Der Deutsche Bundestag hat am 13. November 2019 das Direktzahlungen-Durchführungsgesetz geändert.
Es geht dabei um die Verteilung der europäischen Agrarmittel in Deutschland — befristet, für ein Jahr.
Grundsätzlich sind diese Mittel auf zwei Säulen aufgeteilt. Aus der ersten Säule erhalten die Landwirte die Direktzahlungen. Die Länderprogramme zur Förderung der ländlichen Räume werden dagegen aus der zweiten Säule finanziert. Dazu gehören zum Beispiel auch Agrarumweltprogramme auf Landesebene.
Das Gesetz musste geändert werden, um auf Europa zu reagieren. Dort sind die Beratungen für den nächsten EU-Haushalt im Verzug. Deshalb ist eine Übergangslösung für 2020/2021 erforderlich. Dafür muss bis zum 31. Dezember 2019 bei der Europäischen Kommission gemeldet werden. Ohne Meldung würden in der 2. Säule empfindliche Finanzlöcher entstehen. Prämienkürzungen und Antragstopps wären die Folgen. Darunter würden Bauern leiden, die Agrarumweltmaßnahmen durchführen, die Länder und nicht zuletzt der kooperative Natur- und Umweltschutz. Verlässlichkeit und Rechtssicherheit sehen anders aus.
Das wurde konkret beschlossen beziehungsweise geregelt:
- Es wurde die Rechtsgrundlage für eine Mittelumschichtung von der ersten in die zweite Säule für das Jahr 2020 geschaffen.
- Es wurde einmalig für das Jahr 2020 der Umschichtungssatz von 4,5 Prozent auf 6 Prozent erhöht.
Warum 6 Prozent?
Die moderate Umschichtung von 6 Prozent ist eine Kompromisslösung.
Für die CDU/CSU Fraktion wäre eine Umschichtung wie bisher von 4,5 Prozent ausreichend gewesen. Für die Abgeordneten der CDU/CSU Fraktion ist klar: Die Direktzahlungen sind zentrales Element der Einkommens- und Risikoabsicherung landwirtschaftlicher Betriebe. Möglich sind aber laut EU bis zu 15 %. Das wollten SPD, Bündnis 90 / Die Grünen und die Linken.
Bei der FDP sind die Meinungen unterschiedlich. Die Bandbreite reicht von vollständiger Abschaffung der Direktzahlungen bis vollständigen Erhalt. Die Länder mit FDP-Beteiligung haben die 6 % im Bundesrat mitgetragen.
Wie geht es weiter?
Für die CDU/CSU Fraktion handelt es sich um eine einmalige Erhöhung der Umschichtung — befristet für das Jahr 2020. Damit ist keine Vorentscheidung für die neue Förderperiode getroffen.
Für die Bauern bedeutet das im Jahr 2020, dass 75 Millionen Euro zusätzlich in die 2. Säule gehen. Jedes Bundesland hat damit mehr Mittel — auch für Agrarumweltprogramme. Mehr Betriebe können Anträge stellen. Über diesen Weg fließt das Geld je nach Entscheidung der Länder in die Landwirtschaft zurück.
Zur Wahrheit gehört: nicht jeder Betrieb nimmt an Agrarumweltmaßnahmen teil. Diese werden nur die Kürzung im Jahr 2020 spüren. Dabei geht es um 4,50 Euro pro Hektar.
Was sind unsere nächsten Schritte?
Die Haushälter der CDU/CSU Fraktion arbeiten intensiv daran, zusätzliche Mittel als Kompensation zur Verfügung zu stellen. Ziel ist es, Be- und Entlastungen in ein ausgewogenes Verhältnis bringen.
Bild © Jens Koeppen
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