Das Kli­mak­abi­nett hat sein Kli­maschutzpro­gramm 2030 ver­ab­schiedet. Die Unions­frak­tion ver­fol­gt damit eine ambi­tion­ierte Kli­maschutzpoli­tik. Die Kli­maziele, zu denen sich Deutsch­land im Rah­men inter­na­tionaler Vere­in­barun­gen verpflichtet hat, gel­ten für Deutsch­land ohne Abstriche. Dabei set­zt die Unions­frak­tion auf Anreize statt Ver­bote. Wirtschaftlichkeit und Offen­heit für neue Tech­nolo­gien sind genau­so wichtig wie soziale Fair­ness. Bei allen notwendi­gen Anpas­sun­gen legt sie Wert darauf, die Men­schen mitzunehmen.

Wo ste­ht Deutsch­land in der Klimapolitik?

Der Treib­haus­gasausstoß in Deutsch­land sinkt. Von 1990 bis 2020 wird ein Rück­gang von mehr als 30 Prozent erwartet – und das trotz Wirtschaftswach­s­tums, steigen­der Bevölkerungszahlen und des Ausstiegs aus der Kernkraft. Der Energie­ver­brauch ist 2018 auf den niedrig­sten Stand seit Anfang der 1970er Jahre gefall­en. Seit 2005 wur­den in großem Maßstab Win­dräder und Solaran­la­gen gebaut. Der Anteil der Erneuer­baren am Enden­ergie­ver­brauch lag 2018 bei 17 Prozent, im Strom­sek­tor sog­ar bei rund 38 Prozent. Deutsch­land ist im Bere­ich der Kreis­laufwirtschaft führend. So wird Energie ges­part, was wiederum die CO2-Emis­sio­nen mindert.

Das tut Deutsch­land weltweit für den Klimaschutz?

Inter­na­tion­al ist Deutsch­land ist wichtiges Geber­land für die Kli­ma­fi­nanzierung. Allein 2017 hat die Bun­desregierung 3,65 Mil­liar­den Euro an Haushaltsmit­teln für Kli­maschutz zuge­sagt. Rech­net man Kred­ite und andere För­der­mit­tel mit dazu, beträgt das Finanzvol­u­men jet­zt schon 6,7 Mil­liar­den Euro. Die Deutsche Nach­haltigkeitsstrate­gie 2018 enthält zahlre­iche Maß­nah­men zur Kli­ma­fi­nanzierung in Entwick­lungs- und Schwellen­län­dern, etwa zur Wieder­auf­forstung des Regen­waldes in Südameri­ka oder zum Erhalt der Arten.

Was ist in den let­zten Jahren direkt in Deutsch­land in punk­to Kli­maschutz geschehen?

1997 brachte Angela Merkel als Bun­desumwelt­min­is­terin die Unterze­ich­nung des Kyoto-Pro­tokolls mit auf den Weg – die erste glob­ale Vere­in­barung, die rechtsverbindliche Verpflich­tun­gen für die Indus­trielän­der zur Reduzierung von Treib­haus­gasen enthielt. Auch das Kli­maübereinkom­men von Paris 2015 hat Bun­deskan­z­lerin Angela Merkel maßge­blich vor­angetrieben. Es sieht eine Begren­zung der Erder­wär­mung auf deut­lich unter zwei Grad Cel­sius vor. Deutsch­land war eines der ersten Län­der, das 2016 mit dem Kli­maschutz­plan 2050 eine langfristige Strate­gie für eine weit­ge­hende Treib­haus­gas­neu­tral­ität bis Mitte des Jahrhun­derts beschlossen hat.

Kli­ma­neu­tral­ität — Wie ste­ht Deutsch­land dazu?

Kli­ma­neu­tral­ität bedeutet, dass die weni­gen Treib­haus­gase, die dann noch aus­gestoßen wer­den, durch tech­nis­che Maß­nah­men sowie Auf­forstun­gen kom­pen­siert wer­den müssen. Deutsch­land war eines der ersten Län­der, das 2016 mit dem Kli­maschutz­plan 2050 eine langfristige Strate­gie für eine weit­ge­hende Treib­haus­gas­neu­tral­ität bis Mitte des Jahrhun­derts beschlossen hat. Bis 2030 sollen die Treib­haus­gase um 55 Prozent sinken.

• Für den Kauf von Autos mit elek­trischen Antrieben und Hybrid-Fahrzeu­gen gibt es bere­its Kaufanreize.

• 2019 hat die von der Bun­desregierung einge­set­zte Kom­mis­sion „Wach­s­tum, Struk­tur­wan­del, Beschäf­ti­gung“ den schrit­tweisen Ausstieg aus der Kohlever­stro­mung emp­fohlen. Das let­zte Kohlekraftwerk soll 2038 vom Netz gehen.

Der Struk­tur­wan­del in den vom Kohleausstieg betrof­fe­nen Bun­deslän­dern soll mit Mil­liar­den­hil­fen abgefed­ert wer­den. Deutsch­land ist im Übri­gen das einzige Indus­trieland weltweit, das gle­ichzeit­ig aus der Kernkraft und der Kohlever­stro­mung aussteigt. Das let­zte Kernkraftwerk geht 2022 vom Netz.

Was hat die Unions­frak­tion im Kli­mak­abi­nett durch­set­zen können?

Im Kli­mak­abi­nett hat die Union wesentliche Ziele durch­set­zen kön­nen. Das Gesamt­paket, das die Erre­ichung des Kli­maziels 2030 sich­er­stellen soll, trägt in weit­en Teilen ihre Hand­schrift. Die För­der­maß­nah­men und Ent­las­tun­gen für die Bürg­er umfassen ein Vol­u­men von mehr als 50 Mil­liar­den Euro bis 2023. Zu ihrer Finanzierung sind keine neuen Schulden vorgesehen.

Die Maß­nah­men im Einzelnen:

• Ab 2021 wird ein nationaler Han­del mit Ver­schmutzungsrecht­en für CO2 einge­führt, welch­er bei Ben­zin und Diesel, Heizöl und Gas anset­zt. Der Ein­stiegspreis soll bei 10 Euro pro Tonne CO2 liegen und bis 2025 auf 35 Euro steigen. Der nationale Emis­sion­shan­del wird später in den europäis­chen überführt.

• Der Strompreis wird gesenkt, indem die EEG-Umlage zur Förderung erneuer­bar­er Energien stufen­weise ver­ringert wird. Die Pendler­pauschale steigt 2021 ab dem 21. Kilo­me­ter von 30 auf 35 Cent pro Kilometer.

• Der Aus­tausch ein­er alten Ölheizung gegen ein neues kli­mafre­undlich­es Mod­ell wird mit 40 Prozent der Kauf­summe gefördert.

• Wohn­geld­bezieher wer­den bei steigen­den Heizkosten mit ein­er Erhöhung der Zuwen­dung um 10 Prozent unterstützt.

• Die ener­getis­che Sanierung von selb­st­genutztem Eigen­tum wird ab 2020 steuer­lich gefördert. Dazu zählen auch Einzel­maß­nah­men wie der Ein­bau neuer Fen­ster oder die Däm­mung eines Daches.

• Die Mehrw­ert­s­teuer für Bah­ntick­ets im Fer­n­verkehr wird von 19 auf 7 Prozent ver­ringert. Bei Flugtick­ets sollen Dump­ing­preise unter­bun­den werden.

• Die Kfz-Steuer ori­en­tiert sich kün­ftig stärk­er am CO2- Ausstoß. Die Kauf­prämie für Elek­troau­tos wird ab 2021 für Wagen unter einem Preis von 40.000 Euro angehoben.

• Die Lade­in­fra­struk­tur soll mit Hil­fe öffentlich­er Förderung aus­ge­baut wer­den: Bis 2030 sollen eine Mil­lion Ladepunk­te entstehen.

• Damit der öffentliche Per­so­nen­nahverkehr attrak­tiv­er wird, schießt der Bund ab 2021 jährlich eine Mil­liarde Euro zu.

Der Erfolg dieser Maß­nah­men bei der Erre­ichung der Kli­maziele 2030 wird die Bun­desregierung jährlich genau kontrollieren.

Wie funk­tion­iert die CO2-Bepreisung?

Das nationale Emis­sion­shan­delssys­tem (nEHS) startet 2021 mit einem Fest­preis­sys­tem. Konkret: Der Preis pro Tonne CO2 ist vor­ab fest­gelegt. Dabei wer­den Zer­ti­fikate an die Unternehmen, die Heiz- und Kraft­stoffe in Verkehr brin­gen, verkauft. Die Kosten für die Zer­ti­fikate trägt dann der Brenn- und Kraft­stoffhan­del: Wenn Unternehmen Heizöl, Flüs­sig­gas, Erdgas, Kohle, Ben­zin oder Diesel verkaufen, benöti­gen sie für jede Tonne CO2, die die Stoffe im Ver­brauch verur­sachen wer­den, ein Zer­ti­fikat als Verschmutzungsrecht.

Der Fest­preis startet mit 10 Euro pro Tonne und steigt bis zum Jahr 2025 auf einen Fest­preis von 35 Euro pro Tonne CO2. Ab 2026 bildet sich der Preis am Markt, solange er sich zwis­chen einem fest­gelegten Min­d­est- und Höch­st­preis bewegt. Die Gesamt­menge an Zer­ti­fikat­en, die deutsch­landweit aus­gegeben wird, entspricht dann den Erfordernissen der deutschen und europäis­chen Klimaziele.

Was passiert mit den Ein­nah­men aus der CO2-Bepreisung?

Diese Ein­nah­men aus der CO2-Bepreisung sollen wieder in Kli­maschutz­maß­nah­men investiert wer­den oder sie wer­den an die Bürg­er in Form von Ent­las­tun­gen an ander­er Stelle sowie durch För­der­maß­nah­men zurück­gegeben. Dazu gehört die Möglichkeit, ener­getis­che Gebäude­sanierun­gen steuer­lich abzuschreiben. Das Pro­gramm sieht eben­so eine hohe Förderquote von 40 Prozent für den Aus­tausch von Ölheizun­gen gegen neue, kli­mafre­undlichere Heizan­la­gen vor. Für einen Umstieg auf Elek­tro-Fahrzeuge wird die Umwelt­prämie fortgesetzt.

Die Bun­desregierung unter­stützt die Wirtschaft mit Förder­pro­gram­men für die Entwick­lung energieef­fizien­ter Tech­nolo­gien. Das Kli­maschutzpro­gramm enthält ger­ade für die erste Zeit stärkere För­der­maß­nah­men, um möglichst viele Men­schen zum kli­mafre­undlichem Wohnen und kli­mafre­undlich­er Mobil­ität zu motivieren, bevor in diesen Bere­ichen in einem zweit­en Schritt die CO2-Bepreisung greift. So wer­den die 2020er Jahre das Jahrzehnt der Umset­zung von Energie- und Mobilitätswende.

Wo sind die ver­sproch­enen Entlastungen?

•Mit­tel­fristig wer­den die Stromkosten als Gegengewicht zur neuen CO2-Bepreisung gesenkt. Das Prinzip: Steigen die Ein­nah­men aus der CO2-Bepreisung, geht der Strompreis runter.

•Beruf­spendler erhal­ten ab 2021 eine höhere Pauschale — abhängig von der Ent­fer­nung, die sie zurück­le­gen. Sie bekom­men dann 35 Cent ab Kilo­me­ter 21. Das bedeutet: Wer mehr Energie benötigt, weil er län­gere Wege hat, wird auch stärk­er entlastet.

•Men­schen, die Wohn­geld beziehen, sollen außer­dem von steigen­den Energiepreisen ver­schont wer­den. Um soziale Härten zu ver­mei­den, wird das Wohn­geld erhöht

•Ent­las­tun­gen auch bei öffentlichen Verkehrsmit­teln: Wer län­gere Streck­en mit dem Zug fährt, tut dies zukün­ftig gün­stiger durch eine von 19 auf 7 Prozent reduzierte Mehrwertsteuer

•Ener­getis­che Sanierungs­maß­nah­men wie der Heizungstausch, der Ein­bau neuer Fen­ster, die Däm­mung von Däch­ern und Außen­wän­den sollen ab 2020 steuer­lich gefördert wer­den. Dabei prof­i­tieren Gebäudebe­sitzer aller Einkom­men­sklassen gle­icher­maßen durch einen Steuer­abzug. Die Förder­sätze der beste­hen­den KfW-Förder­pro­gramme wer­den um 10 Prozent erhöht.

Was passiert im Gebäude­bere­ich — Heizung, Däm­mung und Co.?

Es lohnt sich, in den kom­menden Jahren von alten Öl- und Gasheizun­gen auf kli­mafre­undliche Anla­gen oder direkt auf erneuer­bare Wärme umzusteigen. Um die Aus­tauschrate von Ölheizun­gen zu erhöhen, wird es eine “Aus­tausch­prämie” mit ein­er 40-prozenti­gen Förderung geben. Ab 2026 soll in Gebäu­den, in denen eine kli­mafre­undlichere Wärmeerzeu­gung möglich ist, der Ein­bau von Ölheizun­gen nicht mehr erlaubt sein.

Generell sollen ener­getis­che Sanierungs­maß­nah­men wie der Heizungstausch, der Ein­bau neuer Fen­ster, die Däm­mung von Däch­ern und Außen­wän­den sollen ab 2020 steuer­lich gefördert wer­den. Dabei prof­i­tieren Gebäudebe­sitzer aller Einkom­men­sklassen gle­icher­maßen durch einen Steuer­abzug. Die Förder­sätze der beste­hen­den KfW-Förder­pro­gramme wer­den um 10 Prozent erhöht.

Muss ich auf ein Elek­tro­fahrzeug umsteigen?

Die Bun­desregierung wird die Kfz-Steuer stärk­er an den CO2-Emis­sio­nen aus­richt­en und dazu ein Gesetz zur Reform der Kfz-Steuer bei Pkw vor­legen. Für Neuzu­las­sun­gen ab dem 1. 1. 2021 wird die Bemes­sungs­grund­lage der Steuer haupt­säch­lich auf die CO2-Emis­sio­nen pro km bezo­gen und ober­halb 95 gCO2/km schrit­tweise erhöht.

Nie­mand muss umsteigen, aber der Umstieg wird gefördert: So wird die Kauf­prämie für Pkw mit Elektro‑, Hybrid- und Brennstof­fzel­lenantrieb ver­längert und für Autos unter 40 000 Euro ange­hoben. Ziel: Bis 2030 sollen 7 bis 10 Mil­lio­nen Elek­tro­fahrzeuge in Deutsch­land zuge­lassen sein.

Bei der Erstzu­las­sung und der Umrüs­tung sind Elek­tro­fahrzeuge zunächst von der Steuer befre­it. Diese Regelung wird bis zum 31. Dezem­ber 2025 ver­längert. Auch E‑Dienstwagen wer­den weit­er­hin steuer­lich gefördert, reine Elek­tro­fahrzeuge (bis zu einem Preis von 40 000 Euro) sind beson­ders begünstigt.

Was ist mit der Zahl der Ladestationen?

In Deutsch­land sollen bis 2030 ins­ge­samt eine Mil­lion Ladepunk­te zur Ver­fü­gung ste­hen. Der Bund fördert den Auf­bau von öffentlichen Ladesäulen bis 2025 und legt einen Mas­ter­plan Ladesäu­len­in­fra­struk­tur vor. Darin wird verbindlich geregelt, dass an allen Tankstellen in Deutsch­land auch Ladepunk­te ange­boten und auf Kun­den­park­plätzen ein­gerichtet werden.

Viele Lade­vorgänge wer­den auch zuhause oder am Arbeit­splatz stat­tfind­en. Daher wird pri­vate und gewerbliche Lade­in­fra­struk­tur eben­falls durch eine Kauf­prämie gefördert.

Im Wohneigen­tums­ge­setz (WEG) und im Mietrecht wer­den die Vorschriften für die Errich­tung von Lade­in­fra­struk­tur vere­in­facht. Ver­mi­eter wer­den verpflichtet, die Instal­la­tion von Lade­in­fra­struk­tur zu dulden.

Wird das Nahverkehrsnetz jet­zt ausgebaut?

Die Bun­desregierung hat die Bun­desmit­tel für den Öffentlichen Nahverkehr auf eine Mil­liarde Euro jährlich ab 2021 erhöht. Damit soll das Nahverkehrsnetz aus­ge­baut wer­den. Ab 2025 wer­den diese Mit­tel 2 Mil­liar­den Euro jährlich betra­gen. So sollen zum Beispiel Bus­flot­ten mit elek­trischen, wasser­stoff­basierten und Bio­gas-Antrieben gefördert werden.

Was ist mit dem Schienen­netz und Fer­n­fahrten mit der Bahn?

Bis 2030 investieren der Bund und die Deutsche Bahn 86 Mil­liar­den Euro in das Schienen­netz. Auch der Güter­verkehr wird von dieser Mod­ernisierung prof­i­tieren — mit mehr Gütern auf der Schiene. Die Bahn wird von 2020 bis 2030 jährlich 1 Mrd. € für Mod­ernisierung, Aus­bau und Elek­tri­fizierung des Schienen­net­zes erhalten.

Die Mehrw­ert­s­teuer auf Bah­n­fahrkarten im Fer­n­verkehr wird auf den ermäßigten Mehrw­ert­s­teuer­satz von sieben Prozent gesenkt. Im Flugverkehr wird die Luftverkehrsab­gabe ab dem 01.01.2020 erhöht und ver­hin­dert so Dumpingpreise.

Bild © Jens Koeppen