Der Deutsche Bun­destag hat am 13. Novem­ber 2019 das Direk­tzahlun­gen-Durch­führungs­ge­setz geändert.

Es geht dabei um die Verteilung der europäis­chen Agrar­mit­tel in Deutsch­land — befris­tet, für ein Jahr.

Grund­sät­zlich sind diese Mit­tel auf zwei Säulen aufgeteilt. Aus der ersten Säule erhal­ten die Land­wirte die Direk­tzahlun­gen. Die Län­der­pro­gramme zur Förderung der ländlichen Räume wer­den dage­gen aus der zweit­en Säule finanziert. Dazu gehören zum Beispiel auch Agrarumwelt­pro­gramme auf Landesebene.

Das Gesetz musste geän­dert wer­den, um auf Europa zu reagieren. Dort sind die Beratun­gen für den näch­sten EU-Haushalt im Verzug. Deshalb ist eine Über­gangslö­sung für 2020/2021 erforder­lich. Dafür muss bis zum 31. Dezem­ber 2019 bei der Europäis­chen Kom­mis­sion gemeldet wer­den. Ohne Mel­dung wür­den in der 2. Säule empfind­liche Finan­zlöch­er entste­hen. Prämienkürzun­gen und Antragstopps wären die Fol­gen. Darunter wür­den Bauern lei­den, die Agrarumwelt­maß­nah­men durch­führen, die Län­der und nicht zulet­zt der koop­er­a­tive Natur- und Umweltschutz. Ver­lässlichkeit und Rechtssicher­heit sehen anders aus.

Das wurde konkret beschlossen beziehungsweise geregelt:

  1. Es wurde die Rechts­grund­lage für eine Mit­telum­schich­tung von der ersten in die zweite Säule für das Jahr 2020 geschaffen.
  2. Es wurde ein­ma­lig für das Jahr 2020 der Umschich­tungssatz von 4,5 Prozent auf 6 Prozent erhöht.

Warum 6 Prozent?

Die mod­er­ate Umschich­tung von 6 Prozent ist eine Kompromisslösung.

Für die CDU/CSU Frak­tion wäre eine Umschich­tung wie bish­er von 4,5 Prozent aus­re­ichend gewe­sen. Für die Abge­ord­neten der CDU/CSU Frak­tion ist klar: Die Direk­tzahlun­gen sind zen­trales Ele­ment der Einkom­mens- und Risikoab­sicherung land­wirtschaftlich­er Betriebe. Möglich sind aber laut EU bis zu 15 %. Das woll­ten SPD, Bünd­nis 90 / Die Grü­nen und die Linken.

Bei der FDP sind die Mei­n­un­gen unter­schiedlich. Die Band­bre­ite reicht von voll­ständi­ger Abschaf­fung der Direk­tzahlun­gen bis voll­ständi­gen Erhalt. Die Län­der mit FDP-Beteili­gung haben die 6 % im Bun­desrat mitgetragen.

Wie geht es weiter?

Für die CDU/CSU Frak­tion han­delt es sich um eine ein­ma­lige Erhöhung der Umschich­tung — befris­tet für das Jahr 2020. Damit ist keine Vorentschei­dung für die neue Förder­pe­ri­ode getroffen.

Für die Bauern bedeutet das im Jahr 2020, dass 75 Mil­lio­nen Euro zusät­zlich in die 2. Säule gehen. Jedes Bun­des­land hat damit mehr Mit­tel — auch für Agrarumwelt­pro­gramme. Mehr Betriebe kön­nen Anträge stellen. Über diesen Weg fließt das Geld je nach Entschei­dung der Län­der in die Land­wirtschaft zurück.

Zur Wahrheit gehört: nicht jed­er Betrieb nimmt an Agrarumwelt­maß­nah­men teil. Diese wer­den nur die Kürzung im Jahr 2020 spüren. Dabei geht es um 4,50 Euro pro Hektar.

Was sind unsere näch­sten Schritte?

Die Haushäl­ter der CDU/CSU Frak­tion arbeit­en inten­siv daran, zusät­zliche Mit­tel als Kom­pen­sa­tion zur Ver­fü­gung zu stellen. Ziel ist es, Be- und Ent­las­tun­gen in ein aus­ge­wo­genes Ver­hält­nis bringen.

Bild © Jens Koeppen