Das Klimakabinett hat sein Klimaschutzprogramm 2030 verabschiedet. Die Unionsfraktion verfolgt damit eine ambitionierte Klimaschutzpolitik. Die Klimaziele, zu denen sich Deutschland im Rahmen internationaler Vereinbarungen verpflichtet hat, gelten für Deutschland ohne Abstriche. Dabei setzt die Unionsfraktion auf Anreize statt Verbote. Wirtschaftlichkeit und Offenheit für neue Technologien sind genauso wichtig wie soziale Fairness. Bei allen notwendigen Anpassungen legt sie Wert darauf, die Menschen mitzunehmen.
Wo steht Deutschland in der Klimapolitik?
Der Treibhausgasausstoß in Deutschland sinkt. Von 1990 bis 2020 wird ein Rückgang von mehr als 30 Prozent erwartet – und das trotz Wirtschaftswachstums, steigender Bevölkerungszahlen und des Ausstiegs aus der Kernkraft. Der Energieverbrauch ist 2018 auf den niedrigsten Stand seit Anfang der 1970er Jahre gefallen. Seit 2005 wurden in großem Maßstab Windräder und Solaranlagen gebaut. Der Anteil der Erneuerbaren am Endenergieverbrauch lag 2018 bei 17 Prozent, im Stromsektor sogar bei rund 38 Prozent. Deutschland ist im Bereich der Kreislaufwirtschaft führend. So wird Energie gespart, was wiederum die CO2-Emissionen mindert.
Das tut Deutschland weltweit für den Klimaschutz?
International ist Deutschland ist wichtiges Geberland für die Klimafinanzierung. Allein 2017 hat die Bundesregierung 3,65 Milliarden Euro an Haushaltsmitteln für Klimaschutz zugesagt. Rechnet man Kredite und andere Fördermittel mit dazu, beträgt das Finanzvolumen jetzt schon 6,7 Milliarden Euro. Die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie 2018 enthält zahlreiche Maßnahmen zur Klimafinanzierung in Entwicklungs- und Schwellenländern, etwa zur Wiederaufforstung des Regenwaldes in Südamerika oder zum Erhalt der Arten.
Was ist in den letzten Jahren direkt in Deutschland in punkto Klimaschutz geschehen?
1997 brachte Angela Merkel als Bundesumweltministerin die Unterzeichnung des Kyoto-Protokolls mit auf den Weg – die erste globale Vereinbarung, die rechtsverbindliche Verpflichtungen für die Industrieländer zur Reduzierung von Treibhausgasen enthielt. Auch das Klimaübereinkommen von Paris 2015 hat Bundeskanzlerin Angela Merkel maßgeblich vorangetrieben. Es sieht eine Begrenzung der Erderwärmung auf deutlich unter zwei Grad Celsius vor. Deutschland war eines der ersten Länder, das 2016 mit dem Klimaschutzplan 2050 eine langfristige Strategie für eine weitgehende Treibhausgasneutralität bis Mitte des Jahrhunderts beschlossen hat.
Klimaneutralität — Wie steht Deutschland dazu?
Klimaneutralität bedeutet, dass die wenigen Treibhausgase, die dann noch ausgestoßen werden, durch technische Maßnahmen sowie Aufforstungen kompensiert werden müssen. Deutschland war eines der ersten Länder, das 2016 mit dem Klimaschutzplan 2050 eine langfristige Strategie für eine weitgehende Treibhausgasneutralität bis Mitte des Jahrhunderts beschlossen hat. Bis 2030 sollen die Treibhausgase um 55 Prozent sinken.
• Für den Kauf von Autos mit elektrischen Antrieben und Hybrid-Fahrzeugen gibt es bereits Kaufanreize.
• 2019 hat die von der Bundesregierung eingesetzte Kommission „Wachstum, Strukturwandel, Beschäftigung“ den schrittweisen Ausstieg aus der Kohleverstromung empfohlen. Das letzte Kohlekraftwerk soll 2038 vom Netz gehen.
Der Strukturwandel in den vom Kohleausstieg betroffenen Bundesländern soll mit Milliardenhilfen abgefedert werden. Deutschland ist im Übrigen das einzige Industrieland weltweit, das gleichzeitig aus der Kernkraft und der Kohleverstromung aussteigt. Das letzte Kernkraftwerk geht 2022 vom Netz.
Was hat die Unionsfraktion im Klimakabinett durchsetzen können?
Im Klimakabinett hat die Union wesentliche Ziele durchsetzen können. Das Gesamtpaket, das die Erreichung des Klimaziels 2030 sicherstellen soll, trägt in weiten Teilen ihre Handschrift. Die Fördermaßnahmen und Entlastungen für die Bürger umfassen ein Volumen von mehr als 50 Milliarden Euro bis 2023. Zu ihrer Finanzierung sind keine neuen Schulden vorgesehen.
Die Maßnahmen im Einzelnen:
• Ab 2021 wird ein nationaler Handel mit Verschmutzungsrechten für CO2 eingeführt, welcher bei Benzin und Diesel, Heizöl und Gas ansetzt. Der Einstiegspreis soll bei 10 Euro pro Tonne CO2 liegen und bis 2025 auf 35 Euro steigen. Der nationale Emissionshandel wird später in den europäischen überführt.
• Der Strompreis wird gesenkt, indem die EEG-Umlage zur Förderung erneuerbarer Energien stufenweise verringert wird. Die Pendlerpauschale steigt 2021 ab dem 21. Kilometer von 30 auf 35 Cent pro Kilometer.
• Der Austausch einer alten Ölheizung gegen ein neues klimafreundliches Modell wird mit 40 Prozent der Kaufsumme gefördert.
• Wohngeldbezieher werden bei steigenden Heizkosten mit einer Erhöhung der Zuwendung um 10 Prozent unterstützt.
• Die energetische Sanierung von selbstgenutztem Eigentum wird ab 2020 steuerlich gefördert. Dazu zählen auch Einzelmaßnahmen wie der Einbau neuer Fenster oder die Dämmung eines Daches.
• Die Mehrwertsteuer für Bahntickets im Fernverkehr wird von 19 auf 7 Prozent verringert. Bei Flugtickets sollen Dumpingpreise unterbunden werden.
• Die Kfz-Steuer orientiert sich künftig stärker am CO2- Ausstoß. Die Kaufprämie für Elektroautos wird ab 2021 für Wagen unter einem Preis von 40.000 Euro angehoben.
• Die Ladeinfrastruktur soll mit Hilfe öffentlicher Förderung ausgebaut werden: Bis 2030 sollen eine Million Ladepunkte entstehen.
• Damit der öffentliche Personennahverkehr attraktiver wird, schießt der Bund ab 2021 jährlich eine Milliarde Euro zu.
Der Erfolg dieser Maßnahmen bei der Erreichung der Klimaziele 2030 wird die Bundesregierung jährlich genau kontrollieren.
Wie funktioniert die CO2-Bepreisung?
Das nationale Emissionshandelssystem (nEHS) startet 2021 mit einem Festpreissystem. Konkret: Der Preis pro Tonne CO2 ist vorab festgelegt. Dabei werden Zertifikate an die Unternehmen, die Heiz- und Kraftstoffe in Verkehr bringen, verkauft. Die Kosten für die Zertifikate trägt dann der Brenn- und Kraftstoffhandel: Wenn Unternehmen Heizöl, Flüssiggas, Erdgas, Kohle, Benzin oder Diesel verkaufen, benötigen sie für jede Tonne CO2, die die Stoffe im Verbrauch verursachen werden, ein Zertifikat als Verschmutzungsrecht.
Der Festpreis startet mit 10 Euro pro Tonne und steigt bis zum Jahr 2025 auf einen Festpreis von 35 Euro pro Tonne CO2. Ab 2026 bildet sich der Preis am Markt, solange er sich zwischen einem festgelegten Mindest- und Höchstpreis bewegt. Die Gesamtmenge an Zertifikaten, die deutschlandweit ausgegeben wird, entspricht dann den Erfordernissen der deutschen und europäischen Klimaziele.
Was passiert mit den Einnahmen aus der CO2-Bepreisung?
Diese Einnahmen aus der CO2-Bepreisung sollen wieder in Klimaschutzmaßnahmen investiert werden oder sie werden an die Bürger in Form von Entlastungen an anderer Stelle sowie durch Fördermaßnahmen zurückgegeben. Dazu gehört die Möglichkeit, energetische Gebäudesanierungen steuerlich abzuschreiben. Das Programm sieht ebenso eine hohe Förderquote von 40 Prozent für den Austausch von Ölheizungen gegen neue, klimafreundlichere Heizanlagen vor. Für einen Umstieg auf Elektro-Fahrzeuge wird die Umweltprämie fortgesetzt.
Die Bundesregierung unterstützt die Wirtschaft mit Förderprogrammen für die Entwicklung energieeffizienter Technologien. Das Klimaschutzprogramm enthält gerade für die erste Zeit stärkere Fördermaßnahmen, um möglichst viele Menschen zum klimafreundlichem Wohnen und klimafreundlicher Mobilität zu motivieren, bevor in diesen Bereichen in einem zweiten Schritt die CO2-Bepreisung greift. So werden die 2020er Jahre das Jahrzehnt der Umsetzung von Energie- und Mobilitätswende.
Wo sind die versprochenen Entlastungen?
•Mittelfristig werden die Stromkosten als Gegengewicht zur neuen CO2-Bepreisung gesenkt. Das Prinzip: Steigen die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung, geht der Strompreis runter.
•Berufspendler erhalten ab 2021 eine höhere Pauschale — abhängig von der Entfernung, die sie zurücklegen. Sie bekommen dann 35 Cent ab Kilometer 21. Das bedeutet: Wer mehr Energie benötigt, weil er längere Wege hat, wird auch stärker entlastet.
•Menschen, die Wohngeld beziehen, sollen außerdem von steigenden Energiepreisen verschont werden. Um soziale Härten zu vermeiden, wird das Wohngeld erhöht
•Entlastungen auch bei öffentlichen Verkehrsmitteln: Wer längere Strecken mit dem Zug fährt, tut dies zukünftig günstiger durch eine von 19 auf 7 Prozent reduzierte Mehrwertsteuer
•Energetische Sanierungsmaßnahmen wie der Heizungstausch, der Einbau neuer Fenster, die Dämmung von Dächern und Außenwänden sollen ab 2020 steuerlich gefördert werden. Dabei profitieren Gebäudebesitzer aller Einkommensklassen gleichermaßen durch einen Steuerabzug. Die Fördersätze der bestehenden KfW-Förderprogramme werden um 10 Prozent erhöht.
Was passiert im Gebäudebereich — Heizung, Dämmung und Co.?
Es lohnt sich, in den kommenden Jahren von alten Öl- und Gasheizungen auf klimafreundliche Anlagen oder direkt auf erneuerbare Wärme umzusteigen. Um die Austauschrate von Ölheizungen zu erhöhen, wird es eine “Austauschprämie” mit einer 40-prozentigen Förderung geben. Ab 2026 soll in Gebäuden, in denen eine klimafreundlichere Wärmeerzeugung möglich ist, der Einbau von Ölheizungen nicht mehr erlaubt sein.
Generell sollen energetische Sanierungsmaßnahmen wie der Heizungstausch, der Einbau neuer Fenster, die Dämmung von Dächern und Außenwänden sollen ab 2020 steuerlich gefördert werden. Dabei profitieren Gebäudebesitzer aller Einkommensklassen gleichermaßen durch einen Steuerabzug. Die Fördersätze der bestehenden KfW-Förderprogramme werden um 10 Prozent erhöht.
Muss ich auf ein Elektrofahrzeug umsteigen?
Die Bundesregierung wird die Kfz-Steuer stärker an den CO2-Emissionen ausrichten und dazu ein Gesetz zur Reform der Kfz-Steuer bei Pkw vorlegen. Für Neuzulassungen ab dem 1. 1. 2021 wird die Bemessungsgrundlage der Steuer hauptsächlich auf die CO2-Emissionen pro km bezogen und oberhalb 95 gCO2/km schrittweise erhöht.
Niemand muss umsteigen, aber der Umstieg wird gefördert: So wird die Kaufprämie für Pkw mit Elektro‑, Hybrid- und Brennstoffzellenantrieb verlängert und für Autos unter 40 000 Euro angehoben. Ziel: Bis 2030 sollen 7 bis 10 Millionen Elektrofahrzeuge in Deutschland zugelassen sein.
Bei der Erstzulassung und der Umrüstung sind Elektrofahrzeuge zunächst von der Steuer befreit. Diese Regelung wird bis zum 31. Dezember 2025 verlängert. Auch E‑Dienstwagen werden weiterhin steuerlich gefördert, reine Elektrofahrzeuge (bis zu einem Preis von 40 000 Euro) sind besonders begünstigt.
Was ist mit der Zahl der Ladestationen?
In Deutschland sollen bis 2030 insgesamt eine Million Ladepunkte zur Verfügung stehen. Der Bund fördert den Aufbau von öffentlichen Ladesäulen bis 2025 und legt einen Masterplan Ladesäuleninfrastruktur vor. Darin wird verbindlich geregelt, dass an allen Tankstellen in Deutschland auch Ladepunkte angeboten und auf Kundenparkplätzen eingerichtet werden.
Viele Ladevorgänge werden auch zuhause oder am Arbeitsplatz stattfinden. Daher wird private und gewerbliche Ladeinfrastruktur ebenfalls durch eine Kaufprämie gefördert.
Im Wohneigentumsgesetz (WEG) und im Mietrecht werden die Vorschriften für die Errichtung von Ladeinfrastruktur vereinfacht. Vermieter werden verpflichtet, die Installation von Ladeinfrastruktur zu dulden.
Wird das Nahverkehrsnetz jetzt ausgebaut?
Die Bundesregierung hat die Bundesmittel für den Öffentlichen Nahverkehr auf eine Milliarde Euro jährlich ab 2021 erhöht. Damit soll das Nahverkehrsnetz ausgebaut werden. Ab 2025 werden diese Mittel 2 Milliarden Euro jährlich betragen. So sollen zum Beispiel Busflotten mit elektrischen, wasserstoffbasierten und Biogas-Antrieben gefördert werden.
Was ist mit dem Schienennetz und Fernfahrten mit der Bahn?
Bis 2030 investieren der Bund und die Deutsche Bahn 86 Milliarden Euro in das Schienennetz. Auch der Güterverkehr wird von dieser Modernisierung profitieren — mit mehr Gütern auf der Schiene. Die Bahn wird von 2020 bis 2030 jährlich 1 Mrd. € für Modernisierung, Ausbau und Elektrifizierung des Schienennetzes erhalten.
Die Mehrwertsteuer auf Bahnfahrkarten im Fernverkehr wird auf den ermäßigten Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent gesenkt. Im Flugverkehr wird die Luftverkehrsabgabe ab dem 01.01.2020 erhöht und verhindert so Dumpingpreise.
Bild © Jens Koeppen
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