Gute Nachrichten gibt es die vom Bund geförderten Mehrgenerationenhäuser.
Der Bundeszuschuss wurde vom Deutschen Bundestag für die rund 540 Mehrgenerationenhäuser für das Haushaltsjahr 2020 um 10.000 Euro pro Haus erhöht.
Zusätzlich zur gleichbleibenden Kofinanzierung durch die Kommune bzw. das Land oder den Landkreis in Höhe von 10.000 Euro erhalten die Häuser erstmalig seit Beginn der Förderung von Mehrgenerationenhäusern durch den Bund im letzten Jahr des aktuell laufenden Bundesprogramms Mehrgenerationenhaus eine Zuwendung in Höhe von 40.000 Euro pro Haus und können damit jeweils über eine Gesamtfördersumme von 50.000 Euro im Jahr verfügen. Auch die erfolgte Aufstockung der Unterstützung für die Arbeit des Zusammenschlusses von Mehrgenerationenhäusern — dem Bundesnetzwerk Mehrgenerationenhäuser — um 50.000 Euro ist wichtig für die Arbeit, da sie den Mehrgenerationenhäusern hilft, mit eigener Stimme ihre Anliegen vorzutragen.
Die Mittelaufstockung ist ein positives Signal. Die Arbeit der Häuser wird damit gewürdigt und für die Zukunft auf einen soliden Sockel gestellt. Die Mehrgenerationenhäuser mit ihren vielfältigen Angeboten und ihrem Ansatz, die Menschen zusammenzubringen und besser zu vernetzen, leisten einen wichtigen Beitrag für ein gelingendes Miteinander von Jung und Alt.
Mehrgenerationenhäuser sind Begegnungsorte, an denen der Austausch und das Miteinander der Generationen aktiv gelebt wird. Sie bieten Raum für gemeinsame Aktivitäten. Der generationenübergreifende Ansatz gibt den Häusern ihren Namen: Jüngere helfen Älteren und umgekehrt. Mehrgenerationenhäuser gibt es nahezu überall in Deutschland. Bundesweit nehmen rund 540 Häuser am Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus teil.
Bild © Jens Koeppen
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