Mit der Neugestal­tung und Erweiterung der soge­nan­nten Kom­mu­nal­richtlin­ie  hat das Bun­desumwelt­min­is­teri­um neue För­der­möglichkeit­en für den Kli­maschutz in Städten, Gemein­den und Land­kreisen geschaf­fen. Ab dem 1. Jan­u­ar 2019 kön­nen sich deutsch­landweit Kom­munen  für mehr Kli­maschutz stark machen.

Die neue Kom­mu­nal­richtlin­ie fördert unter anderem:

- hochef­fiziente Außen- und Straßen‑, Innen- und Hallenbeleuchtung,
— den Neubau von Radwegen,
— die Errich­tung von dieb­stahl- und wit­terungs­geschützten Fahrrad­parkhäusern und Abstellplätzen in Kfz-Parkbauten,
— Maß­nah­men zur Ein­führung von “grü­nen Wellen” für den Fahrrad- und Fußverkehr an Ampeln,
— die Nutzung von smarten Daten­quellen zur intel­li­gen­ten Verkehrssteuerung,
— die Samm­lung von Garten- und Grün­abfällen aus dem pri­vat­en, kom­mu­nalen und gewerblichen Bereich,
— den Neubau von Bio-Vergärungsanlagen,
— Klärschlam­mver­w­er­tung im Verbund,
— Energieef­fizienz­maß­nah­men an Kläran­la­gen und bei der Trinkwasserversorgung,
— die Anstel­lung von Kli­maschutz­man­agerin­nen und ‑man­agern zur Umset­zung eines Klimaschutzkonzeptes.

Kom­munen, die ihren Energie­ver­brauch bess­er erfassen, steuern und reduzieren wollen, kön­nen ab dem 1. Jan­u­ar 2019 von der Förderung der Beratung zur Ein­führung von Energie­m­an­age­ment-Sys­te­men prof­i­tieren. Kom­munen, die zum ersten Mal Kli­maschutz­maß­nah­men umset­zen wollen, kön­nen Förderung für eine kurze, konzen­tri­erte Fokus­ber­atung erhalten.

Wichtige Neuerun­gen: Kom­mu­nale Betriebe sind ab dem 1. Jan­u­ar 2019 schon bei ein­er 25-prozenti­gen kom­mu­nalen Beteili­gung antrags­berechtigt. Finanzschwache Kom­munen prof­i­tieren in allen Bere­ichen von erhöht­en Förderquoten.

Anträge kön­nen ab dem 1. Jan­u­ar 2019 bis zum 31. März 2019 beim Pro­jek­t­träger Jülich (PtJ) ein­gere­icht werden.
Tele­fon: 030 20199 — 577
E‑Mail: ptj-ksi@fz-juelich.de

Ein weit­eres Zeit­fen­ster für die Antrag­stel­lung in 2019 ist vom 1. Juli bis zum 30. Sep­tem­ber geöffnet.

Bei Fra­gen rund um die Förderung bietet das Ser­vice- und Kom­pe­tenzzen­trum: Kom­mu­naler Kli­maschutz (SK:KK) kosten­freie Beratung an (tele­fonisch unter 030 39001–170 oder per E‑Mail unter skkk@klimaschutz.de).

Weit­ere Infor­ma­tio­nen find­en Sie unter www.klimaschutz.de/kommunalrichtlinie.

Bild Jens Koeppen