1.000 „SG-Basis­sta­tio­nen“ und 500 Basis­sta­tio­nen mit min­destens 100 Mbit/s in „weißen Fleck­en“ bis Ende 2022.

Telekom, Voda­fone und Tele­fon­i­ca haben, auch auf Betreiben der Bun­desregierung, im Novem­ber 2019 eine Koop­er­a­tion vere­in­bart, wonach gemein­sam 6.000 Mobil­funk­stan­dorte aufge­baut und genutzt wer­den sollen.

  • Beim Mobil­funkgipfel im ver­gan­genen Jahr wurde mit den Net­z­be­treibern vere­in­bart, dass sie 99 Prozent der Haushalte bis zum 31. Dezem­ber 2020 ver­sor­gen wer­den und diesen Wert im Laufe des Jahres 2021 in jedem Bun­des­land erre­ichen wer­den. (Das heißt, dass es zunächst in einzel­nen Bun­deslän­dern noch zu Abwe­ichun­gen kom­men kann.) Diese Absicht­serk­lärung wurde nach Abschluss der Fre­quen­zauk­tion im Sep­tem­ber 2019 in einen rechtsverbindlichen Ver­trag zwis­chen der Bun­desregierung und den Net­z­be­treiben überführt.
  • Im Okto­ber 2019 kon­nte zudem eine Ver­ständi­gung darüber erre­icht wer­den, unter welchen Rah­menbe­din­gun­gen Fre­quen­zen für die Errich­tung lokaler 5G-Net­ze bere­it­gestellt wer­den. Man spricht hier von den soge­nan­nten Cam­pus-Lösun­gen. Die Gebühren wer­den dabei so fest­ge­set­zt, dass die Nutzung der Fre­quen­zen auch für Star­tups, KMUS oder Land­wirte attrak­tiv ist.
  • Ein neues Pro­cedere wurde bei der soge­nan­nten Gren­zko­or­dinierung erre­icht. Von der Bun­desnet­za­gen­tur wird hier ein vere­in­facht­es Ver­fahren zum Auf­bau und zur Nutzung von Mobil­funkmas­ten in Gren­znähe einge­set­zt. Nach Ein­schätzung der Net­z­be­treiber kön­nen damit in den Gren­zre­gio­nen bun­desweit rund 780.000 Haushalte von ein­er besseren Mobil­funkver­sorgung profitieren.
  • Auf Grund­lage der 5. TKG-Nov­el­le kön­nen bei unzure­ichen­der Umset­zung von Ver­sorgungsaufla­gen erhöhte Zwangs- und Bußgelder ver­hängt wer­den. Die Nov­el­le enthält auch die Verpflich­tung der Net­z­be­treiber zur Liefer­ung von Ver­sorgungs- und Infra­struk­tur­dat­en sowie von Aus­bau­pla­nun­gen.
  • Es wurde ein Förder­pro­gramm entwick­elt, mit dem der Aus­tausch beste­hen­der GSM-R-Funkmod­ule in Zügen gegen stör­feste GSM-R-Funkmod­ule gefördert wird (Vol­u­men: 50 Mil­lio­nen Euro). So kön­nen wech­sel­seit­ige Störun­gen der in Zügen genutzten Funksys­teme ver­mieden und eine eng­maschigere Mobil­funkver­sorgung ent­lang von Bah­n­gleisen ermöglicht wer­den. Der Förder­aufruf wurde zum 1. Okto­ber 2019 gestartet.
  • Im August 2019 wurde ein 5G-Wet­tbe­werb ges­tartet. In der Mitte Sep­tem­ber abgeschlosse­nen ersten Phase gin­gen 138 Anträge ein. Die noch auszuwäh­len­den Pro­jek­te wer­den jew­eils bis zu 100.000 Euro zur Erstel­lung von Konzepten für 5G-Mod­ell­pro­jek­te mit inno­v­a­tiv­en 5G-Anwen­dun­gen bere­it­gestellt. Beson­ders gelun­gene Konzepte wer­den dann auch bei der Umset­zung gefördert.
  • In ein­er Ver­sorgungs- und Kosten­studie (www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/DG/Digitales/versorgungs-und-kostenstudie-mobilfunk.pdf? blob=publicationFile) wird unter­sucht, wie sich die Mobil­funkver­sorgung nach Umset­zung der Aus­bau­verpflich­tun­gen voraus­sichtlich darstellen wird und wo weit­ere staatliche Maß­nah­men erforder­lich sein werden.

Aus dieser Studie ergibt sich, dass allein durch diese Maß­nah­men bis spätestens Ende 2024 über alle Net­ze hin­weg 99,7 Prozent der Haushalte und 95 Prozent der Fläche bun­desweit mit Mobil­funk abgedeckt sein werden.

Um das Ziel ein­er flächen­deck­enden Ver­sorgung mit mobilen Sprach- und Daten­di­en­sten voll­ständig zu erre­ichen, hat die Bun­desregierung eine Mobil­funkstrate­gie entwick­elt und am 18. Novem­ber 2019 im Kabi­nett ver­ab­schiedet. Infor­ma­tio­nen dazu find­en Sie auch auf der Inter­net­seite des Bun­desmin­is­teri­ums für Verkehr und Dig­i­tale Infra­struk­tur unter: https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anla9e/DG/Digitales/Mobilfim kstrategie.pdf? blob=publicationFile).

Die Bun­desregierung stellt  För­der­mit­tel für die Erschließung von bis zu 5.000 Stan­dorten bere­it, die ohne staatliche Maß­nah­men auch Ende 2024 nicht ver­sorgt sein wer­den. Vor der konkreten Aus­gestal­tung der Förderung ste­hen Gespräche mit den Län­dern und den kom­mu­nalen Spitzen­ver­bän­den an, eben­so eine Befas­sung im Deutschen Bundestag.

Es soll eine Mobil­funk­in­fra­struk­turge­sellschaft gegrün­det wer­den, die den eigen­wirtschaftlichen und geförderten Aus­bau flankiert und für Beschle­u­ni­gung sor­gen soll.

Ein Mix weit­er­er Maß­nah­men, die die Bun­desregierung zusät­zlich auf den Weg brin­gen will, soll u.a. die Beschle­u­ni­gung von Genehmin­gungsver­fahren erre­icht werden.

Ein wesentlich­es Ele­ment der Mobil­funkstrate­gie ist es, die Akzep­tanz für den Aus­bau zu erhöhen. Denn eins ist klar: Wo kein Mast, da kein Netz. Darum wird die Bun­desregierung — ressortüber­greifend und unter­stützt durch die zuständi­gen Bun­des­be­hör­den — eine als mehrjährige Kam­pagne angelegte Kom­mu­nika­tion­sini­tia­tive in die Wege leit­en. Ziel ist es, trans­par­ent und neu­tral über die Entwick­lun­gen im Mobil­funk in Deutsch­land zu informieren und in einen ver­tieften Dia­log mit den Bürg­erin­nen und Bürg­ern zu treten. Darüber hin­aus sollen für Mast­stan­dorte ver­stärkt Gebäude und Flächen des Bun­des, der Län­der und der Kom­munen genutzt wer­den. Sie sollen kün­ftig in einem Infor­ma­tions- und Pla­nungstool sys­tem­a­tisch erfasst wer­den, um so die Ver­füg­barkeit zur Mit­nutzung beim Mobil­funkaus­bau trans­par­ent zu machen.

Mit diesen Maß­nah­men wird eine Ver­sorgung von min­destens 97,5 Prozent der Fläche Deutsch­lands und 99,95 Prozent der Haushalte erre­icht werden.

Bild © Jens Koeppen