Dank der guten Wirtschaft­slage in Deutsch­land steigt der geset­zliche Min­dest­lohn: Ab dem 1. Jan­u­ar 2019 bekom­men Arbeit­nehmerin­nen und Arbeit­nehmer min­destens 8,84 Euro, ab dem 1. Jan­u­ar 2020 9,35 Euro brut­to je Stunde. Das hat das Kabi­nett beschlossen.

Mit der schrit­tweisen Erhöhung 2019 und 2020 steigt der geset­zliche Min­dest­lohn um ins­ge­samt 5,8 Prozent. Für die Arbeit­nehmerin­nen und Arbeit­nehmer bedeutet das eine Lohn­er­höhung von etwa 790 Mil­lio­nen Euro 2019 und rund 390 Mil­lio­nen Euro im darauf­fol­gen­den Jahr.

Mit der “Zweit­en Verord­nung zur Anpas­sung der Höhe des Min­dest­lohns” wird die von der Min­dest­lohnkom­mis­sion am 26. Juni 2018 beschlossene Erhöhung rechtsverbindlich. Die Min­dest­lohnkom­mis­sion entschei­det nach dem Min­dest­lohnge­setz alle zwei Jahre über die Höhe des Min­dest­lohns. Sie wägt ab, ob er den Beschäftigten einen angemesse­nen Min­destschutz bietet, faire Wet­tbe­werb­s­be­din­gun­gen ermöglicht und die Beschäf­ti­gung nicht gefährdet.

Ins­beson­dere Arbeit­nehmerin­nen und Arbeit­nehmer im Niedriglohn­bere­ich, wie Frauen und Beschäftigte in Ost­deutsch­land, prof­i­tieren von den Verän­derun­gen. Gle­ichzeit­ig trägt die stufenweise
Erhöhung auch den Belan­gen der Wirtschaft Rech­nung: Betriebe kön­nen durch die Erhöhung in zwei Schrit­ten die steigen­den Lohnkosten bess­er tragen.

Ob Arbeit­ge­ber den Min­dest­lohn ein­hal­ten, das kon­trol­liert der Zoll. Laut Ver­di­en­ste-Erhe­bung des Sta­tis­tis­chen Bun­de­samtes von April 2017 haben Arbeit­ge­ber in der Ver­gan­gen­heit nicht immer den Min­dest­lohn einge­hal­ten. So erhiel­ten im Jahr 2017 weniger als 830.000 Beschäftigte weniger als den geset­zlichen Min­dest­lohn von 8,84 Euro je Stunde. Weit­ere 500.000 Beschäf­ti­gungsver­hält­nisse lagen unter 8,50 Euro je Stunde.

Wer unter Min­dest­lohn bezahlt, muss mit ein­er Geld­buße von bis zu 500.000 Euro rech­nen. Arbeit­ge­ber, die die Arbeit­szeit­en nicht ordentlich doku­men­tieren, kön­nen mit bis zu 30.000 Euro bestraft werden.

Außer­dem kann das Unternehmen von der Ver­gabe öffentlich­er Aufträge aus­geschlossen wer­den. Um die kon­se­quente Umset­zung des Min­dest­lohns sicherzustellen, wird die Bun­desregierung den Zoll durch mehr Per­son­al ver­stärken: Für diese Leg­is­laturpe­ri­ode sind 7.500 zusät­zliche Stellen beim Bund in den Sicher­heits­be­hör­den geplant.

Die Befürch­tung, dass mit der Ein­führung des geset­zlichen Min­dest­lohns Jobs ver­loren gehen kön­nten, hat sich nicht bestätigt. Die Kosten­steigerun­gen der let­zten Jahre sind haupt­säch­lich auf die gute kon­junk­turelle Lage und die damit ver­bun­de­nen Lohnzuwächse zurück­zuführen. Generell gilt: Der Min­dest­lohn kann immer nur die absolute Unter­gren­ze sein. Höhere Löhne müssen in erster Lin­ie zwis­chen Arbeit­ge­ber- und Arbeit­nehmervertre­tun­gen aus­ge­han­delt wer­den. Dafür bedarf es ein­er stärk­eren Tarifbindung.

Bild © Jens Koeppen