– Flächen­deck­ende medi­zinis­che Ver­sorgung sich­ern – dünn besiedelte Regio­nen im Fokus –

Der CDU Bun­destagsab­ge­ord­nete Jens Koep­pen informiert über eine neue För­der­möglichkeit des Bun­des­ge­sund­heitsmin­is­teri­ums für Kranken­häuser in dünn besiedel­ten Regionen:

Eine flächen­deck­ende medi­zinis­che Ver­sorgung ist ein wichtiges The­ma für viele Bürg­er, grade auch im ländlichen Raum. Wo ist das näch­ste Kranken­haus? Und wie lange brauche ich dort hin? Werde ich dort gut ver­sorgt? Das sind wichtige Fra­gen, wenn es um die medi­zinis­che Infra­struk­tur geht. Eine gute Ver­sorgungsstruk­tur am Wohnort ist für viele ein entschei­den­des Kri­teri­um, wenn es um den Lebens- und Wohnort geht und auch ein wichtiger Stan­dort­fak­tor für Unternehmen und ihre Mitarbeiter.

Kranken­häuser in dünn besiedel­ten Regio­nen, zu denen es in erre­ich­bar­er Nähe keine Alter­na­tive gibt,  wer­den daher ab dem Jahr 2020 pauschal mit zusät­zlich 400.000 Euro pro Klinik gefördert. Damit wird zu ein­er besseren Ver­sorgung beige­tra­gen und der ländliche Raum schnell, wirk­sam und vor allem unbürokratisch unterstützt.“

Der Abge­ord­nete führt weit­er aus: “Die Deutsche Kranken­haus­ge­sellschaft, der GKV-Spitzen­ver­band und der Ver­band der Pri­vat­en Kranken­ver­sicherung haben sich jet­zt auf eine Liste der Kranken­häuser ver­ständigt, die die Förderung erst­mals ab dem kom­menden Jahr erhal­ten können.

Zu den Kliniken in unser­er Region, die von der Förderung prof­i­tieren wer­den, zählen das Sana Kranken­haus Tem­plin, das Klinikum Barn­im — Wern­er Forß­mann Kranken­haus, das Askle­pios Klinikum Uck­er­mark und das MSZ Uck­er­mark — Kreiskranken­haus Prenzlau.“

Hin­ter­grund ist das Pflegeper­son­al­stärkungs­ge­setz, mit dem das Bun­desmin­is­teri­um für Gesund­heit auch die Stärkung der Kranken­häuser in dünn besiedel­ten Regio­nen in den Blick genom­men hat. Die Krankenkassen stellen dafür 50 Mil­lio­nen Euro im Jahr zusät­zlich zur Ver­fü­gung. Die Liste der betr­e­f­fen-den Kranken­häuser wird jährlich aktu­al­isiert. Die Kranken­häuser müssen die Voraus­set­zun­gen des Gemein­samen Bun­de­sauss­chuss­es für einen Sich­er­stel­lungszuschlag erfüllen. So muss unter anderem eine Bevölkerungs­dichte unter 100 Ein­wohn­ern gegeben sein sowie eine Fach­abteilung für Innere Medi­zin, Chirurgie oder Geburtshil­fe vorge­hal­ten wer­den. Um die zusät­zliche Förderung zu erhal­ten, müssen die Kranken­häuser, anders als beim Sich­er­stel­lungszuschlag, kein Defiz­it nachweisen.

Bild © Jens Koeppen