Kinder wer­den bess­er vor gifti­gen Schw­er­met­allen in Spielzeu­gen geschützt. Geldin­sti­tute und Ver­sicherun­gen müssen Ver­brauch­er kün­ftig umfassender über ihre Dien­stleis­tun­gen und Pro­duk­te informieren. Diese und andere Neuregelun­gen gel­ten ab Okto­ber 2018.

Niedrigere Gren­zw­erte für Blei in Spielzeug

Kinder wer­den bess­er vor gifti­gen Schw­er­met­allen geschützt: Für die Freiset­zung von Blei aus Spielzeug hat die EU ab dem 28. Okto­ber 2018 deut­lich stren­gere Gren­zw­erte fest­ge­set­zt. So dür­fen sich aus Krei­de statt bish­er 13,5 Mil­ligramm nur noch zwei Mil­ligramm Blei pro Kilo­gramm lösen. Flüs­siges Mate­r­i­al, zum Beispiel Fin­ger­far­ben, darf nur noch 0,5 statt bish­er 3,4 Mil­ligramm pro Kilo­gramm Blei abgeben.

Mehr Trans­parenz bei Kosten für Zahlungskonten

Ab dem 31. Okto­ber 2018 müssen Geldin­sti­tute ein­heitlich und leicht ver­ständlich über die Kosten ihrer Kon­to­di­en­stleis­tun­gen informieren. Ver­brauch­er in den EU-Mit­gliedsstaat­en erhal­ten zudem einen kosten­losen Zugang zu min­destens ein­er zer­ti­fizierten Ver­gle­ich­sweb­seite. Das neue Zahlungskon­tenge­setz set­zt die EU-Zahlungskon­tenrichtlin­ie um.

Sicher­heit und Trans­parenz beim Kauf von Versicherungsprodukten

Ver­sicher­er müssen spätestens ab dem 1. Okto­ber die neuen Regeln der EU-Richtlin­ie über den Ver­sicherungsver­trieb (IDD-Richtlin­ie) beacht­en: Bei den jährlichen Stand­mit­teilun­gen von Lebensver­sicherun­gen sind detail­liert­ere Infor­ma­tio­nen erforder­lich. Zwis­chen Pro­vi­sions-Ver­sicherungsver­mit­tlung und unab­hängiger Hon­o­rar­ber­atung ist klar zu tren­nen und es beste­ht die
Pflicht darauf hinzuweisen, dass Kred­ite auch ohne Restschuld­ver­sicherung abgeschlossen wer­den können.

Warmwasser­bere­it­er: Neue Gren­zw­erte für Stickstoffoxid-Ausstoß

Für kon­ven­tionelle Warmwasser­bere­it­er ist die 3. Stufe der Anforderun­gen an eine umwelt­gerechte Gestal­tung in Kraft getreten. Seit dem 26. Sep­tem­ber 2018 gel­ten neue Gren­zw­erte für Stick­stof­fe­mis­sio­nen: Warmwasser­bere­it­er mit gas­för­mi­gen Brennstof­fen dür­fen 56 Mil­ligramm (mg) pro Kilo­wattstunde (kWh), Warmwasser­bere­it­er mit flüs­sigem Brennstoff 120 mg/kWh nicht über­schre­it­en. Bere­its seit dem 26. Sep­tem­ber 2015 müssen Warmwasser­bere­it­er das EUEn­ergieef­fizien­zla­bel aufweisen.

Bild © Jens Koeppen