Ver­brauch­er­schutz — Ansprüche leichter durchsetzen

Ver­brauch­er kön­nen sich kün­ftig leichter zusam­men­schließen, um Ansprüche gegen Pro­duk­ther­steller oder Dien­stleis­ter gel­tend zu machen. Ab dem 1. Novem­ber gilt die soge­nan­nte Muster­fest­stel­lungsklage. Sind in einem Fall viele Ver­braucherin­nen und Ver­brauch­er betrof­fen, so kön­nen bes­timmte Ver­bände für sie kün­ftig in einem Muster­ver­fahren Grund­satzfra­gen gerichtlich verbindlich und gebün­delt klären lassen.

Kinder­spielzeug EU-weit sicherer

Bei Spielzeug für Kinder unter drei Jahren und Spielzeug, das in den Mund genom­men wer­den kann, wird ab dem 4. Novem­ber der Gren­zw­ert für Phe­nol gesenkt. Phe­nol ste­ht in Ver­dacht, das Erbgut zu schädi­gen. Außer­dem muss das Spielzeug ab dem 26. Novem­ber weniger Bisphe­nol A enthal­ten. Statt bish­er 0,1 Milligramm/Liter dür­fen nur noch 0,04 Milligramm/Liter freige­set­zt wer­den. Der Stoff kann schlimm­sten­falls unfrucht­bar machen.

Film­förderung — Neue Richtlin­ie zum Deutschen Filmförderfonds

Kün­ftig kann eine Förderung beim Deutschen Film­förder­fonds II bere­its ab zwei Mil­lio­nen Euro deutsch­er Her­stel­lungskosten beantragt wer­den. Eine neue Richtlin­ie dazu ist bere­its am 15. Okto­ber in Kraft getreten.

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