In der Öffentlichkeit wird gegenwärtig über die Belegausgabepflicht für elektronische Registrierkassen ab dem 01.01.2020 diskutiert und die damit verbundenen bürokratischen Belastungen für unsere Unternehmer. Gern möchte ich Sie über den aktuellen Sachstand und unsere Bemühungen für eine bessere Regelung informieren.
Der ursprüngliche Gesetzentwurf aus dem Jahre 2016 beinhaltete eine Belegausgabepflicht auf Kundenwunsch. Dies war der Wunsch der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Hintergrund war die notwendige Nachvollziehbarkeit einzelner Geschäftsvorfälle durch die Finanzverwaltung im Rahmen der mit diesem Gesetz ebenfalls eingeführten Kassennachschau durch die Finanzbehörden. Dies war aus unserer Sicht unkritisch, da bereits nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) ein Beleg bzw. eine Rechnung auf Kundenwunsch auszustellen ist.
Im parlamentarischen Verfahren wurde diese Belegausgabepflicht auf Wunsch des Koalitionspartners zu einer allgemeinen Pflicht nach § 146a Abs. 2 AO ausgeweitet. Zwar besteht die Möglichkeit eine Ausnahmegenehmigung und Befreiung von der Belegausgabepflicht nach § 148 AO in Anspruch zu nehmen, jedoch haben wir mit Befremden zur Kenntnis genommen, dass diese Ausnahmeregelung faktisch ins Leere läuft, weil vor allem die Kosten der Belegausgabe nicht als vorausgesetzte sachliche Härte anerkannt werden.
Auch hier halten wir es für dringend geboten, diese Handhabung zu überdenken und auf Praxistauglichkeit zu überprüfen. Eine Lösung könnte beispielsweise die Einführung eines Freibetrages oder einer Bagatellgrenze sein. Dieses wird aber derzeit vom Koalitionspartner mit aller Entschiedenheit abgelehnt. Hierzu führen wir in der kommenden Zeit weitere Gespräche.
Aus Sicht der CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist mit der Einführung der Kassensysteme ab dem 01.10.2020 (mit zertifizierter TSE-Einrichtung) eine lückenlose Aufzeichnung der Geschäftsvorfälle gewährleistet, so dass eine Belegausgabepflicht nach § 146a AO gänzlich entfallen kann. Deshalb halten wir es auch hier für sinnvoll, eine Fristverlängerung bis 30.09.2020 zu gewähren, um eine Änderung der gesetzlichen Vorschrift vornehmen zu können.
Auch aus ökologischen Gesichtspunkten erscheint die Belegausgabeflicht nicht sinnvoll. Hier werden unnötige Müllberge produziert, die zudem unnötige Kosten bei den Unternehmerinnen und Unternehmern hervorrufen, die es zu vermeiden gilt.
Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier hat sich ebenfalls in die Diskussion eingeschaltet und direkt mit dem Finanzminister den Austausch mit dem Ziel gesucht, die Belegausgabepflicht komplett abzuschaffen. Von dem von ihm nun initiierten Branchendialog erhoffen wir uns, dass kurzfristig unbürokratische Lösungen möglich werden.
Bild © Jens Koeppen
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