Die Bun­desregierung hat einen Geset­zen­twurf beschlossen, mit dem die reha­bil­i­tierungsrechtlichen Vorschriften für die Opfer des ehe­ma­li­gen SED-Regimes weit­er verbessert wer­den. Diese Erle­ichterun­gen betr­e­f­fen ins­beson­dere ehe­ma­lige DDR-Heimkinder. Das ist ein wichtiges Sig­nal, ger­ade in diesem Jahr, in dem sich die Friedliche Rev­o­lu­tion zum 30. Mal jährt. Mit dem Geset­zen­twurf wer­den auch Vere­in­barun­gen des Koali­tionsver­trags zwis­chen CDU, CSU und SPD erfüllt.

Keine Frist mehr für Anträge 

Auch beina­he drei Jahrzehnte nach der Wiedervere­ini­gung und dem Ende des SED-Regimes führen Betrof­fene noch Rehabilitierungsverfahren.

Nach derzeit­iger Recht­slage kön­nen Anträge auf strafrechtliche, ver­wal­tungsrechtliche oder beru­fliche Reha­bil­i­tierung aber nur noch bis zum 31. Dezem­ber 2019 gestellt wer­den. Damit Betrof­fene auch in Zukun­ft weit­er­hin entsprechende Anträge stellen kön­nen, sollen die jew­eili­gen Reha­bil­i­tierungs­ge­set­ze ent­fris­tet werden.

Mehr Unter­stützung für DDR-Heimkinder
Mit dem Geset­zen­twurf soll auch die Reha­bil­i­tierung von DDR-Heimkindern verbessert wer­den. Deshalb sollen die Regelun­gen zur Sachver­halt­ser­mit­tlung hin­sichtlich der sein­erzeit­i­gen Heimunter­bringung erle­ichtert werden.
Außer­dem bekom­men DDR-Heimkinder unter bes­timmten Voraus­set­zun­gen kün­ftig einen zusät­zlichen Anspruch auf Unter­stützungsleis­tun­gen. Dieser soll expliz­it den­jeni­gen zugutekom­men, die als Kinder oder Jugendliche in ein Heim gekom­men sind, weil ihre Eltern poli­tisch ver­fol­gt und inhaftiert wur­den, sie selb­st aber nicht reha­bil­i­tiert wurden.

Die Bun­desregierung set­zt sich mit unter­schiedlichen Geset­zen dafür ein, dass die wirtschaftliche Sit­u­a­tion der Opfer der poli­tis­chen Ver­fol­gung in der ehe­ma­li­gen DDR verbessert und die materiellen Fol­gen der Ver­fol­gungs­maß­nah­men abgemildert werden.

Bild © Jens Koeppen