Der Bund wird kün­ftig Pla­nung, Bau, Betrieb, Erhalt und Finanzierung der 13.000 Kilo­me­ter Auto­bah­nen in Deutsch­land übernehmen — zen­tral organ­isiert und region­al aufgestellt. Dazu wer­den eine Infra­struk­turge­sellschaft und eine neue Bun­des­ober­be­hörde gegrün­det. Es ist die größte Reform in der Geschichte der Autobahnen.

Die “Infra­struk­turge­sellschaft für Auto­bah­nen und andere Bun­des­fern­straßen” (IGA) soll ab dem 1. Jan­u­ar 2021 ihre Auf­gaben vol­lum­fänglich aufnehmen. Alleiniger Gesellschafter ist der Bund, vertreten durch das Bun­desverkehrsmin­is­teri­um (BMVI). Zudem wird eine neue Bun­des­ober­be­hörde, das Fern­straßen-Bun­de­samt (FBA), zum 1. Okto­ber 2018 gegrün­det. Sie wird zum Geschäfts­bere­ich des BMVI gehören.

Sta­tus-quo: Zuständigkeit für Autobahnen

Derzeit wer­den die Auto­bah­nen im Auf­trag des Bun­des von den Län­dern ver­wal­tet. Der Bund stellt also das Geld zur Ver­fü­gung, aber die Län­der pla­nen, bauen und betreiben die Auto­bah­nen. Der Bund hat dabei wenig Ein­fluss darauf, wie schnell die Län­der mit den Pla­nun­gen für bes­timmte Pro­jek­te vorankom­men. Ziel der Reform ist es, das Bun­des­fern­straßen­netz als Gesamtheit zu betra­cht­en und effizien­ter zu ver­wal­ten als bish­er. Das Geld des Bun­des soll schnell und unmit­tel­bar dort lan­den, wo es am drin­gend­sten benötigt wird.

Bund-Län­der-Finanzbeziehun­gen erfordern Neuregelung

Die Regierungschefs von Bund und Län­dern haben am 14. Okto­ber 2016 Eck­punk­te beschlossen, mit denen die Finanzbeziehun­gen und der Finan­zaus­gle­ich zwis­chen Bund und Län­dern vom Jahr 2020 an neu geregelt wer­den sollen. Anlass war ein Urteil des Bun­desver­fas­sungs­gerichts vom 11. Novem­ber 1999, in dem der bish­erige Finan­zaus­gle­ich nur noch bis zum Jahr 2019 für zuläs­sig erk­lärt wurde.

In den Eck­punk­ten für eine Reform ver­ständigten sich die Regierungschefs von Bund und Län­dern unter anderem darauf, dass der Bund vom 1. Jan­u­ar 2021 den Bau, Aus­bau und den Erhalt der Auto­bah­nen übern­immt. Zu diesem Zweck wurde beschlossen, eine Infra­struk­turge­sellschaft für Auto­bah­nen und andere Bun­des­fern­straßen zu gründen.

Der Deutsche Bun­destag hat am 1. Juni 2017 in zweit­er und drit­ter Lesung die Grün­dung ein­er Infra­struk­turge­sellschaft und des Fern­straßen-Bun­de­samts beschlossen. Der Bun­desrat hat dem Geset­zes­paket anschließend zugestimmt.

Welche Auf­gaben wird die IGA übernehmen?

Die IGA wird laut Para­graph 3 des Bun­des­fern­straßenge­set­zes an “alle mit dem Bau und der Unter­hal­tung der Bun­des­fern­straßen zusam­men­hän­gen­den Auf­gaben” übernehmen. Damit ist die neu gegrün­dete Gesellschaft mit beschränk­ter Haf­tung (GmbH) für Pla­nung, Bau, Betrieb, Erhalt, Finanzierung und ver­mö­gens­mäßige Ver­wal­tung ab Jan­u­ar 2021 zuständig. Alleiniger Gesellschafter der IGA ist der Bund. Laut Grundge­setz darf er seine Gesellschaft­san­teile auch nicht verkaufen. In der Gesellschafter­ver­samm­lung wird der Bund durch das BMVI vertreten. Die Zen­trale befind­et sich in Berlin. Zudem wird es zehn Nieder­las­sun­gen geben, die sich im gesamten Bun­des­ge­bi­et verteilen. Den Nieder­las­sun­gen wer­den 30 dauer­hafte sowie elf tem­poräre Außen­stellen zur Betreu­ung laufend­er Pro­jek­te zuge­ord­net. Vorge­se­hen sind des Weit­eren min­destens 185 Betrieb­s­di­enst-Stan­dorte, 42 Fer­n­melde­meis­tereien sowie Verkehrs- und Tunnelleitzentralen.

Welche Auf­gaben hat das Fernstraßen-Bundesamt?

Zu den Haup­tauf­gaben des FBA wird von 2021 gehören, dass sie als Anhörungs- und Plan­fest­stel­lungs­be­hörde in Plan­fest­stel­lungsver­fahren für Auto­bah­n­pro­jek­te zuständig ist. Der Haupt­sitz wird in Leipzig sein. Zudem wird das Fern­straßen-Bun­de­samt (FBA) bis zu vier weit­ere Stan­dorte haben. Drei davon ste­hen bere­its fest: Bonn, Gießen und Hannover.

Kann die IGA bun­desweit über Baupro­jek­te entscheiden?

Die IGA kann nicht nach Belieben Auto­bah­nen bauen oder sanieren. Sie ist dabei — wie bish­er die Auf­tragsver­wal­tun­gen auch — an den Bedarf­s­plan für die Bun­des­fern­straßen gebun­den, mit dem der Bund den Bun­desverkehr­swege­plan geset­zlich ver­ankert. Der Bedarf­s­plan ist eine Anlage des “Geset­zes über den Aus­bau für die Bun­des­fern­straßen” und damit Grund­lage für die Pla­nung, Pri­or­isierung und den Bau der Bundesfernstraßen.

Wie finanziert sich die IGA?

Die IGA erhält die Ein­nah­men aus der Lkw- und später auch aus der Pkw-Maut für Auto­bah­nen zweck­ge­bun­den über den Bun­de­shaushalt: Geld, das auf der Straße ein­genom­men wird, wird auch wieder in die Straße investiert. Gegebe­nen­falls wird die IGA weit­ere Mit­tel aus dem Haushalt erhal­ten. Kred­ite am Markt darf sie nicht aufnehmen.

Ver­lieren die Län­der jegliche Zuständigkeit für Bundesstraßen?

Nein. Für die Bun­desstraßen bleibt es bei der Auf­tragsver­wal­tung durch die Län­der. Das heißt: Die Län­der wer­den die Bun­desstraßen weit­er­hin im Auf­trag des Bun­des pla­nen, bauen, betreiben und erhal­ten. Der Bund wird weit­er­hin die Zweck­aus­gaben für diese Straßen tra­gen. Auf Antrag eines Lan­des kön­nen allerd­ings die Bun­desstraßen, die im Gebi­et dieses Lan­des liegen, auch in Bun­desver­wal­tung überge­hen und lägen dann im Zuständigkeits­bere­ich der IGA und des FBA.

Sind öffentlich-pri­vate Part­ner­schaften weit­er­hin möglich?

Ja. Pri­vate dür­fen allerd­ings bei Pla­nung, Bau, Betrieb, Erhalt und Finanzierung von Auto­bah­nen oder son­sti­gen Bun­des­fern­straßen nur ein­be­zo­gen wer­den, wenn sich der Ver­trag auf einzelne Vorhaben mit einem Gesam­tum­fang von bis zu 100 Kilo­me­tern erstreckt. Mehrere Vorhaben dür­fen nicht miteinan­der ver­bun­den wer­den. Eine Beteili­gung Pri­vater im Rah­men von ÖPP-Pro­jek­ten, die das gesamte Auto­bahn­netz oder das gesamte Netz son­stiger Bun­des­fern­straßen in einem Land oder wesentliche Teile davon umfassen, ist ausgeschlossen.

Was bedeutet die Reform für die Beschäftigten der Länder?

Gemein­sam mit den Län­dern wird in der Über­gangszeit ver­stärkt auf die Belange der 15.000 Beschäftigten geachtet. Die Beschäftigten der Län­der, die bish­er für Pla­nung, Bau, Betrieb und Unter­hal­tung der Auto­bah­nen zuständig waren, sollen die gle­ichen Auf­gaben in den neuen Struk­turen beim FBA und bei der IGA fort­führen. Das Stan­dortkonzept wurde extra so gestal­tet, dass ihr weit­er­er Ein­satz grund­sät­zlich am bish­eri­gen Arbeit­splatz und Arbeit­sort erfol­gen kann.

 

Bild © Jens Koeppen