Über meine Forderun­gen nach ver­lässlichen Min­dest­stan­dards auf Bun­de­sebene für Abstand­sregelun­gen von Win­drädern zur Wohn­be­bau­ung berichtete auch “Die Welt”. Den Artikel “Mehr Win­dräder kön­nen wir den Men­schen vor Ort nicht zumuten” kön­nen Sie unter dem fol­gen­den Link lesen: https://www.welt.de/wirtschaft/article197486123/CDU-Vorschlag-Mehr-Windraeder-koennen-wir-den-Menschen-vor-Ort-nicht-zumuten.html
Einen Auszug aus dem Artikel stelle ich Ihnen gern nach­fol­gend zur Verfügung.
“Der Aus­bau der Winden­ergie an Land ist fast zum Erliegen gekom­men. Das liegt auch an Prob­le­men vor Ort und an fast 1000 Bürg­erini­tia­tiv­en. Ein CDU-Poli­tik­er will Min­destab­stände zu Wohn­häusern – und für mehr Akzep­tanz werben.
Der CDU-Energiepoli­tik­er Jens Koep­pen hat mehr Engage­ment der Koali­tion ver­langt, damit Anwohn­er neue Wind­kraftan­la­gen akzep­tieren. „Die Poli­tik hat die Proteste der Bürg­er unter­schätzt“, sagte Koep­pen. „Die rund 1000 Bürg­erini­tia­tiv­en gegen Win­dräder in Deutsch­land zeigen klar den zunehmenden Unmut der Bürger.”

Koep­pen forderte erneut „ver­lässliche Min­dest­stan­dards“ auf Bun­de­sebene: „Unser Vorschlag liegt seit Monat­en auf dem Tisch. Wir wollen Min­destab­stände von 1000 Metern zur Wohn­be­bau­ung. In diesem Bere­ich darf dann auch nicht mehr repow­ert wer­den.“ Unter Repow­er­ing ver­ste­ht man den Aus­tausch alter Wind­kraftan­la­gen durch neue, leis­tungs­fähigere und höhere Anla­gen. Die Poli­tik werde die Akzep­tanz für die Energiewende nur sich­ern, wenn der Zubau so ges­teuert werde, dass dieser von den Men­schen im Umfeld akzep­tiert werde. „Einen weit­eren blind­en Zubau kön­nen wir den Men­schen vor Ort nicht zumuten.“

In den Län­dern gel­ten bish­er unter­schiedliche Abstand­sregelun­gen. In Bay­ern gilt die soge­nan­nte 10-H-Regelung – dem­nach muss der Abstand eines Win­drades von Wohn­sied­lun­gen min­destens zehn­mal so weit sein wie die Anlage hoch ist.

Bei ein­er Höhe der Anlage von 200 Metern zum Beispiel wären das zwei Kilo­me­ter. In anderen Län­dern gibt es zum Teil weniger scharfe Regelun­gen. In Nor­drhein-West­falen sollen kün­ftig Abstände von 1500 Metern zwis­chen Winden­ergiean­la­gen und Wohnge­bi­eten einge­hal­ten wer­den. In vie­len Gegen­den von Deutsch­land begin­nt in 1000 oder 1500 Meter Ent­fer­nung von Dör­fern der Wald. In Hes­sen gibt es deshalb immer wieder Stre­it über den Bau von Win­dan­la­gen mit­ten im Wald.

Koep­pen sagte außer­dem: „Wir wollen zudem die Priv­i­legierung von Win­drädern im Pla­nungsrecht abschaf­fen. Das würde ein stärk­eres Mit­spracherecht der Kom­munen bedeuten. Die SPD aber block­iert eine Lösung in der Arbeits­gruppe der Koali­tion zur Akzep­tanz der Energiewende.“

Gegen den Bau von Win­drädern gibt es an den geplanten Auf­stel­lorten zahlre­iche Bürg­erini­tia­tiv­en. Eine Arbeits­gruppe der schwarz-roten Koali­tion zur Akzep­tanz der Energiewende – also dem Umbau hin zu Ökostrom – sollte eigentlich bis zum Früh­jahr ein Papi­er vor­legen. Fach­poli­tik­er von Union und SPD kon­nten sich aber nicht eini­gen. Koep­pen ist Mit­glied der Arbeits­gruppe. Umstrit­ten sind dem Vernehmen nach vor allem Abstandsregelungen. (…)”

Quelle: www.welt.de, 26.07.2019

Bild © Jens Koeppen