Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf beschlossen, mit dem die rehabilitierungsrechtlichen Vorschriften für die Opfer des ehemaligen SED-Regimes weiter verbessert werden. Diese Erleichterungen betreffen insbesondere ehemalige DDR-Heimkinder. Das ist ein wichtiges Signal, gerade in diesem Jahr, in dem sich die Friedliche Revolution zum 30. Mal jährt. Mit dem Gesetzentwurf werden auch Vereinbarungen des Koalitionsvertrags zwischen CDU, CSU und SPD erfüllt.
Keine Frist mehr für Anträge
Auch beinahe drei Jahrzehnte nach der Wiedervereinigung und dem Ende des SED-Regimes führen Betroffene noch Rehabilitierungsverfahren.
Nach derzeitiger Rechtslage können Anträge auf strafrechtliche, verwaltungsrechtliche oder berufliche Rehabilitierung aber nur noch bis zum 31. Dezember 2019 gestellt werden. Damit Betroffene auch in Zukunft weiterhin entsprechende Anträge stellen können, sollen die jeweiligen Rehabilitierungsgesetze entfristet werden.
Mehr Unterstützung für DDR-Heimkinder
Mit dem Gesetzentwurf soll auch die Rehabilitierung von DDR-Heimkindern verbessert werden. Deshalb sollen die Regelungen zur Sachverhaltsermittlung hinsichtlich der seinerzeitigen Heimunterbringung erleichtert werden.
Außerdem bekommen DDR-Heimkinder unter bestimmten Voraussetzungen künftig einen zusätzlichen Anspruch auf Unterstützungsleistungen. Dieser soll explizit denjenigen zugutekommen, die als Kinder oder Jugendliche in ein Heim gekommen sind, weil ihre Eltern politisch verfolgt und inhaftiert wurden, sie selbst aber nicht rehabilitiert wurden.
Die Bundesregierung setzt sich mit unterschiedlichen Gesetzen dafür ein, dass die wirtschaftliche Situation der Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR verbessert und die materiellen Folgen der Verfolgungsmaßnahmen abgemildert werden.
Bild © Jens Koeppen
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