Mit der Neugestaltung und Erweiterung der sogenannten Kommunalrichtlinie hat das Bundesumweltministerium neue Fördermöglichkeiten für den Klimaschutz in Städten, Gemeinden und Landkreisen geschaffen. Ab dem 1. Januar 2019 können sich deutschlandweit Kommunen für mehr Klimaschutz stark machen.
Die neue Kommunalrichtlinie fördert unter anderem:
- hocheffiziente Außen- und Straßen‑, Innen- und Hallenbeleuchtung,
— den Neubau von Radwegen,
— die Errichtung von diebstahl- und witterungsgeschützten Fahrradparkhäusern und Abstellplätzen in Kfz-Parkbauten,
— Maßnahmen zur Einführung von “grünen Wellen” für den Fahrrad- und Fußverkehr an Ampeln,
— die Nutzung von smarten Datenquellen zur intelligenten Verkehrssteuerung,
— die Sammlung von Garten- und Grünabfällen aus dem privaten, kommunalen und gewerblichen Bereich,
— den Neubau von Bio-Vergärungsanlagen,
— Klärschlammverwertung im Verbund,
— Energieeffizienzmaßnahmen an Kläranlagen und bei der Trinkwasserversorgung,
— die Anstellung von Klimaschutzmanagerinnen und ‑managern zur Umsetzung eines Klimaschutzkonzeptes.
Kommunen, die ihren Energieverbrauch besser erfassen, steuern und reduzieren wollen, können ab dem 1. Januar 2019 von der Förderung der Beratung zur Einführung von Energiemanagement-Systemen profitieren. Kommunen, die zum ersten Mal Klimaschutzmaßnahmen umsetzen wollen, können Förderung für eine kurze, konzentrierte Fokusberatung erhalten.
Wichtige Neuerungen: Kommunale Betriebe sind ab dem 1. Januar 2019 schon bei einer 25-prozentigen kommunalen Beteiligung antragsberechtigt. Finanzschwache Kommunen profitieren in allen Bereichen von erhöhten Förderquoten.
Anträge können ab dem 1. Januar 2019 bis zum 31. März 2019 beim Projektträger Jülich (PtJ) eingereicht werden.
Telefon: 030 20199 — 577
E‑Mail: ptj-ksi@fz-juelich.de
Ein weiteres Zeitfenster für die Antragstellung in 2019 ist vom 1. Juli bis zum 30. September geöffnet.
Bei Fragen rund um die Förderung bietet das Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz (SK:KK) kostenfreie Beratung an (telefonisch unter 030 39001–170 oder per E‑Mail unter skkk@klimaschutz.de).
Weitere Informationen finden Sie unter www.klimaschutz.de/kommunalrichtlinie.
Bild Jens Koeppen
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