Anfang dieses Jahres ist die nov­el­lierte Kälte-Kli­ma-Richtlin­ie im Rah­men der Nationalen Kli­maschutzini­tia­tive in Kraft getreten. Sie knüpft an die bish­erige Förderung von Kälte- und Kli­maan­la­gen an. Allein im Jahr 2018 kon­nten rund 430 Anla­gen mit ins­ge­samt 25 Mio. Euro gefördert werden.

Ziel der Richtlin­ie ist es, bei Kälte- und Kli­maan­la­gen die Anreize zur Ver­besserung der Energieef­fizienz, der Min­derung des Käl­tebe­darfs sowie der weit­eren Reduk­tion der Emis­sio­nen flu­o­ri­ert­er Treib­haus­gase (F‑Gase) zu ver­stärken. Damit beschle­u­ni­gen und real­isieren wir nach­haltig die Min­derung von Treib­haus­gase­mis­sio­nen. Die Ver­bre­itung von hochef­fizien­ten und kli­mafre­undlichen Kälte- und Kli­maan­la­gen soll gestärkt wer­den, der Anteil von Kälte- und Kli­maan­la­gen mit Abwär­menutzung und Käl­te­spe­ich­ern und hoher Gesamt­sys­te­m­ef­fizienz gesteigert und der Mark­tzu­gang der aus­gewählten Tech­nolo­gien verbessert wer­den. Ziel ist es, dass möglichst die effizien­testen Anla­gen zum Ein­satz kommen.

In allen geförderten Anwen­dungs­bere­ichen dür­fen ab sofort nur noch nicht-halo­ge­nierte Käl­temit­tel zum Ein­satz kom­men. Erst­mals wer­den auch CO2-Fahrzeug-Kli­maan­la­gen in Bussen und Bah­nen gefördert. Die neuen Förder­bedingungen ermöglichen den Umstieg auf zukun­fts­fähige Anla­gen, die das Kli­ma nach­haltig schützen.

Bei den sta­tionären Anla­gen ist die Förderung mod­u­lar Und umfassend aufge­baut. Gefördert wer­den Käl­teerzeuger, zuge­hörige Kom­po­nen­ten und Sys­teme sowie ther­mis­che Spe­ich­er. Die geförderten Anla­gen müssen be­sonders energieef­fizient sein. Wer seine sta­tionäre Kälte- oder Kli­ma-Anlage noch nach­haltiger und kli­mascho­nen­der betreiben will und auf eigene Kosten gle­ichzeit­ig eine Anlage zur Nutzung regen­er­a­tiv­er Energien am Stan­dort errichtet, kann einen Kom­bi­na­tions­bonus in Anspruch nehmen.

Von der Förderung prof­i­tieren kön­nen Unternehmen, gemein­nützige Orga­nisationen, Kom­munen, kom­mu­nale Gebi­et­skör­per­schaften, Zweck­ver­bände und Eigen­be­triebe, Hochschulen und Schulen, Kranken­häuser sowie kirch­liche Einrichtungen.

Wir fördern mit Zuschüssen. Die Förderung ist für jeden einzel­nen Förder­gegenstand durch eine Berech­nungs­formel und einen Koef­fizien­ten­satz vor­gegeben. Die Förder­höhe ist abhängig von der Art der zu fördern­den Anla­gen, sowie von deren Leis­tung, Kapaz­ität oder Vol­u­men. Die Höchstzuwen­dung pro Vorhaben beträgt 150.000 Euro.

Förder­anträge zu der Richtlin­ie nimmt das Bun­de­samt für Wirtschaft und Aus­fuhrkon­trolle (BAFA) ab sofort ent­ge­gen. Die Antrag­stel­lung erfol­gt mit dem elek­tro­n­is­chen Antragsverfahren.

Weit­ere Infor­ma­tio­nen zur Richtlin­ie sowie ein Förder­rech­n­er find­en sich auf der Inter­net­seite der Nationalen Kli­maschutzini­tia­tive unter www.klimaschutz.de/kälte-klima-richtlinie.

Bild © Jens Koeppen